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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

»Hat der Bundesgerichtshof politische Justiz geübt …«

Stephan Jegielka, Berlin

 

Die Essener Friedenskonferenz 1951 und die Repression gegen Friedensfreunde [1]

 

»Was wir gegenwärtig in Deutschland tun, ist das gleiche, was unsere Truppen in Korea leisten«. Das waren die zynischen Worte des US-Hochkommissars John McCloy, die die Remilitarisierung Westdeutschlands begleiteten und illustrierten, dass der sogenannte »Kalte Krieg« zwischen dem sozialistischen Lager und dem Atlantikpakt auch in Europa jederzeit in einen »heißen Krieg« umschlagen konnte. [2] In Korea war dieser Krieg faktisch von Seiten der USA vom Zaune gebrochen worden. [3] Und in diesem militaristischen Geiste drohte der Hochkommissar mit dieser Formulierung natürlich auch dem politischen Gegner im Innern. Entsprechend wurden die Kämpfer für den Frieden in Westdeutschland mit allen Mitteln des bürgerlichen Staates verfolgt. Im Bulletin der Bundesregierung von 1957 wurden die in diesen Jahren durch westdeutsche Gerichte verhängten Urteile gegen Mitglieder der Friedensbewegung daher ganz ungeniert als »politische Justiz« charakterisiert. In der Regel sprachen zudem ehemalige Nazi-Richter diese Urteile. Unter den Opfern dieses »Gesinnungsstrafrechts« (Originalton Bundesgerichtshof – BGH), waren auch Teilnehmer der Essener Friedenskonferenz von 1951. Sie wurden zu Gefängnistrafen zwischen acht Monaten und drei Jahren verurteilt. [4] 

Die Essener Friedenskonferenz

Nur fünf Jahre nach dem Inferno des Zweiten Weltkrieges fand die Remilitarisierung und Integration in das westliche Bündnis in Westdeutschland nicht nur Unterstützung, sondern führte zu einer Polarisierung in der Gesellschaft. Selbst der BGH musste konstatieren, dass in der Frage der Wiederbewaffnung und des Abschlusses des EVG-Vertrages (Europäische Verteidigungsgemeinschaft) die Meinung der Öffentlichkeit »von Anfang an sehr geteilt« war, und dass »unabhängig von parteipolitischer Überzeugung neben entschiedener Zustimmung auch erhebliche Abneigung und Widerstand« bestand. [5] Dieser Stimmung musste offensichtlich durch die Herrschenden entgegengetreten werden, in Formen, die auch in der heutigen Zeit wieder deutlicher Gestalt annehmen. In diesem Klima der von McCloy und Adenauer entfachten Kriegshysterie kam es am 28. Januar 1951 in Essen zu einer Tagung gegen Remilitarisierung und Wiederaufrüstung.

Unter der Losung »Rettet den Frieden!« kamen 1.700 Delegierte aus Westdeutschland, Frankreich und Großbritannien zusammen. Schon das allein war unter den Umständen der täglichen Hetze in den bürgerlichen Medien und anderer Verfolgungsmaßnahmen des Adenauer-Kabinetts ein Erfolg. Die in Essen versammelten Kommunisten, einfache Sozialdemokraten und Gewerkschafter, Vertreter der unteren kirchlichen Hierarchie und bürgerliche Friedenskämpfer verabschiedeten ein Manifest gegen die Remilitarisierung und gegen die Integration Westdeutschlands im aggressiven Atlantikpakt und stellten die Forderung nach einer Volksabstimmung über die Frage der Remilitarisierung und einen Friedensvertrag mit Deutschland auf. [6] 

Der Hauptausschuss für Volksbefragung

Für die Durchführung der Essener Beschlüsse wurde ein »Vorbereitender Ausschuss gegen die Remilitarisierung Deutschlands« gegründet. Die Bundesregierung sollte, so wie die Regierung der DDR, eine Volksabstimmung mit der Frage »Sind Sie gegen die Remilitarisierung Deutschlands und für einen Friedensvertrag mit Deutschland im Jahre 1951?« durchführen. Dafür sollte eine Delegation der Konferenz nach Bonn reisen und dem Bundeskanzler Adenauer die Aufforderung übergeben. Dazu kam es natürlich nicht. Die Delegation wurde von Adenauer nicht nur nicht empfangen, sondern es erging ein schriftlicher Bescheid des Kanzlers, wonach »eine Volksbefragung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht stattfinden könne.« [7] Daraufhin beschloss der Vorbereitende Ausschuss, die Durchführung der Volksabstimmung weiter zu verfolgen, und rief mit diesem Ziel am 14. April 1951 eine weitere Tagung in Essen mit 200 Teilnehmern zusammen. Eine der Referentinnen war die Sozialdemokratin Edit Höreth-Menge, die 1933 aus politischen Gründen von den Nazis aus dem Schuldienst entlassen wurde. 1950 schloss die SPD sie auf Grund ihrer friedenspolitischen Positionen aus. 

Hauptaufgabe der Tagung war die Gründung des »Hauptausschusses für Volksbefragung«, der später eine wichtige Rolle spielen sollte. Er gab ein Flugblatt heraus, dass sich noch einmal auf das Manifest von Stuttgart bezog und mit den Sätzen schloss: »Die Volksbefragung gegen die Remilitarisierung und für den Abschluss eines Friedensvertrages muss und wird zu einem großen Sieg über den Krieg führen. Das deutsche Volk hat jetzt das Wort. In seiner Hand liegt eine Entscheidung von weltgeschichtlicher Bedeutung.« [8] 

Die Repression des Adenauer-Kabinetts gegen den Hauptausschuss für Volksbefragung

Das Adenauer-Kabinett reagierte scharf auf die Gründung des Hauptausschusses. Nur einige Tage nach der Essener Tagung skizzierte die Bundesregierung im Bundesanzeiger Nr. 92, zu welchen repressiven Maßnahmen sie greifen werde. Die durch den Hauptausschuss geforderte Volksbefragung wurde als »Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung« diffamiert. Die für die Durchführung der Volksbefragung gegründeten regionalen Volksbefragungsausschüsse wurden per Gesetz (GG Art. 9 Abs. 2) für verboten erklärt und die Länder aufgefordert, dieses Verbot durchzusetzen. [9] Die Begründung des Verbotes knüpfte an die antikommunistischen Traditionslinie an, die schon in Weimar und in Hitlerdeutschland die Staatsräson bestimmte. Die Volksbefragung diente demnach »verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Sowjetzonen-Machthaber« und der Erschütterung und Beseitigung der »freiheitlichen Grundordnung«. 

Mehrere Länder setzten das Verbot mit Polizeiverordnungen um. Das Vorgehen des Adenauer-Kabinetts führte jedoch in Teilen der bürgerlichen Richterschaft zu Widerstand. So erklärte das Amtsgericht Lemgo die Volksbefragung für verfassungskonform. [10] 

Friedenskampf ist »Tätigkeit gegen den Gedanken der Völkerverständigung«

Konsequenterweise wurden drei Mitglieder des Hauptausschusses, die Kommunisten Emil Bechtle, Karl Dickel und Oskar Neumann, verhaftet und vom BGH zu Gefängnisstrafen verurteilt. In Bezug auf ihre Biographie musste das BGH konstatieren, dass sie persönlich oder im engeren Familienkreis in der Nazi-Zeit »schweres Unrecht erlitten hatten«. [11] Bei Emil Bechtle und Karl Dickel sah das Gericht wegen einer »Unterhöhlung der staatlichen Ordnung« den Tatbestand der Förderung einer Vereinigung, deren Tätigkeit sich gegen die Verfassung und den »Gedanken der Völkerverständigung« richtet (§ 90a StGB), als erfüllt an. Alle drei Angeklagten wurden wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) verurteilt und erhielten eine Strafschärfung wegen staatsgefährdender Absicht (§ 94 StGB). [12] 

Um diese Strafen vollstrecken zu können hatte der Gesetzgeber ein ausgeklügeltes »Rechtssystem« geschaffen. Der »moderne Staat«, Originalton BGH, konnte sich demnach nicht mehr auf den klassischen Hochverratstatbestand verlassen, sondern bedurfte Gesetze, die »seine Verteidigungslinie in den Bereich vorverlegen, in dem die Staatsfeinde unter der Maske der Gewaltlosigkeit … die Macht erschleichen« wollten. So konnte durch den BGH schon die »bloße Ideenverbreitung« bis hin zur Organisierung von Massenkundgebungen für den Frieden als »psychologische Bürgerkriegsführung« als eine Gewalttat kriminalisiert werden. Der Friedenskampf wurde somit zur Straftat. [13] 

Abstimmung in der BRD und in der DDR

Trotz Verbot und Repressionen konnte das Adenauer-Kabinett die Volksbefragung in der BRD letztendlich nicht gänzlich verhindern. Am Ende stimmten auf Versammlungen, Kundgebungen und mit Stimmzetteln von 6.267.302 befragten Bürgern 94,41 Prozent gegen die Remilitarisierung und für einen Friedensvertrag. In der DDR traf diese Volksbefragung aller Deutschen dagegen auf breite Unterstützung der Staatsmacht. Am 1. Juni 1951 rief der stellvertretende Ministerpräsident Walter Ulbricht während einer Friedens-Kundgebung in der Werner-Seelenbinder-Halle in Berlin zur Teilnahme und zur Abstimmung mit Ja am 3. Juni auf. Binnen drei Tagen beteiligten sich folgend in allen fünf Ländern der DDR und des demokratischen Sektors von Groß-Berlin über 90 Prozent der Abstimmungsberechtigten. Am Ende gaben 95,84 Prozent der Befragten ihre Stimme für den Frieden. [14] 

 

Anmerkungen:

[1] Hochverrat und Staatsgefährdung. Zur Veröffentlichung von Urteilen des Bundesgerichtshofes, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, 6.8.1957 Nr. 142, S. 1345.

[2] ZK der SED: Ganz Deutschland will den Frieden, in: Dokumente der SED, Beschlüsse und Erklärungen des Parteivorstandes, des Zentralkomitees sowie seines Politbüros und seines Sekretariates BD III., Berlin 1952, S. 261.

[3] Entlarvung der Anstifter des Bürgerkrieges in Korea, Berlin 1952.

[4] Hochverrat und Staatsgefährdung. Urteile des Bundesgerichtshofes, BD. I, Karlsruhe 1957, S.19. Bulletin, Bundesregierung, S. 1344. Das Vorwort zur Kommentierung der Urteile des BGH verfasste der Bundesanwalt Dr. Walter Wagner. In der Nazi-Zeit war Wagner NSDAP-Mitglied und in der Reichsanwaltschaft des Volksgerichtshofes tätig. Nach dem faschistischen Überfall auf Polen wurde er Oberstaatsanwalt an der Generalstaatsanwaltschaft Posen. Malte Wilke: Staatsanwälte als Anwälte des Staates?, Göttingen 2016, S. 251. Hochverrat, S. 9. Podewin, Norbert: Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und Westberlin, Berlin 2002.

[5] Hochverrat (Fn. 4), S. 20.

[6] Der Konferenz in Essen war bereits eine Tagung in Stuttgart vorausgegangen. Dietzfelbinger, Eckkart: Die westdeutsche Friedensbewegung 1948 bis 1955. Die Protestaktionen gegen die Remilitarisierung in der Bundesrepublik Deutschland, Köln 1984, S. 94-97. Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Chronik Teil III, Berlin 1967, S. 278, Hochverrat, S. 20.

[7] Hochverrat, S. 21-22. Dietzfelbinger, Friedensbewegung, S. 97. Gegen Remilitarisierung, für einen Friedensvertrag am 3. Juni Dein Ja, in: Neues Deutschland, 2. Juni 1951.

[8] Edit Höreth-Menge, in: Gedenkbuch der Sozialdemokratie 1933 – 1945, URL: www.fes.de/gedenkbuch/. Hauptausschuss für Volksbefragung an Präsident Pieck, in: Neues Deutschland, 2. Juni 1951. Hochverrat, S. 22-25.

[9] Hochverrat, S. 25.

[10] Dietzfelbinger, Friedensbewegung, S. 100.

[11] Emil Bechtle gehörte wie seine drei Brüder der KPD an und saß wie sie in KZ-Haft. Sein Bruder Reinhold Bechtle wurde von den Nazis ermordet. Karl Dickel war KPD-Mitglied und in der Nazi-Zeit inhaftiert. Sein Bruder Friedrich Dickel war Innenminister der DDR. Hochverrat, S. 67-68 u. 72. Grünwald, Madleine: Widerstand und Verfolgung einer württembergischen Familie, in: 9DZOK-Mitteilungen Heft 42, 2004, S. 7-9. Opfermann, Ulrich Friedrich: »Stets korrekt und human« – Der Umgang der westdeutschen Justiz mit dem NS-Völkermord an den Sinti und Roma, Heidelberg 2023, S. 112. Bulletin, Bundesregierung, S. 1344.

[12] Bekanntmachung des Wortlautes des Strafgesetzbuchs, in: Bundesgesetzblatt Teil 1, 1.9.1953 Nr. 55, S. 1095 u. 1096 u. 1102. Der § 90a StGB wurde 1961 durch das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Parteizugehörigkeit aufgehoben. Vormbaum, Thomas: Das Strafgesetzbuch: Sammlung der Änderungsgesetze und Neubekanntmachungen, BD 3, Berlin 2006, S. 145. Der § 94 StGB wurde 1968 aufgehoben. BVerfGE 25, 69 – Verfassungsfeindliche Äußerungen, URL: www.servat.unibe.ch/dfr/bv025069.html.

[13] Der Hochverratsparagraph konnte durch das BGH nicht angewendet werden, weil er den Vorsatz des offen propagierten gewaltsamen Umsturzes der Regierung voraussetzte. Der BGH erklärte dann einfach die Folgen einer organisierten Verbreitung einer Idee, die Organisation von Generalstreiks und Massenkundgebungen zu einer »dem körperlichen Zwang vergleichbaren Wirkung«. Bulletin, Bundesregierung, S. 1344-1345.

[14] Dietzfelbinger, Friedensbewegung, S. 105. Chronik, Arbeiterbewegung, S. 290. Das deutsche Volk kann den Frieden retten, in: Neues Deutschland, 2. Juni 1951. Das deutsche Volk hat seine Verantwortung erkannt, in: Neues Deutschland, 6. Juni 1951. 

 

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