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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Der Mord, der nie verjährt

Ralph Dobrawa, Rechtsanwalt in Gotha

 

Zum 100. Jahrestag der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg

 

Die Gründung der Kommunistischen Partei Deutschlands am 1. Januar 1919 war ein Wen­depunkt in der Geschichte des deutschen Volkes. Die KPD ging unmittelbar aus dem Spar­takusbund hervor. Der Name war mit Bedacht gewählt, stand doch Spartakus, der Anfüh­rer eines Sklavenaufstandes im alten Rom, als Symbol des Widerstands gegen Unterdrüc­kung und Ausbeutung. Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg sind die bekanntesten Mit­glieder des Spartakusbundes, der am 11. November 1918 neu gegründet wurde. Bereits einen reichlichen Monat später wurde die Kommunistische Partei Deutschlands auf ihrem Gründungsparteitag, der vom 30. Dezember 1918 bis zum 1. Januar 1919 andauerte, ge­schaffen.

Unbekannte Leiche

Liebknecht und Luxemburg sollten dieses bedeutungsvolle Ereignis nur um kurze Zeit überleben. Am 15. Januar 1919 wurden sie durch Angehörige der Garde-Kavallerie-Schützen-Division verhaftet und in das Eden-Hotel, wo der Sitz der Division war, ver­schleppt. Dort wurden sie nicht nur verhört, sondern auch bestialisch misshandelt. Ein Hausmädchen des Hotels erzählte später, dass sie den Anblick nicht wieder los geworden sei, wie »sie die arme Frau rumgeschleift haben«. Der 1. Stabsoffizier der Division, Hauptmann Waldemar Pabst, hatte angeordnet, dass Karl und Rosa in das Untersuchungs­gefängnis Berlin-Moabit verbracht werden sollten. Abends gegen 22.45 Uhr wurde Karl Liebknecht vor das Hotel geführt, um ihn in ein Fahrzeug zu zwingen. Vorher schlug ihm ein vor dem Hotel aufgestellter Posten noch unvermittelt mit dem Gewehrkolben auf den Kopf. Doch das Fahrzeug fuhr nicht nach Moabit. »An einer völlig unbeleuchteten Stelle bleibt der Wagen plötzlich stehen – die Weiterfahrt ist angeblich durch eine ›plötzlich ein­getretene Panne‹ unmöglich geworden. Karl Liebknecht erhält den Befehl, auszusteigen und zu Fuß weiterzugehen. Als er dieser Anordnung der Offiziere nachkommt, wird er ›zur Verhinderung eines Fluchtversuchs‹, kaum 50 Meter von dem haltenden Kraftwagen ent­fernt, erschossen. Sein Leichnam wurde von den Begleitoffizieren in das Auto zurückge­bracht, dessen Panne plötzlich wieder behoben war. Um 23.15 Uhr übergaben die Offiziere den Leichnam der dem Eden-Hotel gegenüberliegenden Rettungswache. Dabei gaben sie an, es handele sich um ›die aufgefundene Leiche eines unbekannten Mannes‹.« [1]

Intern meldete einer der den Transport begleitenden Offiziere im Hauptquartier, Lieb­knecht sei bei einem Fluchtversuch von hinten erschossen worden. Diese Lüge wurde dann auch offiziell weiterverbreitet. Rosa Luxemburg wurde ebenfalls ermordet und ihre Leiche in den Landwehrkanal geworfen. Angeblich sei sie »von einer aufgebrachten Menge gelyncht wor­den«. Die am gewaltsamen Tod beteiligten Offiziere sind wenige Monate spä­ter durch ein Kriegsgericht freigesprochen worden. Begünstigt wurde diese Entscheidung ganz maßgeb­lich durch den im Vorfeld mit der Untersuchung befassten Richter. Welchen Wert die angeb­lich angestrengte strenge Untersuchung der Vorfälle um die Tötung der bei­den Kommunis­ten hatte, ergibt sich schon daraus, dass das eigene Gericht der Garde-Ka­vallerie-Schützen-Division die Untersuchung führte. Ihr stand der Kriegsgerichtsrat Kurtzig vor, der von dem damaligen Kriegsgerichtsrat Jörns unterstützt wurde. Ersterer sollte sich um den »Fall« Lieb­knecht, der andere um die Klärung der Ermordung von Rosa Luxemburg kümmern. Bereits nach wenigen Tagen wurde entschieden, dass Jörns beide Fälle unter­sucht. Er trat dann auch in der Verhandlung vor dem Kriegsgericht als Anklagevertreter auf. Lediglich ein Offi­zier, Oberleutnant Vogel, wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, da er bei der Beseiti­gung der Leiche von Rosa Luxemburg durch Zeugen beobachtet wor­den war. Auch der Posten, der den Kolbenschlag gegen Karl Liebknecht geführt hatte, er­hielt zwei Jahre und zwei Wochen Gefängnis. Alle anderen beteiligten Offiziere sah das Kriegsgericht für schuld­los an. Es sollte ein knappes Jahrzehnt vergehen, bis im März 1928 in einer Zeitschrift ein Aufsatz erschien, der sich mit der Rolle des früheren Kriegsgerichts­rats Jörns, der inzwi­schen zum Reichsanwalt aufgestiegen war, im Zusammenhang mit der Aufklärung des Mordes beschäftigte. Jörns habe den Prozess verschleppt und insbesonde­re den der Anstif­tung zum Mord verdächtigen Hauptmann Waldemar Pabst geschont und die Flucht des Oberleutnants Vogel nach dessen Verurteilung gefördert. Auch gegenüber dem Kolbenschlä­ger hatte Jörns Zusicherungen gemacht, wenn dieser alles auf sich neh­me. Wegen dieses entlarvenden Artikels wurde gegen den Redakteur Joseph Bornstein An­klage wegen des Vor­wurfs der Verleumdung und Beleidigung erhoben. Am 17. April 1929 verhandelte man den Fall vor einem Schöffengericht in Berlin-Moabit. Bornstein hatte sich den in der Weimarer Republik bekannten Strafverteidiger Paul Levi, Reichstagsab­geordneter und einst Vertrauter der Ermordeten, als Rechtsbeistand gewählt. Jörns schloss sich dem Verfahren als Neben­kläger an, da bei ihm das Interesse naturgemäß sehr groß war, seine gefährdete Reputation wieder herzustellen. Die im Verlaufe der Hauptver­handlung durchgeführte Beweisaufnahme brachte zu Tage, das Jörns sehr viel mehr Hin­weise auf die Täterschaft der Beteiligten hatte und vorhandenen Beweismitteln gar nicht oder nur ungenügend nachkam. Aus den Ereignis­sen wurde deutlich, mit welcher Unlust Jörns die Untersuchung führte, die letztlich von der Zielstellung geprägt war, wesentlich verantwortliche Offiziere am Tod von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg der Strafverfol­gung zu entziehen. Es erwies sich auch als Lüge, Rosa Luxemburg sei von einer aufge­brachten Menge vor dem Eden-Hotel misshandelt worden. Für den Mord war am Ende nie­mand verantwortlich. Der Posten vor dem Hotel hatte »nur« misshandelt, der Oberleutnant Vogel »nur« den Leichnam beiseite geschafft und eine falsche dienstliche Meldung abgege­ben. Dabei kam nunmehr ans Tageslicht, dass er es war, der Rosa Luxemburg mit einem Kopfschuss meuchelte, wobei sie noch immer lebte, als man sie in den Landwehrkanal warf. Das hatte die Obduktion eindeutig ergeben. Die Einzelheiten der Fülle von Wider­sprüchlichkeiten, Unterlassungen und Beschönigungen durch den früheren Kriegsgerichts­rat Jörns können im Rahmen dieser Darstellung nicht vollständig wiedergegeben werden. F.K. Kaul schilderte den Prozessverlauf erstmals 1953. Dabei kam ihm zugute, dass er an der Verhandlung gegen den Redakteur Bornstein im April 1929 als junger Referendar an der Seite des anklagenden Staatsanwalts Deepenthal teilgenommen hat. Bis dahin waren ihm auf dem Gymnasium und später an der Universität beim Studium der Rechtswissen­schaft nur jene Leitbilder vermittelt worden, die der damaligen großbürgerlichen Auffas­sung entsprachen. »Zu dieser Erziehungs- und Bildungsvermittlung gehörte, dass mir die Namen Marx und Engels während meiner Kindheit und Jugend nur Schall und Rauch blieben ... Das änderte sich zwar auf der Universität, was das abstrakte Wissen über das Wirken der beiden Klassiker der Arbeiterbewegung angeht, aber doch nur insoweit, als ich nach wie vor die deutsch-bürgerliche Welt (lies kapitalistische Welt), wenn auch nicht als optimale, so doch als die möglich beste ansah.« [2]

Waldemar Pabst – ein Mörder im Gottesfrieden

Der Glaube an die Unerschütterlichkeit und Unfehlbarkeit des preußischen Richters sollte im Verlaufe dieses Verfahrens gegen Bornstein empfindlich erschüttert werden. Es wurde für Kaul zu einem Schlüsselerlebnis, welches sein gesamtes weiteres Leben beeinflusste. Pointiert hat er viele Jahrzehnte später formuliert: »Ich ging in den Prozeß in der Überzeu­gung von der Integrität des preußischen Richters, herausgekommen bin ich als Kommu-nist.« Auch wenn es noch einige Jahre dauern sollte, bis er nach der Zerschlagung des Hitler-Faschismus und Rückkehr aus der Emigration der KPD beitrat, so war doch sei­ne Entwicklung neu ausgerichtet. Unabhängig von den Wahrheiten, die in dem Prozess ge­gen Bornstein zutage gefördert wurden, trug hierzu auch der im Verfahren gehörte Zeuge Wilhelm Pieck bei. Er war der Dritte, der 1919 von den Freikorps verhaftet worden war und wie ein Wunder seiner Ermordung entging. Das Mordkomplott gegen Karl und Rosa bestä­tigte sich mit jedem gehörten Zeugen aufs Neue. Nur Jörns wollte das damals als Untersu­chungsrichter nicht erkannt haben. So musste man Bornstein folgerichtig freisprechen. Na­türlich legte Jörns hiergegen Rechtsmittel ein, aber auch die Berufungsinstanz kam zum Ergebnis Freispruch. Erst als die Sache dann beim Reichsgericht landete, hoben die Richter dort das Urteil mit der Maßgabe auf, Bornstein nach Zurückverweisung an das Landgericht dort zu verurteilen. Das geschah auch prompt. Als sich Bornstein hiergegen nunmehr seinerseits an das Reichsgericht wandte, wurde dessen Revision verworfen. Jörns blieb Reichsanwalt und kam später noch für kurze Zeit zum Volksgerichtshof bis zu seiner Pensionierung. Auch der den Mordbefehl an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg gebende erste Generalstabsoffizier der Garde-Kavallerie-Schützen-Division Pabst musste sich nie verantworten und wurde nicht einmal angeklagt. In der Nazizeit gründete er eine Firma für Waffenexporte und wanderte später in die Schweiz aus. Erst zehn Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges kam er nach Nordrhein-Westfalen zurück und betrieb weiterhin Waffengeschäfte. Der Ermordung von Karl und Rosa schämte er sich nicht und berief sich statt dessen darauf, dass er sich selbst mit Gustav Noske einig gewesen sei, dass beide getötet werden sollten. So wurde denn der feige Mord 1962 in eine »standrechtliche Erschießung« umdeklariert. Diese sei dadurch gerechtfertigt, dass man schließlich das deutsche Volk »vor dem Kommunismus gerettet« hätte. [3] Pabst war ein vermögender Mann, als er fast 90-jährig im Mai 1970 verstarb. In der bürgerlichen Zeitung »Die Welt« vom 5. Juni 1970 erschien eine Traueranzeige seiner Witwe, deren Verlogenheit beispiellos ist. »Ein in Krieg und Frieden ganz besonders verdienter Offizier, ein begeisterter Soldat, ging in Gottes ewigen Frieden ein nach einem kämpferischen Dasein, in dem er ohne Rücksicht auf Gunst oder Mißgunst den Weg ging, den er für sein Vaterland und für die freie Menschheit für richtig hielt.« Kein Wort davon, dass Pabst 1962 gegenüber einer Münchener Zeitschrift sagte: »Ich nahm damals (Januar 1919) an einer KPD-Versammlung teil, auf der Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg sprachen. Ich gewann den Eindruck, die beiden seien die geistigen Führer der Revolution, und ich beschloß, sie umbringen zu lassen. Auf meinen Befehl wurden die beiden aufgegriffen. Man mußte den Entschluß fassen, vom Rechtsstandpunkt abzuweichen ... Ich vertrete auch weiterhin die Auffassung, daß dieser Entschluß (Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu meucheln) auch vom moralisch-theologischen Gesichtspunkt durchaus vertretbar ist.« [4]

Mord als Staatsdoktrin

Als 1965 die Plädoyers im Auschwitz-Prozess gehalten wurden, formulierte Rechtsanwalt Friedrich Karl Kaul als einer der Vertreter der Nebenklage: »Deswegen ist es erforderlich, klarzustellen, daß nicht erst am 30. Januar 1933, dem Tage, an dem der Nationalsozialis­mus in die Macht geschoben wurde, der Mord zur Staatsdoktrin in Deutschland erhoben wurde! Die Anfänge hierfür liegen weit früher: Es waren die Schüsse, die Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg meuchelten, die Schüsse, denen die aus bitterer Erfahrung zu Kriegs­gegnern gewordenen Kapitänleutnant Paasche und Hauptmann Baerfeld zum Opfer fielen, denen die Staatsmänner Erzberger und Rathenau erlagen ... Diese Schüsse waren es, die den Auftakt bildeten für jenen schauerlichen Zug von Toten und Gemordeten – wie der ehemalige sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Paul Levi im Prozeß des Reichsan­walts Jörns im Jahre 1929 sagte – jener Zug von Toten und Gemordeten, der weiterging Jahre und Jahre und von dem wir heute wissen, dass er geradewegs in Auschwitz endete. Und seit diesen Schüssen – anderthalb Jahrzehnte vor dem Erlaß der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat und vor der Verkündung des Ermächtigungsgesetzes, diese als Notstandsgesetze getarnten Freibriefe für die nazistischen Mordbanden ... ich zitiere wie­derum aus dem Plädoyer Paul Levis in jenem Jörns-Prozeß ... war es offenbar, daß in Deutschland keineswegs zwingend der Mordtat die gerichtliche Sühne auf dem Fuß folgte, konnten die Mörder morden und wußten, sie würden dafür nicht bestraft!« [5]

 

Anmerkungen:

[1]  F. K. Kaul »Justiz wird zum Verbrechen«, 1953, S. 242. Zu den Einzelheiten zur Ermordung von K. Liebknecht/R. Luxemburg vergleiche auch: Klaus Gietinger »Die Leiche im Landwehrkanal – Die Ermordung Rosa Luxemburgs«, 2009. Derselbe »Der Konterrevolutionär Waldemar Pabst – Eine deutsche Karriere«, 2008. Friedrich Karl Kaul »Justiz wird zum Verbrechen«, 1953, Seite 239 ff. F. K. Kaul/R. Dobrawa »... ist zu exekutieren – Ein Steckbrief der deutschen Klassenjustiz«, Neuauflage 2006, Seite 43 ff. »Wilhelm Pieck – Schriftsteller und Künstler zu seinem 80. Geburtstag«, 1956, Seite 89 ff. Heinrich Hannover/Elisabeth Hannover-Drück »Der Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, Dokumentation eines politischen Verbrechens«, 1967.

[2]  F. K. Kaul/R. Dobrawa a.a.O., Seite 43 f.

[3]  Vgl. dazu Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 27 vom 8. Februar 1962 und F. K. Kaul »Postume Ehrung eines Mörders« in »Die Weltbühne« Nr. 25 vom 23. Juni 1970, Seite 778 ff.

[4]  F. K. Kaul »Postume Ehrung eines Mörders«, a.a.O.

[5]  Schlußvortrag des F. K. Kaul im Strafverfahren gegen Mulka u.a., gehalten am 21. 5. 1965, o.O., o.J., Seite 5.

 

Mehr von Ralph Dobrawa in den »Mitteilungen«: 

2018-06: Fritz Bauer – Ein Leben für Recht und Gerechtigkeit

2018-01: Der Schutzhaft-Erlass vom 25. Januar 1938

2017-08: Der Nürnberger Ärzteprozess