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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Das »Great Game« – Afghanistan 2001-2021

Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg

 

»Wir waren dreizehntausend Mann, / von Kabul unser Zug begann,
Soldaten, Führer, Weib und Kind, / Erstarrt, erschlagen, verraten sind«

 

1858 schrieb Fontane, zeitweise Auslandskorrespondent deutscher Zeitungen, seine Ballade »Das Trauerspiel von Afghanistan«. Er beschrieb die furchtbare Niederlage der britischen Armee im Jahr 1842 in ihrem ersten anglo-afghanischen Krieg, der im Jahr 1839 begann und aus der Rivalität mit Russland um den Einfluss in Zentralasien und der Sicherung des britischen Empires in Indien entstand. Denn auch Zar Nikolaus hatte Interesse an Indien gezeigt, und Afghanistan erhielt wegen seiner strategischen Lage zwischen den Ländern eine besondere Bedeutung. Das »Great Game« war ein imperialistischer Krieg, in dem es nicht so sehr um das Land als um die Sicherung des Kolonialreiches ging, und Fontanes Ballade war eine deutliche Kritik am Kolonialismus.

1.

Am 7. Oktober 2001 hatten US-Truppen zum ersten Mal afghanischen Boden betreten. Als Präsident Biden am 14. April 2021 ihren bedingungslosen Abzug bis zum 11. September ankündigte, war ein weiteres koloniales Abenteuer in Afghanistan gescheitert. Die Verluste bei den amerikanischen Truppen waren mit 2.350 toten GI nicht entfernt so hoch wie bei den Briten vor fast 200 Jahren. Doch die Verluste der Afghanen waren mit mindestens 176.000 Toten erheblich höher. Am 15. August 2021 marschierten die Taliban ein und 15 Tage später verließen die letzten Amerikaner Kabul. 

Es begann mit der Resolution »Authorization for Use of Military Forces« vom 18. Sep-tember 2001, die den Präsidenten nach den Anschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 autorisierte, »alle notwendige und geeignete Gewalt« gegen jene Nationen, Organisationen oder Personen anzuwenden, die die Anschläge vom 11. September »geplant, autorisiert, begangen oder unterstützt« bzw. die Täter beherbergt haben – mit dem ausdrücklichen Ziel, »künftige Akte internationalen Terrorismus gegen die Vereinigten Staaten … zu verhindern«. Es waren die muslimischen Jihadisten, die die USA zuvor unterstützt hatten. Da die USA für diese Intervention kein Mandat vom UN-Sicherheitsrat bekamen, berief sich Georg W. Bush auf präventive Verteidigung gemäß Artkel 51 der UN-Charta.

Doch dahinter lagen wiederum weitergehende strategische Interessen. Es ging um die Sicherung des Energiemarktes und der geplanten Pipeline-Korridore von Zentralasien durch Afghanistan zum indischen Ozean. Vor allem aber sollte der Einfluss Russlands und der VR China in dieser Region begrenzt und eine Sicherheitsstruktur errichtet werden, die den Vorrang der USA in der Region garantierte. Dazu benötigten die USA die Unterstützung der NATO-Staaten, und fast alle beteiligten sich, Deutschland vor allem im Norden des Landes.

2.

Für die Bundesrepublik war es der zweite große Auslandseinsatz fern der eigenen Grenzen – »out-of-aera«. Sie legitimierte ihn im Rahmen der Antiterror-Koalition »Operation Enduring Freedom« (OEF) als kollektive Verteidigung (Art. 51 UN-Charta) und als Bündnisfall im Sinne von Art. 5 NATO-Vertrag. Wie umstritten diese Entscheidung war, zeigt, dass das Mandat im November 2001 nur mit der Vertrauensfrage von Kanzler Gerhard Schröder durch den Bundestag ging. Die Bundeswehr beteiligte sich zudem an der »International Security Assistance Force« (ISAF), um die afghanische Interims-verwaltung zu unterstützen. Verfassungsrechtlich stützte sich der Bundestag auf Art. 24 Abs. II Grundgesetz, welches es dem Bund ermöglichte, »sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuordnen«.

In der Erinnerung lebendig waren noch die Diskussionen um das sogenannte »Out-of-area«-Urteil von 1994, mit dem das Bundesverfassungsgericht in einer denkbar knappen 4-zu-4-Entscheidung die Grenzen der Landesverteidigung geöffnet und der Bundeswehr faktisch die Welt als Einsatzgebiet erschlossen hatte. Damit war das alte Konzept des Grundgesetzes von der Bundeswehr als ausschließlicher Verteidigungsarmee überholt und aufgegeben worden.

Die PDS hatte im Jahr 2000 noch einmal versucht, diese Umwandlung des NATO-Bündnisses von einem Verteidigungs- zu einem weltweiten Interventionsinstrument, welches die Staats- und Regierungschefs im April 1999 noch während der Bombardierung Jugoslawiens in Washington beschlossen hatten, mittels des Bundesverfassungsgerichts in das Parlament zurückzuholen. Doch vergebens, das Gericht räumte in außen- und sicherheitspolitischen Fragen der Exekutive einen weiten parlamentsfreien Entscheidungsspielraum ein und akzeptierte auch diese »kalte« Umwandlung der NATO ohne Vertragsänderung. Noch einmal wandte sich 2007 die Linksfraktion im Bundestag an das Bundesverfassungsgericht, als die Bundeswehr in Afghanistan durch Tornado-Aufklärungsflugzeuge verstärkt wurde, ohne dass wiederum der Bundestag beteiligt wurde. Aber auch dieser Versuch scheiterte, das Gericht akzeptierte ein weiteres Mal die Entscheidung der Regierung.

Mit diesen Entscheidungen war faktisch das Grundgesetz durch Regierungsbeschluss und Richterspruch in einem wesentlichen Teil verändert worden. Aus der Bundeswehr zur Verteidigung des deutschen Territoriums, wie es das Grundgesetz in Art. 87 a und 115 a bestimmt hatte, war eine Interventionsarmee mit internationalem Kampfauftrag geworden. »Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt«, sollte Verteidigungsminister Peter Struck später am 4. Dezember 2002 erklären, als ein Widerstand gegen diese Entwicklung mit juristischen Mitteln schon keine Aussicht auf Erfolg mehr hatte.

3.

Als die Amerikaner am 30. August 2021 Afghanistan verließen, hatte sich Ministerpräsident Ashraf Ghani, Nachfolger von Hamid Karsai, bereits in die USA abgesetzt, woher er gekommen war. 20 Jahre Krieg waren vorbei und hinterließen ein verwüstetes Land mit einer vollkommen zerstörten Wirtschaft und traumatisierten Gesellschaft. Denn der Afghanistan-Krieg hatte bereits 1979 begonnen, als Jimmy Carter mit Hilfe der CIA und der Mujaheddin die Invasion sowjetischer Truppen und einen 10 Jahre dauernden Krieg provozierte. In den folgenden Jahren verließen über 5 Millionen Flüchtlinge das Land. Im Jahr 2000 gab es über 6 Millionen afghanische Flüchtlinge weltweit. Kamen die meisten von ihnen in den Jahren nach der US-Intervention auch wieder zurück, so lebten nach dem Abzug der NATO-Truppen im August 2021immer noch ca. 2,6 Millionen Flüchtlinge in aller Welt.

Wie soll eine so von jahrzehntelangem Krieg und Zerstörung heimgesuchte Gesellschaft aus diesem Zirkel aus Gewalt, Korruption und Armut wieder herauskommen, wenn es in der Politik der USA und ihrer Vasallen nur Sanktionen und Isolierung und keine Anzeichen eines konstruktiven Wiederaufbaus und effektiven humanitären Hilfe gibt? Es fehlt offensichtlich immer noch die Erkenntnis des vollkommen fehlenden Verständnisses für diese fremden Gesellschaften, und des totalen Scheiterns militärischer Interventionen, um gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken. Das Problem der Talibanherrschaft ist nicht durch Abmachungen über die Rückführung von Flüchtlingen und die Aufnahme von ehemaligen Mitarbeitern, die nach Pakistan geflüchtet sind, zu lösen. Das dient allein dem eigenen Interesse. Die westliche Gesellschaft scheint unfähig, sich vorzustellen, dass eine effektive Strategie des Wiederaufbaus für Afghanistan nur in Abstimmung mit Russland, der VR China und der UNO wirksam sein kann. Der Frieden ist noch lange nicht gesichert.

 

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