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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Angriff auf Grundkonsens

Ellen Brombacher, Berlin

 

Mit den Argumenten der "Einzelfallprüfung" und des "Ausnahmefalls militärischer Interventionen" wurden bereits Bündnis 90/Die Grünen auf Regierungskurs gebracht. Mit guten Gründen lehnt die Partei Die Linke Gewaltanwendung als Mittel der Politik ab. Die kategorische Absage an Auslandseinsätze der deutschen Streitkräfte, festgeschrieben auch in den "Programmatischen Eckpunkten" der Partei Die Linke, stellt das Haupthindernis für deren Regierungsbeteiligung auf Bundesebene dar. In dem folgenden Beitrag nimmt Ellen Brombacher, Sprecherin der Kommunistischen Plattform (KPF) der Linken, Stellung zu den jüngsten Versuchen einiger Funktionäre, den friedenspolitischen Konsens der Partei in Frage zu stellen. Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt. (jW)

 

Am 29. September verwies SZ-Autor Daniel Brössler in einem Artikel auf die Abschiedsrede von Oskar Lafontaine auf dem Rostocker Parteitag, in der dieser die Linke noch einmal auf ihren friedenspolitischen Kurs verpflichtet habe: "Wir sind die einzige Antikriegspartei Deutschlands. Wir stehen hier allein in der Tradition der Arbeiterbewegung", habe er gerufen, und das Parteivolk habe gejubelt. Kaum mehr als vier Monate später nun, so Brössler, mehrten sich die Fragen. In der Linken rege sich Widerstand gegen einen Kurs, mit dem die Partei tatsächlich allein stünde: dem totalen Nein zu jedwedem bewaffneten Einsatz selbst dann, wenn der Auftrag von den Vereinten Nationen käme. Brössler beruft sich auf Äußerungen Stefan Liebichs auf einer Regionalkonferenz in Kassel, wo der Sprecher des Forums demokratischer Sozialismus (fds) und Bundestagsabgeordnete geäußert hatte: "Einige Parteimitglieder wollen, daß wir jeden Militäreinsatz ablehnen sollen. Ich finde nicht, daß das der richtige Weg ist (…) Weil Ursachen, Verlauf und Lösungsmöglichkeiten von Konflikten sich unterscheiden, verbieten sich pauschale Antworten, die für jeden Einzelfall gelten." Soweit Stefan Liebich [Daniel Brössler: "Streiten über Krieg und Frieden. Reformer in der Linkspartei rütteln an pazifistischen Tabus und verabschieden sich sogar vom Feindbild NATO", in: Süddeutsche Zeitung vom 29. September 2010]. Ähnliche Aussagen finden sich in den 13 Thesen des fds zum Programmentwurf der Linken. Im ND vom 22. März 2010 bezeichnete Michael Brie es als programmatisch offene Frage, "ob es nicht im Ausnahmefall militärische Interventionen geben kann, die auch durch die Linke gefordert werden können".

Die Berufung auf den Ausnahmefall öffnete einst auch den Grünen-Realos die Tür, Militäreinsätze zu befürworten. Im November 1995 wandte sich Joschka Fischer mit einer öffentlichen Antwort auf einen offenen Brief von Kerstin Müller, Claudia Roth, Jürgen Trittin und Ludger Volmer an seine Partei. Die vier Protagonisten hatten die Forderung Fischers nach einer allgemeinen Interventionspflicht der UNO bei Völkermord "als Einfallstor für eine praktisch umfassende Befürwortung von Kampfeinsätzen" bezeichnet. Fischer antwortete mit einem Sechzehn-Seiten-Papier. "Ich habe", so ein Kernsatz, "diese Position der Interventionspflicht bei Völkermord – es ist dies für mich der unveräußerliche Kern des Antifaschismus und seines Vermächtnisses ‚Nie wieder Auschwitz!’ – schon immer vertreten. (…) Natürlich seht Ihr das moralische Problem für eine demokratische Linke, die ihren universalistischen Grundwerten verpflichtet ist, aber um unbedingt an dem Dogma der jederzeitigen Gewaltfreiheit festhalten zu können, macht Ihr etwas aus meiner Sicht Unverzeihliches: (…) Ihr (…) definiert Srebrenica schließlich verdachtsweise zu einer faktischen Verschwörung des altbekannten US-Imperialismus und seiner finsteren militaristischen Politik um, womit Euer liebstes Feindbild wieder stimmt (…)."

Zurück zur Süddeutschen Zeitung vom 29. September, die Stefan Liebich mit den Worten zitierte, einige Parteimitglieder wollten, daß die Linke jeden Militäreinsatz ablehnen solle. Man kann das gut und gerne umdrehen: Es gibt einige Parteimitglieder, die wollen, daß es militärische Interventionen mit Zustimmung der Linken geben kann. Der Streit in dieser Frage ist im übrigen auch nicht neu. Er hat nicht vier Monate nach der Rostocker Rede von Oskar Lafontaine begonnen. Er dauert seit gut anderthalb Jahrzehnten an: zunächst in der PDS, dann im Rahmen der Fusion von PDS und WASG und nunmehr in der Linken.

Umkämpfte Beschlüsse

Bereits 1996 wurde es auf dem Magdeburger Parteitag erforderlich, die friedenspolitischen Prinzipien des 93er Parteiprogramms zu bekräftigen. Der Magdeburger Parteitagsbeschluß lautete an der entscheidenden Stelle: "Wir lehnen militärische Konfliktlösungen grundsätzlich ab. Das gilt auch allen Bestrebungen der UNO, regionale Auseinandersetzungen und einzelne innerstaatliche Konflikte mit militärischen Mitteln bewältigen zu wollen, anstatt die jeweils vorhandenen Möglichkeiten der Kriegsverhütung und der politischen nichtmilitärischen Konfliktlösungen zu nutzen."

Der bisherige Höhepunkt der innerparteilichen Debatten um die friedenspolitischen Grundsätze war der Münsteraner Parteitag im April 2000. Dem war eine schon im Programmkommentar angelegte und seit Oktober 1999 andauernde, sich permanent zuspitzende Auseinandersetzung vorausgegangen. Der Antrag der Parteivorstandsmehrheit schloß die Einzel- oder auch Ausnahmefallprüfung zur Bestätigung oder Ablehnung von Beschlüssen des Sicherheitsrates nach Kapitel VII der UN-Charta ("Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen") ein. Dies käme einer Anerkennung von Militäreinsätzen als Ultima ratio gleich. Der Gegenantrag unter der Federführung der damaligen PDS-Vizevorsitzenden Sylvia-Yvonne Kaufmann lehnte UN-mandatierte Militärinterventionen unter Berufung auf Kapitel VII und somit den generellen Prüfungsvorbehalt ab. Etwa zwei Drittel der Delegierten stimmten dem Kaufmann-Antrag zu.

Danach war die Diskussion allerdings längst nicht beendet. Im Rahmen der noch vor dem Münsteraner Parteitag begonnenen Programmdebatte, die 2003 mit dem Chemnitzer Programmparteitag ihr Ende fand, wurden größte Anstrengungen unternommen, das Ergebnis von Münster wieder rückgängig zu machen. Doch auch in Chemnitz scheiterten letztlich die Bemühungen, der Anerkennung militärischer Gewaltanwendung als Mittel der internationalen Politik durch die Partei einen Spalt weit die Tür zu öffnen.

2004/2005 lief der Fusionsprozeß zwischen PDS und WASG an, und damit die Diskussion um die programmatischen Eckpunkte der zukünftigen neuen Partei. Während sich im Text dieser Eckpunkte die geltenden friedenspolitischen Prinzipien der PDS und der WASG wiederfanden, wurden diese im Eckpunkteentwurf faktisch dadurch konterkariert, daß in einem abschließenden Kapitel offene Fragen formuliert waren, die es weiter zu diskutieren gelte; darunter die Frage nach dem Verhältnis der Partei zum Völkerrecht. Dies bezog sich zweifelsohne auf die unterschiedlichen Positionen zu UN-mandatierten Militärinterventionen unter Berufung auf Kapitel VII der UN-Charta. Am Abend vor Beginn des Dortmunder Gründungsparteitages der Linken am 24./25. März 2007 wurde die eben erwähnte Fragestellung aus dem Fragekatalog gestrichen. Offensichtlich waren die Vorstände zu dem Schluß gekommen, daß eine faktisch auf kaltem Wege vonstatten gehende Infragestellung der in beiden Quellparteien geltenden friedenspolitischen Grundsätze die Vereinigung fundamental gefährden könnte.

Zweifelhaftes Gewaltmonopol

Und eine letzte Bemerkung zur Geschichte dieser Auseinandersetzung: Am 20./21. Juni 2009 fand der Parteitag in Vorbereitung der Bundestagswahlen statt. Noch am Morgen vor Beginn verbreiteten die Medien, ein zähes Feilschen um das Bundestagswahlprogramm sei zu erwarten; ein bei mehr als tausend Änderungsanträgen chaotischer Kampf. In dieser Situation nahm auch die Kommunistische Plattform, gemeinsam mit dem Marxistischen Forum, dem Geraer Dialog und anderen, ihre Verantwortung für einen konstruktiven Parteitagsverlauf wahr. Aus gewiß unterschiedlichen Motiven überwog auf dem Parteitag bei weitem das Bewußtsein: Dies ist nicht der Ort, programmatische Entscheidungen zu erzwingen. Auch wir nahmen uns bewußt zurück. Gemeinsam mit den o.g. anderen Zusammenschlüssen hielten wir von 42 nur einen Änderungsantrag aufrecht; den Antrag, die Formulierung "Das Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen als Kern des Gewaltmonopols der Vereinten Nationen ist zu achten" durch die Formulierung "Das Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen ist zu achten" zu ersetzen. Knapp zwei Stunden vor der Abstimmung über den außenpolitischen Teil des Bundestagswahlprogramms wurde der KPF-Sprecherrat von maßgeblicher Stelle gebeten, noch einmal mit den Delegierten der KPF zu sprechen, damit dieser von uns als einziger aufrechterhaltene Antrag auch noch zurückgezogen wird. Eine scheinbar sinnlose Bitte. War es doch wahrscheinlich, daß der Parteitag dem Vorstandsantrag zustimmen würde, den außenpolitischen Teil des Wahlprogramms – bis auf eine bereits am Vorabend des Parteitages durch den Vorstand vorgenommene Änderung – unverändert zu lassen; zumal von Gregor Gysi eingebracht und von Sahra Wagenknecht befürwortet. Wahrscheinlich war es demzufolge ebenso, daß unser Antrag überhaupt nicht zur Verhandlung kommen würde. Dennoch waren wir nicht bereit, diesen – im übrigen auch von anderen – gestellten Antrag zurückzunehmen. Denn auch hier ging es um die zentrale Frage: Der Anerkennung der Staatsräson in puncto Außenpolitik durch die Akzeptanz des doppelt fragwürdigen Begriffs "Gewaltmonopol der VN" die Tür einen Spalt weit zu öffnen.

Es sei hier angemerkt: Der Begriff Gewaltmonopol ist in der UN-Charta nirgendwo zu finden. Das, was damit gemeint ist, ist das Recht des Sicherheitsrates, nicht der UN-Vollversammlung, Gewaltanwendung zu beschließen. Als ich kurz vor der Abstimmung darüber informierte, daß alle KPF-Delegierten für die Aufrechterhaltung des o.g. Antrages sind, war der Kommentar: "Ihr seid also gegen die UNO".

Worum wird gestritten?

Es sei in aller Deutlichkeit gesagt: Wir sind ohne Wenn und Aber für die Ziele und die Grundsätze der Vereinten Nationen. Doch diese Ziele und Grundsätze existieren nicht in einem luftleeren Raum. Sie existieren im Rahmen von Kräfteverhältnissen. 1945 war es ein anderes als 1990, und heute ist es ein anderes Kräfteverhältnis als vor zwanzig Jahren. Der konzentrierte Ausdruck dieses Kräfteverhältnisses ist die Verfaßtheit des Weltsicherheitsrates. Und der ist so beschaffen, daß das tatsächliche Machtmonopol primär bei den USA und der NATO liegt. Gerade die Akzeptanz von Maßnahmen im Zusammenhang mit Kapitel VII würde bedeuten, diesen Tatbestand anzuerkennen. Das käme der Akzeptanz eines legalistischen Standpunktes gleich. Aber – als Sozialistin oder Sozialist kann man die herrschenden Verhältnisse nicht akzeptieren, weil sie die herrschenden sind. Deshalb hört man nicht auf, Demokrat zu sein. Mit einer rein juristischen Argumentation läßt sich dem Problem für eine sozialistische Partei nicht beikommen. Ich möchte hier Uwe-Jens Heuer aus den Auseinandersetzungen von 1999 zitieren: "Wenn wir uns zum Respektieren des Kapitels VII bekennen, haben wir ein Tor geöffnet, daß wir nicht wieder schließen können".

Es erhebt sich die Frage: Warum wird über einen so langen Zeitraum so unerbittlich um eine Position gerungen, die – formal betrachtet – für die Linke lediglich Symbolcharakter hat? Ob durch die Beschlußlage in der Linken Einzel- oder auch Ausnahmefallprüfungen zur Bestätigung oder Ablehnung von Beschlüssen des Sicherheitsrates nach Kapitel VII der UN-Charta durch Bundesvorstand und Bundestagsfraktion akzeptiert oder nicht akzeptiert werden – für die weltpolitischen Prozesse ist dies eher nicht von Belang. Für die Identität und die innenpolitischen Wirkungsmöglichkeiten der Partei allerdings ist es maßgeblich, ob sie sogenannte robuste Militäreinsätze als Ultima ratio akzeptiert oder ob sie militärische Gewaltanwendung als Mittel der internationalen Politik strikt ablehnt. Und für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Linken ebenfalls.

Welche Kernargumente werden für die Anerkennung von Kapitel VII ins Feld geführt? Zunächst einige Bemerkungen zum Gegenstand dieses Kapitels im Rahmen der UN-Charta: Selbige wurde am 24. Oktober 1945 von 51 Staaten in San Francisco verabschiedet. Das historisch Neue in ihr ist das Gewaltverbot, um gemäß Kapitel I, Artikel 1 den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Zu den unter Kapitel I, Artikel 2 aufgeführten Grundsätzen gehört: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt." Ganz im Sinne der im Kapitel I fixierten Ziele und Grundsätze sind im Kapitel VI der Charta die Festlegungen zur »friedlichen Beilegung von Streitigkeiten« fixiert. Laut Kapitel V wird dem Sicherheitsrat der UN von deren Mitgliedern die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit übertragen. Im Gegensatz zu Resolutionen der UN-Vollversammlung haben Beschlüsse des Sicherheitsrates verbindlichen Charakter. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates haben Vetorecht. Bei der Erfüllung seiner Pflichten, so heißt es in Kapitel V, Artikel 24 (2), "handelt der Sicherheitsrat im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der VN. Die ihm hierfür eingeräumten besonderen Befugnisse sind in den Kapiteln VI, VII, VIII und XII aufgeführt". Kapitel VII nun umfaßt Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Weltfriedens und bei Angriffshandlungen. Das Kapitel VII schließt im Falle eines bewaffneten Angriffs das Selbstverteidigungsrecht ein und sieht das Recht vor, "mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchzuführen". Hierzu sollten laut Kapitel VII, Artikel 43 nach Maßgabe eines oder mehrerer Sonderabkommen dem Sicherheitsrat Streitkräfte zur Verfügung gestellt werden.

Ohne USA geht nichts

Zu solchen Sonderabkommen ist es nie gekommen. Der Sicherheitsrat hat keine eigenen Truppen. Er kann gar nicht militärisch intervenieren. Es intervenieren militärisch regelmäßig die starken Staaten dieser Welt, die sich das leisten können, die das Militär samt Ausrüstung und die die Finanzen dafür haben. Der Sicherheitsrat gibt seine eigene Verantwortung also an diese Staaten ab; an die NATO oder an Sonderkoalitionen, indem er beschließt: Es sind alle Maßnahmen, darunter militärische, erlaubt. Alles andere beschließen die bewaffneten Koalitionen selbst. Und – das sei hier noch einmal festgestellt: Ohne die Zustimmung der fünf Vetomächte, die gleichzeitig Atommächte sind, vor allem aber ohne die USA, geht ohnehin nichts. Das Argument, man müsse die Charta als Ganzes anerkennen, um die UNO als eigenständige Kraft, die sozusagen über den Großmächten stünde, zu profilieren – und zur Charta als Ganzes gehöre nun einmal auch Kapitel VII – hält den Realitäten schwer stand. Die UNO, also die Völker der Vereinten Nationen, wird wohl in erster Linie dadurch gestärkt, daß weltweit alle politischen Kräfte, die dazu willens sind – und dazu gehören die Linken als Teil der Friedensbewegung – darum kämpfen, daß das Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen wieder einen größeren Stellenwert bekommt. Dem stehen Militäreinsätze nach Kapitel VII nun aber offenkundig entgegen, denken wir nur an Afghanistan. Bis 1990 wurde Kapitel VII nur einmal angewandt – im Zusammenhang mit dem Koreakrieg 1951. Der sowjetische Vertreter im Sicherheitsrat hatte an der entsprechenden Sitzung allerdings nicht teilgenommen. Erst nach 1990 häuften sich die Militäreinsätze unter Berufung auf Kapitel VII. Dieser Tatsache kann sich gerade eine sozialistische Partei nicht verschließen.

Die Regel und die Ausnahme

Nun bestätigen Ausnahmen manchmal die Regel: Nehmen wir an, das Bolivien Evo Morales’ wird von einer reaktionären lateinamerikanischen Staatengruppe überfallen und der Sicherheitsrat beschließt, ohne Veto der USA oder der NATO-Länder Großbritannien und Frankreich, Bolivien zu Hilfe zu eilen – wir gehörten zu den ersten, die einen Sonderparteitag fordern würden, damit dieser eine zustimmende Resolution beschließt. Mit anderen Worten: Wenn es denn irgendwann den Einzelfall gäbe, könnte man über ihn gesondert beschließen. Dafür muß man das Prinzip nicht ändern. Dazu bedarf es keiner Veränderung der geltenden Beschlußlage. Damit niemand auf die Idee kommt, ich würde mich mit diesen Überlegungen einer Befürwortung der Einzelfallprüfung nähern, sei unterstrichen: Die damalige Vorstandsmehrheit wollte 2000 mit ihrem Antrag in Münster einen Beschluß darüber erwirken, daß Beschlüsse des Sicherheitsrates nach Kapitel VII der UN-Charta in jedem einzelnen Falle dahingehend geprüft werden, ob die Partei einem solchen Beschluß zustimmend oder ablehnend gegenübersteht. Das hätte der Installierung eines generellen Prüfungsvorbehaltes entsprochen. Wer allerdings einem solchen Prüfungsvorbehalt den Rang eines Beschlusses geben will, hebt faktisch den Grundsatz auf, Gewaltanwendung als Mittel der internationalen Politik strikt abzulehnen. Der Prüfungsvorbehalt impliziert, Militäreinsätze als Ultima ratio zu akzeptieren. Wenn sich allerdings, was beim existierenden Kräfteverhältnis unwahrscheinlich, aber doch nicht a priori auszuschließen ist, eine Situation ergäbe, welche die Prüfung unserer Position zu einem Militäreinsatz unumgänglich machte, so könnte eine solche durch einen Sonderparteitag erfolgen. Es handelte sich um eine konkrete Ausnahme von der Regel und nicht um die Infragestellung der Regel durch einen Prüfungsvorbehalt. Soweit noch einmal zur Einzelfallprüfung.

Menschenrechte als Vorwand

Ansonsten zum Thema Militäreinsätze nach Kapitel VII – in Betracht ziehend, daß der Übergang von Einsätzen nach Kapitel VI in Einsätze nach Kapitel VII zunehmend fließender wird – abschließend folgende Anmerkungen: Kampfeinsätze, gleich unter welchem Helm, vertiefen zuvörderst global die Ungleichheit. Es gibt weltweit zwölf Länder, die – offiziell oder mutmaßlich – über Atomwaffen verfügen, darunter drei NATO-Staaten. Es gibt 28 NATO-Mitglieder. Ergo existieren 37 Staaten weltweit, wo niemand eingreifen wird, es sei denn, er nimmt a priori einen Atomkrieg in Kauf. Auf der Erde leben 6,8 Milliarden Menschen, davon 3,4 Milliarden in kernwaffenbesitzenden Ländern und noch einmal einige 100 Millionen in weiteren ­NATO-Staaten. Mit anderen Worten: Weit mehr als 50 Prozent der Weltbevölkerung leben in Gebieten, in denen die Herrschenden nach Gutdünken verfahren können, vorausgesetzt, wir unterstellen, Kampfeinsätze sind gedacht, Menschenrechten Geltung zu verschaffen. Und noch eine Bemerkung zu den Menschenrechten. Die BRD ist mit elf Prozent vom Gesamtvolumen der drittgrößte Waffenexporteur der Welt. Seit 2005 (sechs Prozent) hat sie ihre Waffenexporte nahezu verdoppelt. Natürlich liefert sie Waffen auch in Krisen- und Kriegsgebiete, so in den Nahen Osten. Und sie liefert nicht zu knapp auf den afrikanischen Kontinent. Nach Südafrika und Algerien ist der Sudan der in Afrika drittgrößte Empfänger deutscher Waffen. Ausgerechnet der Sudan! Auch in Anbetracht solcher Fakten erhebt sich die Frage, warum sich eigentlich die Linke dem Verdacht aussetzen sollte, auch nur der kleinste Zipfel eines Mäntelchens zu sein, das im Gegensatz zur proklamierten Wahrung der Menschenrechte ganz andere reale Interessen verhüllt. Kommen wir noch einmal auf Daniel Brössler und die Süddeutsche Zeitung sowie auf Joschka Fischers öffentliche Antwort vom November 1995 zurück. "Im Erfolgsfall", so Brössler, "könnte Liebichs Tabubruch erhebliche Hindernisse für eine mögliche rot-rot-grüne Koalition im Bund aus dem Weg räumen". Fischer schrieb seinerzeit: "Wer die Position der SPD zur Außen- und Sicherheitspolitik kennt, ihr Bekenntnis zu Bundeswehr, Vaterlandsverteidigung, Rüstungsproduktion, ­NATO, Blauhelmen, etc., der muß endlich einmal seinen eigenen linken Anhängern in der Partei sagen, daß dies im Ernstfall einer Regierungsbeteiligung Eurerseits auf eine ‚Strategie des kalkulierten Umfalls’ hinauslaufen wird und muß." Die Linke muß nur eines: Nicht umfallen!

Aus: junge Welt, 8. Oktober 2010, Seite 10.

 

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