Projekt "NATO-Kriegsopfer klagen auf Schadenersatz" wird weitergeführt
Aus dem Projektfortschrittsbericht vom 1. Juli 2007
"Mit unseren letztem Bericht vom 3. Dezember 2006 hatten wir dargestellt, daß wir (der Projektrat) den Klägern raten werden, Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des LG, OLG und BGH einzulegen.
Während unseres Besuches in Varvarin im Januar kamen wir mit der großen Mehrzahl der Kläger überein, so vorzugehen. Entsprechende Unterschriften für die Mandatierung der Kanzlei 'Hummel.Kaleck.Rechtsanwälte' wurden eingeholt.
Jedoch nicht alle Kläger waren bereit, den Rechtsstreit fortzusetzen. Einige haben nach 3 Niederlagen jedes Vertrauen in deutsche Rechtsstaatlichkeit verloren und erklärten uns, die Klägergemeinschaft nun verlassen zu wollen – wegen Sinnlosigkeit des Ganzen. ...
Nun gilt es, auf einen Beschluß des BVG über Annahme oder Verwerfung der Verfassungsbeschwerde zu warten. Hier geht es – erfahrungsgemäß, Fristen gibt es nicht – um ein bis drei Jahre. ...
Ausstehende, drohende Kostenbelastungen sind grundsätzlich noch: Gerichtskosten der 2. Instanz (OLG Köln), Gerichtskosten der 3. Instanz (BGH) und Kostenerstattung für die Beklagte in 3. Instanz (BGH). Wir sind also dringend auf Unterstützung mit Spenden angewiesen !"
Der Projektrat: Cornelia Kampffmeyer, Harald Kampffmeyer, Jan van de Loo, Gordana Milanovic;
Spendenkonto (geführt bei der VdJ e.V.): Berliner Sparkasse, BLZ 100 500 00, Konto: 33 52 20 14.
Alle Informationen zum Projekt auch im Internet: www.nato-tribunal.de, dort < Varvarin