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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Münchner Oktoberfestattentat 1980 – Ermittlungen zum zweiten Mal eingestellt

Jürgen Herold, Berlin

 

Am 26. September 1980 explodierte am Haupteingang des Oktoberfests eine Bombe, die 13 Menschen, darunter auch den später als Attentäter identifizierten Studenten Gundolf Köhler, tötete. Über 200 Menschen wurden verletzt. Der bis dahin schwerste Anschlag in der bundesdeutschen Geschichte.

»Wahrscheinlich« Alleintäter

Das bayerische Landeskriminalamt bildete eine Sonderkommission »Theresienwiese« mit zunächst 50 Beamten, die die Spurensicherung und Befragung von Zeugen durchführten.
Die Ermittler fanden nahe dem Explosionszentrum den Bundespersonalausweis von Gundolf Köhler und seinen Studentenausweis. Sein Name war im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) als Anhänger der Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG) verzeichnet. Wegen des begründeten Verdachts einer terroristischen Gruppentat übernahm Generalbundesanwalt Kurt Rebmann am 27. September 1980 die Leitung der Ermittlungen. Die Sonderkommission gab am 13. Mai 1981 einen »Schlussvermerk« von 187 Seiten heraus. Rebmann ließ die Ermittlungen fortsetzen und am 23. November 1982 mit einem Schlussbericht von 96 Seiten beenden. Aus beiden Berichten ging hervor, dass die Ermittler in Köhlers Wohnräumen und seinem in München abgestellten PKW keine Spuren des verwendeten militärischen Sprengstoffs und eines Bombenbaus gefunden hätten. Sie hatten einen LKW-Konvoi überwacht, den vier ehemalige WSG-Mitglieder am 27. September 1980 ins Ausland überführen wollten, diese und weitere 16 WSG-Mitglieder festgenommen und verhört, mussten sie aber nach vier Tagen wieder freilassen. Sie hatten zwar bei einigen von ihnen Sprengstoffe und Waffen gefunden, aber keine konkreten Hinweise auf eine Tatbeteiligung. Auf einer Adressenliste Hoffmanns, die bei dem WSG-Mitglied Odfried Hepp gefunden wurde, stand Köhlers Name und der Vermerk, er habe an zwei Wehrsportübungen teilgenommen und zuletzt am 19. Mai 1977 mit der WSG Kontakt gehabt.

Die Ermittler hielten es schließlich für erwiesen, dass Köhler die Tat allein plante und die Bombe selbst zusammengebaut und am Tatort abgelegt hatte. Sie gingen davon aus, dass der Sprengsatz zu früh zündete, so dass Köhler starb. Wie es zur Zündung kam, ist ungeklärt. Reste eines Zünders und Leitwerks des Sprengsatzes waren in tausenden Splittern um den Tatort nicht auffindbar; vermutet wurde eine Zündschnur.Der Abschlussbericht gab an, Köhler habe wahrscheinlich als Alleintäter gehandelt. Spuren von Mitwissern und Tatbeteiligten hätten sich nicht erhärtet. Als Köhlers Motiv wurden private Beziehungsprobleme und Misserfolge in seiner Ausbildung vermutet. Dieser Einschätzung lag eine längere Aussage von Peter Wiegand zugrunde, eines Schulfreundes von Köhler, den die Ermittler als glaubwürdig einstuften.

Bekannte Kritiker der damaligen Ermittlungen waren die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, das Attentatsopfer Ignaz Platzer, das bei der Explosion zwei Kinder verlor, der Journalist Ulrich Chaussy und der Rechtsanwalt Werner Dietrich, der im Auftrag von Attentatsopfern für eine Wiederaufnahme der Ermittlungen kämpfte. Sein Antrag auf Wiederaufnahme wurde vom Generalbundesanwalt Rebmann in Karlsruhe 1984 abgelehnt. Ein Bündnis aus Organisationen, Gewerkschaften und Einzelpersonen, darunter mehrere Münchner Stadträte sowie Landes- und Bundespolitiker der SPD, setzte sich zum 25. Jahrestag des Anschlags 2005 erneut für eine Wiederaufnahme der Ermittlungen ein. Zu ihren Hauptkritikpunkten zählte, dass zahlreiche Zeugenaussagen, die auf eine Beteiligung weiterer Personen hinwiesen, in den Abschlussberichten der Soko Theresienwiese sowie der Bundesanwaltschaft nicht berücksichtigt wurden. Die Bemühungen fanden jedoch politisch keine Mehrheit und wurden vom BKA zurückgewiesen.

Ermittlungen nach öffentlichem Druck wiederaufgenommen

Aufgrund neuer Zeugenaussagen, die der Rechtsanwalt Werner Dietrich gesammelt und bekannt gemacht hatte, prüfte die Generalbundesanwaltschaft im September 2014 die Wiederaufnahme der Ermittlungen. Dafür sprach sich zuvor auch Bundesjustizminister Heiko Maas aus, der dazu auf Versäumnisse bei der Aufklärung der NSU-Morde hinwies.

Am 11. Dezember 2014 ordnete Generalbundesanwalt Harald Range die Wiederaufnahme der Ermittlungen an. Die Ermittlungen wurden auf das Bayerische Landeskriminalamt
(Soko 26. September) übertragen.

Seit dem 19. Dezember 2016 leitete ein neuer Chef die bayerische Sonderkommission. Gegen den bisherigen Leiter und fünf weitere Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen möglicher Verbindungen zum Rocker-Milieu.

Für die erneuten Ermittlungen war es nicht hilfreich, dass alle Asservate 1997 vernichtet worden waren. Damit waren auch körperliche Hinweise auf eventuelle Mittäter nicht mehr vorhanden. Dazu gehörten Splitter einer Bombe und Teile einer Hand, die keinem der Opfer zugeordnet werden konnte. Zu den vernichteten Asservaten gehörten auch 47 Zigarettenkippen aus den Aschenbechern von Köhlers Auto, die zu sechs verschiedenen Sorten gehörten – teils mit, teils ohne Filter; dies spricht dafür, dass auch jemand anderes in Köhlers Auto geraucht hatte. Im Februar 2015 wurde die Aussage einer neuen Zeugin bekannt. Die Krankenschwester erinnerte sich, dass sich ein Mann in Hannover behandeln ließ, der einen zerschmetterten Unterarm hatte und keine Hand mehr. Am Ort des Attentats war damals eine Hand aufgefunden worden, die niemandem zugeordnet werden konnte. Laut der Zeugin habe der Mann auf Fragen nicht reagiert und sei später verschwunden.

Am 8. Juli 2020 teilte die Strafverfolgungsbehörde in Karlsruhe das Ergebnis ihrer Ermittlungen mit:

Köhler handelte aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus. Dafür sprechen seine kurz vor der Tat getätigten Äußerungen, wie man die bevorstehenden Bundestagswahlen beeinflussen könne, und sein erklärter Wunsch nach einem »Führerstaat«. Es hätten sich aber keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen an der Tat ergeben. »Weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze sind derzeit nicht zu erkennen, weshalb die Ermittlungen am 7. Juli 2020 einzustellen waren«.

Vierzig Jahre nach der Tat wird wenigstens eingeräumt, dass es sich bei dem Täter um einen Rechtsextremisten gehandelt hat!

Strukturen werden nur widerwillig aufgedeckt

Es ist auffällig, dass es bei der Aufklärung rechtsextremer Straftaten eine Häufung von »Pleiten, Pech und Pannen« gibt. Erst sind Einzeltäter am Werk. Wenn diese These nicht mehr zu halten ist, werden die organisatorischen Strukturen nur widerwillig aufgedeckt und bestehende Verbindungen, z.B. zum Verfassungsschutz und anderen Behörden, so lange wie möglich geheim gehalten.

Das bekannteste Beispiel dafür aus jüngerer Zeit ist der NSU-Komplex: Es handelte sich hierbei um eine neonazistische, terroristische Vereinigung, die mit dem Ziel gegründet wurde, Menschen mit Migrationshintergrund aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven zu ermorden.

Die bekannt gewordenen Mitglieder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe stammten aus Jena und lebten ab 1998 untergetaucht in Chemnitz und Zwickau. Sie ermordeten zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine Polizistin, verübten 43 Mordversuche, drei Sprengstoffanschläge (Nürnberg 1999, Köln 2001 und 2004) und
15 Raubüberfälle. Die Zahl der an den Taten Beteiligten und ihrer lokalen, überregional vernetzten Unterstützer ist umstritten. Ihr Umfeld wird auf 100 bis 200 Personen geschätzt, darunter V-Leute und Funktionäre rechtsextremer Parteien.

Der NSU wurde ab dem 4. November 2011 öffentlich bekannt, als Mundlos und Böhnhardt tot in einem ausgebrannten Wohnmobil gefunden wurden und Zschäpe ihre Zwickauer Wohnung abbrannte sowie Bekennervideos versandte. Bis dahin hatten die Ermittler der Polizei rechtsextreme Hintergründe der Verbrechen weitgehend ausgeschlossen und Täter im Umfeld der Opfer gesucht, was viele Angehörige stigmatisierte. V-Leute, die auf die rechtsextreme Szene im NSU-Umfeld angesetzt wurden, waren jahrelang mit teils sechsstelligen Beträgen finanziert worden. Das vielschichtige Versagen führte zu einer tiefen Krise der deutschen Sicherheitspolitik. Einige Beamte des Verfassungsschutzes vernichteten nach Bekanntwerden des NSU relevante Akten, weshalb 2012 die Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und der Landesbehörden Thüringens, Sachsens und Berlins zurücktraten. NSU-Untersuchungsausschüsse im Bundestag und in acht Landesparlamenten untersuchten den Einsatz von V-Personen, Ermittlungspannen, organisatorische Defizite und mögliche lokale Unterstützer.

Rechte Netzwerke bis in die Sicherheitsbehörden

Wie tief der Rechtsextremismus unsere Gesellschaft und mit ihr den Staat erfasst hat, ist an Ereignissen der letzten beiden Jahre zu erahnen:

  • Der Mordfall Walter Lübcke ereignete sich am 1. Juni 2019 in Istha bei Kassel. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) wurde vor seinem Wohnhaus mit einem Pistolenschuss in den Kopf aus nächster Nähe getötet.
  • Im Mai 2020 wird ein Waffenlager bei einem Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) entdeckt. 85.000 Schuss Munition und 62 kg Sprengstoff PETN sind aus den   Beständen des KSK verschwunden. Eine Kompanie des KSK wurde aufgelöst, weil der in   ihr herrschende neofaschistische Ungeist nicht mehr zu verheimlichen war. Trotzdem erklärt sich die Bundesanwaltschaft für Verdachtsfälle faschistischer Terrornetzwerke für nicht zuständig.
  • Der Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle (Saale) am 9. Oktober 2019 war der Versuch eines Massenmordes an Juden an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag. Am 9. Oktober 2019 kritisierte der Gemeindevorsteher Max Privorozki, die Polizei sei nach seinem klaren Notruf zu spät vor Ort eingetroffen. Zudem habe sich die Gemeinde mehrfach für jüdische Einrichtungen in Sachsen-Anhalt Polizeischutz wie in Großstädten üblich gewünscht. »Aber uns wurde immer gesagt: Alles ist wunderbar, alles ist super, alles ok.« Eine Augenzeugin bestätigte, die Polizei habe auf Bitten um Schutz für die Beter immer nur geantwortet: »Es liegt keine akute Bedrohung vor.« Der eigene Sicherheitsmann sei nicht dafür ausgebildet, kein Besucher sei bewaffnet, die Holztür anders als in Großstädten nicht besonders gesichert, die Fenster nur aus normalem Glas gewesen: »… der Täter hätte nur hineinschießen müssen, schon wäre er drinnen gewesen und hätte ein Blutbad angerichtet.« Es sei reines Glück gewesen, dass seine Handgranaten weder die Türen öffneten noch die Sukka in Brand setzten. »Es ist ein Wunder, dass wir überlebt haben. Es war wirklich ganz, ganz knapp.« Nach dem Eintreffen vor Ort habe die Polizei »professionell, freundlich und rücksichtsvoll« agiert.
  • Mit »NSU 2.0« unterzeichnete Drohschreiben an Mitglieder des Bundstages, von Landtagen, der Partei DIE LINKE und an Einzelpersönlichkeiten, die sich der rassistischen Propaganda entgegenstellen, sollten uns nicht gleichgültig lassen. Hier ist eine neue Qualität der rechten Netzwerke bis in die Sicherheitsbehörden zu erkennen. Wenn Polizisten keine Skrupel und offenbar auch keine Angst vor Sanktionen haben, interne Informationen und Adressen an ihre rechtsextremen Verbindungen zum »NSU 2.0« weiterzugeben, wirft das ein bezeichnendes Licht auf den geistig-ideologischen Zustand dieser Institutionen.

Leider sind die Schlussworte aus dem Theaterstück »Der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui« des deutschen Dichters und Dramatikers Bertolt Brecht (1898-1956) immer noch von bedrückender Aktualität:

»Ihr aber lernet, wie man sieht, statt stiert
Und handelt, statt zu reden noch und noch.
So was hätt
einmal fast die Welt regiert!
Die Völker wurden seiner Herr, jedoch
Dass keiner uns zu früh da triumphiert –
Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch
   

 

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