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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Jugendoffiziere raus aus Bildungseinrichtungen!

Aus einem Flyer der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)

Die deutsche Armee sucht neuen Nachwuchs und wirbt um Zustimmung für ihre Auslands-einsätze. Vor allem junge Menschen sind dabei in ihrem Visier: Jährlich erreichen die Jugendoffiziere der Bundeswehr an Bildungseinrichtungen über 100.000 Schülerinnen und Schüler. »Karriereberater« weisen ihnen den direkten Weg an die Waffe.

Warum ist die Bundeswehr an Schulen?

Nach Abschaffung der Wehrpflicht und der gleichzeitigen Ausweitung von Auslandsinterventionen fehlen der Bundeswehr neue Rekrutinnen und Rekruten. Gerade Fachkräfte werden gebraucht. Daher spricht die Bundeswehr schon Kinder an und versucht sie bereits mit 17 Jahren zum Eintritt zu bewegen. Zudem mangelt es dem Militär an Zustimmung zu ihren Einsätzen: Bewaffnete Auslandseinsätze werden von einer großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung abgelehnt. Die Bundeswehr versucht daher schon Jugendliche vom angeblichen Sinn gewaltsamer Auslandsmissionen zu überzeugen – oft mit manipulativen Methoden an Schulen. Mittlerweile bestehen sogar in acht Bundesländern (NRW, Saarland, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Sachsen) Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundeswehr und dem jeweiligen Schul- bzw. Kultusministerium. Die Vereinbarungen sichern der Armee den Zugang in die Schulen und teils die Einbeziehung in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Auch auf Berufsmessen ist die Armee bundesweit präsent.

Was spricht gegen die Schul-Besuche der Soldaten?

Oft sind es schon die Schulgesetze der Länder, die eigentlich eine Erziehung zu einem friedlichen und gewaltfreien Miteinander vorsehen. Als ausgebildete Soldaten können aber weder die Jugendoffiziere noch die »Karriereberater« zu diesem Bildungsziel beitragen – gewaltfreie Konfliktlösung ist nicht Aufgabe des Militärs. Dies bemängelt auch die größte deutsche Bildungs- und Forschungsgewerkschaft GEW, die sich klar gegen die Präsenz der Bundeswehr an Schulen ausspricht.

Auch der »UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes« hat die Armee-Werbung bei Schülerinnen und Schüler bereits angemahnt und fordert ihr Ende: Laut den Kinderrechtlern verstößt es gegen die UN-Kinderrechtskonvention, wenn die jungen Menschen von der Notwendigkeit von Krieg und Militär überzeugt und dafür geworben werden sollen. Besonders das Anwerben 17-Jähriger [1] steht in der Kritik des UN-Ausschusses und auch anderer Organisationen wie »terres des hommes« und UNICEF-Deutschland. Denn die Bundeswehr ist kein normaler Arbeitgeber! Wer einmal eingetreten ist, kann nicht einfach kündigen. Es gibt aber natürlich noch viel mehr Argumente gegen Bundeswehr-Werbung an Schulen und Messen!

Was kannst du tun?

Es gibt viele Möglichkeiten aktiv zu werden – egal ob man selbst an einer Schule ist, junge Menschen kennt oder schon friedenspolitisch aktiv ist! Allein die Ankündigung von Aktionen führt häufig schon dazu, dass Schul- oder auch Messe-Leitungen Bundeswehr-Besuche absagen. Auch die Soldaten haben oft kein Interesse an einer kritischen Auseinandersetzung und gehen Kontroversen aus dem Weg.

Schülerinnen und Schüler können zudem versuchen, sich bei Soldaten-Besuchen im Unterricht von der Anwesenheitspflicht befreien zu lassen oder in eine Parallelklasse zu gehen. Um für eine friedliche Schule zu sorgen, kann man auch versuchen, in der Schulkonferenz einen Beschluss gegen die Armee-Auftritte oder mindestens die Bedingung eines Auftritts von Friedensorganisationen zu erwirken. Es gibt schon zahlreiche Schulen, die der Bundeswehr »schulfrei« verordnet haben – mehrere wurden dafür sogar mit dem renommierten Aachener Friedenspreis ausgezeichnet. Es lohnt sich also gegen Bundeswehr-Werbung an Schulen aktiv zu werden!

www.dfg-vk.de/files/pdf/Militarisierung/DFG-Folder_schulfrei-bw_din-lang_8-seiten_mitgliedskarte_12-2015_DRUCK.pdf

Anmerkung

[1] »In langen Verhandlungen nach 1992 einigten sich die Teilnehmer-Staaten darauf, dass in jedem Staat, welcher die UNO-Kinderrechtskonvention unterzeichnete, gemäß dem Artikel 38 (Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften) die Werbung für militärische Berufe vor dem Erreichen der Volljährigkeit oder vollen Geschäftsfähigkeit zu unterlassen ist. Das ist in Deutschland das 18. vollendete Lebensjahr. Die in den drei vorher genannten Punkten vorgegebenen Rechte des Kindes, Aufgaben der Staaten und Ziele der Bildung bedeuten auch, dass Zuwiderhandlungen unrechtmäßig und ungesetzlich sind. Das kann also auch bedeuten, dass solche ungesetzlichen Handlungen bestraft werden können.« – Aus dem 22. Infoblatt der KPF Brandenburg, März 2016 (Red.).