Schröder-Ministerium initiiert Verdachtskultur und Schnüffelmentalität
Dokumentiert
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Ministerin Kristina Schröder verlangt jetzt von den Trägern der in seinem Bereich durch Bundesprogramme geförderten Projekte eine sogenannte "Demokratieerklärung". Sie lautet:
Bestätigung
Hiermit bestätigen wir, daß wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, daß die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewußt, daß keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, daß eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift
Name der Organisation/Institution, Name in Druckbuchstaben
Stempel, Funktion
Hinweise zur Erklärung für Demokratie (Stand: 12. Januar 2011 – Auszug)
In den Programmen "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" (Prävention von Rechtsextremismus) und "Initiative Demokratie stärken" (Prävention von Linksextremismus und islamistischem Extremismus) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verpflichten sich die geförderten Träger, die diesem Zuwendungsbescheid beigefügte Erklärung zu unterschreiben. Danach müssen sich die Träger zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und bestätigen, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten. Zudem müssen die Träger im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge tragen, daß auch deren in das Projekt einbezogene Partner sich zur freiheitlichen demokratische Grundordnung bekennen.
Nachfolgende Erläuterungen sind als Unterstützung für die unterzeichnenden Träger gedacht. Die Antworten sollen helfen, Unklarheiten schon im Vorfeld zu beseitigen und Mißverständnissen vorzubeugen. Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Regiestelle beim Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) unter den u.a. Kontaktdaten sowie an das BMFSFJ wenden.
1. Was ist Sinn und Zweck der Demokratieerklärung?
[...] Es geht bei der Demokratieerklärung darum, zu verhindern, daß extremistische Organisationen von der Bundesregierung finanziell unterstützt werden oder ihnen unwillentlich eine Plattform geboten wird und sie so ihre extremistischen Weltanschauungen mit staatlicher Hilfe verbreiten können. Dafür bedarf es einer hohen Sensibilität der Träger, die u.a. über die Zeichnung der Erklärung erreicht werden soll. Sinn und Zweck der Demokratieerklärung ist es also nicht, die Auseinandersetzung mit extremistischen Strömungen und Gruppierungen zu unterbinden.
2. Was versteht man genau unter den als "Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc." und welche Form der Zusammenarbeit ist damit auszuschließen?
[...] Auszuschließen ist, daß im Rahmen der Demokratieförderung solchen Personen oder Organisationen, die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, ein Podium geboten und der Anschein einer Unterstützung extremistischer Strukturen erweckt wird.
Das soll aber natürlich nicht die Auseinandersetzung mit extremistischen Gruppierungen oder Personen verhindern. Wenn Personen oder Organisationen, die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, zu einer solchen Veranstaltung eingeladen werden und diese Veranstaltung in verantwortlicher Weise gerade die kritische Auseinandersetzung mit diesen Personen oder Organisationen zum Gegenstand hat, dann wird hier ja gerade nicht der Anschein erweckt, daß einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.
3. Wie sollen die Träger sicherstellen, daß die Partner sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten?
Aufschluß über eine mögliche extremistische Ausrichtung der Partner können vor allem die Berichte der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder geben: Es gibt Organisationen und Strukturen, die einhellig in den Ländern und auf der Bundesebene als eindeutig verfassungsfeindlich beschrieben sind. Hier ist offen für jedermann erkennbar, daß sich eine Zusammenarbeit ausschließt. Darüber hinaus können z.B. Referenzen, Kontakte zu anderen Trägern, Medienberichte oder entsprechende Literatur für die Prüfung der Partner in Betracht kommen.
Wenn im Einzelfall Unklarheiten bestehen, sollte eine Rückfrage des Trägers beim Land oder beim Bund erfolgen. Siehe hierzu auch die unter Frage 9 angegebenen Kontaktadressen. Auf jeden Fall sollten die Träger ihre diesbezüglichen Abwägungsprozesse so dokumentieren, daß sie bei Bedarf nachvollziehbar und nachprüfbar sind. [...]
5. Dürfen Zuwendungsempfänger mit der Partei DIE LINKE. Zusammenarbeiten?
Eine Zusammenarbeit mit der Partei "DIE LINKE" ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings ist bei der Zusammenarbeit mit Vertreter/innen der Partei "DIE LINKE." zu berücksichtigen, daß diese Partei sehr heterogen agiert. Es gibt auch offen extremistische Zusammenschlüsse in der Partei "DIE LINKE.", wie die "Kommunistische Plattform" (KPF) oder die "Sozialistische Linke" (SL). Mit diesen Strukturen ist eine Zusammenarbeit ausgeschlossen.
Es gilt also auch hier: Es kommt immer auf die konkreten Personen und die Strukturen/Zusammenschlüsse vor Ort an, die als Partner (Frage 3) in Frage kommen.
6. Was ist unter dem Begriff der extremistischen Strukturen zu verstehen?
Mit extremistischen Strukturen sind Bestrebungen im Sinne des § 4 BVerfSchG gemeint, also insbesondere solche Organisationen und Gruppierungen, die sich zum Ziel gesetzt haben, Verfassungsgrundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aktiv zu beseitigen. […]
Extremismusklausel bleibt
Die umstrittene "Extremismusklausel" für Initiativen zur Demokratieförderung bleibt erhalten. Die Fraktionen von SPD und Grünen scheiterten am 10. Februar 2011 im Bundestag mit einem Antrag, der eine Streichung des geplanten schriftlichen Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Zuwendungsvoraussetzung aus den Richtlinien des Bundesprogramms "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" vorsieht. Ein Antrag der Linksfraktion wurde zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Letztgenannter Antrag vom 8. Februar 2011 trägt den Titel "Arbeit für Demokratie und Menschenrechte braucht Vertrauen – Keine Verdachtskultur in die Projekte gegen Rechtsextremismus tragen" und verlangt, die Bundesregierung aufzufordern, "auf die von den Projekten verlangte Bestätigungserklärung im Rahmen des Bundesprogramms "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" ersatzlos zu verzichten und sie nicht zu einer Voraussetzung für die Förderung zu machen.
(gestützt auf www.bundestag.de)