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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Haarsträubend milde, um einen Hühnerdieb zu erfreuen

Tim Engels, Düsseldorf

 

Am 30. Juli 1948 endete nach dem Hauptkriegsverbrecherprozess [1] der I.G.-Farben-Prozess vor den Nürnberger Militärgerichtshöfen als einer der großen Folgeprozesse gegen die nazifaschistische Raubwirtschaft. Ihm vorausgegangen war der Flick-Prozess, in dem von bloß sechs Angeklagten gleich die Hälfte freigesprochen wurde. Darin glich ihm das Urteil; sie unterschieden sich allerdings von den folgenden Krupp-, Wilhelmstraßen- und Röchling-Prozessen, die ihnen hinsichtlich der Akzeptanz vermeintlichen »Befehlsnotstands« wie Verneinung einer Kollektivschuld des Finanzkapitals inhaltlich entsprachen; im Strafmaß hingegen schlug sich die Verantwortung für Plünderungen in den besetzen Gebieten und Zwangsarbeit in Freiheitsstrafen von sechs bis zwölf Jahren deutlich nieder. Krupp und andere wurden enteignet; im Wilhelmstraßen-Prozess erhielten die Beamten des Auswärtigen Amtes um v. Weizäcker Freiheitsstrafen zwischen fünf und 25 Jahren, zwei wurden freigesprochen; sie entgingen nur knapp der Todesstrafe.

Die Macht und die Verbrechen der IG Farben

Angeklagt waren die Kapitalisten im IG-Farben-Prozess wegen des Angriffskriegs gegen die Sowjetunion, Kriegsverbrechen sowie solchen gegen die Menschlichkeit, Versklavung, SS-Mitgliedschaft und Verschwörung zur Begehung von Verbrechen gegen den Frieden. Im ersten und letzten Anklagepunkt wurden die Angeklagten freigesprochen. Die höchste Freiheitsstrafe von acht Jahren erhielten diejenigen Unternehmer, die in den Bau des IG-Farben-Werkes in Auschwitz direkt eingebunden waren. Gegen den zu erwartenden untauglichen Versuch, die eigene Verantwortung für Kriegsverbrechen mit »Befehlsnotstand« zu rechtfertigen zu suchen, führte der Anklagevertreter, Taylor, bereits in der Eröffnungsrede aus, dass die Angeklagten alles unternommen hätten, »die Waffen und Werkzeuge der Eroberung, die den deutschen Terror verbreiteten, zu schmieden. Sie waren die Fäden in dem dunklen Todesmantel, der sich über Europa senkte. […] Sie waren die Zauberkünstler, die die Phantasien von ›Mein Kampf‹ wahr machten. […] Dies sind die Männer, die den Krieg möglich machten, und sie taten es, weil es sie nach Eroberungen gelüstete.« [2] Kritische Historiker sehen genau darin das Problem, dass die Anklage bemüht gewesen sei, die Schuld in diesen Punkten nachzuweisen, statt sich auf die Beteiligung an Verbrechen zu beschränken, bei denen die Beweisführung sicher gelinge. Auf das zum Ausdruck gebrachte Unverständnis des Gerichts ob der fehlenden Ergiebigkeit vorgelegter Beweise aus der Vorkriegszeit entgegnete der Stellvertreter Taylors, DuBois: »Es handelte sich um ein Unternehmen, das so großen Einfluss hatte, dass die Regierung es für seine Zwecke – politisch wie militärisch – einspannte, wie auch die I.G. Farben ihrerseits die Regierung für ihre Zwecke benutzte. In mancher Hinsicht war die I.G. Farben eine mächtigere Organisation als die deutsche Regierung.« (410 f.)

Die Anklage basierte im wesentlichen auf der Strukturanalyse des Nazifaschismus von Neumann. Der »Behemoth«, ein nach der jüdischen Mythologie beherrschendes Ungeheuer des Chaos, war lange Zeit vergriffen und ist nun endlich neu aufgelegt worden. Allerdings fehlt das Nachwort zur Erstausgabe, in der ausgerechnet Nolte, der Mitte der 80er Jahre mit seinen unhaltbaren geschichtsrevisionistischen Thesen in der FAZ den Historikerstreit vom Zaun brach, feststellen durfte, dass es sich bei Neumanns Werk um »die kenntnisreichste und umfassendste Analyse des Nationalsozialismus« handle, »die bis heute das Licht der Welt erblickt hat.« (SZ, 24.5.2018). Kritisiert wird an Neumann, dass »seiner marxistisch grundierten Erklärung der Struktur und Dynamik des NS-Regimes […] nicht völlig zu Unrecht der Ideologieverdacht eines ›Primats der Ökonomie‹ an[hafte], das die eigentlichen Triebkräfte des Nationalsozialismus zu weit in den Hintergrund dränge.« [3] Wer diese seien, bleibt unerwähnt. »Die Praktiker der Gewalt« (Neumann) hätten vielmehr aus »unternehmerischer Rationalität und Opportunismus« heraus gehandelt (ebd.). Tatsächlich erkannte Neumann in der deutschen Wirtschaft einen »totalitäre[n] Monopolkapitalismus« (316), wobei er die IG Farben als einen der »größten Trusts der deutschen Geschichte« (39) ausmachte, in dem zunehmend Kapital konzentriert wurde (638), eng verbunden mit der Deutschen Bank (380), verschont von der nazistischen Verordnung zur Aktienkontrolle (644). Die »gesamte Wirtschaft« sei vollkommen »der Herrschaft von Monopolproduzenten unterstellt worden« (454), die wiederum der Kontrolle der Nazipartei unterlägen (461). Gleichwohl wurde in der jüngeren Literatur zum Flick-Prozess unter Zugriff auf Neumann (316, 380 ff.) festgestellt, dass das Privateigentum im Nazifaschismus »weitgehend unangetastet« blieb und darüber hinaus »Wesenselemente des auf dem Konkurrenzprinzip basierenden freien Marktes bei[behalten] habe. Befreit von demokratischen und rechtsstaatlichen Fesseln und gefördert durch die NS-Gesetzgebung, waren der Expansion des Großkapitals im ›Dritten Reich‹ kaum Grenzen gesetzt.«[4]

Auffälliges Abweichen von der Anklage

Die Mehrheit der Richter wollte nicht erkennen, dass das Finanzkapital in die Planung, Vorbereitung und Entfesselung eines Angriffskrieges eingebunden war. Trotz teilweisen Eingeständnisses des Vorstandsmitglieds der IG-Farben, v. Schnitzler, wollte das Gericht keine persönliche Schuld feststellen, die über diejenige eines »anständigen deutschen Bürgers und Geschäftsmannes« hinausgegangen wäre; die Teilnahme der Angeklagten wäre »die von Mitläufern, nicht von Führern«. [5] Dem widersprach der Richter Herbert in einem Sondervotum und schrieb, »dass die in diesem Fall vorgebrachten Beweise [nicht] so ungenügend sind, wie es die Urteilsbegründung nahezulegen scheint«.

Geschuldet war das auffällige Abweichen von der Anklage nicht deren Qualität als vielmehr der veränderten politischen Großwetterlage im Kalten Krieg. Es verwundert nicht, dass sich antikommunistische Richter, teils Mitglieder des rassistisch-terroristischen Ku-Klux-Klan, sich mehr von Berlin »als Symbol der Freiheit gegen sowjetische Unterdrückung« leiten ließen, um »Befehlsnotstand«, Opportunismus und Patriotismus zur Entlastung der Angeklagten zu bemühen (429, 431). Letztlich wurden die Verurteilten nach nur drei Jahren Haft entlassen! Resigniert bilanzierte DuBois: »Das Strafmaß war milde genug, um einen Hühnerdieb zu erfreuen oder einen Autofahrer, der unverantwortlicher Weise einen Fußgänger überfahren hatte.« (zit. nach Ahrens, 407). Doch selbst die bürgerliche Geschichtsschreibung stellt heute fest, dass 13 Angeklagte »als das verurteilt [wurden], was sie im ›Dritten Reich‹ geworden waren, als gemeine Verbrecher«. Insofern sei das Urteil keine »Bagatellverurteilung« gewesen, wie DuBois »sichtbar frustriert schrieb, und schon gar kein Freispruch für das Management der I.G.-Farben« (433).

Massengefolgschaft und »eigentliche Triebkräfte«

Tatsächlich kommt man nach der Beweislage und den Urteilen auch in den anderen Industriellen- und Wirtschaftsprozessen nicht umhin, die Charakterisierung des Faschismus durch die Komintern als »offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals« zu bestätigen, ergänzt durch den Antisemitismus, ohne ihn darauf zu reduzieren. Entsprechend bekräftige einer der wichtigsten Faschismus-Forscher der DDR wenige Jahre vor seinem Tod, dass dieser »Tatbestand […] nach 1945 gerichtsnotorisch« geworden sei »und zwar durch Gerichtshöfe der USA. Die stellten in den Nürnberger Nachfolgeprozessen fest, dass exponierte Angehörige kapitalistischer Großunternehmen im Krieg Verbrechen begangen hatten und verurteilten sie auch zu Haftstrafen.« [6] Hinterlassen hat uns Kurt Pätzold das Fragment »Gefolgschaft unterm Hakenkreuz« (Berlin 2017), wo er – aus bürgerlicher Sicht für einen Marxisten ungewöhnlich – bemüht ist zu begreifen, weshalb die Mehrheit der Deutschen zu »willigen Vollstreckern« (Goldhagen) der Nazis wurden, also eben nicht nur Geführte waren, wie der Gerichtshof weis machen wollte. Nicht zufällig denkt Pätzold das Horkheimer-Verdikt mit, dass wer »aber vom Kapitalismus nicht reden will, […] auch vom Faschismus schweigen [sollte]« und – kritisch betrachtend – »die totalitäre Ordnung […] nichts anderes« sei »als ihre Vorgängerin, die ihre Hemmungen verloren hat.« (11 ff.) Bereits 1934 hatte Niekisch postuliert: der Faschismus sei die »Notverfassung« der bürgerlichen Gesellschaft. Denn »die Beschäftigung mit der Mehrheit der Deutschen in ihrer Rolle als unentbehrliche Stütze der Nazidiktatur« sei dazu angetan, »sie als deren Träger und Nutznießer vorzuführen, was sie auch waren, darüber jedoch von denen zu schweigen, welche die Diktatur installierten, ihre Ausgestaltung vornahmen oder beeinflussten und Großprofiteure des Regimes schon auf dessen Weg in den Krieg wurden.« (287) So wird in der sogenannten Täter(innen)forschung (bspw. Kramer, »Volksgenossinnen an der Heimatfront«, Göttingen 2011) »wie beim Wort ›Nationalsozialismus‹ […] eine Selbstbezeichnung übernommen, mit der lediglich eine Hitler zustimmende Masse gemeint ist und letztlich vom Fortbestehen der Klassengesellschaft in Hitler-Deutschland geschwiegen werden soll.« (354, Fußnote 319) Das ist eben der wesentliche Unterschied: Pätzold verliert die »eigentlichen Triebkräfte« nicht aus dem Blick: nämlich jenen »Teil der Herrschenden, Industrielle oder Bankiers«, mit denen sich die Naziführung bereits vor der Machtübertragung an die Faschisten 1932 »in Villen, Hotels und Gutshäusern« traf, um die Verhandlungen über das »NSDAP«-Programm zu führen. Deren »wirtschaftliche Macht« sicherte ihnen »überragenden Einfluss« in der Nazidiktatur wie vordem in der Weimarer Republik. »Diese Minderheit« – Pätzold nennt sie auch »Sondergruppe von Deutschen« – »der Massengefolgschaft zuzurechnen, haben ihnen schon die Siegermächte verweigert.«[7]

Was gerne verschwiegen wird

Die bürgerliche Historikerzunft ist seit jeher angetan, den vermeintlichen Gegenbeweis zu liefern. Hitler wäre ein »Betriebsunfall« gewesen. [8] Wie bereits die Nazianwälte in Nürnberg im Verbund mit dem lobbyistischen »Industriebüro« soll der wohl marxistisch inspirierten Meinung entgegengetreten werden, dass »die Großindustrie die Hauptverantwortung für die Etablierung der NS-Diktatur« getragen habe. [9] Gerne ließen sich die Richter davon beeinflussen. Bemerkenswert ist allerdings, dass solche Stimmen heute auch aus der politischen Linken zu vernehmen sind. [10] Das sollte aufhorchen lassen. Erst kürzlich hat der Journalist Köhler noch einmal aufgedeckt, was gerne verschwiegen wird: Die IG-Farben-Führung traf Hitler bereits im Juni 1932 – im Prozess datierte der angeklagte NS-Funktionär und IG-Farben-Direktor Gattineau dies auf November –, der versicherte, dass die deutsche Wirtschaft »heute ohne Öl nicht denkbar« sei und der »deutsche Treibstoff« deshalb »selbst unter Opfern verwirklicht werden« müsse. »Unser Weg […] deckt sich.« Erleichtert notierte der angeklagte SS- und Wirtschaftsführer Bütefisch nach dem Treffen: »Wir fuhren zurück in dem stolzen Bewusstsein […], von dem kommenden Führer […] bestätigt erhalten zu haben, dass unser Ziel richtig und unsere Arbeit« – die Kriegsproduktion – von größter Bedeutung war.« [11] Dieses Treffen wird in dem Hitler-Itinerar (Reisebericht) von H. Sander (Berlin 2016) schlicht nicht erwähnt. Bei dem Industriellen-Treffen in der Berliner Wilhelmstraße bleiben die Namen der Anwesenden unerwähnt – mit dabei: der angeklagte NS-Funktionär und Wehrwirtschaftsführer sowie IG-Farben-Vorstandsmitglied v. Schnitzler.

Organischer Zusammenhang zwischen Kapitalismus und Faschismus

Die marxistische Forschung zum Faschismus wird allzu gerne ignoriert oder als ideologisch abgetan. Dabei hatte Kurt Gossweiler, neben Pätzold und Manfred Weißbecker vielleicht einer der renommiertesten Faschismusforscher der DDR, bereits in den 1980er Jahren zur »Frühgeschichte des deutschen Faschismus« herausgearbeitet, in welchem Maße sich die deutschnationalen und faschistischen Organisationen der Unterstützung durch die Monopolbourgeoisie sicher sein konnten – freilich nicht nur, aber durchaus auch mittels höherer Geldspenden. Seit jeher wird insbesondere kritischen Historikerinnen und Historikern der Zugang zu Firmenarchiven verwehrt, werden Akten vernichtet oder manipuliert. [12] Dennoch vermochte Gossweiler zu belegen, dass sich die Kapitalisten das Naziversprechen, mit dem »Bolschewismus« Schluss zu machen, doch einiges kosten ließen. Er hält der bürgerlichen Kritik aber auch entgegen, dass es bei der Frage der Finanzierung der Nazipartei nicht vorrangig darum gehe, den Nachweis zu führen, dass »die Faschistenführer vom Kapital bestochene Kreaturen sind. Sie brauchen nicht ›gekauft‹ zu werden […] Ihr Programm ist in seinen wesentlichen Punkten das Programm des Imperialismus.« Zu der Erkenntnis, dass der Zusammenhang von Kapitalismus und Faschismus organischer Natur ist, gelangt die totalitarismusdoktrinäre verblendete Historikerzunft nicht: »[…] die Finanzierung schafft ihn nicht, sondern ist seine Folge.«[13]

Allerdings wird heute niemand mehr an Schönbachs Standardwerk über die »Geldgeber der Nazis« vorbeikommen: »Die Deutschen Konzerne und der Nationalsozialismus 1926-1943« (Berlin 2016), in dem er bestätigt, dass die »NSDAP« in keiner Phase ihres Bestehens auch nur ansatzweise in der Lage gewesen sei, sich ohne größere Spenden aus der Wirtschaft selbst zu tragen, und jedenfalls ab 1932 die höchsten aller Wahlkampfspenden erhielt. Der Propagandaminister der Nazis selbst notierte bereits 1930: »Große Teile der Wirtschaft stehen heute schon bedingungslos bei uns.« [14] Anderenfalls wäre es nicht zu dem Geheimtreffen der Wirtschaftselite mit der Naziführung im Präsidentenpalais im Februar 1933 gekommen. Flankiert wird das Werk Schönbachs von dem jüngst erschienen Buch Günter Gleisings über die »Verbrechen der Wirtschaft« und ihren »Anteil […] an der Errichtung der Nazidiktatur, der Aufrüstungs- und Kriegspolitik im Ruhrgebiet 1925-1945« (Bochum 2017). Allen Unkenrufen zum Trotz ist auch dieser Komplex nach wie vor nicht ausgeforscht, sind Akten vernichtet, die Firmenarchive nicht umfassend erschlossen. Hiernach dürfte kaum noch jemand ernsthaft bestreiten wollen, dass führende deutsche Großindustrielle »aktiv und systematisch die Destabilisierung der Weimarer Republik sowie Etablierung eines autoritären Regimes« (Pfeiffer) vorangetrieben haben, indem sie die »NSDAP« maßgeblich finanzierten und als demokratiefeindliche Massenpartei aufbauten; die auf einen neuen Krieg zielende Politik der Nazis entsprach voll und ganz den Interessen maßgeblicher Teile der deutschen Wirtschaft.

 

Anmerkungen:

[1] Hager, UZ, 14.10.2016.

[2] Zit. nach Lindner, in: Priemel u. a. (Hg.), NMT, Hamburg 2013, 408.

[3] Ahrens, ebd., 373 f.

[4] Decroll, ebd., 381 f.

[5] Zit. nach Lindner, ebd., 417 u. A. der Urteilsschrift, publiziert in der DDR, Radandt (Hg.), Ausgewählte Dokumente und Urteil des I.G.-Farben-Prozesses, Berlin 1970.

[6] Pätzold, Faschismus-Diagnosen, Berlin 2015, S. 29; jW, 9.10.2015.

[7] Ders., Gefolgschaft unterm Hakenkreuz, Berlin 2017, 317, 332.

[8] Carlebach, Hitler war kein Betriebsunfall, Bonn 1996.

[9] Wiesen, in: Priemel, a. a. O., 638.

[10] antifa 9/10-2012.

[11] Köhler, in: jW vom 27.12.2017 bzw. 26.6.2017; U. Sander (Hg.), Von Arisierung bis Zwangsarbeit, Köln 2012, S. 120, 126.

[12] Köhler, ebd. sowie Gossweiler, Kapital, Reichswehr und NSDAP, Köln 2012, S. 242.

[13] Gossweiler, a. a. O., S. 11 f.

[14] Zit. nach Bedszent, in: Ossietzky 19/2016; Czichon, in: jW, 2.6.2016; Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939–1945, München 2002.

 

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2017-12: »Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen«

2015-11: ... wenn die Geschichte dieser Prozesse ungeschrieben bleibt

2013-03: »... ich reiche Euch die Bruderhand«