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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Freiheit für Julian Assange!

Tim Engels, Düsseldorf

 

Vor zehn Jahren, am 7. Dezember 2010, wurde der Investigativjournalist und Begründer der Enthüllungsplattform »WikiLeaks« von der britischen Polizei wegen eines – von den USA bei Interpol beantragten – internationalen Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen. Assanges Odyssee hatte zu diesem Zeitpunkt längst begonnen. Bereits 2007 veröffentlichte WikiLeaks Belege über Folter an den im US-Militärlager Guantanamo internierten Gefangenen. Drei Jahre später folgten Veröffentlichungen zu Verbrechen der US-Armee in Afghanistan sowie im Irak. Gleichzeitig wurde über WikiLeaks bekannt, dass die CIA bereits Überlegungen angestellt hatte, wie wirksam gegen die Plattform und ihre Zuträger*innen vorgegangen werden könnte. Des weiteren machte WikiLeaks öffentlich, dass in Bagdad im Sommer 2007 aus einem US-Militärhubschrauber heraus die beiden Reuters-Journalisten Said Chmar und Namir Nur-Eldin getötet wurden, weil die Piloten die Fotokameras für Waffen gehalten haben wollen – sogenannte »Kollateralschäden«. Die Informantin soll Chelsea Manning gewesen sein – bereits vor ihrer Begnadigung durch Obama hatte sich Assange zum Austausch für sie angeboten. Manning war als IT-Spezialistin der US-Armee wegen Spionage zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Letztes Jahr wurde sie erneut in Beugehaft genommen, um eine Aussage gegen Assange zu erpressen. Sie versuchte, sich das Leben zu nehmen. Der UN-Sonderbeauftragte Nils Melzer erhob Foltervorwürfe gegen die US-Behörden.

»… ein stinkender Nazi-Vergewaltiger und russischer Spion, der Kot an die Wände schmiert … er misshandelt auch seine Katze« und »ist ein Pädophiler«

Kurz nachdem WikiLeaks Informationen über den verheerenden Luftangriff der US-Armee im afghanischen Garani mit wohl mehr als 140 getöteten Zivilist*innen sowie folgend das Tagebuch des Afghanischen Krieges mit fast 77.000 Dokumenten, verarbeitet von Spiegel, New York Times und Guardian, veröffentlicht hatte, wurde Assange in Schweden im August 2010 wegen »Vergewaltigung« angezeigt. Er soll gegen den Willen der beiden betroffenen Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihnen ausgeübt haben. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt in dem jeweils konkreten Fall, stellt die horizontale Beschuldigung seit jeher ein beliebtes Mittel der Stigmatisierung dar, wenn dem- oder derjenigen anders nicht beizukommen ist. Und selbstredend ist ein solcher Vorwurf unter Umständen geeignet, der- oder demjenigen die Solidarität nicht nur der politischen Linken abspenstig zu machen. Die australische Journalistin Caitlin Johnstone hat sich in einem Blog-Beitrag 2019 die Mühe gemacht, sämtliche Verleumdungen gegen Assange zu widerlegen. Dort kommt sie nach der Verteidigung ihres Berufsstandes, den Assange abzusprechen Teil der Anklagekonstruktion ist, gleich zur zweiten Verleumdung, nach der Assange ein »Vergewaltiger« sei. Johnstone bemüht zunächst die Unschuldsvermutung, die auch von Linken nicht gering geschätzt werden sollte, zumal das Verfahren mittlerweile sang- und klanglos eingestellt worden ist – nachdem sich Assange, zumindest de facto, bereits in den Händen des Imperiums befindet. Man müsste »verrückt sein«, »einer völlig unbewiesenen Anschuldigung von US-Geheimdiensten zu glauben.« Johnstone denkt das feministische »Me-too«-Verdikt (»Ja heißt ja ...«) mit, erkennt aber das Problem des »Missbrauchs des Missbrauchs«, indem »die Mächtigen anfangen werden«, eine Regel, »die keinen Raum mehr haben kann, die Agenda der Mächtigen in Frage zu stellen, […] auszunutzen, um uns zu manipulieren. Die Menschen, die aggressiv für die Erzählung des ›Vergewaltigers werben und sagen: Du musst den Frauen glauben!, kümmern sich nicht um Vergewaltigungsopfer«. Dabei ist ihr vollkommen klar, dass »die Vergewaltigungskultur [rape culture – T. E.] eine allgegenwärtige gesellschaftliche Krankheit ist«. Johnstone schildert einen Sachverhalt, wie er auch von Melzer festgestellt wurde. Was immer im Einzelnen dort auch vorgefallen sein mag: relevant für die Vorgänge ist die Beeinflussung der Zeuginnen durch die schwedische Polizei, die nach eigener Aussage der Zeugin W. erpicht darauf gewesen sei, Assange »in die Finger« zu bekommen, sie sei »von der Polizei und anderen um sie herum [!] überrollt worden«. Es gibt weitere diverse Ungereimtheiten, die Johnstone minutiös zusammengetragen hat, bspw. dass das FBI unmittelbar versucht hat, auf die schwedische Staatsanwältin Einfluss zu nehmen. Am Ende wird deutlich, dass sowohl die Zeuginnen wie das gesamte Verfahren benutzt worden sind, um Assange bloßzustellen und letztlich seine Auslieferung an die US-Justiz erzwingen zu können. Ohne dies, und das ist gemeinhin bekannt, hätte sich Assange dem Verfahren, indem er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten hat, gleichwohl gestellt. Nicht weniger erfolgreich bei der Linken war im übrigen der kolportierte Vorwurf, dass Assange ein Faschist sei, was wiederum die italienische Journalistin Stephania Maurizi zu widerlegen wusste. [1]

»… unsere Freunde aus den USA«

Nachdem die britische Staatsanwaltschaft eine Vernehmung Assanges in London verunmöglicht hatte, floh er im Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft, wo er politisches Asyl beantragte. Noch stand Ecuador unter dem Eindruck der bolivarianischen Präsidentschaft Correas. Um Assange zu schützen, beauftragte der ecuadorianische Geheimdienst die spanische »Sicherheitsfirma« UnderCover Global SL, die sich spätestens 2017 entschied, nunmehr »für die dunkle Seite [zu] arbeiten«, nämlich die »Freunde aus den USA«, die »agency of Stars and Stripes« (SZ, 7.9.2020). Über diese wurden höchst private und intime Details, aber auch die Verteidigungsvorbereitung mit Assanges Anwältinnen und Anwälten ausspioniert; bereits deshalb hat er kein faires Verfahren zu erwarten. Vorbereitet wurde offenbar ebenfalls die gegen Assange geführte Schmutzkampagne. Sie soll davon ablenken, dass es in Wahrheit um »Pressefreiheiten und Regierungstransparenz« geht; eine solche Diskussion sei »verabscheuungswürdig« (a.a.O., S. 95). Dazu passt, dass es laut Assanges Anwält*innen Pläne gab, ihn aus der Botschaft zu entführen, gar zu vergiften.

Nach dem Präsidentschaftswechsel in Ecuador im April 2017 übernahm der atlantisch orientierte, neoliberale Moreno das Ruder und entzog Assange die ecuadorianische Staatsbürgerschaft sowie dessen Asyl; damit war Assange faktisch vogelfrei. Unmittelbar nach dem Treffen Assanges mit dem ecuadorianischen Geheimdienstchef am 21. Dezember 2017 erließen die USA das Auslieferungsgesuch für Assange. Schließlich wurde Assange von der britischen Polizei – offiziell wegen vorgeblichen Verstoßes gegen Kautionsauflagen; statt sich bei der Polizei zu melden, hatte Assange Asyl in der Botschaft beantragt – verhaftet und in dem berüchtigten Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh inhaftiert, wo bis heute irisch-republikanische politische und Kriegsgefangene (POWs) interniert sind. Melzer hat Assange dort besucht und festgestellt, dass er »die typischen Symptome einer Person [zeige], die über längere Zeit psychischer Folter ausgesetzt war« (SZ, 6.9.2019) Einen entsprechenden Bericht dazu hatte Nils Melzer bereits im Mai 2019 verfasst, welcher der internationalen Presse zur Veröffentlichung angeboten wurde; er erschien nicht.

»Wie auf einen Ernstfallzu reagieren sein wird, entscheidet nach wie vor der Präsident«(Jürgen Heiser)

Nachdem WikiLeaks im März 2017 Tausende interner CIA-Dokumente zur elektronischen Überwachung und Cyber-Kriegsführung veröffentlicht hatte, erklärte der US-amerikanische Außenminister Pompeo die Enthüllungsplattform zu einem »feindlichen, nicht staatlichen Geheimdienst« und schwor, WikiLeaks schließen zu lassen (S. 110). Zwei Jahre später wird die Anklage gegen Assange veröffentlicht, welche diesen »Kunstgriff« aufgreift und über WikiLeaks als einen »Geheimdienst des Volkes« schreibt. Zwar geht dies auf eine Eigenbezeichnung Assanges zurück, der dies in einem demokratischen Sinne von Transparenz verstanden haben wollte; nun wird es verkehrt gegen ihn gewendet und bildet die Grundlage für den schärfsten Punkt der neuen Anklage nach dem Spionagegesetz (»Espionage Act«), ein Kriegsgesetz von 1917, das für den Verrat von Militärgeheimnissen eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder gar die Todesstrafe vorsieht. Da Großbritannien bei letzterer nicht ausliefern dürfte, erklärte die US-Administration, dass Assange mit der Höchststrafe zu rechnen habe, was nach der Anklage bis zu 175 Jahren Haft bedeutet. So oder so wäre das Leben von Assange in den USA mithin massiv bedroht und gefährdet!

Es ist dies das erste Mal, dass in den USA ein Journalist wegen vorgeblichen Verstoßes gegen das Spionagegesetz angeklagt wird und erfüllt damit eine Funktion wie in den letzten siebzig Jahren das antikommunistische Gesetz zur inneren Sicherheit aus der McCarthy-Ära, der Zeit des Kalten Krieges und damit einhergehend der unerbittlichen Verfolgung aller, die irgendwie vermeintlich links schienen oder es tatsächlich waren. Damit wird Rechtsgeschichte geschrieben. Bereits die Obama-Regierung haderte mit einer Anklage, weil es kaum möglich sei, Assange vor Gericht zu stellen, ohne auch die Journalisten anzuklagen, die aus geleakten Dokumenten veröffentlicht hätten. Das funktioniert nur über das Manning-Konstrukt, also Assange vorzuwerfen, er habe sie angestiftet oder Beihilfe geleistet, die vertraulichen Militärdepeschen über die völkerrechtswidrigen Kriege der USA in Afghanistan und Irak rechtswidrig beschafft zu haben; deshalb saß Manning in Beugehaft, die Anklage sollte mit ihrer erzwungenen Zeuginnenaussage untermauert werden.

Der Dritte im Bunde ist der prominente Whistleblower und ehemalige CIA-Mitarbeiter Edmund Snowden, der umfassende Spionage- und Überwachungstechniken der NSA bzw. des britischen Geheimdienstes GCHQ öffentlich gemacht hatte, wovon nicht mehr nur Staaten, sondern potentiell alle digital vernetzten Menschen betroffen waren. Snowden flüchtete ins Moskauer Exil. Auch er soll nach dem Spionagegesetz angeklagt werden. Im Gegensatz zu Assange braucht Snowden nicht zu fürchten, ausgeliefert zu werden. Der entscheidende Unterschied ist allerdings, dass Assange eben kein Whistleblower ist, sondern das Gesetz erstmalig gegen jemanden in Stellung gebracht wird, der Geheiminformationen veröffentlicht hat, wie es Journalist*innen gemeinhin zu tun pflegen und wozu sie auch standesgemäß verpflichtet sind.

In der BRD hingegen ist die Beihilfe zum Landesverrat seit jeher strafbar. Entsprechend wurde 2015 gegen den Verein »Netzpolitik« ermittelt – dieser hatte über die Überwachungsmaßnahmen des bundesdeutschen Inlandsgeheimdienstes im Internet berichtet. Auf eine von dem damaligen SPD-Justizminister Heiko Maas angekündigte Gesetzesänderung, welche dies straffrei stellen sollte, wartet bis heute nicht nur die Deutsche Journalist*innen-Union vergeblich.

»… die Wahl zwischen Cholera und Gonorrhoe« (J. Assange)

Der Prozess gegen Assange ist kein Justizirrtum, sondern politisch gewollt. Davon zeugen die markanten Aussagen seiner Gegner*innen. Für Pompeo ist Assange nichts weiter als ein gewöhnlicher »Terrorist«, Trump hat die Todesstrafe gegen ihn gefordert, Clinton träumte davon, ihn »einfach [zu] drohnen« (S. 100). Nach derselben Logik ließ der NATO-Partner Türkei die Journalistin Müyesser Yildiz und ihren Kollegen Ismail Dükel verhaften, die über die türkische Beteiligung im Libyen-Krieg berichtet hatten. Bis auf die sogenannten »eingebetteten« Frontnachrichten soll kritische oder (Anti-)Kriegsberichterstattung künftig verhindert werden. Ein weiterer Ausdruck davon ist das neuartige Verhältnis der USA zum Weltstrafgerichtshof in Den Haag. Berichtete im Spätsommer zunächst nur die Linkspresse über diesen beispiellosen Angriff (jW, 7.9.2020), nahm sich dem nun Anfang Oktober auch das Fachblatt Neue Juristische Wochenschrift in seinem Editorial an und konstatierte, dass der Präsident mit der Anordnung, die gambische Chefanklägerin des Internationalen Gerichtshofes, Fatou Bensouda, wie eine Terroristin auf die Liste für Wirtschaftssanktionen setzen zu lassen, die »Axt an das Weltstrafgericht« angelegt hätte. Der Direktor des Kölner Instituts für Internationales Friedens- und Sicherheitsrecht bewertet die Einschüchterung von Bediensteten als »Straftat gegen die internationale Rechtspflege« (NJW-aktuell, 42/20, 3). Die USA ficht das nicht an, solange sie ihr Ziel, einen Journalisten zu »grillen« (so der damalige Richter Sabo über Mumia Abu-Jamal) oder zu »drohnen« nicht erreicht haben. »Wenn man das Imperium angreift, dann schlägt es zurück«, schrieb Mumia unlängst in seiner wöchentlichen Kolumne in der jungen Welt. Er machte darauf aufmerksam, dass Assange den USA als australischer Bürger keine Gefolgschaft schuldet und Spione heim­lich für Regierungen und Militärs arbeiteten, nicht offen für das Volk. Zu Recht erinnert Mumia an die Justizmorde an Julius und Ethel Rosenberg, Ferdinando »Nicola« Sacco und Bartolomeo Vancetti. Auch Assange sei »Opfer eines politischen Rachefeldzuges«. Darum sei es »keine Frage, dass auch er ein politischer Gefangener ist, dessen Freiheit wir fordern müssen« (jW, 14. September 2020).

In Solidarität mit Mumia hatte der Schriftsteller Christian Geissler erklärt:  »Gegen das Todesurteil, das sie auf einen Menschen schmeißen, die Hand zu heben, ist selbstverständlich. Gegen die Hinrichtung eines schwarzen Kollegen international organisiert aufzustehen, ist das mindeste. Gegen die Abschlachtung eines Genossen aufzuschreien, ist zu wenig. Das Pack braucht von uns anderen Unterricht.« [2]

Für Julian Assange kann nichts anderes gelten, auch wenn er kein Genosse ist. 

 

Anmerkungen:

[1]  Johnstone, in: M. Bröckers, Don’t kill the messenger, Frankfurt a. M. 2019, S. 73 ff., 99; SZ, 6.9.2019.

[2]  Mumia Abu-Jamal, … aus der Todeszelle – Live from Death Row, Bremen 1995, S. 291.

 

Mehr von Tim Engels in den »Mitteilungen«: 

2018-09: Konzern des Verbrechens

2018-07: Haarsträubend milde, um einen Hühnerdieb zu erfreuen

2017-12: »Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen«