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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

»Auf einen groben Keil gehört ein grober Kaul!«

Ralph Dobrawa, Gotha

 

Zum 120. Geburtstag von Friedrich Karl Kaul

 

Als ich ihm das erste Mal begegnete, da war ich gerade 13 Jahre alt. Er war zu dieser Zeit schon ein gestandener Anwalt mit vielen Jahren Berufserfahrung und unzähligen Erlebnissen. Davon erzählte er gern und fast jede Geschichte war eine Anekdote, die er wunderbar ausschmücken konnte und die meist im gemeinsamen Schmunzeln endete. Sein typisches Lachen war ansteckend. In den bundesdeutschen Gerichtssälen wurde er gefürchtet wegen seines konsequenten Einsatzes für verfolgte Kommunisten oder als Nebenklagevertreter in Verfahren gegen nazistische Gewaltverbrecher. In der DDR hingegen genoss er große Beliebtheit und Popularität durch seine Rechtsratgebersendungen im Rundfunk und später auch im Fernsehen.

Friedrich Karl Kaul wurde am 21. Februar 1906 in Posen als Sohn eines gut betuchten Textilkaufmanns geboren. Gern formulierte er: »Ich habe mir meine Eltern sehr vorsichtig ausgesucht!« Der Vater genoss bei den Kindern, dem kleinen Fritz und seiner fünf Jahre älteren Schwester Marga großen Respekt. Er berichtete einmal, wie es für ihn als 16-Jährigen noch üblich war, dem Vater vor dem Frühstück die Hände zu küssen. Besonders geprägt hat ihn allerdings die Mutter. Sie war jüdischer Abstammung und sehr belesen. Er nannte sie oft eine »kluge Frau«, die ihm viel beigebracht hat. Als ihn einmal eine Brennessel schmerzte, gab sie dem kleinen Jungen den Rat, dass er sie fest anpacken und herausziehen muss. So hat er es mit allen Problemen in seinem Leben dann künftig gehalten. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges zogen die Eltern von Posen nach Berlin. Aufgrund der Regelungen des Versailler Vertrages gehörte Posen nunmehr zu Polen. Am Berliner Grunewald-Gymnasium legte er das Abitur ab, und 1925 begann er, in Heidelberg Rechtswissenschaft zu studieren. Das Studium setzte er später an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin fort, und 1931 wurde er dort auch promoviert. Sein Referendarexamen konnte er allerdings nicht mehr abschließen, weil man ihn kurz nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler aus rassischen Gründen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entließ. Dadurch war keine Tätigkeit im Justizdienst oder als Anwalt möglich. So schlug sich Kaul unter anderem als Rechtskonsulent durch. 

Zusammenbruch einer Welt

Die Subkultur der Kriminalität und das sie umgebende Milieu in der Mitte Berlins inter­essierten ihn besonders. Angeregt hatte ihn dazu Alfred Döblins Roman »Berlin – Alexanderplatz«. Zuvor hatte er während der Referendarausbildung im Jahr 1929 allerdings noch ein entscheidendes Schlüsselerlebnis: Als Begleiter des Staatsanwalts nahm er an einer Strafverhandlung teil, wo ein Journalist angeklagt war. Er hatte in einem Aufsatz dargelegt, dass der frühere Ermittlungsrichter 1919 die Mörder von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg geschont und sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hatte. Inzwischen war dieser frühere Ermittlungsrichter zum Reichsanwalt am Reichsgericht in Leipzig aufgestiegen und wehrte sich durch Anzeigeerstattung gegen diese Behauptung. In der Verhandlung erlebte Kaul den damals bekannten Rechtsanwalt Paul Levi, der den Journalisten vertrat. Nach und nach stellte sich heraus, dass dessen Behauptung zutreffend war. Für Friedrich Karl Kaul brach eine Welt zusammen. Während der Schulzeit und der universitären Ausbildung waren ihm die Werte des damaligen Staates vermittelt worden. Dazu gehörte auch die Unantastbarkeit des preußischen Richters. Jetzt musste er erleben, dass das in der Realität ins Wanken geriet und keineswegs unangreifbar war. 

Während des Prozesses begegnete er auch erstmals Wilhelm Pieck, der als Zeuge gehört wurde. Dieses Verfahren und die dadurch aufgekommenen Zweifel beeinflussten Kauls künftiges Leben. Er wurde für linke Auffassungen empfänglich und wandte sich der Roten Hilfe zu. So dauerte es nicht lange, bis er in die Fänge der Gestapo gelangte, die ihn dann einige Zeit später ins Konzentrationslager Lichtenburg verbrachte. Von dort wurde er 1936 in das KZ Dachau verlegt. Nur durch einen Zufall entging er der Erschießung. 

Seine Ehefrau konnte erreichen, dass sich sein Professor von der Berliner Universität, wo er einst als Assistent tätig war, für ihn verwandte und die Nazis ihn aus Dachau unter der Bedingung entließen, dass er das sogenannte Reichsgebiet verlässt, nach Übersee geht und nicht wieder zurückkehrt. Das einzige Land, das ihm sofort die Einreise gewährte, war Kolumbien in Südamerika. So trat er eine Odyssee in eine völlig ungewisse Zukunft an, in ein Land, dessen Sprache er nicht beherrschte und wo er niemanden kannte. Später wird er dazu feststellen, dass die Zeit im Konzentrationslager weit weniger einsam war, weil dort die Solidarität der Häftlinge untereinander eine wesentliche Stütze gewesen ist, während er in der Emigration völlig auf sich allein gestellt war. Von Kolumbien gelangte er später weiter nach Panama, Honduras und Nicaragua. Während jener Zeit musste sich F. K. Kaul in verschiedenen Tätigkeiten als Kellner, Bauarbeiter, Tellerwäscher, Austräger oder Bürohelfer durchschlagen. 

Als die USA 1941 in den Krieg mit dem faschistischen Deutschland eintraten, wurde er als feindlicher Ausländer festgehalten, und man internierte ihn nach einer Zwischenstation in einem Anti-Nazi-Camp in Louisiana in Texas. Als er 1945 nach Deutschland zurückkam, verbrachten ihn die Amerikaner von Bremerhaven auf die Festung Asperg bei Ludwigsburg. Erst nach einiger Zeit wurde er im Folgejahr in die sowjetisch besetzte Zone entlassen, wurde Mitglied der SED und erhielt eine Anstellung als Justiziar beim Berliner Rundfunk. 

Prozessvertreter für FDJ und KPD in der BRD

Zuvor hatte er das Angebot, Intendant des Stuttgarter Rundfunks zu werden, ausgeschlagen. In diesen Dingen war Kaul stets konsequent. Bereits in den USA hatte er es wiederholt abgelehnt, deren Staatsbürgerschaft anzunehmen. In dieser Zeit begann er bereits Hörspiele und Manuskripte für Bücher zu schreiben. Erste Versuche dazu hatte er bereits im Exil unternommen. Im Jahr 1947 konnte er endlich sein Referendarexamen nachholen. Ein Jahr später wurde er als Rechtsanwalt für alle vier Besatzungszonen von Berlin zugelassen. Diese Zulassung galt auch nach Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 weiter fort. Sie ermöglichte es ihm künftighin, auch vor Gerichten in West-Berlin und der Bundesrepublik aufzutreten. Bereits kurze Zeit nach Aufnahme der Anwaltstätigkeit vertrat er immer wieder in West-Berlin und der BRD verfolgte Kommunisten, Gewerkschafter und andere linke Kräfte, die mit dem Bonner Staat aneinander gerieten und strafrechtlich verfolgt wurden. Als seinen größten Erfolg in jener Zeit bezeichnete Friedrich Karl Kaul den 1951 erreichten Freispruch im sogenannten Gladewitz-Prozess, der die angebliche Verschleppung eines Westberliner Besuchers beim Berliner Rundfunk in die DDR zum Gegenstand hatte. Das Verfahren begann 1950 und dauerte mehrere Monate. 

Zu den weiteren Höhepunkten seines anwaltlichen Schaffens in den ersten Jahren gehören auch die Vertretung der FDJ 1954 vor dem Bundesverwaltungsgericht, die mit Verbot belegt wurde, und die Prozessvertretung der KPD im sogenannten Verbotsprozess vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, der im gleichen Jahr begann und im August 1956 endete. Zusammen mit anderen Vertretern der Partei kämpfte er gegen die Verlogenheit der aufgestellten Behauptungen über die Rolle der KPD. Den Verfassungsgerichtspräsidenten Wintrich hielt er für befangen und verwies auf dessen Vergangenheit in der Nazi-Justiz.

Auf Naziverbrecherjagd

Einige Jahre später bemühte sich Kaul um die Zulassung einer Nebenklage in dem Verfahren gegen Adolf Eichmann, den Spediteur des Todes, der für die Deportationen jüdischer Mitbürger aus ganz Europa in das Konzentrationslager Auschwitz entscheidend mitverantwortlich war. Eichmann war 1960 durch den israelischen Geheimdienst von seinem Unterschlupf in Argentinien nach Israel entführt und im darauf folgenden Jahr vor Gericht gestellt worden. Dort befürchtete man nicht zu Unrecht, dass ein Mitwirken Kauls an dem Prozess dazu führen würde, dass er auch auf die Rolle des damaligen Staatssekretärs im Bonner Bundeskanzleramt, Hans-Maria Globke, zu sprechen kommt. Globke hatte während der Nazizeit an einem juristischen Kommentar mitgewirkt, der die Nürnberger Rassegesetze inhaltlich auslegte und damit auch zur »Rechtsgrundlage« für das Handeln des faschistischen Staates wurde. Kurze Zeit vor Beginn des Prozesses hatten sich die Bundesrepublik und Israel einander angenähert, und dabei ging es auch um wirtschaftliche Interessen. Aus diesem Grunde war man an einer Konfrontation mit der BRD nicht interessiert und schuf kurzerhand die Nebenklage durch Änderung der israelischen Strafprozessordnung ab. Dennoch nahm Dr. Kaul als Beobachter der DDR an dem Verfahren teil und veröffentlichte 1963 ein Buch dazu. 

Nach dem Verbot der KPD im Jahr 1956 wurden viele Kommunisten wegen ihrer Aktivitäten für die Partei strafrechtlich durch die bundesdeutsche Justiz verfolgt. Vielen von ihnen hat er beigestanden, wie beispielsweise Jupp Angenfort, auch wenn sie selten vor der Bestrafung bewahrt werden konnten. Er vertrat sie mit Würde und Intensität und immer auch als Kommunist. So war er für die bundesdeutsche Justiz bald ein »rotes Tuch«. Man suchte nach Wegen, um ihn loszuwerden. Der Bundesgerichtshof verbot ihm 1961 für mehrere Jahre die Mitwirkung als Verteidiger in Staatsschutzangelegenheiten mit der Begründung, er würde die Vertretung nicht unabhängig führen, sondern in Abhängigkeit von der SED. Es dauerte mehrere Jahre, bis 1967 das Bundesverfassungsgericht Kaul Recht gab und die Behinderung der Berufsausübung aufhob.

Ab dem ersten Auschwitz-Prozess 1963 vor dem Landgericht Frankfurt am Main vertrat er in insgesamt 20 Prozessen gegen nazistische Gewaltverbrecher in der Bundesrepublik nahe Angehörige von Ermordeten. Zu diesen Verfahren gehörte unter anderem der Dora-Prozess in Essen (1967-1970), der Prozess gegen die ehemaligen SS-Angehörigen Lischka, Hagen und Heinrichsohn vor dem Landgericht Köln (1979/80) und der fünf Jahre andauernde Majdanek-Prozess in Düsseldorf (1975-1981). [1]

Für ihn war das Auftreten als Jurist in westdeutschen Gerichtssälen auch stets eine Klassenauseinandersetzung. Unzählige Male entlarvte er die bundesdeutsche Justiz, die sich bei der Verfolgung von Naziverbrechern verhalten hat »wie der Jagdhund, der zur Jagd getragen werden muss«. Dabei spielte vor allem auch immer wieder eine Rolle, dass ehemalige Richter, die bereits während der Hitlerzeit in Amt und Würden waren, nach 1949 auch wieder in bundesdeutschen Gerichten Recht sprachen. Besonders in den 1950er und 1960er Jahren war dabei deutlich zu spüren, dass das Feindbild des Antikommunismus nahtlos übernommen worden war und auch den Geist und das Handeln manches Richters weiterhin bestimmte. Auf diese Weise wurde Kaul auch frühzeitig Gegenstand einer intensiven Berichterstattung in den westdeutschen Medien. Nicht selten wurde er dort als »SED-Staranwalt« oder »Kronjurist Ulbrichts« bezeichnet. Ihn schreckte das nie. Seine Reaktion darauf: »Auf einen groben Keil gehört ein grober Kaul!«

Wirken in der DDR

Ab 1965 leitete Kaul für mehrere Jahre das Institut für zeitgenössische Rechtsgeschichte der Juristischen Fakultät an der Humboldt-Universität. Zum Professor war er bereits 1960 für seine Verdienste im Kampf gegen die westdeutsche Klassenjustiz ernannt worden. In jenen Jahren entstanden zahlreiche Bücher, die sich vor allem mit der Verfolgung von Nazi-Gewaltdelikten beschäftigten. Beispielhaft seien hier »Angeklagter Nr. 6 – Eine Auschwitz-Dokumentation«, »Ärzte in Auschwitz« und »Geschichte des Reichsgerichts«, Bd. 4, erwähnt.

Viele Veröffentlichungen von Aufsätzen und Beiträgen, die unter anderem in »Die Weltbühne«, »horizont«, dem »Neuen Deutschland« oder der Fachzeitschrift »Neue Justiz« erschienen, ergänzten sein Wirken. Er war der Begründer des Fernseh-Pitavals. Mehr als 50 Folgen davon sendete das DDR-Fernsehen zwischen dem Ende der 1950er und dem Ende der 1970er Jahre.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit und der des Autors war Professor Dr. Kaul auch als Chefjustiziar des Staatlichen Komitees für Rundfunk und des Staatlichen Komitees für Fernsehen beim Ministerrat der DDR tätig.

Sein Wirken wurde wurde wiederholt durch hohe staatliche Auszeichnungen gewürdigt, unter anderem durch Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens in Gold und des Karl-Marx-Ordens. In unserer Republik war er auch auf vielen Veranstaltungen und Foren als Referent unterwegs. Zu einigen habe ich ihn in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre begleitet, oder ich habe sie moderiert.

Die Autofahrten dorthin waren immer schon eine Vorfreude und ein Erlebnis für sich. Während er fuhr, erzählte er viel aus seinem Leben oder von aktuellen Fragen und Problemen. Einige Male sind wir auch zusammen in der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Lichtenburg gewesen, was ihn stets besonders berührte und wo er jungen Menschen, die an historischer Stätte in die FDJ aufgenommen wurden, berichtete, wie es ihm einst dort ergangen war. Ihm war es wichtig, dass die richtigen Lehren aus dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte gezogen werden und sich auch die Jugend stets für Antifaschismus nachhaltig einsetzt. Auch in der Bundesrepublik und Westberlin wurde er oft zu Diskussionsforen, vor allen von Studenten der Universi­täten, eingeladen. Nicht selten führte dies zu sehr lautstarken Auseinandersetzungen und während der APO-Zeit mitunter auch zu kleinen Tumulten.

Die Liste prominenter Mandanten, welchen er als Anwalt Rat gab oder sie vertreten hat, ist lang. Zu ihnen gehören Bertolt Brecht, Johannes R. Becher, Hanns Eisler, Emil Carlebach, Ellen Tiedtke, Beate Klarsfeld, Peter Gingold, die Witwe des 1961 ermordeten kongolesischen Ministerpräsidenten Patrice Lumumba und viele andere. Ebenso war er für unzählige weniger bekannte Persönlichkeiten und Bürger tätig. Allein die von ihm betriebenen Rechtsratgeber-Sendungen führten monatlich zu mehr als 4.000 Anfragen, die nur mit juristischen Helfern zu bewältigen waren.

Friedrich Karl Kaul starb völlig überraschend wenige Wochen nach seinem 75. Geburtstag am 16. April 1981. Er wurde nicht nur herausgerissen aus seiner Mitwirkung am Ende des Majdanek-Prozesses und dem laufenden Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Kurt Asche vor dem Landgericht Kiel, sondern auch aus mehreren geplanten Projekten, die leider nicht mehr umgesetzt werden konnten.

In einem Interview für ein westdeutsches Monatsmagazin, das kurz vor seinem Tod veröffentlicht wurde, fragte man ihn, ob es nie Momente in seinem Leben gegeben habe, in denen er an seinen Überzeugungen gezweifelt habe. Er antwortete: »Nein. Kommunismus ist für mich nie zu einem Traum geworden, sondern ...: ich habe in einer bestimmten Phase dieses sehr langen Weges zum Kommunismus die Ehre gehabt, dabei gewesen zu sein.«

Die wenigen Jahre, die ich ihm durch seine väterliche Freundschaft verbunden sein durfte, waren für mich eine große Bereicherung, und sie wurden lebensprägend. Man konnte viel von ihm lernen – in erster Linie als Mensch, aber auch als Jurist, Referent und Autor. In alledem ist er mir stets Vorbild geblieben. 

 

Anmerkung:

[1] Zum Majdanek-Prozess vgl. auch: Ralph Dobrawa »Schuld, die nicht vergeht« in KPF-Mitteilungen 11/2025, S. 35 ff.

 

Mehr von Ralph Dobrawa in den »Mitteilungen«: 

2025-11: Schuld, die nicht vergeht

2025-04: Buchenwald bleibt unvergessen! 

2025-01: Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz vor 80 Jahren