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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Auflösung des Warschauer Vertrags und die dritte Zeitenwende des XX. Jahrhunderts

Dr. Jochen Willerding, Rangsdorf

 

Am 14. Mai 1955 wurde der Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der im Zweiten Weltkrieg über den deutschen Hitlerfaschismus siegreichen Sowjetunion und den neuen osteuropäischen Volksdemokratien, einschließlich der Deutschen Demokratischen Republik, geschlossen. Im Gefolge der umfassenden Staatskrise der UdSSR 1990/91 wurde das Verteidigungsbündnis nach 36 Jahren, am 1. Juli 1991, sang- und klanglos aufgelöst. Wie konnte es dazu kommen und welche Folgen sollte dies für unsere heutige Zeit haben?

Die Gründung des Warschauer Vertrages erfolgte als Antwort auf das unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs durch die USA und den Westen wiederbelebte Feindbild »der Russen«, d.h. der Sowjetunion (gemäß der Fulton-Rede 1946 des Ex-Premiers Großbritanniens Winston Churchill, dem auch die Worte zugeschrieben werden, wenn auch aus den britischen Annalen getilgt: »Wir haben das falsche Schwein geschlachtet.«). Es folgten die Gründung des Nord-Atlantik-Paktes 1946 und die Wiederaufrüstung des alten Rest-Deutschlands. 

Der Warschauer Vertrag wurde Teil des wohl für die Nachkriegszeit bedeutendsten »Kollateralschadens« des deutschen Militarismus, Neokolonialismus und Faschismus im Weltkrieg II, des Entstehens der globalen Bipolarität. Die UdSSR und die USA (!) waren zu den alleinigen Weltmächten aufgestiegen. Erstmalig in ihrer Geschichte erzielten beide mit dem in Jalta auf der Krim maßgeblich durch Joseph W. Stalin und Franklin D. Roosevelt vorbereiteten Potsdamer Abkommen einen geopolitischen Ausgleich.

Die Bipolarität ...

38 Jahre nach der Großen Russischen Oktoberrevolution 1917, die der amerikanische Kommunist John Reed als die »10 Tage, die die Welt erschütterten« charakterisierte, war dies die zweiteZeitenwende des zwanzigsten Jahrhunderts. Deren globale friedenserhaltene Wirkung entfaltete sich allerdings weniger aus einer wirtschaftlichen Parität der beiden Weltmächte, als vielmehr der beidseitigen militärischen Unverwundbarkeit, basierend auf der monopolartigen Verfügbarkeit über die Atomwaffe. Dies erzwang zugleich die (subjektive) Anerkennung des Prinzips der Friedlichen Koexistenz von Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher Ordnungen. 

Die Bipolarität erstreckte sich über drei Hauptrichtungen, die transatlantische (über Mittel- und Westeuropa sowie Lateinamerika), die südliche (über den Nahen und Mittleren Osten, Südasien und Afrika) sowie die ostasiatische (Ferner Osten und Süd-Ostasien). Überall vor den direkten Berührungsflächen bildeten sich objektiv, d.h. unabhängig von ihrer ideologischen Verbrämung, sogenannte Vorfelder heraus, die den beiden Weltmächten einen gewissen sicherheitspolitischen Abstand voneinander ermöglichten.

Die globale Friedenserhaltung durch die Bipolarität beschränkte sich auf einen Dritten Weltkrieg, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Unterhalb dieser Ebene brachen die USA immer wieder Kriege vom Zaun, die neben der stets präsenten neokolonialen Zielsetzung auch immer die Zementierung der sogenannten Vorfelder anstrebten. Unsere Wahrnehmung in Europa war friedenspolitisch vielleicht etwas überzeichnet, da sich die Bipolarität hier »am friedlichsten« darstellte, eben »nur« als »Kalter Krieg«, der einer ganzen Epoche seinen Namen gab. Überschreitungen der Abstandsgrenzen fanden zumeist in anderen Regionen statt, wie die Türkei-Kuba-Krise 1962 verdeutlichte. 

In Europa wurde die besondere friedenspolitische Rolle des Warschauer Vertrages als Gegenstück der Sowjetunion zur durch die USA geführten NATO deutlich. Als sein Mitglied leistete die DDR einen bedeutsamen Beitrag zur Sicherung des Sieges der Sowjetunion über den Hitlerfaschismus gegen die Westmächte sowie zur friedenspolitischen Stabilität insbesondere in Mitteleuropa. Natürlich schränkt ein solches Bündnis die militär-politische Souveränität seiner Angehörigen (so lange sie ihm angehören) ein. Beim Militär kann es nur eine Führungskraft geben. Alle anderen können nur Juniorpartner sein. In der NATO wurde dies durch die räumliche Entfernung des Seniorpartners hinter dem Atlantik in der öffentlichen Wahrnehmung so geschickt kaschiert, dass selbst die alten bundesdeutschen Eliten frühzeitig aufhörten, von sich selbst »als wirtschaftlichem Riesen und politischem Zwerg« zu sprechen. Bis heute meinen sie, die Zwergenhaftigkeit lange überwunden zu haben. Die Erinnerung des derzeitigen Vize-Präsidenten der Vereinigten Staaten, J. D. Vance, voriges Jahr im Umfeld der sogenannten Münchner Sicherheitskonferenz an die fortbestehenden Rolle der Westeuropäer als »Protektorate der USA« war zugleich ein Vergleich mit der Nach-Versailles-Ära, als Deutschland ebenso in seiner politischen Souveränität eingeschränkt war wie heute – mit Folgen, die sich niemand wieder wünscht. 

... und deren Ende

Die formelle Auflösung des Warschauer Vertrags erfolgte 1991 praktisch zeitgleich mit dem Höhepunkt der innenpolitischen Krise der Sowjetunion, die zur Auflösung der UdSSR führte. Dabei deutete sie sich bereits viel früher als subjektive Vorentscheidung der Führung um M. S. Gorbatschow an. Noch in der zweiten Hälfte der 80er Jahre sprach Gorbatschow selbst von der »Gefahr eines zweiten Brest«, einer Einschätzung, die in Berlin und anderen sozialistischen Hauptstädten niemand wirklich verstand. Im Oktober 1989 während eines Staatsbesuchs in Helsinki verkündete Gorbatschow dann die »Entlassung der osteuropäischen Staaten in die Souveränität«. Sie sollten fortan »ihre inneren Angelegenheiten souverän und in Eigenregie regeln«. Dies war eine bewusste Entscheidung der sowjetischen Führung, das gemeinsame Verteidigungsbündnis mit dem Ziel der »eigenen Entlastung zur Wahrung des inneren Friedens auf Kosten von Territorien« (siehe Brest) aufzulösen bzw. aufzugeben. Es entbehrt nicht einer gewissen Naivität, dass daraus allein die Idee eines Gemeinsamen Europäischen Hauses von Lissabon bis Wladiwostok geboren wurde. Neben der Auflösung des Warschauer Vertrages wäre doch eine zweite Voraussetzung für dieses Projekt stringent gewesen, die »Entlassung der Westeuropäer durch die USA in die Souveränität«, also die Auflösung der NATO. So blieb es objektiv bei der »Hergabe« des Sieges im Großen Vaterländischen Krieg, des Sieges über den größten imperialistischen, neokolonialistischen Angriff der Geschichte auf die Sowjetunion (und Russland als ihrem Kern) durch Hitlerdeutschland und seine Verbündeten in West und Ost sowie die bis zur Kriegswende vor Stalingrad zustimmenden »schweigenden« transatlantischen Beobachter. Aufgegeben wurden zugleich die globale Bipolarität und das Prinzip der Friedlichen Koexistenz. 

Die Bewertung der durch die Führung der KPdSU damals getroffenen Entscheidungen als rein subjektive greift jedoch insofern zu kurz, als dass sie, in welcher Qualität auch immer, auf einer sich stetig zuspitzenden gesellschaftspolitischen Krise beruhten, auf die die führende politische Kraft, die Nachfolger der Bolschewiki, (im Unterschied zur Chinesischen Kommunistischen Partei unter Führung von Deng Xiaoping 1978) keine tragfähige Antwort finden konnte. Die Folgen für die sowjetische Außenpolitik waren stringent. Innen- und Außenpolitik sind stets nur zwei Seiten einer Medaille. Ein gebildeter Sozialdemokrat der »Neuen Ostpolitik« formulierte es einmal (unisono mit allerdings wenigen sowjetischen Außenpolitikern) sinngemäß so: Wenn die UdSSR die DDR aufgibt, wird sie selbst untergehen. Auch war ihm frühzeitig bewusst, dass die vorrangig angestrebte »Wiedervereinigung Deutschlands« nur auf Kosten des Sieges der UdSSR über den Hitlerfaschismus erfolgen könnte.

So markierte die Auflösung des Warschauer Vertrags mit dem Ende der Bipolarität zugleich den Beginn der nunmehr Dritten Zeitenwende am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts, die bis heute »die Welt erschüttert«. Es ist die bisher letzte, denn da irrten Ex-Bundeskanzler und Bundespräsident zeitlich gewaltig mit all den gegen die deutschen innen- und außenpolitischen Interessen gerichteten Fehlentscheidungen im Duktus ihrer Senior-Partner Barack Obama und Joe Biden gewaltig. Ihre Folgen prägen die gegenwärtige internationale Situation:

• Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion war der globale Gegen-Pol der USA scheinbar verschwunden und die Vereinigten Staaten erkannten ihn auch nach der ab Ende 2000 einsetzenden Rekonsolidierung nicht wieder an, obwohl sich im nuklearen Kräfteverhältnis kaum etwas verändert hatte. Im Gegenteil, sie gingen weiter davon aus, dass das Potsdamer Abkommen seine Gültigkeit verloren hatte und das auf seiner Grundlage durch die UNO kodifizierte Völkerrecht obsolet geworden war. Sie begannen, eine Welt-Innenpolitik auf der faktischen Grundlage der US-Gesetzgebung bzw. einer wertebasierten Ordnung zu verfolgen und das neutralisierte Völkerrecht nur noch bei Bedarf als Propagandainstrument heranzuziehen. 

Russland war staatlich auf die vorrevolutionäre zaristische Zeit zurückgeworfen. Anfänglich bemühte man sich in Moskau noch, die Amerikaner zur Auflösung oder zumindest dem Austritt aus der NATO zu »überreden«. Es war Bill Clinton, der seinem »Partner« Boris N. Jelzin 1996 »erläutern musste«, dass sich die USA nicht aus der NATO zurückziehen »könnten«, um in Europa »zu bleiben«. Und mehr noch, sie blieben und dehnten die NATO, d.h. ihr eigenes militärisches Bleiben, nach Osten aus – bis sie in der Ukraine erstmals (wenn man von Alaska absieht) mit Russland in direkte »Feindberührung« kamen.

• In der Folge gingen die USA zu einer Politik der wirtschaftlichen Strangulierung und politischen Isolierung Russlands bis zu einem »Regime-Change« in Moskau über, wie es selbst zu den düstersten Zeiten des Kalten Krieges nicht bekannt war. Ihr Versuch der militärischen Übernahme der Krim (seit Katarina I nach diversen Kriegen mit der Türkei russisch) endete in der bekannten Gegenwehr Russlands. Die Obama- und Biden-Administrationen verwandelten die vermeintlich verteidigungspolitische Containment-Doktrin in eine offensive Angriffsdoktrin mit dem Ziel der Auflösung Russlands (siehe Ex-Sicherheitsberaterin und Ex-Außenministerin Condolezza Rice), da der erste Anlauf quasi »von innen« über die Moskauer Ministeretagen unter Boris N. Jelzin Ende 2000 misslungen war. Der »Reset« der Beziehungen sei misslungen, formulierte etwa Hillary Clinton damals. 

Derzeit befinden wir uns in einer zugespitzten Phase der Überwindung der Folgen der dritten Zeitenwende des letzten Jahrhunderts. Die USA sind mit Iran inzwischen in den zweiten heißen Krieg nach dem ersten mit der in die Befehlskette des Pentagon integrierten Ukraine gegen Russland gestolpert, in dem sie nicht siegen können. Sie können aus ihnen nicht ohne Konsens mit dem Kriegsgegner auf Augenhöhe herauskommen, es sei denn, sie ergreifen wie in Afghanistan jüngst die Flucht (bzw. sofortiges Abschalten von Ramstein und Starlink). Der militärische Rückzug der USA oder die »Normalisierung der Beziehungen« (Alaska) bleibt jedoch das Hauptziel ihrer Kriegsgegner. Deshalb hatte Donald Trump bei Amtsantritt im vergangenen Jahr auch nicht unrecht mit seiner Bemerkung, dass der US-Präsident den Schlüssel zur einvernehmlichen (!) Friedenslösung mit Russland (und nun auch Iran) in der Hand hält. Wer da noch von Völkerrecht daherschwätzt, hat nicht einmal den eigenen Senior verstanden. So stehen denn auch die Junioren in Westeuropa nebenden Ereignissen – wie der Schwanz, der mit dem Hund wackelt, der Russland und Iran ernsthaft »Verhandlungen« über Waffenstillstände und deren Absicherung anbietet. 

Erst die Überwindung der Folgen der letzten des zwanzigsten Jahrhunderts bringen uns der ersten Zeitenwende im einundzwanzigsten Jahrhundert näher, die nur in einem neuen multilateralen Ausgleich zwischen den Weltmächten bestehen kann. Ein solcher Ausgleich muss als conditio sine qua non auch eine subjektive Komponente enthalten. Die politisch-wirtschaftliche Unverletzlichkeit der anderen Seite(n) muss durch alle erkannt und anerkannt werden. Die US-Eliten sind davon in Bezug auf Russland und China noch weit entfernt. Eine weitere Eskalation ist also nicht ausgeschlossen. Doch ohne diesen Zwang zur globalen friedenspolitischen Vernunft ist eine bi- oder multilaterale Weltordnung nicht zu haben. 

Die Erinnerung an den Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand kann dabei nur hilfreich sein. 

(Im Juni 2026)

 

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