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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Gedenken an den 9. November 1938

Bundesausschuss der Partei DIE LINKE

Vorbemerkung: Die BAG Emanzipatorische Linke hatte an den Leipziger Parteitag vom 8. bis 10. Juni 2018 den Antrag »80 Jahre nach der Reichspogromnacht« eingereicht. Die Formulierung »Doch diese Pogrome und die darauf folgende industriell organisierte Ermordung von Millionen Menschen war nicht nur das Werk vereinzelter Nazis. Ohne die aktive und passive Unterstüt­zung durch die deutsche Bevölkerung wären Reichspogromnacht, Shoa und Porajmos nicht möglich geworden« veranlasste uns, einen Änderungsantrag zu stellen. Wir begründeten die­sen mit den Feststellungen: »Über die Schuldigen an den Massenmorden zu sprechen, ohne die Hauptprofiteure zu benennen, ist ahistorisch. So gewaltig deutsche Schuld im Zu­sammenhang mit dem verbrecherischen Krieg und den Massenmorden auch war: Es gab auch andere Deutsche. Deshalb sollte nicht völlig undifferenziert von der deutschen Bevölke­rung gesprochen werden.«

Zunächst einmal wurde vergessen, unseren Änderungsantrag im Antragsheft 3 zu dokumen­tieren. Die Versuche, Ema.Li zur Übernahme unseres Änderungsantrages zu bewegen, blieben erfolglos. Letztlich gehörte der Ema.Li-Antrag samt Änderungsanträgen zu jenen, die nicht be­handelt, sondern an den Bundesausschuss überwiesen wurden. Die Behandlung war für den 22./23. September 2018 auf der Bundesausschusssitzung in Trier vorgesehen. Die Einla­dung der Einreicher des betreffenden Antrages sowie der entsprechenden Änderungsanträ­ge erfolgte zeitig genug. Änderungsanträge mit vergleichbarer Zielrichtung wie der der KPF wurden auch vom BV Hamburg-Mitte eingereicht. In Trier waren sowohl die Hamburger An­tragsteller vertreten wie auch die der KPF. Die Vertreter von Ema.Li fehlten und zogen nach te­lefonischer Rücksprache etwa eine Stunde vor Antragsbehandlung ihr Papier zurück.

Die Vertreter der KPF und von Hamburg Mitte erarbeiteten daraufhin über Nacht einen neu­en Antrag, indem auch die von beiden Strukturen gestellten Änderungsanträge aufgehoben sind. Der neue Antrag, der nachfolgend dokumentiert ist, wurde einstimmig vom Bundesaus­schuss angenommen. Ellen Brombacher 

Beschluss des Bundesausschusses vom 23. September 2018