Betrifft: Verschärfung des Polizeigesetzes in Brandenburg
KPF des Landes Brandenburg
Brief vom 12. März 2019 an die Landtagsfraktion der LINKEN
Liebe Genossinnen und Genossen, es ist 5 Minuten vor 12! Am kommenden Mittwoch, dem 13.03.2019, will die rot-rote Koalition im Potsdamer Landtag eine Verschärfung des brandenburgischen Polizeigesetzes beschließen [1]. Entgegen den Forderungen breiter Kreise innerhalb und außerhalb unserer Partei zeichnet sich heute eine knappe rot-rote Mehrheit für das Vorhaben ab.
Bereits im Januar 2019 hatte der Landeskoordinierungsrat der KPF Brandenburg unsere Minister Genossin Karawanskij, Genosse Görke und Genosse Ludwig aufgefordert, dem Polizeigesetzentwurf nicht ihre Zustimmung zu geben. [2]
Abgesehen davon, dass auf unser Schreiben, das unter anderem auch im 33. Informationsblatt der KPF Brandenburg veröffentlicht worden ist, nicht einmal eine Reaktion erfolgte, müssen wir angesichts der aktuellen Entwicklung feststellen, dass wieder einmal in enttäuschender Weise die Meinung der Basis unserer Partei und unserer Wähler von unseren Ministern ebenso ignoriert wurde, wie vom Landesvorstand und unserer Landtagsfraktion.
Auch ein Schönreden macht den Gesetzentwurf für die Partei DIE LINKE. nicht tragbarer. Eine LINKE, die diesen weiteren Abbau der Grundrechte mitträgt, macht sich kurz vor der Landtagswahl im September 2019 unglaubwürdig und wird weitere Stimmenverluste provozieren.
Wir werden auch diesen Brief den Genossinnen und Genossen der KPF Brandenburg zur Kenntnis geben.
Wann endlich wollt Ihr den Wahlkampf zu den Kommunal- und Landtagswahlen so gestalten, dass die viel zitierte Glaubwürdigkeit und das Vertrauen bei unseren Wählern wieder zurückerkämpft werden? Mit einer Zustimmung zum Polizeigesetzentwurf ist das sicher nicht zu machen.
Mit solidarischen Grüßen
Bodo Hinkel, Sprecher der KPF Brandenburg
Anmerkungen:
[1] Am 13. März 2019 hat der Potsdamer Landtag mit den Stimmen der Linksfraktion (bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung in der Fraktion) das neue Polizeigesetz beschlossen, nachdem der Bundesausschuss der Partei DIE LINKE am 10. März die Fraktion per Beschluss aufgefordert hatte, dieses Gesetz nicht mitzutragen. - Red.
[2] Siehe Mitteilungen 3/2019, S. 29/30. – Red.