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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Nürnberg mahnt

Ralph Dobrawa, Gotha

 

Vor 80 Jahren wurden die Urteile im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verkündet

 

Der bedeutendste Prozess des 20. Jahrhunderts war ohne jeden Zweifel der gegen die Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkrieges.

Als zwölf Jahre faschistischer Terror und Krieg mit dem 8. Mai 1945 und der Kapitulation des Nazistaates endlich ihr Ende gefunden hatten, wurden sich die Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Frankreich und die UdSSR sehr schnell einig in der Frage, dass die Hauptverantwortlichen für diese schreckliche Zeit in der jüngeren deutschen Geschichte vor Gericht gestellt und ihre strafrechtliche Schuld festgestellt werden muss. Im Rahmen des Londoner Viermächteabkommens wurde deshalb auch das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg geschaffen. Dieses Dokument vom 8. August 1945 legt fest, dass Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden zu ahnden sind. Auch in anderen Ländern bestand ein Interesse an der Durchführung eines solchen Prozesses, die dem Abkommen beitraten. Hierzu gehörten unter anderem Griechenland, Dänemark, die Niederlande, die Tschechoslowakei, Norwegen, Polen und einige andere. Als geeigneten Ort für die Durchführung des aufsehenerregenden Verfahrens entschied man sich letztlich für Nürnberg. Hierfür sprachen mehrere Gründe. Zum einen gab es ein einigermaßen erhalten gebliebenes Justizgebäude mit angrenzender Haftanstalt, zum anderen war Nürnberg während der Nazizeit zu trauriger Berühmtheit geworden.

Bereits fünf Monate nach der Kapitulation des Deutschen Reiches war die Anklageschrift erstellt. Die erste Sitzung am 18. Oktober 1945 fand noch im Gebäude des Kammergerichts von Berlin statt. Ab dem 20. November 1945 verhandelte man in Nürnberg für die Dauer eines knappen Jahres.

Der Gerichtshof war mit insgesamt acht Richtern der alliierten Länder UdSSR, Großbritannien, USA und Frankreich besetzt. Den Vorsitz hatte ein weiterer britischer Richter. Ebenso vertraten vier Hauptankläger der genannten Länder die Anklage. Unterstützt wurden sie durch eine Vielzahl von Mitarbeitern, die ihnen die notwendige Zuarbeit leisteten, insbesondere in Bezug auf das Zusammentragen von Dokumenten und anderen Beweismitteln.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, an einer Verschwörung zur Begehung von Verbrechen gegen den Frieden und gegen das Kriegsrecht beteiligt gewesen zu sein sowie an der Planung, Vorbereitung, Entfesselung und Führung von Angriffskriegen teilgenommen zu haben, wodurch internationale völkerrechtliche Verträge verletzt wurden. Die weiteren beiden Vorwürfe waren Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen Angehörige feindlicher Truppen und die Zivilbevölkerung sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, durch Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Handlungen. Auf diese Weise waren sowohl der Bruch internationaler völkerrechtliche Verträge wie auch der Holocaust erfasst. Etwa 4.000 Dokumente stützten die Anklage.

In dem geführten Prozess ging es maßgeblich darum, die noch greifbaren höchsten Ver­antwortlichen für die Untaten im faschistischen Staat zu verfolgen und diese zu süh­nen. Verschiedene von ihnen hatten sich bereits im Vorfeld durch Suizid ihrer Verant­wortung entzogen. Zu ihnen gehörten Hitler, Himmler und Goebbels. Letztlich einigte man sich auf 24 Personen, die man auf der Anklagebank sitzen sehen wollte.

Das waren der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Karl Dönitz, der frühere Innenminister Wilhelm Frick, der Reichswirtschaftsminister Walther Funk, Reichsluftfahrtminister Hermann Göring, der Stellvertreter des Führers Rudolf Hess, der Chef des Wehrmachtsführungsstabes Alfred Jodl, der Chef der Sicherheitspolizei und des SD sowie Leiter des Reichssicherheitshauptamtes Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel, Oberkommando der Wehrmacht, Hans Frank, Generalgouverneur in Polen, Hans Fritzsche vom Reichspropagandaministerium, Robert Ley, Leiter der Deutschen Arbeitsfront, der Reichsprotektor von Böhmen und Mähren Konstantin von Neurath, der frühere Vizekanzler Franz von Papen, der Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop, der Reichsminister für die Ostgebiete Alfred Rosenberg, der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel, Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, Reichsjugendführer Baldur von Schirach, der Reichsstatthalter für Österreich und Reichskommissar der Niederlande Arthur Seyß-Inquart, der Industrielle Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, Hitlers Rüstungsminister Albert Speer, der Herausgeber des Naziblattes »Der Stürmer« Julius Streicher und Ernst Raeder, Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. In Abwesenheit wurde zusätzlich angeklagt der Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann, dessen Aufenthalt damals unbekannt war und der bereits tot war, wie erst Jahrzehnte später festgestellt wurde. Am Ende verblieben 21 Angeklagte im Gerichtssaal, da das Verfahren gegen Krupp aus gesundheitlichen Gründen eingestellt wurde und Ley noch vor Prozesseröffnung Suizid beging.

Zum Prozessverlauf

Die Angeklagten waren in den zurückliegenden Monaten vor Beginn des Prozesses auf unterschiedliche Weise und an unterschiedlichen Orten festgenommen worden. Das Verfahren wurde nach amerikanischen Prinzipien geführt, dem sogenannten Kreuzverhör.

Bereits zu Beginn wurden die Angeklagten einzeln befragt, ob sie sich für schuldig halten würden, was alle verneinten. Das Gericht vernahm über 200 Zeugen und führte eine Vielzahl von Dokumenten in das Verfahren ein. Mithilfe dieser Beweismittel erhielt das Gericht nach und nach immer mehr Einblicke in die Funktion des faschistischen Unterdrückungsapparates, aber auch in die Verantwortlichkeit des einzelnen.

Nicht immer sagte ein Zeuge der Verteidigung das, was man sich vermutlich von ihm erhofft hatte und zur Entlastung beitragen sollte. Beredtes Beispiel dafür ist der frühere Lagerkommandant des Konzentrationslagers Auschwitz Rudolf Höss, welcher bestätigte, dass ca. zweieinhalb Millionen Menschen in Auschwitz durch Zyklon-B-Gas ermordet wurden. Mehrere Dokumentarfilme, die die Unmenschlichkeit zeigten, wurden den Angeklagten und der anwesenden Öffentlichkeit vorgeführt und belegten zugleich das Ausmaß faschistischen Handelns.

Die einzelnen Vertreter der Anklage stellten zum Ende des Prozesses sehr verschiedene Anträge. Während von sowjetischer und französischer Seite die Todesstrafe gefordert wurde für sämtliche Angeklagten, differenzierten die Briten ihr Begehren je nach Einschätzung der individuellen Verantwortlichkeit des einzelnen. Die USA stellten keinen konkreten Antrag. Im Anschluss daran erhielten die Angeklagten Gelegenheit zu einem letzten Wort. Die dabei vorgebrachten Argumente waren weder überzeugend, noch ent­sprachen sie der Wahrheit. So wirkte es fast schon zynisch, dass Göring nunmehr die Massenmorde anprangerte und den Eindruck erweckte, als habe er davon nichts gewusst.

Die Urteile

Sodann musste sich das Gericht beraten und untereinander zu mehrheitlichen Entscheidungen gelangen. Der Gerichtshof entschied in erster und letzter Instanz.

Vor 80 Jahren wurden am 30. September und 1. Oktober 1946 die Urteile verkündet. Diese fielen differenziert aus. Während zwölf Angeklagte zum Tode durch den Strang verurteilt wurden, erhielten sieben weitere unterschiedlich lange Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslänglich. Es gab auch drei Freisprüche. Das waren Fritzsche, Papen und Schacht. Die Todesstrafen betrafen Hermann Göring, Hans Frank, Wilhelm Frick, Alfred Jodl, Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel, Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Fritz Sauckel, Arthur Seyß-Inquart, Julius Streicher und in Abwesenheit Martin Bormann. Auf lebenslange Haft wurde gegen Walther Funk, Rudolf Hess und Ernst Raeder erkannt. Dönitz erhielt zehn Jahre Haft, von Neurath 15 Jahre und die Angeklagten von Schirach und Speer jeweils 20 Jahre Haft.

Die Todesstrafen wurden bereits am 16. Oktober 1946 vollstreckt. Göring entzog sich der Vollstreckung durch Suizid.

Die Haftstrafen verbüßten die betroffenen Verurteilten in Berlin-Spandau unter strenger Aufsicht der Alliierten. Drei der Verurteilten wurden Mitte der 1950er Jahre aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig entlassen. Speer, Dönitz und von Schirach mussten bis zum letzten Tag der jeweils verhängten Strafe einsitzen. Der einzig noch verbliebene Rudolf Hess nahm sich 1987 in Haft das Leben.

Viele der heutigen Historiker, die sich mit der Rolle und dem Handeln von Albert Speer beschäftigt haben, sind heute einhellig der Meinung, dass ihn der Gerichtshof auch zum Tode verurteilt hätte, wenn man damals bereits in vollem Umfang über sein Handeln und seine Verantwortlichkeit in Kenntnis gewesen wäre. Die ihm verbleibenden 15 Jahre nach der Haftentlassung bis zu seinem Tod 1981 nutzte er vor allem dazu, um Erinnerungen und seine Spandauer Tagebücher einnahmeträchtig zu vermarkten und der Welt sein eigenes, deutlich harmloseres Auftreten während der Nazizeit zu vermitteln. Auch unrechtmäßig zwischen 1933 und 1945 in seinen Besitz gelangte kostbare Gemälde ließ er unter fremden Namen in einem westdeutschen Auktionshaus versteigern und machte dabei beachtlichen Gewinn. Gern soll er sich aber auch selbst zitiert haben mit den Worten: »Hätte Hitler einen Freund gehabt, wäre ich es gewesen!« 

Der Prozess wurde unter außerordentlichem internationalen Interesse geführt. Journalistische Vertreter aus der gesamten Welt verfolgten den Verlauf und berichteten in den Zeitungen und Zeitschriften, für die sie anwesend waren. Auch wurde der gesamte Prozess vollständig dokumentiert und erschien alsbald auch mit zahlreichen Bänden in Buchform. Ebenso wurden Filmaufnahmen gefertigt, die der Nachwelt erhalten geblieben sind und die auch vom Verhalten der Angeklagten während des Verfahrens einen Eindruck vermitteln. Unter den Prozessbeobachtern finden sich zahlreiche prominente Namen, wie Erich Kästner, Markus Wolf, Willy Brandt, Ernest Hemingway oder Ilja Ehrenburg.

Nach wie vor ist dieses Verfahren nicht nur historisch von besonderer Bedeutung. Es ist Mahnung und Abschreckung zugleich, dass grausame Verbrechen an der Menschheit nicht ungesühnt bleiben dürfen. Der menschlichen Ordnung liegt ein tiefer Humanismus zugrunde, der auch durch noch so abscheuliche Verbrechen nicht beseitigt werden kann.