Das Ende von Locarno
Dr. Ronald Friedmann, Berlin
Die sogenannte kontrafaktische Geschichtsschreibung ist eine insbesondere im angelsächsischen Raum anerkannte und immer wieder praktizierte Form der wissenschaftlichen Arbeit. Der Historiker, der sich mit der berühmten Frage konfrontiert sieht »Was wäre geschehen, wenn?«, muss eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen, um zu einer schlüssigen und nachvollziehbaren Antwort zu gelangen. Er muss das konkrete Kräfteverhältnis zwischen den Akteuren – Staaten, Parteien und Organisationen, aber auch Individuen – und deren tatsächliche und vermeintliche Interessen berücksichtigen, und er muss die verschiedenen Handlungsoptionen ausleuchten und bewerten. Trotzdem bleibt vieles Spekulation, denn es kann keinen finalen Beweis für die Richtigkeit der einen oder anderen These geben.
So gibt es auch keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob eine andere Reaktion der Regierungen in Paris und London auf den von Hitler befohlenen Einmarsch der deutschen Wehrmacht in das entmilitarisierte Rheinland am 7. März 1936 den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges mit allen seinen grausamen Folgen hätte verhindern können, wie es immer wieder von Historikern in aller Welt behauptet wird.
Der Weg in den Völkerbund
Deutschland hatte im Frühsommer 1919 im Ergebnis seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg den Friedensvertrag von Versailles unterzeichnen müssen, der zwischen den Siegermächten ohne deutsche Beteiligung ausgehandelt worden war. Das vormalige Kaiserreich musste die alleinige Kriegsschuld anerkennen und enorme Reparationszahlungen leisten. Das deutsche Reichsgebiet wurde durch Gebietsabtretungen (wie Elsass-Lothringen und Westpreußen) sowie den Verlust aller Kolonien erheblich verkleinert. Und die militärische Stärke wurde durch eine strikte Begrenzung des Heeres auf 100.000 Mann und die Entmilitarisierung des Rheinlands massiv eingeschränkt.
Alle deutschen Regierungen hatten von Anfang an und mit schöner Regelmäßigkeit die Ungerechtigkeit des Versailler Vertrages beklagt und mit wechselndem Engagement versucht, seine Revision zu bewirken. Mit dem Dawesplan von 1924 und dem Youngplan von 1929 war es immerhin gelungen, Zahlungsmodalitäten für die Reparationen auszuhandeln, die den wirtschaftlichen Möglichkeiten Deutschlands Rechnung trugen. Und das Truppenamt, so die Tarnbezeichnung des laut Versailler Vertrags verbotenen Generalstabs der Reichswehr, sorgte durch eine Vielzahl von illegalen Maßnahmen dafür, dass die verfügten Rüstungsbeschränkungen systematisch unterlaufen wurden.
Außenpolitisch blieb Deutschland auch nach der Unterzeichnung des Versailler Vertrags zunächst ein Paria. Das hatte zur Folge, dass sich Deutschland und das gleichfalls isolierte Sowjetrussland einander diplomatisch und wirtschaftlich annäherten und diese Entwicklung mit dem Vertrag von Rapallo im April 1922 auch verbindlich regelten. (Im Ergebnis unterstützte Sowjetrussland die illegale Aufrüstung Deutschlands, in dem es beispielsweise der Reichswehr gestattete, auf seinem Territorium militärische Übungen durchzuführen und neu entwickelte Waffen zu erproben.)
Diese Annäherung wurde insbesondere in Frankreich und Großbritannien mit Sorge und Misstrauen beobachtet, da man eine unmittelbare Gefährdung der ohnehin nur fragilen europäischen Nachkriegsordnung befürchtete. Deshalb war man in Paris und London bereit, auf die Verhandlungsangebote des deutschen Außenministers Gustav Stresemann einzugehen, der einen multilateralen Sicherheitspakt anstrebte, um so Deutschlands gleichberechtigte Rückkehr in die internationale Arena zu betreiben. Im Ergebnis kam es zu einem System von sieben Verträgen, die im Oktober 1925 auf hoher und höchster Ebene im schweizerischen Locarno ausgehandelt und am 1. Dezember 1925 in London unterzeichnet wurden.
Kernstück des Vertragssystems war der sogenannte Rheinlandpakt, mit dem Deutschland auf der einen Seite und Frankreich und Belgien auf der anderen auf eine Revision der im Vertrag von Versailles festgelegten gemeinsamen Grenzen verzichteten. Gleichzeitig akzeptierte Deutschland die dauerhafte Entmilitarisierung des Rheinlandes. Frankreich und die übrigen an der Besetzung beteiligten Staaten zogen in der Folge ihre Truppen ab, lange vor Ablauf der im Versailler Vertrag vereinbarten Frist von 15 Jahren, so dass das Rheinland ab Juli 1930 tatsächlich vollständig entmilitarisiert war. Der »Geist von Locarno« eröffnete Deutschland den Weg in den Völkerbund: Im September 1926 wurde Deutschland nicht nur gleichberechtigtes Mitglied, sondern erhielt sogar einen ständigen Sitz im Völkerbundrat, dem wichtigsten Gremium des Staatenbündnisses.
Ohne politischen Willen keine kollektive Sicherheit
Der Machtantritt Hitlers und seiner Partei im Januar 1933 bedeutete nicht nur die Errichtung der faschistischen Diktatur in Deutschland, sondern führte sehr schnell zu einer in höchstem Maße bedrohlichen Zuspitzung der internationalen Lage. Bereits im Oktober 1933 erklärte Hitler den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund und den Rückzug von der Genfer Abrüstungskonferenz, da die übrigen Mitgliedsstaaten keine Bereitschaft zur Abrüstung zeigen würden. Deutschland hingegen sei durch den Versailler Vertrag bereits entwaffnet.
Im März 1935 wurde die vormalige Reichswehr zur Wehrmacht umgestaltet, die entgegen den Festlegungen des Versailler Vertrages nun eine »Friedensstärke« von 36 Divisionen mit 500.000 Mann unter Waffen haben sollte. Damit verbunden war die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht. Zwar gab es Protest seitens des Völkerbundes und der Regierungen in Paris und London, doch keinerlei Sanktionen. Hitler fühlte sich daher in seiner Überzeugung bestärkt, mit einer »Politik der kleinen Schritte« seine immer gefährlicher werdenden Pläne ohne großen Widerstand durchsetzen zu können. Die militärische Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes im März 1936 sollte zur Probe aufs Exempel werden.
Den Vorwand lieferte die Ratifizierung eines französisch-sowjetischen Beistandspaktes am 27. Februar 1936 durch die Nationalversammlung in Paris, der sich aus Sicht der Hitler-Regierung klar gegen Deutschland richten und damit eine Verletzung der Locarno-Verträge darstellen würde.
Am 2. März 1936 erteilte Reichskriegsminister Werner von Blomberg auf Weisung Hitlers den vorläufigen Befehl zum Einmarsch in das entmilitarisierte Rheinland. Doch noch zögerte Hitler, das Unternehmen »Winterübung« freizugeben. Erst am 7. März 1936 rückten drei Bataillone der Wehrmacht in das Rheinland ein und errichteten Garnisonen in Aachen, Trier und Saarbrücken.
Jahre später räumte Hitler im privaten Kreis ein, dass »die 24 Stunden nach dem Einmarsch in das Rheinland zu den aufregendsten seines ganzen Lebens gehört hätten: ›Wären die Franzosen damals nach Deutschland eingerückt, so wie ich es während dieser 24 Stunden für möglich hielt, dann hätte ich mich mit Schimpf und Schande wieder zurückziehen müssen.‹« [1]
Das bestehende Vertragssystem hätte Frankreich verpflichtet, militärisch gegen die deutsche Besetzung des Rheinlandes vorzugehen, und Großbritannien hätte in der Pflicht gestanden, Frankreich mit eigenen Kräften beizustehen. Doch jenseits des Kanals gab es keinerlei Bereitschaft, sich in europäische Angelegenheiten »hineinziehen« zu lassen, die Großbritannien nicht unmittelbar berührten. So beschränkten sich der Völkerbund und die Regierungen in Paris und London einmal mehr auf verbale Proteste.
Die Schritte, die Hitler in den folgenden Monaten und Jahren in Richtung Weltkrieg folgen ließ, stellten eine dramatische Eskalation dar: Die Entsendung der berüchtigten Legion Condor zur Unterstützung der Putschisten um General Franco gegen die spanische Republik im Sommer 1936, der »Anschluss« Österreichs im März 1938, die Besetzung des Sudetenlandes auf der Grundlage des Münchener Abkommens im Herbst 1938 und die Annektion der »Rest-Tschechei« im März 1939. Der Überfall auf Polen am 1. September 1939 war das blutige Finale auf dem Weg zur Entfesselung des Zweiten Weltkriegs.
Tatsächlich waren die französischen Streitkräfte im Frühjahr 1936, also zum Zeitpunkt der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlands, der noch im Aufbau befindlichen deutschen Wehrmacht deutlich überlegen gewesen. Hitler hätte keine Möglichkeit gehabt, den Einmarsch gegnerischer Truppen in das Rheinland – und andere Teile des Reiches – zu verhindern. Ohne Frage wäre das für ihn eine höchst blamable politische und militärische Niederlage gewesen. Doch Hitler hätte auch nach einer solchen Niederlage unter keinen Umständen das Ziel einer kriegerischen »Neuordnung der Welt« aufgegeben. Eine militärische Antwort auf den Einmarsch der Wehrmacht in das entmilitarisierte Rheinland wäre daher nur eine Lösung für den Augenblick gewesen. Um einen weiteren Weltkrieg zu verhindern, wäre die Schaffung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa erforderlich gewesen, bei der die Abwehr der deutschen Bedrohung den Vorrang vor kleinlichen nationalen Interessen hätte haben müssen. Doch dazu fehlte der politische Wille, wie spätestens das Einknicken Großbritanniens und Frankreichs bei den Verhandlungen über das Münchener Abkommen im Herbst 1938 deutlich machte. Den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung bildete der »Drôle de guerre« oder auch »Sitzkrieg« oder »komischer Krieg«: Nach dem Überfall auf Polen hatten Frankreich und Großbritannien Deutschland zwar vertragsgemäß den Krieg erklärt, aber monatelang auf jeden Truppeneinsatz verzichtet und den Untergang Polen tatenlos zugelassen.
Anmerkung:
[1] Paul Schmidt, Statist auf diplomatischer Bühne 1923-1945, Erlebnisse des Chefdolmetschers im Auswärtigen Amt mit den Staatsmännern Europa, Athenäum-Verlag, Bonn 1950, S. 92 f.
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