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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Gewalt gegen Frauen

Brigitte Triems, Berlin

 

Wieder einmal nähern wir uns dem 25. November, dem alljährlich stattfindenden "Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen". Immer mächtiger werden die Stimmen, die diesen von der 83. Sitzung der UNO-Generalversammlung am 17. Dezember 1999 beschlossenen Tag seither weltweit für Aktionen nutzen und die Beendigung jeglicher Formen von Gewalt gegen Frauen fordern. Dieser Tag wurde ausgewählt im Gedenken an die drei Schwestern Mirabal, die wegen ihrer Aktionen gegen den damaligen Diktator Rafael Trujillo vom militärischen Geheimdienst der Dominikanischen Republik am 25. November 1960 ermordet wurden. Die drei Schwestern wurden zum Symbol für den Kampf gegen Gewalt an Frauen in Lateinamerika und weltweit.

Bestandteil der universellen Menschenrechte

Lange schon gab es im Rahmen der UNO Diskussionen über die Einführung eines solchen Gedenktages, obwohl das Thema "Gewalt gegen Frauen" zumindest bis in die frühen 90er Jahre ausschließlich unter dem Diskriminierungsaspekt und nicht als Menschenrechtsfrage behandelt wurde. Das am 18. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung beschlossene Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) stellte eindeutig fest, daß "die Diskriminierung der Frau die Grundsätze der Gleichberechtigung und der Achtung der Menschenwürde verletzt, die Frauen daran hindert, unter den gleichen Voraussetzungen wie Männer am politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ihres Landes teilzunehmen, das Wachstum des Wohlstands von Gesellschaft und Familie hemmt und der Frau die volle Entfaltung ihrer Fähigkeiten im Dienste ihres Landes und der Menschheit erschwert." [http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CEDAW/cedaw_de.pdf]

Das Wort "Gewalt" jedoch kommt in der Konvention nicht vor.

Erst 1989 bzw. 1992 beschloß der zur Prüfung der Fortschritte bei der Durchführung des Übereinkommens eingesetzte Ausschuß die allgemeinen Empfehlungen Nr. 12 und Nr. 19 "Gewalt gegen Frauen" und forderte die Vertragsstaaten auf, den Schutz der Frau vor Gewalt innerhalb der Familie, am Arbeitsplatz und in anderen Bereichen des Lebens zu garantieren. Es wird betont, daß geschlechtsbezogene gewalttätige Handlungen Gewalt ist, die sich "gegen eine Frau aufgrund ihres Geschlechts richtet oder sie als Frau unverhältnismäßig beeinträchtigt. Sie umfaßt Handlungen, die körperlichen, seelischen oder sexuellen Schaden oder Schmerz zufügen, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, Nötigung und sonstige Freiheitsberaubungen." [http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/beseitigung-diskriminierung-der-frau-cedaw-brosch_C3_BCre,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf]

Auf Druck der Frauenbewegung wurde das Thema der Frauenrechte auf die Tagesordnung der UN-Menschenrechtskonferenz gesetzt, die im Juni 1993 in Wien stattfand. Als erste internationale Erklärung überhaupt verurteilt die Abschlußerklärung von Wien Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung. Zudem wurde in der Erklärung explizit festgehalten: "Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte". [http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Menschenrechtsweltkonferenz_Wien_1993.pdf]

Im Dezember 1993 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die "Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" und benannte dazu folgende Formen der Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Bereich, die Menschenrechtsverletzungen darstellen:

  • Körperliche, sexuelle und psychologische Gewalt in der Familie, einschließlich körperlicher Mißhandlungen und des sexuellen Mißbrauchs von Mädchen im Haushalt;
  • Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit der Mitgift;
  • Vergewaltigung in der Ehe;
  • Genitalverstümmelung und andere für Frauen schädliche traditionelle Praktiken;
  • Gewalt außerhalb der Ehe und Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Ausbeutung;
  • körperliche, sexuelle und psychologische Gewalt im Umfeld der Gemeinschaft, einschließlich Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung und Einschüchterung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und andernorts;
  • Frauenhandel und Zwangsprostitution;
  • staatliche oder staatlich geduldete körperliche, sexuelle und psychologische Gewalt, gleich wo sie vorkommt. [http://www.un.org/documents/ga/res/48/a48r104.htm]

Im März 1994 richtete der Menschenrechtsausschuß erstmalig das Amt einer ständigen Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen ein.

Die Vierte UN-Weltfrauenkonferenz 1995 bezeichnete in der Pekinger Aktionsplattform "Gewalt gegen Frauen" als einen der zwölf Hauptproblembereiche, die die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männer behindern. "Gewalt gegen Frauen verstößt gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Frau und beeinträchtigt oder verhindert deren Wahrnehmung. Das Problem, daß seit langem verabsäumt wird, diese Rechte und Freiheiten im Falle von Gewalt gegen Frauen zu schützen und zu fördern, betrifft alle Staaten und sollte angegangen werden", so die Aktionsplattform. [http://www.un.org/depts/german/conf/beijing/anh_2.html#top]

Für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt werden konkrete strategische Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen.

Niemals zu akzeptieren, niemals entschuldbar und niemals erträglich

Ungeachtet all dieser Maßnahmen und weiterer Schritte auf dem Wege zur tatsächlichen Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist Gewalt gegen Frauen und Mädchen noch immer die grundlegendste und weitest verbreitete Verletzung von Menschenrechten von Frauen:

  • Weltweit wird eine von fünf Frauen einmal in ihrem Leben Opfer von Vergewaltigung
  • oder versuchter Vergewaltigung;
  • gegenwärtig werden viele Frauen geschlagen, zum Geschlechtsverkehr genötigt oder auf andere Weise mißhandelt;
  • die Hälfte der ermordeten Frauen werden von ihrem gegenwärtigen oder ehemaligen Gatten oder Partner umgebracht;
  • für Frauen zwischen 15 und 44 Jahren ist Gewalt eine Hauptursache von Tod oder Behinderung;
  • über 80 Prozent der Opfer von Menschenhandel sind Frauen;
  • über 130 Millionen heute lebender Mädchen und Frauen wurden einer Verstümmelung ihrer Geschlechtsorgane unterzogen.

Es ist davon auszugehen, daß 55 bis 95 Prozent der Frauen, die körperlich mißhandelt worden sind, niemals Hilfe bei nichtstaatlichen Organisationen, Frauenhäusern oder der Polizei gesucht haben. In der gegenwärtigen ökonomischen, finanziellen und sozialen Krise werden die Mittel für Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, Beratungsstellen, Nothilferufe u.ä. Einrichtungen, die Opfern von Gewalt helfen, sowie für Präventiv-Maßnahmen in erheblichem Umfang gekürzt und häufig vollkommen gestrichen.

UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon startete im Februar 2008 die Kampagne "Vereint zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen". Ausgehend davon, daß Gewalt gegen Frauen nicht nur eine krasse Verletzung der Menschenrechte darstellt, sondern auch gewaltigen sozialen und wirtschaftlichen Schaden verursacht und den Beitrag der Frauen zu Frieden, Sicherheit und Entwicklung untergräbt, ist das übergeordnete Ziel der Kampagne die Sensibilisierung der Öffentlichkeit als auch eine Steigerung des politischen Willens, Anstrengungen zur Beseitigung aller Formen von Gewalt zu unternehmen.

Beim Start der Kampagne, die bis 2015 läuft, rief der Generalsekretär alle Regierungen, die Zivilgesellschaft, Frauenorganisationen, die Privatwirtschaft, Medien, das gesamte System der Vereinten Nationen sowie jede Frau und jeden Mann dazu auf, die Kräfte zu bündeln, um der weltweiten Verbreitung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen entgegenzutreten. "Es gibt kein Patentrezept zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen", so der Generalsekretär. "Was in einem Land funktioniert, muß nicht in einem anderen zu den gewünschten Erfolgen führen. Jeder Staat muß seine eigene Strategie entwickeln. Es gibt aber eine allgemeine Wahrheit, die in allen Ländern, Kulturen und Gesellschaften gilt: Gewalt gegen Frauen ist niemals zu akzeptieren, niemals entschuldbar und niemals erträglich." [http://www.un.org/en/women/endviolence/about.shtml]

Noch wird zu wenig getan

Bis 2015 sollen in allen Ländern der Welt fünf Ziele durchgesetzt werden:

  1. Annahme und Erweiterung nationaler Gesetze zur Identifizierung und Bestrafung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen;
  2. Annahme und Umsetzung multisektoraler Nationaler Aktionspläne;
  3. Verbesserung der Datenerhebung zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen;
  4. Verstärkung des öffentlichen Bewußtseins und der gesellschaftlichen Mobilisierung;
  5. Anprangerung und Verhinderung sexueller Gewalt in Konfliktgebieten.

Gewalt gegen Frauen, physischer und psychischer Art, hat auf allen Kontinenten einen festen Platz. Auch in Europa ist Gewalt kein Randproblem. Jede vierte europäische Frau erlebt im Erwachsenenalter körperliche Gewalt, jede zehnte leidet unter sexueller Gewalt. Täglich sterben sieben Frauen – Opfer von häuslicher Gewalt durch ihre Partner oder Ehemänner. Und diese Gewalt wirkt sich verheerend auf die gesamt Gesellschaft aus: Schätzungen zufolge belaufen sich die jährlichen Kosten von häuslicher Gewalt auf etwa 16 Billionen Euro; das bedeutet 1 Million Euro pro halbe Stunde! [Psytel, 2006 Daphne Project on the cost of domestic violence in Europe]

Und doch gibt es bis heute keine gesetzlichen Grundlagen der Europäischen Union zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Und das, obwohl sich alle EU-Mitgliedsstaaten in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Unantastbarkeit, zur Achtung und den Schutz der Menschenwürde und zum Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit bekannt haben. [http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf]

In der anläßlich des Internationalen Frauentages 2010 und des 15. Jahrestages der Pekinger Weltfrauenkonferenz vorgestellten Frauen-Charta und in der im September 2010 veröffentlichten Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 ging die Europäische Kommission die Verpflichtung ein, einen "umfassenden, effektiven politischen Handlungsrahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt" [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0078:FIN:DE:HTML] in Gestalt einer "EU-weiten Strategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen" zu entwickeln und diese durch eine "europaweite Kampagne zur Sensibilisierung für das Problem der Gewalt gegen Frauen" [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0491:FIN:DE:PDF] zu ergänzen.

Bis zum heutigen Zeitpunkt jedoch gibt es keinen konkreten Vorschlag, obwohl die Zeit drängt. Wir haben es auch in Europa mit allen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu tun. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Europa ist die Aufnahme der in internationalen Menschenrechtsinstrumenten enthaltenen Definition von Gewalt in die Gesetzgebung und alle Politikfelder auf europäischer Ebene und auf Ebene der EU-Mitgliedsstaaten. Ebenso ist es notwendig, für alle Mitgliedsstaaten verbindliche minimale Standards festzusetzen. Energisch muß gegen das Argument, Gewalt sei ein kulturelles Thema und treffe deshalb nur für einige Länder und einige Gemeinschaften zu, vorgegangen werden.

Bei der Bekämpfung von Gewalt muß berücksichtigt werden, daß Frauen keine homogene Gruppe sind. Auch wenn Gewalt keine geografischen, kulturellen oder ethnischen Grenzen kennt, sind doch spezielle Gruppen von Frauen auch in Europa besonders gefährdet. Zu erwähnen sind insbesondere Migrantinnen und Frauen ethnischer Minderheiten, Asylbewerberinnen, Flüchtlingsfrauen, Frauen mit Behinderungen und Frauen, die Opfer von Menschenhandel sind. Diese Frauen sind nicht nur verstärkt gewalttätigen Handlungen ausgesetzt, sie haben auch häufig einen geringeren Zugang zu Not- und Betreuungsdiensten. Wenn Gewalt effektiv bekämpft werden soll, müssen Strategien dazu mit anderen Politikfeldern verknüpft werden. So können beispielsweise Migrantinnen sich sehr oft nicht aus Gewaltsituationen befreien, weil ihr Aufenthaltsstatus von dem ihrer Männer abhängt. Hier sind entsprechende Regelungen in der Zuwanderungsgesetzgebung notwendig.

Europäische Frauenlobby fordert europäischen Aktionsplan

Die Stärkung der Menschenrechte von Frauen und die Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen ist ein Hauptanliegen der Aktivitäten der Europäischen Frauenlobby (EWL). Mit Hilfe internationaler Menschenrechtsinstrumente und unter Hinweis auf politische Verpflichtungen, die von europäischen Regierungen eingegangen wurden, versucht die EWL, Druck auf die Europäischen Institutionen und die EU-Mitgliedsstaaten auszuüben, verstärkt gegen Gewalt gegen Frauen vorzugehen und die Menschenrechte von Frauen zu garantieren. Deshalb fordert die EWL die Verabschiedung eines europäischen Aktionsplanes zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt und die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingen auf europäischer und nationaler Ebene, die Ratifizierung und Umsetzung der im Mai 2011 angenommenen Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt [http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Reports/Html/210.htm] durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten, die unverzügliche Verbesserung der Datenerhebung in den Mitgliedsstaaten, bewußtseinsbildende Maßnahmen und Bildungsprogramme sowie eine angemessene finanzielle Ausstattung von Nichtregierungsorganisationen und Projekten, deren Anliegen die Bekämpfung von Gewalt ist.

Die EWL verlangt von der Europäischen Union die Durchführung eines Europäischen Jahres zur Verhinderung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Sie hat die Initiative ergriffen, eine breite Koalition von Persönlichkeiten und Organisationen, die sich für ein solches Jahr einsetzen, ins Leben zu rufen. Ein solch Europäisches Jahr ist der beste Weg, breite Kreise der Öffentlichkeit auf die verheerenden Folgen des Fortbestehens von Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen und von den Politikern auf europäischer und nationaler Ebene verstärkten politischen Willen und entsprechende Maßnahmen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich der Annahme eines umfassenden gesetzlichen Rahmens der Europäischen Union, einzufordern.

Die Beseitigung aller Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Es geht uns alle an. Egal, an welchem Platz wir uns befinden und welche Verantwortung wir übernommen haben, wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, daß der Gewalt gegen Frauen und Mädchen für immer ein Ende bereitet wird.

Brigitte Triems ist Präsidentin der Europäischen Frauenlobby.