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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Der Nichtverbreitungsvertrag und das drohende atomare Wettrüsten

Jürgen Wagner, Tübingen

Am 5. März 1970 trat der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV) in Kraft, der sowohl gravierende Mängel aufweist, gleichzeitig aber ein wichtiges Instrument darstellt, um der Verbreitung von Atomwaffen Einhalt zu gebieten. Ergänzend waren es vor allem drei russisch-amerikanische Rüstungskontrollverträge, die zusammen einen wenigstens halbwegs tragfähigen Rahmen zur Begrenzung des atomaren Wettrüstens abgaben. Namentlich handelte es sich dabei um den ABM-Vertrag (Verbot von Raketenabwehrsystemen), den INF-Vertrag (Verbot landgestützter atomarer Mittelstreckenraketen) sowie in seiner jüngsten Form den New Start-Vertrag (Begrenzung von Atomsprengköpfen und strategischen Trägersystemen).

Den ABM-Vertrag kassierte die damalige US-Regierung unter George W. Bush bereits 2001 ein, und auch der INF-Vertrag ist seit vorigem Jahr Geschichte. Möglicherweise steht aber auch die letzte verbliebene Säule der bilateralen atomaren Rüstungskontrolle kurz vor dem Einsturz: Am 5. Februar 2021 läuft New Start aus, ohne dass aktuell absehbar wäre, ob es zu einem Folgevertrag kommt. Zusammengenommen könnte so in Kürze eine Situation entstehen, in der einem neuen atomaren Wettrüsten keinerlei vertragliche Restriktionen mehr im Wege stehen, was sich dann wiederum negativ auf die Bereitschaft zahlreicher Länder auswirken dürfte, ihren aus dem NVV abgeleiteten Status als »Nukleare Habenichtse« weiter hinzunehmen. Auch in Deutschland regen sich solche Stimmen, die am besten über die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages zum Verstummen gebracht werden könnten.

NVV: Kernelemente und Schwachstellen

Unterzeichnet wurde der Nichtverbreitungsvertrag 1968, zwei Jahre später trat er in Kraft. Sein Zustandekommen war einer spezifischen Interessenskonstellation geschuldet, in der die beiden damaligen Supermächte, USA und Sowjetunion, die Sorge einte, dass sich in absehbarer Zeit eine große Zahl atomar bewaffneter Staaten auf dem globalen Spielfeld tummeln könnten. Vor diesem Hintergrund wurde der NVV auf die Schiene gesetzt, dessen Kerngedanke in einer Art Tauschhandel zwischen den zum damaligen Zeitpunkt existierenden Atomwaffenstatten (USA, Sowjetunion, China, Großbritannien und Frankreich) und den »Habenichtsen« bestand.

Dabei sollte der Verzicht auf Atomwaffen mit anderen Zugeständnissen »versüßt« werden. So verbietet Artikel II den Nicht-Atomwaffenstaaten die Herstellung und den Erwerb von Atomwaffen, während Artikel IV im Gegenzug den Zugang zu ziviler Nutzung und vor allem auch Technologietransfer garantiert. Im Zentrum des Vertrages steht aber Artikel VI, der das sogenannte Abrüstungsversprechen enthält. Wörtlich heißt es darin: »Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.«

Nur über diesen Passus war es möglich, zahlreiche Staaten zum dauerhaften Verzicht auf den Erwerb einer machtpolitisch ganz augenscheinlich extrem bedeutsamen Waffe zu bewegen. Und in dem Maße, wie immer deutlicher wurde, dass die Atomwaffenstaaten nicht die leiseste Absicht hatten und haben, dieser Verpflichtung aus Artikel VI nachzukommen, kam und kommt der NVV zunehmend unter Druck.

New Start und das drohende Wettrüsten

Die Krisensymptome des NVV zeigen sich allein schon daran, dass sich über die Jahre verschiedene Staaten mal mehr mal weniger öffentlich Atomwaffen verschafft haben. Das hat mit regionalen Dynamiken zu tun, aber vor allem eben auch mit dem Bruch des Abrüstungsversprechens nach Artikel VI NVV.

Die jüngsten Entwicklungen setzen dem Nichtverbreitungsvertrag dabei weiter zu. Zwar haben sich Russland und die USA mit dem New Start-Vertrag von 2010 auf eine Begrenzung der Atomsprengköpfe (1550) und Trägersysteme (850) verständigt. Gleichzeitig entwickeln beide Staaten ihre Arsenale aber weiter. Für die USA sind für die nächsten Jahre Investitionen in die »Modernisierung« des Atomwaffenarsenals in einem  Umfang von – je nach Schätzung – 300 Mrd. bis zu 1.000 Mrd. Dollar geplant. Ohne formal die Zahlen von New Start zu überschreiten, handelt es sich dennoch um ein massives Aufrüstungsprogramm, da die Waffen dabei zielgenauer und durchschlagskräftiger – sprich: einsatzfähiger – gemacht werden sollen.

Schlimmer noch: New Start sieht zwar eine – relativ – niedrige Zahl montierter Atomsprengköpfe vor, erlaubt es aber eine deutlich größere Menge darüber hinaus in der »Hinterhand« zu behalten. Deshalb verfügen die USA den neuesten Zahlen des »Bulletin for the Atomic Scientists« zufolge über 5.800 Sprengköpfe, im Falle Russlands sind es 6.490 (allerdings bei einer deutlich höheren Zahl »taktischer« Waffen).

Als zentrales Problem taucht nun die Tatsache auf, dass New Start am 5. Februar 2021 auslaufen wird und die USA bislang auf russische Gesprächsangebote – vorsichtig formuliert – lauwarm reagiert haben. Teile der eingelagerten Waffen stehen kurz vor der Verschrottung, aber beileibe nicht alle. So könnte Russland bei einem Ende von New Start rasch mehrere Hundert zusätzliche Sprengköpfe an den Start bringen, laut Aussagen der ehemaligen stellvertretenden NATO-Generalsekretärin Rose Gottemoeller vom Dezember 2019 wären es im Falle der USA sogar etwa 2.000 Sprengköpfe.

Atomare Kriegsszenarien

Das drohende Ende von New Start gewinnt angesichts der aktuell beobachtbaren Renaissance atomarer Kriegsplanungen zusätzliche Brisanz. Während es für den von der NATO gegenüber Russland erhobenen Vorwurf, Moskau habe einen frühzeitigen Einsatz taktischer Atomwaffen in seine Einsatzplanung integriert, kaum belastbare Beweise gibt, sieht es bei den USA ganz anders aus.

So wurde bereits in der Überprüfung der US-Nuklearstrategie (»Nuclear Posture Review«) vom Februar 2018 die Einführung von »Miniatomwaffen« mit einer Sprengkraft unter fünf Kilotonnen angekündigt, weil sie sich aufgrund ihrer »geringen« Explosivkraft »besser« für den Einsatz auf einem taktischen Gefechtsfeld eignen würden.

Im Juni 2019 gelangte dann die eigentlich streng geheime US-Doktrin über den Einsatz von Atomwaffen (Joint Publication 3-72) »versehentlich« ins Netz und konnte nicht rechtzeitig gelöscht werden, sodass hier ein seltener Einblick in die diesbezüglichen Planungen möglich wurde: »Der Einsatz von Atomwaffen könnte Bedingungen für entscheidende Ergebnisse und die Wiederherstellung der strategischen Stabilität schaffen«, heißt es in der Doktrin: »Insbesondere wird der Einsatz einer Atomwaffe grundlegend das Ausmaß einer Schlacht verändern und Bedingungen schaffen, die beeinflussen, wie Kommandeure in einem Konflikt siegen werden.« In einer ausführlichen »Würdigung« des Dokumentes bei Telepolis hieß es dazu noch: »Mit kleinen Atomwaffen, die die USA schon lange haben, könnten Staaten angegriffen werden, die selbst keine Atomwaffen besitzen. Die Doktrin betont, dass die USA einen ›zugeschnittenen und flexiblen Ansatz haben, um effektiv ein Spektrum von Feinden, Bedrohungen und Kontexten abzuwehren‹.«

Obwohl Wissenschaftler des Princeton’s Science and Global Security Lab zu dem Ergebnis gelangten, auch ein »begrenzter« Atomkrieg könne bis zu 90 Millionen Opfer fordern, wurde dann im Februar 2020 gemeldet, die USA hätten erste Miniatomwaffen auf U-Booten montiert. Gleichzeitig weigern sich die USA ganz offensichtlich beharrlich, einen Ersteinsatz von Atomwaffen auszuschließen oder zu garantieren, Länder, die über keine Atomwaffen verfügen, nicht mit derlei Waffen anzugreifen (»Negative Sicherheitsgarantie«).

Zusammengenommen sägt dies alles an den Fundamenten des Nichtverbreitungsvertrages, was zur Folge hat, dass seine Sinnhaftigkeit in immer mehr Ländern teils offen infrage gestellt wird – Deutschland ist hier keine Ausnahme.

NVV und die deutsche Bombe

Hierzulande hat in jüngster Zeit vor allem die Debatte um eine mögliche »Europäisierung« der französischen Atomwaffen und damit einem deutschen Teilzugriff wieder deutlich an Fahrt gewonnen. Nachdem aber der französische Präsident Emmanuel Macron derlei Plänen in einer Grundsatzrede am 7. Februar 2020 eine klare Absage erteilt hat, wird auch in Deutschland die Einhaltung des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages teils offen infrage gestellt. So polterte [1] beispielsweise Jacques Schuster, Chefkommentator der Welt, kurz nach Macrons Rede: »Präsident Emmanuel Macron hat den europäischen Partnern einen ›strategischen Dialog‹ angeboten – und macht zugleich klar, dass er die Kontrolle über die französischen Atomwaffen behalten will. Das kann Deutschland nicht hinnehmen. […] ›Die größte Eselei der deutschen Nachkriegsgeschichte war die Unterschrift unter den Atomsperrvertrag‹, schrieb Johannes Gross vor Jahrzehnten. […] Sollten die Amerikaner unter Donald Trump oder einem seiner Nachfolger auf die Idee kommen, die Europäer ihrem Schicksal zu überlassen und die Nato für überflüssig zu erklären, muss eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft in letzter Konsequenz gemeinsam über den Einsatz von Atomwaffen entscheiden. Verweigert sich Frankreich, die letzte Atommacht der EU, dieser Einsicht, wird es nicht mehr nur ein einzelner Publizist sein, der die deutsche Unterschrift unter den Atomsperrvertrag für eine Eselei hält.«

Die Friedensbewegung sollte versuchen, dem drohenden Ende von New Start eine ver­stärkte Kampagne zur deutschen Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages entge­genzusetzen, was sogar von 89 Prozent der CDU-Wähler begrüßt würde, wie eine Green­peace-Umfrage vom Sommer 2019 ergab. Denn dadurch würde nicht nur einer – eigentlich ohnehin durch den Nichtverbreitungsvertrag verbotenen – deutschen Atombombe, sondern auch einer Europäisierung von Atomwaffen und selbst der nuklearen Teilhabe der NATO endgültig ein Riegel vorgeschoben.

Jürgen Wagner ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.  in Tübingen.

Anmerkung:

[1] www.welt.de/debatte/kommentare/article205696391/Nukleare-Teilhabe-Paris-muss-die-Macht-ueber-seine-Atomwaffen-teilen.html.