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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Zum Koalitionsvertrag der künftigen Regierungsparteien in Thüringen (Wahlperiode 2019 bis 2024)

Landessprecherrat der KPF Thüringen

Wie aus dem Text hervorgeht, schreibt der neue Vertrag die Ziele und Absichten der Koalition aus DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die von 2014 bis 2019 regiert hat, weitgehend fort. Die Absichtserklärungen sind teils detailliert, mehrheitlich aber weitgehend allgemein gehalten. Dennoch gehen sie in eine Richtung, die in dem vom Bund vorgegebenen neoliberalen Rahmen den Freistaat Thüringen weiter voranbringen soll.

Die Zustandsbeschreibung Thüringens, wie sie einleitend vorgenommen wird, geht aber in Vielem an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen vorbei. Thüringen könnte sozialer und anziehender sein ohne die wieder wachsenden Arbeitslosenzahlen, den auch im Vergleich mit anderen Bundesländern hohen Niedriglohnsektor, die große Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse, die vielen Menschen drohende Altersarmut, die gravierenden Schulprobleme oder die zunehmenden Mängel in der Facharztversorgung. Nicht zustimmungsfähig sind die politischen Absichten, die sich mit dem Erbe der DDR beschäftigen. Der Landessprecherrat der Kommunistischen Plattform in der Partei DIE LINKE kritisiert:

1. Obwohl Ministerpräsident Bodo Ramelow im Wahlkampf erklärt hat, dass er den Begriff »Unrechtsstaat« für die DDR ablehne, wirft man im Koalitionsvertrag der DDR dies gebetsmühlenartig vor. Wir betrachten das als Wählertäuschung.

2. Die Koalitionspartner betonen, dass sie keinerlei Relativierung der Verbrechen der NS-Herrschaft dulden wollen. Im Vertrag tun sie dies jedoch selbst, indem sie die Aufarbeitung der SED-Diktatur vor die Erinnerung an die Verbrechen Hitlerdeutschlands setzen. In Zeiten dramatischer Rechtsentwicklung, auch in unserem Bundesland, ist dies unverständlich. Während die DDR als Diktatur bezeichnet wird, ist im darauf folgenden Abschnitt des Vertrages stets nur von NS-Herrschaft die Rede.

3. Wenn es um die Opfer der faschistischen Herrschaft in Deutschland geht, spielt die Reihenfolge ihrer Nennung eine sehr untergeordnete Rolle. Jedem Verfolgten jedem Ermordeten gilt unser uneingeschränktes ehrendes Gedenken. Aber es fällt schon auf, dass die Kommunistinnen und Kommunisten, die im Widerstand gegen das Hitlerregime in Deutschland historisch nachgewiesen den höchsten Blutzoll zahlten, erst an vorletzter Stelle genannt werden. Die Millionen Kriegsopfer, die Hitlerdeutschland verschuldete, fehlen ganz.

4. Es ist uns unverständlich, dass das Alltagsleben in der DDR als abschreckendes Beispiel bei der Demokratieerziehung der Jugend genutzt werden soll, nicht aber die faschistische Diktatur und deren Ideologie. Das erweckt den Eindruck, dass die Verfasser in der realen Erinnerung an die DDR eine größere Gefahr sehen, als in dem um sich greifenden völkischen und neofaschistischen Gedankengut.

5. Auch die ständige Wiederholung macht den Satz nicht wahr: »Weil durch unfreie Wahlen bereits die strukturelle demokratische Legitimation staatlichen Handelns fehlte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit in der DDR ein Ende haben konnte, wenn einer der kleinen oder großen Mächtigen es so wollte ...« Die DDR hatte eine in einer Volksabstimmung angenommene Verfassung. Regierung und Volkskammer verabschiedeten Gesetze und Verordnungen. Diese waren der Handlungsrahmen für alle Bürger. Selbst wenn es Verletzungen durch Verantwortliche von Partei und Staat gegeben hat, es ist schlicht unwahr, dass ein jeder, der Verantwortung trug, willkürlich handeln durfte. Es macht einen Unterschied, ob man Defizite in der Alltagsdemokratie benennt oder sie für nicht existent erklärt.

Wir bedauern es sehr, dass die Verhandlungspartner unserer Partei sich offenbar bereit erklärt haben, die undifferenzierte Verdammung der DDR und damit auch die Entwertung der Lebensleistung all derer, die sich Jahrzehnte für ihre Republik und die Gestaltung würdigen Lebens eingesetzt haben, fortzusetzen.

Nicht zustimmungsfähig sind für uns auch einige Aussagen zur öffentlichen Sicherheit. Wir kritisieren,

  • dass die weitere Aufarbeitung des NSU, insbesondere mit Blick auf das Behördenversagen und der Verstrickung verschiedener Akteure nicht erkennbar untersetzt ist;
  •  dass keine Maßnahmen beschrieben werden, um dem aus Vorfällen in der vorigen Wahlperiode erkennbaren latenten Eindringen rechten Gedankengutes in Behörden und Polizei gezielt entgegenzutreten;
  • dass die sehr allgemeine Beschreibung von einzelnen Projekten, wie z. B. »predictive policing«, der Einsatz von Body Cams oder die Fortentwicklung des Polizeirechtes die Befürchtung nähren, dass damit eine Verschärfung der allgemeinen Überwachung einhergeht;
  • dass der 2014 begonnene Reformprozess des Amtes für Verfassungsschutz  fortgesetzt werden soll, die angegebene Richtung aber nur den Status quo der vorigen Wahlperiode erkennen lässt. Statt Personalabbau bergen die Absichtserklärungen die Möglichkeit der Aufstockung nach vermeintlichem Bedarf in sich;
  • dass der Vertragstext keine Beendigung der unsäglichen Beobachtung von Teilen der Partei DIE LINKE (Kommunistische Plattform) und der Verfassungsfeindlichkeit unverdächtigen linken Organisationen erkennen lässt.

Der Sprecherrat der Kommunistischen Plattform in der Partei DIE LINKE Thüringen lehnt daher diesen Koalitionsvertrag ab.

Erfurt, Januar 2020