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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Globke-Staat und Adenauer-Linke

Tim Engels, Düsseldorf

 

Hans Globke wurde im Juli 1950 Ministerialdirektor im Bundeskanzleramt

 

Beide Wendungen sind heute ein wenig aus der Mode geraten. Verbanden Linke mit ersterer noch bis zur Niederlage des Sozialismus in Europa eine postfaschistisch reak­tionäre BRD, gekennzeichnet durch den Kalten Krieg gegen die Sowjetunion sowie neu­erliche Massenverfolgung der Kommunistinnen und Kommunisten, mit aller Repression, die danach kam, wurde die zweite ursprünglich von rechter Seite (H. A. Winkler) geprägt und bezeichnete die nunmehr auf Westbindung und Wiederbewaffnung orientierende Godesberger Sozialdemokratie. [1]

Es ist der Chefredakteurin der Melodie & Rhythmus zu danken, beide in Zeiten der Hochrüstung und Rechtsentwicklung mit zunehmender Faschisierungstendenz wieder popularisiert zu haben. [2] Erschreckenderweise hängen sie enger zusammen, als man dies in den 1980er Jahren zu glauben und zu sehen vermochte.

Hans Globke, erzkatholisch, der bereits in der Weimarer Republik an antisemitischen Gesetzen mitgewirkt hatte [3], Korporationsstudent, war Nazi und Schreibtischtäter, wie er im Buche steht, Kommentator der Rassegesetze und deren Verordnungen, welche die industrielle Massenvernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden, der Rom/nj/a und Sinti/zze wie aller anderen rassisch Verfolgten (»Rheinlandbastarde«) [4] überhaupt erst möglich gemacht haben; 1938 von Hitler zum Ministerialrat befördert, seit 1941 Träger des »Treudienst-Ehrenzeichen« [5].

Ius sanguinis bis ins Jahr 2000

Entgegen der sich offensichtlich nach Aktenlage ergebenden Annahme, Globke habe das sogenannte Blutschutzgesetz mitverfasst, was von seinen Protegés seither für den Versuch der Umdeutung und Reinwaschung seiner Verantwortlichkeit für Naziverbre­chen bemüht worden ist, hat er allerdings als Koreferent davon gewusst und war zumin­dest »amtlich beteiligt«. [6]

Darauf kommt es jedoch letztlich nicht an, war er doch mit dem Verfasser, SS-Kriegs­verbrecher W. G. J. Stuckart, der für das Innenministerium an der Wannseekonferenz teilgenommen hatte, dienstlich eng verbunden. Wesentlich wichtiger und in ihrer Wir­kung verheerender waren die Gesetzeskommentierung, für die Stuckart wiederum die Einleitung schrieb, sowie die Verordnungen auch zum »Reichsbürgergesetz« (RBG).

Die Nürnberger oder Rassegesetze wurden am 15. September 1935 auf dem siebten »Reichsparteitag der Freiheit« (frei von Versailles, nach Wiedereinführung der allgemei­nen Wehrpflicht bereits im Frühjahr) neben dem Reichsflaggengesetz verabschiedet, das die Hakenkreuz- zur Reichsflagge erhob. Und auf die »jüdischen Farben« (blau und weiß) reduziert, sollten sich Kaufleute durch andere Beflaggung nicht als arisch tarnen können.

Die Gesetze stellten die Ehe wie außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Reichs­bürgern und Juden unter Zuchthaus- und Todesstrafe (»Rassenschande«). – Das Bluts­recht des RBG wurde erst zur Millenniumswende reformiert.

Das Anstellungsverbot von Reichsbürgerinnen unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten legte das nazistische Frauenbild wie sexistischen Rassismus offen (Barbar/schwarzer Mann/Jude vergeht sich/vergewaltigt arische/weiße Frauen).

Jude sollte fortan sein, wer drei jüdische Großeltern besaß; bei zweien oder einem jüdi­schen Elternteil war man »Mischling« »ersten Grades« bzw. »zweiten Grades« mit ledig­lich einem jüdischen Großelternteil. Sogenannte Geltungsjuden erhielten einen überdies fragwürdigen Sonderstatus, der die zugrundeliegende Willkür offenbarte.

Mit der elften Verordnung zum RBG verloren Jüdinnen und Juden nun durch Deportation ihre Staatsangehörigkeit, welche somit die eigentliche Vernichtungsgrundlage war. Eli­minatorischer Antisemitismus (Goldhagen) und Rassismus waren dem vorausgegangen. Und auch die waren nicht vom Himmel gefallen. Dass Hitler lediglich ein Betriebsunfall gewesen wäre [7], wollen uns nicht nur diejenigen glauben machen, die den Nazifaschis­mus lediglich für einen »Vogelschiss« in der Geschichte halten. Nicht über Interessen und Ursachen reden zu müssen, birgt die Möglichkeit, die »Europastrategien des deut­schen Kapitals« (Opitz) – »Wer Kiew hat, kann Russland zwingen« (Rohrbach) – uner­wähnt lassen zu können.

Aus postkolonialer Sicht dient das Nicht-über-Ursachen-Reden der Exkulpation eigener Geschichte und hilft zu verschleiern, weshalb es Bildungsbürgern möglich war, zu Mas­senmördern zu werden. [8]

Von Windhuk nach Warschau

Kundrus möchte einen relevanten Unterschied darin erkennen, dass es bei den deutschen Kolonialverbrechern, nach denen auch in Düsseldorf noch bis zum vergange­nen Jahr Straßen benannt waren, lediglich rassistische Verordnungen statt Gesetze gab. Essner greift diesen Gedanken auf und stellt die Kontinuität zwischen Windhuk und Nürnberg in Frage, weil kein Nazijurist auf die Kolonialdebatte rekurriert habe. [9] Das würde bedeuten, auch die Kontinuität zwischen Nazideutschland und der BRD in Abre­de zu stellen, weil der ehemalige Präsident des Inlandsgeheimdienstes in dessen Kom­mentar zum Ausländerrecht nicht auf das »Blutschutzgesetz« zurückgegriffen habe.

Die Kritik vermag kaum zu überzeugen. Es ist schlicht nicht vorstellbar, dass Verwal­tungsjuristen wie Globke und Stuckart nicht geprägt gewesen wären vom deutschen Kolonialismus bis 1919. Globke begann zu dieser Zeit sein Studium, der Genozidbefehl von Trottas lag gerade einmal 15 Jahre zurück. Himmler muss ihn vor Augen gehabt haben, als er in Posen 1943 befahl, »Judenweiber in die Sümpfe zu treiben«. Zimmerer führt in seiner Textsammlung »Von Windhuk nach Auschwitz?« ausreichend Belege an, dass auch die »Rechtswissenschaft« zutiefst verstrickt war, und es gerade in der »Ras­senhygiene« über personelle Verquickungen weit hinaus ging. Zumindest als Lehrende standen sie der Globke-Generation zur Verfügung und wussten ihre »Blut-und-Boden«-Ideologie weiter zu vermitteln, die bei den Nazis auf fruchtbaren Boden fiel.

Die »Mischlinge« (»Verkafferung« durch »Bastardfrauen« und »Hottentottenweiber«) gal­ten den reaktionären Deutschen schon im 19. Jahrhundert als deren »Unglück«; sie gefährdeten die »Machtstellung des Weißen Mannes«. Die »Versündigung an dem Ras­senbewusstsein« und daraus folgende Entrechtung waren unschwer in der »Rassen­schande« der Nürnberger Gesetze wiederzuerkennen. [10]

Den Vorteil, den Kundrus darin erkennen möchte, dass die »Eingeborenenverordnun­gen« keine Gesetzeskraft erhielten, hat sich in der Praxis in Wohlgefallen aufgelöst, weil es jedenfalls seit der Aufstandsbekämpfung 1904 keiner Afrikanerin und keinem Afrika­ner mehr gelang, ins Reichsgebiet auszuwandern, wo die Rassenverordnungen keine Rechtswirkung entfaltet hätten. Zudem wird in der Bedeutung der Globke-Verordnun­gen für Deportation und Massenvernichtung deutlich, dass die hierarchische Rechts­bedeutung zwischen Gesetz und Verordnung umkehrbar ist.

Neben der die Rassegesetze noch verschärfenden Kommentierung – Ausweitung des Rassenschandebegriffs auf jedwede (quasi)sexuellen Kontakte (»unzüchtige Handlun­gen« bis hin zum Austausch einfacher Küsse und anderer Zärtlichkeiten nach RG-Rspr.) zwischen »Blutsdeutschen« und Juden; im KZ bedeutete es deren Todesurteil, anderen­falls Sterilisation oder Vertreibung [11] – schuf Globke eigenhändig die Verordnungen, ins­besondere die erste und die elfte, welche die Deportationen von Jüdinnen und Juden sowie ihnen gleichgestellten »Mischlingen«, Polinnen und Polen sowie Rom/nj/a und Sinti/zze erst ermöglichten, indem sie eine vermeintliche Rechtsgrundlage schufen – auch die Nazis verkauften ihren faschistischen Terror- als »Rechtsstaat« (H. Klenner); sie waren, wie das Oberste Gericht der DDR am 23. Juni 1963 festgestellt hatte, die scheinbar legale Grundlage, welche die »systematische Verfolgung und Ausrottung der jüdischen Bevölkerung« erst ermöglicht hatten. [12]

Dafür wurde Globke 1963 in der DDR zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt, die nicht vollstreckt werden konnte, weil er als Aachener Stadtkämmerer der CDU, später Vizepräsident der Landesrechnungshofes [13], auf ausdrücklichen Wunsch Adenauers befördert und ins Bundekanzleramt berufen wird, im Juli 1950 als Ministerialdirektor die Leitung der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten übernimmt, um schließlich als Staatssekretär zum Chef des Bundeskanzleramtes zu avancieren.

Globke als Nazigegner und Gutmensch

Als solcher ist ausgerechnet er zuständig für Personalangelegenheiten, wovon er weid­lich Gebrauch zu machen weiß, versuchte Stuckart wie sich selbst im Wilhelmstraßen­prozess zu entlasten, ließ sich den BND unterstellen und den politischen Gegner, in die­sem Fall die SPD, ausforschen. Sie wurde den Kommunist*innen gleich gestellt. [14] Der Antikommunismus wurde in Goebbels‘scher Propaganda gepflegt wie der Antisemitis­mus verharmlost wurde, Kommunist*innen zu Tausenden verfolgt. Als ehemaliger Rech­nungsprüfer fühlte er sich zudem berufen, die Schwarzen Kassen der Union einzurich­ten, über die der Anschlusskanzler am Ende stolperte. [15] Niemand anderes steht so sehr für deutsche Kontinuität wie Globke. Am 22.11.1951 wurde der Verbotsantrag gegen die KPD gestellt; zu diesem Zeitpunkt war Globke noch im Amt. Gleichzeitig wurde zum dritten Mal in der Geschichte Deutschlands die Wehrpflicht (wieder) eingeführt. Er war als »zweitstärkste[r] Mann in Westdeutschland« (NYT) verantwortlich für die Renazifizie­rung des Adenauer-Regimes. [16]

Für Hubertus Knabe hingegen, den ehemaligen Gedenkstättenleiter von Hohenschön­hausen, sei Globke »ein entschiedener Gegner des Nationalsozialismus gewesen und hatte zahlreichen von rassistischer Verfolgung bedrohten Menschen geholfen« [17]. Mit der seitens des damaligen FDP-Justizministers Kinkel angeordneten Delegitimierung der DDR ging die Relativierung des Faschismus einher, wobei der Zynismus offenbar keine Grenzen kennt.

Geblieben sind Antisemitismus und struktureller Rassismus, wenn auch oft in verdeck­ter Form, bis hin zum Anschein, sie bekämpfen zu wollen. Die inflationäre Anwendung und Ausweitung auf Kontexte, die den Begriff inhaltlich entleeren, weil sie ihn seines rassistischen Kerns berauben, relativieren ihn. Wenn es nur noch vermeintlich linke, israelbezogene und postkoloniale Antisemitismen gäbe (die in der Regel keine sind und nicht sein können, davon abzugrenzen wären politisch oder religiös motivierte Jüd*in­nenfeindlichkeit sowie Antijudaismus), existierte keine rassistisch motivierte, nazisti­sche Jüd*innenfeindlichkeit mehr. Man hat sich einmal mehr unter Berufung auf die präfaschistische »Staatsräson« reingewaschen. Antisemitismus ist, der jüdischen Stim­me für Frieden das Bankkonto zu sperren und sie als »extremistisch« zu brandmarken.

Der Feind hat unsere Worte verkehrt bis zur Unkenntlichkeit, hat Brecht einmal gedich­tet; es wäre die Aufgabe der antifaschistischen Bewegung, weiterhin für Begriffsklärung zu sorgen, statt einzustimmen »gegen jedweden Antisemitismus«, was offensichtlich dazu dient, die Stimmen derer zum Schweigen zu bringen, die Völkermord und Krieg auch im Zeitalter des Hyperimperialismus [18] bekämpfen und nicht müde werden, den Zusammenhang von Faschismus und Krieg, den die Überlebenden und Widerstands­kämpfer*innen auf dem Appellplatz betont haben, deutlich zu machen. Der Faschismus kommt mit dem Krieg; das wäre die Faschisierung. Wohin es führt, wenn die Linke fehlt (Losurdo), ist spätestens seit der ausgerufenen »Zeitenwende«, die tatsächlich mit der Niederlage des europäischen Sozialismus 1991 einherging, leidvoll zu erleben.

Die Linke von innen umzingelt

Vor fünfzehn Jahren wurde dieses Phänomen noch mit »von innen umzingelt« beschrie­ben. Welche Früchte es getragen hat, ist in »Die andere Querfront« nachlesbar [19], und wird in den Spaltungsversuchen, von denen mittlerweile die antifaschistische wie Frie­densbewegung betroffen sind, kenntlich. Ein Ausdruck davon ist die Adenauer-Linke. Beide lassen sich auf den Globke-Staat zurückführen. Zurecht wirft die M&R-Redakteu­rin der BRD vor, sich im Zuge des reaktionär-militaristischen Staatsumbaus und der »Erneuerung seines fatalen Paktes mit dem Bandera-Faschismus zum sekundären Glob­kestaat gemausert« zu haben. [20] Der nimmt dort Kontur an, wo Polizeirecht in vordemo­kratisches verschärft (Schutzhaft), Versammlungsrechte beschnitten und verhindert werden, die Presse- und Meinungsfreiheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem NATO-Stellvertreterkrieg in der Ukraine und der Palästinasolidarität in unerträglichem Maße eingeengt werden, gigantische Hochrüstung in NATO und BRD betrieben wird, die für sich in Anspruch nimmt, die stärksten Landstreitkräfte innerhalb der EU aufzubauen und deren Führung zu übernehmen, mit dem Operationsplan der Bundeswehr und Wie­dereinführung der Wehrpflicht zum dritten Mal auf den Krieg gegen Russland bzw. die Russische Föderation orientiert.

Erstmals seit der Befreiung von Faschismus und Krieg durch die Rote Armee stehen in Vilnius wieder deutsche Panzer unmittelbar an der russischen Grenze!

In dem vorgenannten Beitrag zitiert die Autorin aus dem offenem Brief Stephan Herm­lins an westdeutsche Schriftsteller nach der Grenzsicherung der Warschauer Vertrags­staaten: »Hätten damals am Brandenburger Tor rote Panzer gestanden, wäre der Marsch nach dem Osten nie angetreten worden.« Nur der »Antiglobkestaat« habe die Macht gehabt, den Frieden zu sichern, »der das dringendste Anliegen ist, weil er allein angetan ist, den gefährlichsten Staat der Welt, die Bundesrepublik, auf ihrem aggres­siven Weg zu bremsen.« (ebd.).

Dies vermochte heute, wenn überhaupt, nur noch eine geeinte Linke und Friedensbewe­gung, die darauf gerichtet sind, einen überwiegenden Teil der Bevölkerung zu mobilisie­ren – mit Ausnahme der Faschisten, versteht sich. Sie dürfen sich nicht weiter spalten lassen!

 

Anmerkungen:

[1] Winkler, Zeit v. 7.10.1988.

[2] Witt-Stahl, jW v. 21.2.2025.

[3] Marwecki, Absolution? Israel und die deutsche Staatsräson, Göttingen 2024, S. 78; Bästlein, Der Fall Globke, Berlin 2018, S. 22.

[4] Bspw. die Liedermacherin und Friedensaktivistin Fasia Jansen, die infolge von Euthanasie und Zwangsarbeit früh verstarb; Achenbach, Fasia – geliebte Rebellin, Oberhausen 2004, S. 24, 62, 291 ff., www.fasia-jansen-stiftung-ev.de – 30.5.25.

[5] fragdenstaat.de/dossier/globke/ – 22.05.2025.

[6] Ebd., RMBliV v. 11.03.1936, Sp. 316e; zit. n. Bästlein, a. a. O., S. 11 f.

[7] Carlebach, Hitler war kein Betriebsunfall, Bonn 1996.

[8] Zimmerer, Von Windhuk nach Auschwitz?, Berlin 2011, S. 25 ff., 255 f., 288, 329.

[9] Essner, Von Windhuk nach Nürnberg, in: Brechtken u. a. (Hrsg.), Die Nürnberger Gesetze – 80 Jahre danach, S. 29; vgl. dies., Die »Nürnberger Gesetze«, Paderborn 2002, S. 76 ff.

[10] Zimmerer, a. a. O., S. 131 f., 153, 232 ff.

[11] Vgl. OG, Urt. v. 23.6.1973 – 1 Zst (I) 1/63, D. II. u. III., S. 114 f., 131, in: Bästlein, a. a. O., S. 210 ff., 12, 137 ff., 211 ff.; 243; media.frag-den-staat.de/files/docs/3a/0f/0d/3a0f0dbfff8e4e68b28356f60a7ed26e/globke.pdf – 31.5.25, dort: S. 48 f., 65.

[12] Ebd., S. 185 f. bzw. 234 ff., 259 f. resp. 119 f.

[13] Über die Rolle Globkes in der Landesfinanzkontrolle lässt sich dann doch ein wenig versteckt hier etwas finden: lrh.nrw.de/wp-content/uploads/2023/02/LRH-NRW-Studie-Schlussstrich-oder-Neuanfang.pdf – 1.6.25.

[14] Feldmann, fritz-bauer-forum.de/de/blog/beitrag/ein-abgrund-von-verfassungsverrat/ – 4.6.25; Bästlein, a. a. O., S. 39.

[15] Ebd., S. 37 ff.

[16] Ebd., S. 32.

[17] Zit. n. ebd. S. 90.

[18] TIS (Vijay Prashad et al.), Hyperimperialismus, Essen 2024.

[19] Merten, Hintergrund.de, 17.03.2010; Hanloser, Die andere Querfront, Münster 2019.

[20] Witt-Stahl, M&R-Newsletter v. 13.9.24.

 

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