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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Zum Umgang mit Aussteigern aus der Naziszene

Beschluß des Bundeskoordinierungsrates vom 8. Mai 2010

Niemand in der KPF spricht Menschen, die einmal Anhänger der Nazis waren, die Bereitschaft und Fähigkeit ab, sich von Naziideologie und -strukturen zu lösen, und zu bereuen, jemals so geirrt zu haben.

Dies gilt für ungezählte Menschen der Kriegsgeneration, dies gilt für Menschen, die heutzutage – meist sehr jung – von Nazis verführt wurden oder werden – häufig vor dem Hintergrund zunehmender Perspektivlosigkeit.

Es entzieht sich auch nicht gänzlich unserem Vorstellungsvermögen, daß es Menschen geben kann, die, über solide Bildung verfügend, im fortgeschrittenen Erwachsenenalter Nazis wurden bzw. waren, in maßgeblichen Leitungsfunktionen tätig, rechtslastig publizierend, und die sich irgendwann von den Nazis lösten oder lösen.

Wir sprechen niemandem a priori seine subjektive Ehrlichkeit ab. Allerdings finden wir: Die KPF ist nicht das Feld für tätige Reue von Aussteigern. Es gibt genügend andere Möglichkeiten. Und es ist – wenngleich von untergeordneter Bedeutung – hinzuzufügen: Die Lage, in der sich die KPF befindet, ist zu subtil, als daß wir Vermutungen über subjektive Ehrlichkeit zur maßgeblichen Voraussetzung dafür machen könnten, ob wir einen früheren Nazi – noch dazu, wenn er in reifem Alter und in exponierter Position war – als Mitglied der KPF akzeptieren oder nicht.

Wir meinen, wenn ein Aussteiger aus der Naziszene über Lebenserfahrung und politischen Takt verfügt, wird er uns gar nicht erst in die Verlegenheit bringen. Er wird verstehen, daß wir mit Aussteigern in unseren Reihen den politischen Gegnern der KPF und den Diensten die Angriffsflächen auf einem silbernen Tablett servierten.

Nun bestätigen Ausnahmen manchmal die Regel. Allerdings verlangt jede Prüfung, daß eine Voraussetzung gegeben ist: Ausnahmslos alle, die in der KPF für eine eventuelle Ausnahmeentscheidung die Verantwortung tragen (von der Orts- bis zur Bundesebene), müssen von Anfang an alle Fakten und Sachverhalte kennen, um auf dieser Basis an möglichen Abwägungen teilnehmen zu können. Wo diese Voraussetzung fehlte oder fehlt, ist – wenn das Kind im Brunnen liegt – jede Möglichkeit verspielt, noch über Ausnahmeregelungen zu diskutieren.

Ausgehend von diesen Grundsätzen, beschließt der Bundeskoordinierungsrat:

  1. Die KPF betrachtet sich nicht als politische Heimstätte für Aussteiger aus der Naziszene. Sie lehnt die Mitgliedschaft von Aussteigern prinzipiell ab, die Nazis waren, ohne daß man ihnen für den Zeitraum ihrer Nazi-Aktivitäten mangelnde Bildung und geringe Lebenserfahrung zugute halten könnte, und die bei den Nazis zudem in führenden Positionen waren.
  2. Wenn nach dem Eintritt in die KPF von jemandem bekannt wird, daß er/sie vormals Nazistrukturen angehörte, wird er/sie sofort gestrichen.
  3. Ausnahmen müssen vom Bundeskoordinierungsrat bestätigt werden.

Dokumentiert: Erklärung

Heute, am 20. April 2010, erfuhren wir, daß der sich der KPF zugehörig fühlende Rechtsanwalt Gregor Janik aus Zittau in der Vergangenheit der NPD angehört hatte und dort in Leitungsfunktionen tätig war.

Die Genossinnen und Genossen in Sachsen bzw. Zittau werden prüfen, wie so etwas möglich sein konnte und die betreffenden politischen Schlußfolgerungen daraus ziehen.

Da diese Prüfung kaum in kürzester Frist möglich ist, erklärt – mit Kenntnis des Landessprecherrates Sachsen der KPF – der Bundessprecherrat der KPF: Gregor Janik ist ab sofort von der Liste der der KPF angehörenden Genossinnen und Genossen gestrichen.

Ellen Brombacher, Thomas Hecker, Jürgen Herold, Friedrich Rabe, Bundessprecherrat der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE, 20. April 2010