Immanuel Kant: Zitate über Krieg und Frieden
Auswahl: Horsta Krum
Aus: Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf aus dem Jahre 1795. Reprint. Mit einer Einführung von Fred Dumke. Verlag der Nation, Berlin 1985, 104 Seiten.
• Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem anderen solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen … Denn irgend ein Vertrauen auf die Denkungsart des Feindes muss mitten im Kriege noch übrig bleiben, weil sonst auch kein Friede abgeschlossen werden könnte, und die Feindseligkeit in einen Ausrottungskrieg ausschlagen würde. (S. 12 f.)
• Ein Staat ist … nicht (wie etwa der Boden, auf dem er seinen Sitz hat,) eine Habe .... Er ist eine Gesellschaft von Menschen, über die niemand anders, als er selbst, zu gebieten und zu disponieren hat. … Auch die Verdingung der Truppen eines Staats an einen andern, gegen einen nicht gemeinschaftlichen Feind, ist dahin zu zählen, denn die Unterthanen werden dabey als nach Belieben zu handhabende Sachen gebraucht und verbraucht. (S. 7)
• Wenn (wie es in dieser Verfassung nicht anders sein kann) die Beystimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, »ob Krieg seyn solle, oder nicht«, so ist nichts natürlicher, als daß, da sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müßten (als da sind: selbst zu fechten; die Kosten des Krieges aus ihrer eigenen Haabe herzugeben; die Verwüstung, die er hinter sich läßt, kümmerlich zu verbessern; zum Uebermaße des Uebels endlich noch eine, den Frieden selbst verbitternde, nie (wegen naher immer neuer Kriege) zu tilgende Schuldenlast selbst zu übernehmen), sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen: Da hingegen in einer Verfassung, wo der Unterthan nicht Staatsbürger ist, die also nicht republikanisch ist, es die unbedenklichste Sache der Welt ist, weil das Oberhaupt nicht Staatsgenosse, sondern Staatseigenthümer ist, an seinen Tafeln, Jagden, Lustschlössern, Hoffesten u.d.gl. durch den Krieg nicht das Mindeste einbüßt, diesen also wie eine Art von Lustparthie aus unbedeutenden Ursachen beschließen, und der Anständigkeit wegen dem dazu allezeit fertigen diplomatischen Corps die Rechtfertigung desselben gleichgültig überlassen kann. (S. 13 f.)
Zum 300. Geburtstag von Immanuel Kant (22. April 1724 bis 12. Februar 1804) haben die »Mitteilungen« im Heft 3/2024 ab Seite 15 einen ausführlichen Beitrag von Hermann Klenner veröffentlicht.