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Satzung

Beschluss der 2. Tagung der 6. Bundeskonferenz am 25. und 26. Februar 1995, geändert durch Beschluss der 1. Tagung der 14. Bundeskonferenz am 26. April 2008.

(1) Die Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE ist ein offen tätiger, bundesweiter Zusammenschluss von Kommunistinnen und Kommunisten in der Partei DIE LINKE.

(2) Die Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE tritt für ein breites linkes Bündnis ein und wirkt aktiv in Gewerkschaften, der Friedensbewegung, in Bürgerinitiativen und anderen politischen, sozialen und ökologischen Bewegungen. Die dabei gewonnenen praktischen Erfahrungen nutzt sie für die Erhöhung der Aktionsfähigkeit der Partei DIE LINKE. Sie strebt insbesondere die Zusammenarbeit mit allen an, die mit dem Ziel einer sozialistischen Alternative zum bestehenden kapitalistischen System aktiv in politischen, sozialen und anderen Auseinandersetzungen der Gegenwart stehen.

(3) Die politische Arbeit der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE ist von internationalistischen Gesichtspunkten geleitet. Im Interesse der Aktionseinheit strebt sie ein breites Bündnis mit kommunistischen Parteien, Gruppen und Zusammenschlüssen sowie anderen linken Kräften an.

(1) Der Zusammenschluss führt den Namen Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE.

(2) Seine Kurzbezeichnung lautet KPF der Partei DIE LINKE.

(1) Die Mitarbeit in der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE ist offen für alle, unabhängig von parteilicher und sonstiger politischer Bindung. Sie findet ihre Grenzen in der Akzeptanz von Mehrheitsbeschlüssen der KPF der Partei DIE LINKE sowie durch die Bundessatzung der Partei DIE LINKE.

(2) Nichtmitglieder der Partei DIE LINKE, die in der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE arbeiten, können gemäß § 5 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE durch Mehrheitsbeschluss ihrer Gliederungen der KPF der Partei DIE LINKE als Gastmitglieder alle Mitgliederrechte der Partei DIE LINKE wahrnehmen, einschließlich des aktiven und passiven Wahlrechts innerhalb der KPF der Partei DIE LINKE und des Rechts, als Delegierte zu Delegiertenkonferenzen und Parteitagen der Partei DIE LINKE gewählt zu werden.

(1) Mitglieder der Partei DIE LINKE, die der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE angehören, arbeiten aktiv in den Basisorganisationen der Partei DIE LINKE.

(2) Zur Vertretung gemeinsamer Ansichten und Ziele kann sich die Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE in Gruppen organisieren. Diese wählen ihre Sprecherinnen und Sprecher.

(3) Auf Kreis- und Regionalebene können Koordinierungsorgane gewählt werden, auf Landesebene werden Koordinierungs- und Sprecherräte gewählt. Sie haben die Aufgabe, die Aktivitäten in Kreis, Region bzw. Land zu koordinieren und eng mit den Vorständen der Partei DIE LINKE zusammenzuarbeiten.

(4) Auf Bundesebene wird die Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE vom Bundeskoordinierungsrat geleitet und vom Bundessprecherrat vertreten. Im Bundeskoordinierungsrat müssen alle Länder, in denen Landesorganisationen der KPF der Partei DIE LINKE existieren, vertreten sein. Die Struktur des Bundeskoordinierungsrates entscheidet die Bundeskonferenz. Der Bundessprecherrat berichtet dem Bundeskoordinierungsrat über seine Tätigkeit.

(5) Das höchste Gremium der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE ist die Bundeskonferenz. Sie beschließt die politischen Grundorientierungen für die Tätigkeit der KPF der Partei DIE LINKE. Die Bundeskonferenz ist mindestens einmal jährlich, sowie auf Antrag von mindestens zwei Landesorganisationen oder des Bundessprecherrates durch den Bundeskoordinierungsrat einzuberufen. Sie wählt den Bundeskoordinierungsrat sowie die Mitglieder des Bundessprecherrates.

(6) Sprecher bzw. Sprecherräte sind autorisiert, den Standpunkt der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE der jeweiligen Organisationsebene zu erläutern und zu vertreten. Die Erarbeitung von Standpunkten in den Organisationen ist Voraussetzung für die Darstellung in der Öffentlichkeit, für die Wahrnehmung des Rechts auf das Einbringen eigener Vorschläge an die Gremien der Partei DIE LINKE und für die Formulierung von Minderheitenvoten.

(7) Alle Räte der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE sind ihrer Basis rechenschaftspflichtig.

(1) Für die Durchführung von Wahlen in der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE sind die Bundessatzung und die Wahlordnung der Partei DIE LINKE anzuwenden.

(2) Die Delegierten der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE zu den Bundesparteitagen der Partei DIE LINKE sowie die Kandidaten für den Bundesausschuss der Partei DIE LINKE werden durch die Bundeskonferenz gewählt.

(3) Die Delegierten der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE zu den Landesparteitagen, Regional-, Kreis-, und Bezirksdelegiertenkonferenzen bzw. Hauptversammlungen der Partei DIE LINKE sowie die Kandidaten für die Landesausschüsse werden auf den entsprechenden Konferenzen der KPF der Partei DIE LINKE gewählt.

(4) Die Delegierten zur Bundeskonferenz der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE werden nach einem Wahlmodus und einem Delegiertenschlüssel gewählt, die durch den Bundeskoordinierungsrat festgelegt werden.

(1) Der Bundeskoordinierungsrat gibt monatlich die »Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE« heraus.

(2) Er beruft einen Redaktionsrat, der berechtigt ist, für die Redaktionsarbeit weitere Mitarbeiter hinzuzuziehen.

(1) Die finanziellen Mittel der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE setzen sich zusammen aus Mitteln der Partei DIE LINKE sowie Spenden.

(2) Die Verwendung der finanziellen Mittel wird in einem Finanzplan geregelt. Er wird durch den Bundeskoordinierungsrat beschlossen. Auf der Bundeskonferenz legt der Bundeskoordinierungsrat Rechenschaft über die Verwendung der finanziellen Mittel ab.

(1) Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Bundeskonferenz mit Zweidrittelmehrheit der Delegierten beschlossen werden.

(2) Die Satzung ist seit der 2. Tagung der 6. Bundeskonferenz der Kommunistischen Plattform vom 25./26. Februar 1995 in Kraft. Mit Beschluss der 1. Tagung der 14. Bundeskonferenz der Kommunistischen Plattform vom 26. April 2008 wurde sie an die Bundessatzung der Partei DIE LINKE angepasst.