Notstand
Hans Canjé, Berlin
Mehr als eine "Verunstaltung" des Grundgesetzes
Vor 40 Jahren: Die Große Koalition verabschiedet die Notstandsgesetze
Im Amtsdeutsch hieß das, was da am 31. Mai 1968 im damals noch in Bonn beheimateten Bundestag von den Parteien CDU/CSU und SPD, traulich vereint in der Großen Koalition, mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet, am 27. Juni verkündet worden war und am 28. Juni in Kraft trat: "17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes". Gegen die damit erfolgte, nun schon 17. Änderung, des Grundgesetzes vom Mai 1949, von der kritischen Öffentlichkeit treffender "Verunstaltung" genannt, stimmten lediglich 54 Abgeordnete der SPD und die FDP-Fraktion mit ihren 46 Abgeordneten.
Die Große Koalition war am 1. Dezember 1966 unter dem einstigen Gefolgsmann des faschistischen Regimes, Kurt Georg Kiesinger (CDU), als Nachfolger des knapp 13 Monate nach den Wahlen zum V. Bundestag gestürzten Ludwig Erhard (CDU) gebildet worden. Vizekanzler wurde Willy Brandt (SPD).Zustandegekommen war sie, weil die SPD, so die Erklärung von Bundeskanzler Kiesinger, "sich innen- und außenpolitisch in ihrem Programm immer mehr der CDU angenähert hat". Ihre Aufgabe beschrieb er am 10. April 1967 in Springers "Welt" mit den Worten: "Für das, was wir jetzt tun, brauchen wir die Funktion der Großen Koalition."
Ruhe an der inneren Front
Mit diesem Bündnis war eine Reparaturmannschaft installiert worden, die angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs vor allem für "Ruhe an der inneren Front" sorgen sollte. Nach Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs drohte eine Rezession. Das Staatschiff geriet in Turbulenzen. Ein Haushaltsdefizit von mehren Milliarden DM zeichnete sich ab. Die Zahl der Arbeitslosen war auf 300.000 gestiegen. Vor allem im Steinkohlenbergbau kriselte es. Die Halden unverkaufter Kohle wuchsen, das große Zechensterben setzte ein, die Zahl der Arbeitsplätze sank stetig. Bei einer Urabstimmung der Beschäftigten im Bergbau sprachen sich 90 Prozent der Mitglieder der IG Bergbau und Energie für einen Streik zur Durchsetzung von Lohnerhöhungen und Arbeitszeitverkürzung aus. "Wenn es an der Ruhr brennt, gibt es im Rhein bei Bonn nicht genug Wasser, das Feuer zu löschen, auch wenn man die Donau hinzunimmt", schwante dem damaligen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rainer Barzel ("Der Spiegel", 24/1996). Da harrten in den Schubladen der Bonner Ministerien bereits detaillierte Gesetzentwürfe zur umfassenden Eindämmung derartiger, nicht nur an der Ruhr, vielmehr auch im gesamten Staatsgefüge drohenden "Brände" der parlamentarischen Verabschiedung. Das war laut Grundgesetz nur mit der nun vorhandenen Zweidrittelmehrheit des Bundestages möglich.
In der 113. Sitzung des Bundeskabinetts am 18. Januar 1956 war erstmals laut über eine Notstandsgesetzgebung zur "Sicherung von Freiheit und Demokratie" nachgedacht worden. Im Oktober 1958 hatte Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU) vor der Gewerkschaft der Polizei über dieses Thema gesprochen. 1960 lag ein erster Entwurf zur "Einfügung in die Verfassung" vor, die eine Ermächtigung des Bundespräsidenten vorsah, bei "Gefahr im Verzug", mit Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler, den Ausnahmezustand mit entsprechenden Notverordnungen auszurufen. Hermann Höcherl (CSU) ("Man kann nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen") legte 1962 einen weiteren Entwurf vor, der die Außerkraftsetzung zahlreicher Artikel des Grundgesetzes für den Fall eines "Notstandes" nach innen und außen vorsah.
Am 14. Mai 1965 verweigerte die SPD noch dem zweiten Entwurf einer Notstandsverfassung ihre Zustimmung. Trotz bereits laut werdender Proteste, vor allem von Seiten der Gewerkschaften, näherte sie sich dann doch den Positionen der CDU/CSU und stimmte im Sommer 1965 im Bundestag sieben "einfachen Notstandsgesetzen" zu. Dazu gehörten das Wirtschaftssicherstellungsgesetz, das Verkehrssicherstellungsgesetz, das Ernährungssicherstellungsgesetz und das Wassersicherstellungsgesetz. Komplettiert wurden sie durch das Selbstschutzgesetz, das Schutzbau- und das Zivilschutzkorpsgesetz. Die von kritischen Beobachtern festgestellte geistige Nähe dieser Gesetze zu Gesetzen des faschistischen Deutschlands in den ersten Kriegstagen 1939 (Kriegswirtschaftsverordnung oder Verordnung zur Bekämpfung von Notständen im Verkehr) erklärt sich nicht zuletzt dadurch, daß altgediente NS-Experten, in Bonner Amtsstuben längst wieder heimisch, zu den Autoren der Bonner Notstandsgesetze gehörten. Die hatten ja auch schon 1951 bei der Schaffung des Ersten Strafrechtsänderungsgesetzes mitgewirkt, das sich in den folgenden Jahren als das juristische Notstandsgesetz gegen die demokratischen Kräfte, vor allem aber gegen die Kommunisten, erwies.
Im Rückblick auf die parlamentarische Behandlung der Entwürfe für eine Notstandsverfassung leitete die Fernsehsendung "Panorama" am 4. Juli 1966 eine Dokumentation über deren Folgen mit den Worten ein: "Als im vergangenen Herbst noch rasch vor den Bundestagswahlen die sieben sogenannten einfachen Notstandsgesetze verabschiedet wurden, freute sich ein prominenter Abgeordneter einer großen Partei ungeniert darüber, daß man so ohne alles Aufsehen das hingekriegt habe. Parlamentarier, Journalisten und Bevölkerung seien noch im Urlaub oder so sehr mit dem Wahlkampf beschäftigt gewesen, daß sie dem Thema nur verminderte Aufmerksamkeit geschenkt hätten."
Wohin treibt die Bundesrepublik?
Bei den Gewerkschaften vor allem wurde, wenn auch zögerlich und nach erheblichem Druck auch der Studentenbewegung, Widerstand organisiert. Der DGB kündigte in einer Resolution vom Mai 1966 an, jede Notstandsgesetzgebung bekämpfen zu wollen, "welche die demokratischen Grundrechte einschränkt und besonders das Versammlungs-, Koalitions- und Streikrecht der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen bedroht". Bei ihnen hatte nicht zuletzt eine Großübung des Bundesgrenzschutzes die Alarmglocken klingen lassen. Die "Welt der Arbeit", Wochenzeitung des DGB, berichtet darüber am 12. November 1965 unter der Überschrift "Nach Grenzschutzübung Unruhe in den Betrieben". Von "seltsamen Bürgerkriegsübungen" des Bundesgrenzschutzkommandos Mitte in Hessen war dort zu lesen. "Bei Manövern im Gebiet von Hanau und Mörsfelden wurde durchexerziert, wie man ‚Streikversammlungen auflöst’. Auf dem Gelände der Caltex-Raffinerie marschierten Angehörige des Bundesgrenzschutzes mit Schildern ‚Streik’ und ‚Legt die Arbeit nieder!’ auf; andere Grenzschutzmitglieder hatten die Aufgabe, den ‚Streik’ zu zerschlagen."
Für die IG Metall war eindeutig: "Bereits nach diesen Gesetzen kann die Bundesregierung auch in Friedenszeiten Millionen Menschen in Zwangsorganisationen erfassen, Eigentum und Leistungen aller Staatsbürger in Anspruch nehmen, ganze Industriezweige umschichten und die Freiheit der Arbeitnehmer einschränken". In den "Gewerkschaftlichen Monatsheften" wurde die Erklärung des Vertreters der Hessischen Landesregierung im Bundesrat wiedergegeben: "In der vorliegenden Form durchbrechen diese Gesetze das Rechtsstaatsprinzip. Die Sicherstellungsgesetze halten wir für verfassungswidrig. Sie sind reine Ermächtigungsgesetze, die der Exekutive außergewöhnliche Vollmachten schon in Friedenszeiten geben."
Der Widerstand der Gewerkschaften fand bei prominenten Wissenschaftlern rege Unterstützung. Aufsehen erregte der Philosoph Professor Karl Jaspers mit seiner 1966 erschienenen Zustandsbeschreibung der Bundesrepublik "Wohin treibt die Bundesrepublik? – Tatsachen, Gefahren, Chancen". Mit diesem Gesetzeswerk solle "das Instrument geschaffen werden, mit dem in einem verhängnisvollen Augenblick durch einen einzigen Akt die Diktatur errichtet, das Grundgesetz abgeschafft, ein nicht reversibler Zustand der Unfreiheit herbeigeführt werden kann". Ähnliche Gefahren sah auch der Atomphysiker und Nobelpreisträger Max Born in diesen Gesetzen, "die kaum einen anderen Zweck haben, als die Volksmassen in die Hand zu bekommen, um eine Militärdiktatur und Krieg vorzubereiten". Born appellierte nachdrücklich an Otto Brenner, den damaligen Vorsitzenden der IG Metall, alles zu tun, um die Notstandsgesetze zu verhindern. In ihnen sehe er "die Vorstufe zur letzten Katastrophe Deutschlands und vielleicht der Menschheit überhaupt, denn alle Völker sind ja Schicksalsgenossen".
Die hier erfolgte Erweiterung des Blicks auf den Sinn und die Zielsetzung dieser Gesetze über die "Formierung der Gesellschaft" hinaus erklärt sich aus der damaligen Lage nicht nur auf dem europäischen Kontinent. Die BRD sah sich im Westbündnis als "Bollwerk" gegen den Kommunismus. Die Kommunistische Partei Deutschlands war seit August 1956 verboten. Die sozialistischen Staaten jenseits der Elbe galten quasi als "Schurkenstaaten", und sahen sich, wie z.B. Polen und die ČSSR, mit territorialen Forderungen konfrontiert. Die DDR war im Sinne der antikommunistischen Staatsdoktrin "heimzuholendes" Staatsgebiet. Kanzler Konrad Adenauer am 20. Juni 1952: "Was östlich von Elbe und Werra liegt, sind deutsche unerlöste Provinzen (...) Daher heißt die Aufgabe nicht Wiedervereinigung, sondern Befreiung. (...)" Die USA führten ihren unbarmherzigen Aggressionskrieg in Vietnam – von der Bundesregierung in atlantischer Solidarität begleitet.
Es war der damalige Bundesinnenminister Heinrich Lücke, der am 20. Februar 1966 in einem Rundfunkinterview einen Bezug zwischen der USA-Aggression in Südvietnam und der Eile herstellte, mit der die Fertigstellung und möglichst schnelle Verabschiedung der Gesetzte betrieben wurde: "Ich glaube, der Zeitpunkt ist auch international gekommen, wenn ich an Vietnam denke." Verteidigungsminister Kai Uwe von Hassel (CDU) setzte am 24. Juni 1965 im Bundestag nach: "Im Ernstfall kann nur funktionieren, was schon im Frieden funktioniert". Und dann ganz konkret: "Ohne eine Notstandsverfassung werden die Streitkräfte im Ernstfall vor Probleme gestellt, die dicht an die Grenzen ihrer Existenzgrundlage rühren. Wir, die Bundeswehr, müssen erwarten, daß das Parlament die rechtlichen Instrumente schafft, die uns erst in die Lage versetzen, unseren militärischen Auftrag zu erfüllen." Entsprechend war dann ja auch u.a. beschlossen worden, daß die Bundesregierung im Bedarfsfall "Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen" könne. Lücke war auch in diesem Punkt im erwähnten Interview deutlich geworden: "Solange die Konjunktur scheint, solange wir Vollbeschäftigung haben, solange wird diese Demokratie bestehen und in keine Gefahr hineingeraten. Aber (...) Wenn einmal fünf, sechs Millionen Arbeitslose da sind (...) Für den Augenblick müssen wir uns vorbereiten."
SPD für Notstandsgesetze
Mit großem Widerstand der SPD war nicht zu rechnen. SPD-Vorsitzender Willy Brandt hatte auf einer wehrpolitischen Tagung seiner Partei Anfang Juli 1965 erklärt: "Die SPD ist prinzipiell für Notstandsgesetze. Sie hat im Bundestag noch nicht zugestimmt, weil sie unausgegorenen Notstandsgesetzen nicht ihre Stimme geben kann. Die SPD ist dafür, die Notstandsgesetze besser zu formulieren". So wurden die Proteste der Öffentlichkeit zur Makulatur erklärt. Beiseite geschoben wurde der Appell des 7. DGB-Kongresses vom Januar 1966 an die Abgeordneten des Bundestages, "im Bunde mit den Gewerkschaften den Vertretern der Wissenschaften und anderen demokratischen Kräften, allen weiteren Versuchen entgegenzutreten, Grundrechte im Wege der Notstands- und Notdienstgesetzgebungen einzuschränken".
Mit dem Manöver "Fallex 66" wurde schließlich im Oktober 1966 der "Ernstfall" geprobt. Im atom- und abhörsicheren Bunker testete die Regierung die "Funktionsfähigkeit" des als "Notparlament" bezeichneten Gemeinsamen Ausschusses. "Das Notparlament funktioniert und verabschiedet, unter Beton und Rebenhängen, zahlreiche Gesetze", wußte Springers "Welt" am 27. Oktober 1966. Und wie es in Harmonie funktionierte. Alle 44 Minuten wurde eine Notstandsdirektive verabschiedet. 17 Notstandsgesetze und 29 Notverordnungen wurden in Kraft gesetzt und erprobt, Durchführungsbestimmungen inklusive. Da gingen u.a. über die Bühne: Notverordnung für den Bundesgrenzschutz, Notverordnung zur Änderung und Ergänzung des Wehrgesetzes, Notverordnung über den Zivildienst, Notverordnung zur Regelung des Aufenthaltes der Zivilbevölkerung, Notverordnung zu Behandlung feindlichen Vermögens, Notverordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Besitz- und Rechtspflege.
Aber nicht nur im sicheren Bunker wurde geprobt. Auf den Straßen ging es nicht minder drastisch zur Notstands-Sache, wie der Berichterstatter der "Süddeutschen Zeitung" am 24. Oktober 1966 zu berichten wußte: "Draußen fließt unterdessen Manöverblut. Feldpolizei und Panzergrenadiere schießen den vorrückenden Kolonnen die Autobahn nach Hannover frei. Der Feind, das sind panisch-entsetzte Bundesbürger in ihren Opels und Fords." Innenminister Lücke zeigte sich im Regierungsamtlichen Bulletin des Presse- und Informationsamtes vom 28. Oktober 1966 zufrieden mit der Übung und forderte: "Das Grundgesetz muß sobald als möglich durch eine deutsche Notstandsverfassung ergänzt werden." Die Order galt nun für das wenige Wochen später gebildete CDU/CSU-SPD-Kabinett.
Das offizielle Bonn hielt sich bei der Offenlegung des Inhalts und der Tragweite der Notstandsgesetzte lange bedeckt. Erst nach der Verabschiedung sollten detaillierte Auskünfte gegeben werden. Bonn versuchte, diese Haltung auch dann noch einzunehmen, als die DDR durch das Mitglied des Politbüros der SED Albert Norden am 2. Mai und am 29. Juni 1966 der Öffentlichkeit die "Schubladengesetze" unterbreitete. Zwar versuchte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums die Berichte aus Berlin als "Unsinn" abzutun, Minister Lücke allerdings gestand gegenüber der "Bild"-Zeitung am 2. Mai ein: "Diejenigen, die diese Gesetze gesehen haben, waren etwas bleich."
Auf einer Sondersitzung des Bundeskabinetts am 10. März 1967 wurde bereits zusammen mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" der neue Entwurf einer Notstandsverfassung verabschiedet. Die SPD-Riege im Kabinett wurde nun zum eifrigen Propagandisten der Notstandsregelungen "als wesentlichen Schritt zu einer demokratischen und rechtsstaatlichen Lösung", die das Ziel verfolgten, die Versorgung der Bevölkerung im Notstand sicherzustellen und die demokratische Grundordnung zu schützen". 200 bundesdeutsche Professoren vermochten dieser verbrämenden Darstellung des Anschlags auf die Verfassung nicht zu folgen. In ihrem im Mai 1968 veröffentlichten Memorandum protestierten sie gegen eine Regierung, "die bereit ist, die Bundeswehr gegen das eigene Volk einzusetzen". 70.000 Bundesbürger versammelten sich am 11. Mai des Jahres in Bonn, um der Regierung "den Notstand auszutreiben". Der DGB kündigte am 13. Mai an, jede Notstandsgesetzgebung bekämpfen zu wollen, "welche die demokratischen Grundrechte einschränkt und besonders das Versammlungs-, Koalitions- und Streikrecht der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen einschränkt." Eine verfassungsmäßig zustandegekommene Gesetzgebung werde man jedoch respektieren.
Dank der SPD-Führung konnte ja nun – wenigstens dem Buchstaben nach – die Verfassung in dem Punkt befolgt werden, laut dem eine Zweidrittelmehrheit zur "Verunstaltung" des Grundgesetzes erforderlich war. Und damit eine ausbaufähige Grundlage geschaffen hat für all das, was die heutige Große Koalition an Maßnahmen zur Perfektionierung der Staatsmacht vorbereitet und bereits eingeführt hat und in seinen Konsequenzen um einiges totalitärer ist, als das, was 1968 im Bundestag verabschiedet worden ist. "Wer von der SPD etwas anderes erwartet hätte", resignierte Sebastian Haffner nach der Verabschiedung der Gesetze im Bundestag im "Stern", "ist selber schuld. Unerwartet und ein bißchen peinlich war höchstens das falsche Pathos, mit dem Brandt nachträglich versicherte, gegen einen Mißbrauch der Notstandsverfassung werde die SPD auf die Barrikaden gehen. Die SPD wird niemals auf die Barrikaden gehen, und im übrigen wären diese verfetteten Herrschaften dort auch zu gar nichts nutz. Ihr Kampfplatz, wo sie etwas nutz hätten sein können, war das Parlament, und dort haben sie, wie immer, den Paß verkauft."
Hoffentlich sehen sich Vertreter der LINKEN eines Tages nicht ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt – siehe die Zustimmung der PDS-Abgeordneten 2006 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zum Polizeigesetz, laut dem mittlere Polizeiführer die Bundeswehr per "Amtshilfe" anfordern dürfen.
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