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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

An der langen Leine der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie

Margit Glasow, Rostock

 

Mecklenburg-Vorpommern vor den Landtagswahlen

 

Was bringt es, wenn Linke mitregieren? Diese Frage stellt sich seit Jahrzehnten in linken Parteien, nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Und natürlich geht es dabei in erster Linie um die Regierungsbeteiligung auf Bundesebene, denn dort fällt die Entscheidung, ob wir uns der Staatsräson unterwerfen. Ohne Akzeptanz der aus der NATO-Mitgliedschaft resultierenden Bündnisverpflichtungen, ohne Akzeptanz der Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft gibt es keine Beteiligung an einer Bundesregierung. Doch auch auf Landesebene zeigt sich, dass eine Regierungsbeteiligung etwas damit zu tun hat, wie glaubwürdig Die Linke die Interessen derjenigen vertritt, für die sie Politik macht. Oder – um es mit Kurt Tucholsky zu sagen – ob sie glaubt, sie wäre an der Macht, dabei aber nur an der Regierung ist.

Kein Freifahrtschein für Aufrüstung

Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern (M-V), die seit 2021 zusammen mit der SPD eine Koalition bildet, verstieß bei Abstimmungen im Bundesrat zweimal gegen Parteibeschlüsse und Parteiprogrammatik – ebenso wie Die Linke in Bremen, die dort seit 2019 gemeinsam mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Regierung sitzt. Das war zum einen im März 2025 bei der Frage der Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigung und zum Infrastruktur-Sondervermögen. Mit ihrer Zustimmung ermöglichte Die Linke das Ja der SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zum Finanzpaket von CDU/CSU und SPD. Die Linke begründete ihre Entscheidung damit, dass es dabei nicht nur um mehr Geld für Rüstungsausgaben gehe, sondern auch um 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur. Für M-V wären das ca. 1,9 Mrd. Euro, die über einen Zeitraum von 12 Jahren für die Kommunen, den Schulbau und Investitionen in überregionale und landeseigene Infrastruktur, darunter Krankenhäuser und Polizeistandorte, zur Verfügung stünden. Deshalb habe man in der Gesamtabwägung dem Gesetzespaket zugestimmt – aus landespolitischer Verantwortung. 

Beim zweiten Verstoß handelte es sich um eine Entschließung, die die militärische Unterstützung und Waffenlieferungen an die Ukraine forderte. Diese Initiative wurde im Januar 2026 von mehreren Landesregierungen – u.a. M-V und Bremen – in den Bundesrat eingebracht und auch beschlossen. Beide Entscheidungen stehen im Widerspruch zu den antimilitaristischen Grundsätzen unserer Partei. Viele Mitglieder unserer Partei wollen einen solchen Freifahrtschein für die Aufrüstung nicht. Deshalb stellte die KPF M-V einen Antrag an den Landesparteitag im Mai 2026, in dem gefordert wurde, dass – unabhängig davon, ob Die Linke nach den Landtagswahlen im September 2026 in der Opposition oder in der Regierung sein wird – es keine erneuten Verstöße gegen Parteibeschlüsse und Parteiprogrammatik geben dürfe.

Die KPF-Mitglieder wurden noch vor Beginn des Parteitages aufgefordert, diesen Antrag zurückzuziehen. Doch sie lehnten ab und machten in einem Redebeitrag deutlich, dass solche Entscheidungen das Vertrauen in linke Politik untergraben und letztendlich die Menschen noch weiter nach rechts drängen. Angesichts des gerade stattfindenden brutalen Sozialkahlschlages zeigt sich, was das in der Realität bedeutet. Laut einer aktuellen Einschätzung der Linksfraktion im Bundestag werden über acht Millionen Menschen in Deutschland von den Folgen des von Kanzler Merz ausgerufenen »Herbst der Reformen« betroffen sein – knapp 10 Prozent der Bevölkerung, die in den letzten Jahren eine Inflation von 24 Prozent (bei Lebensmitteln sogar 37 Prozent) verkraften mussten. Für den KPF-Antrag gab es keine Mehrheit der Delegierten. Sie waren mit Blick auf die kommende Landtagswahl aufgefordert worden, ihn abzulehnen. 

Es wäre jedoch Augenauswischerei anzunehmen, an M-V mit einer relativ schwachen Wirtschaftskraft und niedrigen Löhnen gingen die Kürzungen im Sozialbereich vorbei. Das Haushaltsbegleitgesetz zum Doppelhaushalt 2026/2027 in M-V macht einen ungebremsten Anstieg der Sozialausgaben deutlich, und niemand weiß, woher das Geld kommen soll. Trotz der immensen finanziellen Probleme, in denen das Land steckt, schätzt die Regierungskoalition aus SPD und Die Linke die Erfolge in ihrer Legislaturperiode 2021 bis 2026 als sehr hoch ein: Es sei ein wirtschaftliches Wachstum von fünf Prozent erreicht worden und die Arbeitslosenzahlen seien konstant geblieben. Kritiker hingegen betonen, dass das Land beim Einkommen im bundesweiten Vergleich weiter im Rückstand sei. Sie werfen der Koalition vor, im Lohnkeller zu verharren, Krisen nur noch zu verwalten und wichtige Zukunftsthemen bei Wirtschaft, Bildung und Klimaschutz vernachlässigt zu haben. 

Und was sagt Die Linke dazu? Hat die Regierungsbeteiligung den Menschen Verbesserungen gebracht? Denn mit dem Eintritt der Linkspartei in die Regierung 2021 war für viele die Erwartung verbunden, dass sich unter ihrem Einfluss die Kräfteverhältnisse nach links verschieben und die Lebensbedingungen der Menschen verbessern würden. Das ist völlig verständlich. Für was denn sonst treten schließlich Linksparteien in eine Regierung ein? Nach Aussagen der beiden linken Ministerinnen liegen die Erfolge vor allem in der Bildung und Sozialpolitik: Beitragsfreiheit im Kita-Bereich, Rekordinvestitionen in Schulen und Einführung des kostenlosen Ferienhorts, Erhalt aller Krankenhäuser und Schulen, Einführung des 8. März als Feiertag, das Tariftreuegesetz sowie die Einführung des Senioren- und Azubitickets. Der Weg, für mehr Gerechtigkeit zu kämpfen, soll deshalb entschlossen weitergegangen werden – heißt es im Landtagswahlprogramm. 

Kompromisse und Enttäuschungen

Doch zwei weitere Beispiele sollen zeigen, wie Menschen von unserer Politik in Regierungsverantwortung enttäuscht werden und was das mit der Abgrenzung nach rechts zu tun hat. Da ist zum einen die kontrovers diskutierte Schließung der Förderschulen, die nochmals um fünf Jahre bis 2035 verschoben werden soll. Damit erteilt das Bildungsministerium der Inklusion faktisch eine endgültige Absage. Offenbar fürchte die Landesregierung, die Schließung der Förderschulen könne im Landtagswahlkampf zusätzliche Munition liefern. So zumindest griffen die Medien die geplante Verzögerung auf. Denn die AfD spricht sich in ihrem Wahlprogramm konsequent für den Erhalt der Förderschulen und gegen eine pauschale Inklusion in Regelschulen aus. Damit trifft sie den Nerv vieler Eltern und ergattert 27 Prozent der Zustimmungswerte der Wählerinnen und Wähler im Bereich Bildung. (Insgesamt liegt die AfD laut aktuellen Umfragen bei 36 Prozent.)

Das Bildungsministerium hingegen betont, dass mehr Zeit für eine erfolgreiche Umsetzung von Inklusion erforderlich sei. Ohnehin wäre Inklusion nicht für alle Kinder machbar und verspricht, dass eine Trennung der weniger leistungsfähigen Kinder von den leistungsfähigeren auch nach 2035 möglich sei – in separaten Klassen. Dieser Umgang mit dem Thema Inklusion enttäuscht all diejenigen, die für ihre Kinder eine inklusive Beschulung fordern. Auf Grundlage von Artikel 3 unseres Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention, von Deutschland bereits 2009 ratifiziert: Ohne Sonderstrukturen, ohne Segregation. Inklusion als eine menschenrechtliche Perspektive – und zwar nicht nur für Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. Inklusion als Gegenentwurf zu Rassismus, Neofaschismus und Ausgrenzung. Als tiefgreifenden Prozess zum Abbau von gesellschaftlichen Ungleichheiten, der sich auf all die Menschen bezieht, die von Teilhabe ausgeschlossen und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.

Das zweite Beispiel ist das Volksbegehren »Zukunftsplan Kita«, mit dem für bessere Rahmenbedingungen für die Betreuung der Kleinsten gesorgt und Kitas langfristig erhalten werden sollten. Denn die Personalschlüssel in den Kitas in M-V liegen weit unter den wissenschaftlich erforderlichen Standards. Gleichzeitig gehen die Kinderzahlen stark zurück und werden in den nächsten Jahren weiter zurückgehen. Dies könnte eine Welle von Kita-Schließungen und Entlassungen bzw. den Verzicht auf Neueinstellungen auslösen. Das Volksbegehren wollte genau das verhindern und stattdessen die Förderung und Bildung der Kinder durch Einführung eines gesetzlichen Mindestpersonalschlüssels durch eine stufenweise Anhebung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses verbessern. Über 150.000 Menschen unterschrieben dieses Volksbegehren.

Doch unter dem Motto »Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach« verständigte man sich auf einen Minimalkompromiss, der deutlich hinter den Hoffnungen und Wünschen vieler Menschen zurückbleibt und ihnen den letzten Glauben an die (bürgerliche) Demokratie nimmt. Als Teil der rot-roten Regierungskoalition signalisierte Die Linke zwar inhaltliches Verständnis für die Kernforderungen nach kleineren Gruppen und besseren Betreuungsschlüsseln. Gleichzeitig unterwarf sie sich als Regierungspartei aber der Haushaltsrealität und der finanziellen Machbarkeit und handelte den faulen Kompromiss mit aus. Damit wurde ein echter Volksentscheid abgewendet. Kritisch ist vor allem die Abschwächung der ursprünglich diskutierten Beschäftigungsgarantie hin zu einer bloßen Beschäftigungsperspektive zu sehen. Dies bedeutet eben nicht, dass Fachkräfte dauerhaft im Kita-System gehalten werden. Bereits jetzt zeichnen sich Entlassungen und Kita-Schließungen ab. Am 20. September wird sich zeigen, ob und wie viel Glaubwürdigkeit und Vertrauen Die Linke in M-V durch ihr Mitregieren verloren hat. Sie legitimiert damit konservative und neoliberale Politik und mitverantwortet eine gegen die Interessen der Werktätigen gerichtete Politik.

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Artikel kurz vor den Wahlen schreiben sollte. Mir ist bewusst, dass meine Überlegungen den Schluss provozieren könnten, es lohne sich nicht, Die Linke zu wählen. Genau das will ich damit nicht sagen. Die Linke ist bei aller Kritikwürdigkeit und trotz des von mir beschriebenen, skandalösen Abstimmungsverhaltens im Bundesrat eine Friedenspartei – die einzige, die im Bundestag vertreten ist. Das hat nicht zuletzt der Potsdamer Parteitag bewiesen. Es kann aber nicht im Interesse von in der Linken organisierten Genossinnen und Genossen liegen, dass opportunistisches Handeln eines Landesverbandes die Gesamtpartei schwächt. Zugleich darf es nicht sein, dass in M-V nach dem 20. September so weitergemacht wird wie in der vergangenen Legislaturperiode. Analyse des Gewesenen ist hierfür eine der Voraussetzungen.