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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Die Römische Inquisition

Horsta Krum, Berlin

 

Im Juli 1542 gründete Papst Paul III. die »Sacra Congregatio Romanae inquisitionis« (kurz: »Congregatio Sancti Officii«), die heilige Kongregation der Römischen Inquisition. Sie richtete sich gegen Häretiker, d.h. Abweichler, von denen die Kirche ihre Macht und Einheit gefährdet sah. 

Seit den ersten Jahrhunderten traten die verantwortlichen Kirchenmänner in Konzilien zusammen, legten die gültige Glaubenslehre fest und schlossen Häretiker aus. Als das Christentum im 4. Jahrhundert Staatsreligion wurde, galten Häretiker auch als Staatsfeinde, so dass sich kirchliche und staatliche Institutionen gleichermaßen zuständig fühlten.

Kirchliche und weltliche Macht

Das Strafmaß war in der Kirche immer wieder umstritten: Der bekannte Kirchenvater Augustin (um 400) sprach sich für harte Strafen aus, allerdings nicht für die Todesstrafe. Thomas von Aquin (13. Jahrhundert) wollte die schnelle Überweisung an weltliche Gerichte, was meist die Todesstrafe bedeutete. Waren doch bereits 1022 in Frankreich die ersten Häretiker öffentlich verbrannt worden. Durch vorsichtige Reformen konnte dann die Kirche kritische Stimmen integrieren, so dass der erste Aufruf zum Kreuzzug (1095) auf durchgängig begeisterte Zustimmung stieß.

In Südwest-Frankreich, in den Pyrenäen, bildete sich aber bald eine kirchenkritische Bewegung, deren strenger Lebensstil sich eng an bestimmte biblische Passagen hielt. Sie nannte sich »Katharer«, die Reinen. Dass Laien, ganz normale Christen also, die Bibel in Predigten auslegten, stellte eine wichtige Grundlage der katholischen Kirche in Frage, nämlich die strikte Trennung von geweihten Priestern und Mönchen einerseits und den Laien. Das Konzil von Tours verdammte 1163 die Katharer als Häretiker.

Die Kirche versuchte, Häretiker durch Gespräch und Predigt zurückzugewinnen und sie gleichzeitig durch Strafen einzuschüchtern, beispielsweise durch Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses, Konfiszierung des Eigentums und Verhaftung. Diese Strafen galten teilweise auch für Sympathisanten. Die Bischöfe wurden angewiesen, Häretiker in ihrer Diözese aufzuspüren und entsprechend zu bestrafen.

Papst Innozenz III., der »Juristenpapst« (Amtszeit bis 1216), schuf Prozessregeln und setzte Häresie mit Majestätsbeleidigung gleich. So stärkte er die Einheit von kirchlicher und weltlicher Macht. 1209 rief er zum Kreuzzug gegen die Katharer auf; die Könige von Frankreich und dem Pyrenäen-Reich Aragón folgten. 20 Jahre dauerte dieser erbittert geführte Krieg. Katharer, die nicht im Kampf getötet wurden, weigerten sich in der Regel, ihrem Glauben abzuschwören und wurden zu Hunderten verbrannt. Das anschließende Konzil demonstrierte den Machtzuwachs der Kirche: sie ordnete die Verwaltung neu, die päpstlichen Gesandten vor Ort sollten zahlreicher sein, besonders da, wo Häretiker vermutet wurden; auch weltliche Beamte sollten bei der Häretiker-Aufspürung helfen. Denn Katharer und andere Häretiker gab es immer noch. Die Waldenser beispielsweise überlebten in unzugänglichen Alpentälern, schlossen sich 1531 der französischen Reformation an und bilden heute die kleine protestantische Kirche von Italien.

Unterschiedlich in den Methoden ...

Soweit wir feststellen können, taucht 1229 zum ersten Mal der Begriff »Inquisition« auf (inquisitio, bzw. inquirere): ein Suchtrupp, bestehend aus einem Priester und drei Laien, sollte Häretiker aufspüren und der Kirche anzeigen. Ab Mitte des 13. Jahrhunderts begegnet uns der Begriff dann häufiger, etwa »Amt der Inquisition«. Der Papst fasste bereits bestehende Bestimmungen zusammen und erklärte 1252 die Folter für legitim. Allerdings wurde die Folter nicht von der Inquisition erfunden; die weltliche Gerichtsbarkeit wandte sie bereits an. Das römische Recht erlaubte es, Sklaven zu foltern; dagegen wurden freie römische Bürger nur bei Majestätsverbrechen gefoltert. Die oberitalienischen Stadtstaaten wandten die Folter ab 1220 an, und von da aus gelangte sie dann in die Inquisition. Ein zur Folter verurteilter Häretiker wurde von Vollstreckern der weltlichen Behörden gefoltert – in Anwesenheit von kirchlichen Vertretern. Insbesondere sollte der Inquisitor darauf achten, dass keine bleibenden körperlichen Schäden entstünden. Wir wissen heute, dass es skrupellose Inquisitoren gab, aber auch milde. Insgesamt lässt sich nicht genau sagen, wie häufig die Folter angewandt wurde. Denn die Wut der Bevölkerung richtete sich immer mal wieder gegen einzelne Inquisitoren und deren Helfer und steckte auch Archive der Inquisitionsbehörde in Brand, so dass uns heute Quellen fehlen.

Die Folter galt als Fortschritt, da sie auf ein Geständnis zielte, während davor ohne Geständnis verurteilt werden konnte. Daneben waren Kerker, auch Isolationshaft, zermürbende Verhöre, gezielte Desinformation gängige Praktiken. Ein wichtiges Mittel war die grundsätzliche Geheimhaltung von Zeugen und deren Aussagen, so dass der Angeklagte oft erst zur Urteilsverkündigung den genauen Grund der Anklage erfuhr.

Wie die Inquisition arbeitete, wie sie – möglichst flächendeckend – eine »reine«, einheitliche Kirche erhalten wollte, erfahren wir aus den Handbüchern, den »Manualen«. Das erste uns überlieferte erschien um 1240, dann folgten weitere, immer umfangreichere. Der Verfasser eines heute sehr bekannten Manuals spielt im Roman »Der Name der Rose« von Umberto Eco eine Rolle.

Die Strafen, die die Inquisition verhängte, waren vielfältig: das öffentliche Tragen von Bußgewändern, Kerker, Konfiszierung des Vermögens, wobei sich die weltlichen Behörden (beispielsweise auch der König), der Bischof und die Inquisition das Vermögen teilten – und dann eben in besonders schweren Fällen: Tod durch Verbrennung derer, die nicht abschwören wollten.

… und im Ausmaß

Die Inquisition war weit entfernt von ihrem eigenen Anspruch, flächendeckend zu sein: sie war es nicht einmal in Italien und Südfrankreich, wo sie eigene Gebäude besaß, Gefängnisse und bewaffnete Helfer; sie war es noch weniger in weiter entfernten Ländern, und auch nicht über die Jahrhunderte hinweg. Schwerpunktmäßig schickte sie ihre Inquisitoren und deren Helfer, vorzugsweise Dominikaner- und Franziskaner-Mönche, dahin, wo Gläubige der kirchlichen Lehre widersprachen, die Messe und die Beichte versäumten, den kleineren oder größeren auferlegten Bußen nicht nachkamen oder wo sie durch ihren Lebenswandel negativ auffielen oder gar mit Häretikern sympathisierten. Möglichkeiten der Verfehlung gab es viele. Indem die Inquisition zur Denunziation aufforderte, säte sie Misstrauen und Feindschaft, vor allem aber Unsicherheit und Angst. Manche Gläubige bezichtigten sich selbst, um einer Anzeige von Nachbarn oder Verwandten zuvorzukommen, und hofften so auf mildere Strafen.

Also hing der gewünschte Erfolg nicht nur vom Eifer der Inquisitoren und ihrer Helfer ab, sondern auch vom Eifer der Bevölkerung; außerdem von den örtlichen Bischöfen, die in der päpstlichen Inquisition manchmal eine Konkurrenz sahen, z.B. bei der Aufteilung der konfiszierten Güter. Auch war das Verhältnis zu den weltlichen Machthabern nicht immer gleich gut. Der römisch-deutsche Kaiser Friedrich II. beispielsweise erließ für sein Königreich Sizilien eigene Gesetze (um 1232), mit denen er die päpstliche Rechtssprechung einschränkte, was zu starken Konflikten führte. Auch die oberitalienischen Stadtstaaten versuchten immer wieder, die von Rom ernannten Inquisitoren in ihrer Tätigkeit einzuschränken – nicht weil sie toleranter gewesen wären, sondern weil sie selbst einen Teil der Rechtsprechung durchführen wollten.

Vom Vorbild der spanischen Inquisition angeregt

Um die Wende zum 16. Jahrhundert setzt die historische Forschung den Beginn der Neuzeit an. In dieser Zeit, zwischen 1480 und 1530, agierte die Inquisition in Spanien besonders hart, angetrieben vom Königspaar Isabella und Ferdinand. Als 1492 die letzte moslemische Bastion Granada gefallen war, hatten Staat und Kirche großes Interesse, sich der Loyalität ihrer Untertanen zu versichern, besonders der jüdischen und der moslemischen Minderheit. Zunächst waren vor allem die Juden betroffen: Vor die Wahl gestellt, wanderten einige aus, die meisten konvertierten zum christlichen Glauben und wurden nun als »Neuchristen« besonders misstrauisch kontrolliert. Die Inquisition und die Franziskaner- und Dominikaner-Orden warnten vor einer »heimlichen Judaisierung« und verschärften auf diese Weise den Judenhass, der sich seit dem Ende des 12. Jahrhunderts in vielen Ländern Europas kontinuierlich entwickelt hatte. Wie viele jüdische »Neuchristen« von der Inquisition verurteilt wurden, wissen wir nicht. Die Urteile reichten von Begnadigung über leichte Strafen, oft Geldbußen, bis zum Feuertod.

Die spanische Inquisition hing weitgehend vom Königshaus ab. Sie war streng hierarchisch gegliedert und arbeitete engmaschig. Neben den »Neuchristen« verurteilte sie »Altchristen« aus allen Bevölkerungsgruppen, auch Adlige und hohe katholische Würdenträger. 

Ein wenig später setzte die Verfolgung der moslemischen »Neuchristen« ein, nicht nur in Spanien, sondern auch in Portugal, das bis 1580 selbständiges Königreich war.

Die neuzeitlichen Gerichtsverfahren unterschieden sich teilweise von den mittelalterlichen, beispielsweise mussten Rechtsgelehrte und Vertreter der Bischöfe anwesend sein. Urteilten diese unterschiedlich, wurde die Zentralstelle befragt. Bei Folterungen waren ein Protokollant und ein Arzt anwesend. Aber die Geheimhaltung von Namen und Aussagen der Zeugen blieb als mittelalterliches Element bestehen.

Den Abschluss des Verfahrens bildete das »Autodafé« (Glaubensakt), das es in dieser Weise nur in Spanien gab: In einer großen Kathedrale oder auf einem zentralen Platz wurden mehrere Verurteilte vorgeführt. Für geladene Gäste waren besondere Plätze reserviert. Unter dem Gesang kirchlicher Choräle und begleitet von kirchlichen Würdenträgern zogen die Verurteilten in einer Prozession ein. Sie trugen spitze Hüte aus Papier (Ketzerhüte), auf denen das Urteil stand. Ein mildes Urteil bestand im Abschwören und dem Treueeid, dem Tragen von Bußgewändern und/oder einer Geldstrafe. Bei offenkundiger Häresie und gezeigter Reue mussten die Verurteilten feierlich abschwören, wurden zu Prügelstrafe, Gefängnis oder zeitlich begrenztem Dienst auf der Galeere verurteilt. Auch konnten ihre Güter konfisziert werden. Unbußfertige und rückfällige Häretiker erwartete der Feuertod. Wer kurz davor noch bereute, wurde vor dem Verbrennen erwürgt, die anderen lebendig verbrannt. War ein verurteilter Häretiker bereits verstorben, so wurden seine Gebeine ausgegraben und unter feierlichem Ritus verbrannt. Abwesende Häretiker wurden in einem symbolischen Akt verbrannt.

Das Autodafé war eine aufwendige theatralische Inszenierung mit Volksfestcharakter. Besonders ausgestaltet war das Autodafé von 1559 in Valladolid, das Protestanten unter Anwesenheit des spanischen Infanten Don Carlos verurteilte. Es lieferte Friedrich Schiller die Idee zu seinem Drama »Don Carlos«. 

Als Papst Paul III. im Juli 1542 die »Heilige Kongregation der römischen Inquisition« gründete, ließ er sich vom Vorbild der spanischen Inquisition anregen, übernahm aber nicht das feierliche Autodafé. Sein Ziel war, den Protestantismus, der sich inzwischen in einigen Ländern Nordeuropas und der Schweiz etabliert hatte, von Südeuropa fernzuhalten. Er gründete neue Orden, u.a. die Jesuiten, auch Laienbruderschaften, die den Glauben des Kirchenvolkes festigen sollten, schuf karitative Einrichtungen. Die Inquisitoren und ihre Helfer, die beteiligten Orden, unterstanden der »Heiligen Kongregation«, die jedes Verfahren an sich ziehen konnte.

So war die »Heilige Kongregation« eigentlich keine Neubildung, wohl aber eine entschlossene Reform der bereits bestehenden Inquisition. Neu war allerdings die Möglichkeit eines juristischen Beistandes, auf den der Angeklagte Anspruch hatte. Neu war auch die Schaffung des »Index«, einer zentralen Liste verbotener Schriften, wie sie bereits in Paris und Löwen existierte. Auf dieser Liste befanden sich u.a. die Schriften Luthers, des Erasmus von Rotterdam. Die Liste wurde ständig erneuert und erst 1965 offiziell abgeschafft.

Die Verurteilung und Verbrennung des tschechischen Theologen Jan Hus, der zu Recht ein Vorläufer der Reformation genannt wird, geschah 1415, also noch lange vor der Schaffung der »Heiligen Kongregation«. Kirchliche und weltliche Autoritäten verurteilten ihn gemeinsam, aber ohne päpstliche Beteiligung, denn von den drei Anwärtern auf dieses Amt hatte sich zu diesem Zeitpunkt noch keiner durchgesetzt. 1521, ein Jahrhundert später, stand der Augustinermönch Martin Luther vor dem Reichstag zu Worms. Wie Jan Hus weigerte sich Luther zu widerrufen und war seines Lebens nicht mehr sicher. Aber der sächsische Landesfürst Friedrich III. schützte ihn vor den Auswirkungen der päpstlichen Bannbulle, die Luther für »vogelfrei« erklärte. Die römisch-katholische Macht konnte also nicht immer und nicht überall durchgreifen.

Aber um so straffer und konsequenter sollte sie innerhalb ihres Machtbereiches wirken, und die Gründung der Heiligen Kongregation im Juli 1542, vier Jahre vor Luthers Tod, diente als wichtiges Instrument. Die bekanntesten Fälle, die die »Heilige Kongregation« entschied, war die Verurteilung des Dominkanermönches Giordano Bruno, der nach achtjährigem Prozess im Jahre 1600 durch den Feuertod hingerichtet wurde. Galileo Galilei schwor 1633 ab; Buße und lebenslange Haft waren das Urteil, das schließlich in Hausarrest umgewandelt wurde.

In Italien waren es die Stadtstaaten, vor allem Venedig, die der »Heiligen Kongregation« Grenzen setzten. Diese führten eigenständig Inquisitionen durch und unterhielten mit protestantischen Ländern Handelsbeziehungen, die sie sich nicht von Rom verbieten lassen wollten.

Wie im Mittelalter verfolgte die »Heilige Kongregation« Menschen, die in Wort und Tat von der Lehre und den Regeln der Kirche abwichen. Ab 1600 gab immer häufiger Fälle von populärer Religiosität (beispielsweise Magie), die die Kirche nicht dulden wollte oder konnte.

Seit der Zeit der Aufklärung

Im Laufe des 17. Jahrhunderts verlor die Inquisition überall an Bedeutung: Intellektuelle, auch Theologen übten offen oder versteckt Kritik. Die Aufklärung bereitete sich vor, die weltlichen Herrscher wurden selbstbewusster und beendeten die Inquisition nach und nach, beispielsweise Maria Theresia in Mailand 1775. Napoleon annektierte 1798 den Kirchenstaat. Aber 1814, nach Beendigung der Annektierung, wurde die Inquisition dort wieder eingeführt, besaß allerdings keinen Repressionsapparat mehr. Sie konnte nur noch innerkirchliche Strafen verhängen und wurde zur theologischen Beraterin des Papstes. Sie erneuerte ihren Anspruch, in Glaubensdingen weltweit zu urteilen, zu verurteilen und Strömungen und Überzeugungen abzuwehren, die sie als schädlich einschätzte, wie Atheismus, Kommunismus.

Das zweite Vatikanische Konzil (1962-65) übte scharfe Kritik an der Inquisition – vor allem an der Geheimhaltung der Zeugen und ihrer Aussagen – und ersetzte die Bezeichnung »Heilige Kongregation« durch »Glaubenskongregation« (Congregatio pro doctrina fidei). 1988 definierte der Papst ihre neue Aufgabe: »die Glaubens- und Sittenlehre in der ganzen katholischen Kirche zu fördern und zu schützen«.

Der deutsche Kardinal Joseph Ratzinger (ab 2005 Papst Benedikt XVI.) leitete die Glaubenskongregation ab 1981. Während seiner Amtszeit verhängte die katholische Kirche Disziplinarmaßnahmen gegen Leonardo Boff, der zu den bekanntesten Vertretern der südamerikanischen »Theologie der Befreiung« zählt. Papst Johannes Paul II. legte im Jahre 2000 ein Schuldbekenntnis ab für inquisitorische Gewalt und Intoleranz.

Die historische Forschung arbeitete mit lokalen Archiven und sonstigen Aufzeichnungen – bis zur Öffnung der zentralen Archive 1998, ebenfalls während der Amtszeit von Ratzinger.

Es wird noch viel Zeit und Mühe brauchen, um die Archive gründlich zu bearbeiten. Bisher besagen einzelne Erkenntnisse, dass manche Urteile der Inquisition milder waren als weltliche Strafen, dass Einsprüche auch zu Freispruch führten konnten usw. Was immer an Einzelheiten noch erarbeitet wird – bleiben wird das traumatisierte kollektive Gedächtnis, das sich beispielsweise in Goyas Malerei, in Schillers »Don Carlos« oder Dostojewskis »Großinquisitor« ausdrückt.

Auch die Tatsache, dass Protestanten ihre Gegner ebenfalls grausam verfolgten (Luther den Thomas Müntzer), kann die Inquisition und ihr Vorgehen nicht wirklich entlasten.

Die Hexenverfolgung gehört nur teilweise zur Inquisition, denn die meisten Frauen wurden von weltlichen Gerichten verurteilt. Aber die Inquisition und die katholische Kirche als ganze hatten großen Anteil an diesem Verbrechen gegen Frauen.

 

Mehr von Horsta Krum in den »Mitteilungen«: 

2017-01: Einer, der störte

2016-11: Die Sturmglocke zu Lyon

2016-10: Die Friedfertigkeit des Christentums