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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Das Ukraine-Drama wäre zu verhindern gewesen

Dieter Wahl, Ahrensfelde/Eiche

 

Nach gut zwei Recherche-Jahren über den Russland-Ukraine-Konflikt hat der ehemalige Sowjetunion- und Frankreich-Korrespondent des DDR-Fernsehens und EU-akkreditierte Journalist Dieter Wahl die Ergebnisse in zwei Büchern vorgelegt. Das erste mit dem Titel »Der Krieg ins Ungewisse – Wie es zum Ukraine-Drama kam« erscheint noch im Septem­ber. Wir veröffentlichen vorab mit Genehmigung des novum-Verlags München ein vom Autor gezogenes Fazit [1] an Kernfakten aus seinen in Band 1 auf 612 Seiten dokumentier­ten Erkenntnissen zur Frage, wie es zu dieser Katastrophe kommen konnte. (Red.)

 

Unliebsame Wahrheiten über die Anfangs- und Vorgeschichte des Krieges

»Habe den Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!« – Immanuel Kant

 

War Putins Intervention ein Bruch des Völkerrechts?

JA. Mit seinem unseligen Einmarsch in die Ukraine hat der russische Präsident Völker­recht gebrochen und eine Aggression begangen. Sie verstößt gegen Artikel 2, Absatz 4 der UNO-Charta und gegen die Prinzipien der 1975 beschlossenen KSZE-Schlussakte von Helsinki, die Gewalt in internationalen Beziehungen ausschließt.

Wladimir Putin rechtfertigt seinen Einmarsch in die Ukraine mit Kapitel VII, Artikel 51 der UNO-Charta, die (seiner Ansicht nach) eine sogenannte Schutzverantwortung vorsehe, genannt »Respon­sibility to Protect«. Sie erlaubt einem Staat die Einmischung in die Belange eines ande­ren Landes, wenn dieser Staat die dortige Bevölkerung vor »Völkermord, Kriegsverbre­chen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit« schützen will. Dies sei, argumentiert Putin, in der Ostukraine der Fall, da die dortigen russisch­stämmigen Einwohner von der Armee der Kiewer Regierung seit 2014 acht Jahre lang in einem von ihr angezettelten Bürgerkrieg dezimiert würden. Inwieweit dieses Argument zutrifft, müssten unabhängige Historiker und Rechtswissenschaftler untersuchen.

Auch die NATO mit ihrer Führungsmacht USA und mit Deutschland im Schlepptau haben sich bei ihrer Bombardierung der serbischen Provinz Kosovo im März 1999 auf die UNO-Schutzverantwortung berufen. Trotzdem wurde dieser Militäreinsatz ohne UNO-Mandat und mit massenhaft zivilen Opfern – laut Nato-Sprecher Shea »Kollateralschäden« – selbst vom damals beteiligten Altkanzler Schröder als völkerrechtswidrig eingestuft.

Hätte der Krieg verhindert werden können?

JA. Dazu gab es mindestens fünf Gelegenheiten.

1.) Ein schwerer Fehler war es, die Ukraine 2013/2014 zu zwingen, sich für eine Zusammenarbeit mit dem Westen zu entscheiden, ohne ihr zugleich die Möglichkeit einer Kooperation mit Russland zu lassen. So bestand Brüssel auf einem EU-Assoziie­rungsabkommen mit der Ukraine unter kategorischem Ausschluss eines von Moskau ebenfalls angebotenen Handelsabkommens. Während der Kreml beides gestattete, beharrte der Westen in ignoranter Überheblichkeit darauf, dass sich Kiew für eine der beiden Möglichkeiten zu entscheiden habe. Dieser Zwang zur kompromisslosen Ent­scheidung wurde zum Sprengstoff, zerriss das Land und ließ Präsident Janukowitsch zwischen beiden Polen lavieren, wobei es ihn schließlich immer mehr in Richtung Mos­kau zog, das ihm heimatverbundener und verlässlicher erschien. Damit wurde der ohne­hin unliebsame Präsident für den Westen zu einem unsicheren Wackelkandidaten für seine Ukraine-Pläne. Er musste weg!  

2.) Am 9. Dezember 2019 war im Rahmen des sogenannten Normandie-Formats auf einem Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Ukraine, Russlands, Frankreichs und Deutschlands bestätigt worden, dass die beiden Minsker Abkommen von 2014 und 2015 der Fahrplan für die friedliche Lösung des Russland-Ukraine-Konflikts bleibe. Das Schei­tern dieses Friedensprozesses auf Betreiben des Westens gestand später die Gegenseite in Interviews selbst ein - und dies in einer verblüffend dichten zeitlichen Abfolge durch die damaligen Verhandlungsführer im Range von Staatenlenkern. Zuerst rückte der ukrai­nische Ex-Präsident und heutige Oppositionsführer Petro Poroschenko am 14. Juni 2022 mit der Wahrheit heraus. Ihm folgte am 7. Dezember desselben Jahres Deutschlands Alt­bundeskanzlerin Angela Merkel und kurz darauf, am 28. Dezember, Frankreichs Ex-Präsi­dent François Hollande. Zwischendurch hatte bereits der Chef des ukrainischen Sicher­heitsrates, Alexej Danilow, am 26. August dasselbe gebeichtet. Alle gestanden überein­stimmend, dass sie die Minsker Verhandlungen gebraucht hätten, um der Ukraine Zeit zu geben für eine NATO-aktive Aufrüstung. Der russische Verhand­lungschef Putin erklärte nach den Eingeständnissen, er sei enttäuscht und fühle sich hintergangen.   

3.) Am 17. Dezember 2021 – nur gut zwei Monate vor dem Angriff – veröffentlicht das Außenministerium in Moskau zwei an die USA und die NATO übergebene russische Ver­tragsentwürfe für eine rechtsverbindliche Sicherheitsarchitektur in Europa. Die Doppel­offerte lehnen die damals 30 NATO-Außenminister am 7. Januar 2022 kategorisch ab, obwohl Moskau ultimativ verdeutlicht, dass dies eine letzte Möglichkeit zur friedlichen Einigung sein würde. Vier Monate zuvor hatten die USA und die Ukraine am 30. August 2021 ein Abkommen über militärische Zusammenarbeit und danach am 10. November einen Vertrag über »Strategische Partnerschaft« abgeschlossen. Damit hatte der Wes­ten nicht nur nichts zur Verhinderung des Krieges getan, sondern obendrein Öl ins bereits angefachte Feuer gegossen.

4.) Gut zwei Monate vor dem Einmarsch bekräftigte Putin noch einmal seinen Willen, im Konflikt mit der Ukraine eine weitere Eskalation zu vermeiden, wozu Russland aber dringend einen Verzicht des westlichen Militärbündnisses auf seine weitere Expansion nach Osten brauche. Bei seiner Jahrespressekonferenz am 16. Dezember 2021 drängte er: »Sie müssen uns Garantien geben, und zwar sofort – jetzt!« Diese Forderung, die ein Ultiatum war, hätten die NATO und insbesondere die USA als letzte Warnung verstehen müssen. Statt gesprächsbereiter Töne gab es eine pauschale Ablehnung ohne Wenn und Aber.

5.) Der Ukraine-Krieg ist nicht zuletzt dem Grundübel einer wachsenden Russland-Wes­ten-Konfrontation geschuldet, deren Ursachen bereits in der Zeit der gesellschaftlichen Umbrüche von 1989 bis 1991 liegen. In der politischen Wendezeit mit der Auflösung der DDR, der Sowjetunion und des Warschauer Vertrages als Militärbündnis des sozia­listischen Lagers waren der NATO die Feinde abhanden gekommen. Vorgeschlagen von Moskau und mündlich versprochen von der NATO war als friedlicher Neuansatz nach dem Ende des Kalten Krieges der Aufbau einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchi­tektur und Friedensordnung unter Einbeziehung Russlands. Diese Chance nicht genutzt, sondern in selbstgefälliger Arroganz verworfen zu haben, war ein fundamentaler Fehler des Westens, geschuldet dem Ziel einer Zementierung und Ausweitung einer US-Vor­herrschaft in der globalen Geopolitik. Mit schwerwiegenden Langzeitfolgen wurde Mos­kau ausgegrenzt, während NATO und EU sich zu westlichen Exklusivklubs entwickelten. Statt des von Gorbatschow geforderten gemeinsamen »Hauses Europa« bevorzugte der Nordatlantikpakt eine monströse Osterweiterung mit der Aufnahme von 14 Staaten aus dem ehemaligen sozialistischen Lager, womit seine Militärstrukturen von heute 32 Län­dern systematisch bis an die russische Grenze vorangetrieben wurden.

Verletzt wurde damit obendrein das eherne Prinzip der gegenseitigen gleichen Sicher­heit, wonach die Sicherheit eines Staates untrennbar mit der Sicherheit aller anderen Staaten verbunden ist und die Sicherheit eines Landes nicht auf Kosten der Sicherheit eines anderen Landes gehen dürfe. Festgeschrieben ist diese Regel im KSZE-Verhal­tenskodex zur politisch-militärischen Sicherheit vom 3. Dezember 1994 und in der Gemeinsamen Erklärung von Deutsch-Kanzler Kohl und Sowjet-Staatschef Gorbatschow vom 13. Juni 1989.

­­War die NATO-Osterweiterung ein Wortbruch?

JA. Obwohl es dazu keine schriftliche Vereinbarung gibt, beweist dies neben den Beteuerungen glaubwürdiger, noch lebender Augenzeugen wie Günter Verheugen eine Viel­zahl dokumentierter mündlicher Versprechungen hoch- und höchstrangiger Politiker des Westens. Unleugbare Zeitzeugnisse mit erdrückender Eindeutigkeit sind vor allem 30 geheime US-amerikanische, sowjetische, deutsche, britische und französische Dokumente, die am 12. Dezember 2017 vom Nationalen Sicherheitsarchiv der George Washington Universität in Washington D.C. freigegeben wurden. Ich habe ihre brisanten Inhalte im ersten Band detailliert wiedergegeben. 

Wäre der Krieg noch zu stoppen gewesen?

JA. Es gab mindestens drei Möglichkeiten eines Friedensabkommens nach Kriegsbeginn.

1.) Am 25. Februar 2022, einen Tag nach dem Angriff, bietet Wolodymyr Selenskyj Russland Verhandlungen an und bittet den Schweizer Außenminister Ignazio Cassis um Vermittlung. Russland erklärt sich zu Gesprächen bereit, doch nach einer ersten Runde im belorussischen Gomel animiert Brüssel den ukrainischen Präsidenten zum Weiter­kämpfen und liefert am 27. Februar 2022 ein erstes EU-Waffenpaket, mit dem Außen­ministerin Baerbock Russland »ruinieren« wollte.

2.) Am 29. März 2022 enden in Istanbul erfolgreiche Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine mit einem unterschriftsreifen Kompromiss für eine Friedensregelung. Kurz darauf, am 9. April, überredet der hastig in Kiew eingeflogene britische Premier Johnson im Auftrag der USA und NATO den ukrainischen Staatslenker Selenskyj, die Verhandlungen abzubrechen und die Problemlösung mit der geballten Unterstützung des Westens weiterhin auf dem Schlachtfeld auszufechten. Johnson verspricht die sofortige Lieferung von Waffen. Daraufhin lässt Selenskyj die Vertragsunterzeichnung platzen.

3.) Auf Drängen des Moskauer Patriarchen Kirill verordnet Putin am 5. Januar 2023 auf­grund des heiligen orthodoxen Weihnachtsfestes für den Folgetag eine einseitige Einstel­lung der russischen Kampfhandlungen für 36 Stunden. Eine einmalige Chance für Kiew, sich diesem Waffenstillstand anzuschließen. Selenskyj lehnt dies nicht nur ab, sondern diskreditiert die Initiative als »Propaganda-Geste« und »zynischen Trick« und erklärt demonstrativ, er werde weiterkämpfen. Da Moskaus Truppen sich gezwungen sehen, die ukrainischen Angriffe abzuwehren, erklärt Selenskyj am 7. Januar 2023 in Umkehrung von Ursache und Wirkung, die Russen hätten ihre Feuerpause nicht eingehalten.

Ist dieser Krieg unprovoziert?

NEIN, er ist provoziert – und das in sechsfacher Hinsicht.

1.) Schon im Jahr 2004 hintertreibt der Westen in der sogenannten Orangenen Revolu­tion den Präsidentschaftssieg des prorussischen Kandidaten Janukowitsch und hievt in einem erzwungenen weiteren Wahlgang seinen prowestlichen Favoriten Juschtschenko an die Macht.

2.) Im Februar 2010 wird der vom Westen machtverhinderte prorussische Janukowitsch nun doch zum Präsidenten gewählt. Um ihn endgültig aus dem Politikverkehr zu ziehen, wird aus friedlichen Studentenprotesten heraus 2013 die sogenannte Euromaidan-Revolution organisiert.

Auf der Tribüne des »Maidan«-Platzes agieren im Dezember 2013 neben den ukraini­schen Oppositionellen Top-Politiker aus den USA wie der US-Senator und Ex-Präsident­schaftskandidat John McCain, deutsche Spitzenpolitiker wie FDP-Außenminister Guido Westerwelle und Grünen-Parteichef Cem Özdemir, EU-Koryphäen wie die Chefaußenpoli­tikerin Catherine Ashton sowie die deutschen EU-Abgeordneten Elmar Brok von der CDU und Rebecca Harms von den Grünen. Schließlich schickt US-Präsident Obama noch sei­ne Staatssekretärin Victoria Nuland nach Kiew, um auf Nummer Sicher zu gehen. Zuvor hatte sie in einem abgehörten Telefonat mit ihrem Kiew-Botschafter die neue Wunschre­gierung von Arsenij Jazenjuk besprochen, die es dann auch wurde. Andere ebenfalls pro­westliche Vorstellungen aus Brüssel kommentierte sie mit »Fuck the EU« (»Scheiß auf die EU«). Dann brüstete sie sich damit, dass für die »Ukraine-Erneuerung« fünf Milliarden US-Dollar investiert worden seien. Führer der sogenannten Revolution der Würde, die von der ukrainischen Opposition und neonazistischen Gruppen dominiert wird, holen sich ständig in der US-Botschaft Anleitungen zum Handeln, was später auch offen zugegeben wird.

Die westliche Einmischung ist so unverblümt, dass die Ostsee-Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 16. März 2015 feststellt:

»Dass Washington den Umsturz in Kiew geplant und umgesetzt hat, ist Fakt. Obama hat zugegeben, dass die USA an den Verhandlungen für einen Machtwechsel in der Ukraine mitgewirkt haben. Im Klartext bedeutet das nichts anderes, als dass man den Sturz des demokratisch gewählten Präsidenten Viktor Janukowitsch betrieben hat.«

Was also durch eine bloße Wahlmanipulation wie in der »Orangenen Revolution« von 2004 nun nicht mehr möglich ist, wird mit blutiger Gewalt durchgeboxt. Durch die eska­lierende, immer brutaler werdende Revolte von 2013/2014 sieht sich der rechtmäßig gewählte Präsident Wiktor Janukowitsch schließlich inmitten einer Gewaltorgie gezwun­gen, aus Angst vor einer Lynchjustiz in der Nacht auf den 22. Februar 2014 zu fliehen. Danach wird unter mehrfachem Bruch der Verfassung mit Petro Poroschenko erneut ein dem Westen höriger Präsident installiert, der das Staatsschiff in Richtung EU und NATO steuert.

Während die Führer der westlichen Welt den Umsturz als legitimen Machtwechsel bezeichnen, nennen ihn selbst ehemalige US-Geheimdienstoffiziere in einem an US-Präsident Biden gerichteten Memorandum vom 1. Mai 2022 einen »Staatsstreich«.

Im neuen Kabinett sitzen auch Neonazis und Neofaschisten, was die deutsche Merkel-Regierung im Gegensatz zum Europäischen Parlament nicht so dramatisch sieht. So wird der Vize-Chef der rechtspopulistischen und neofaschistischen »Swoboda«-Partei, Oleksandr Sytsch, stellvertretender Ministerpräsident, flankiert von drei weiteren Par­teifreunden als Regierungsmitglieder. »Swoboda«-Mitstreiter Olef Machnizkyj bekommt sogar das Amt des Generalstaatsanwalts.

3.) Die Putschistenregierung macht die Diskriminierung und Beschneidung fundamenta­ler Rechte der Ukraine-Russen wie der de-facto-Annullierung des Russischen – zuvor sogar zweite Amtssprache – zur Chefsache. Die sogenannte Entrussifizierung der Ukrai­ne wird sogar juristisch verankert durch Gesetze wie das rassistisch angehauchte vom 21. Juli 2021 über die »indigenen Völker der Ukraine« oder das vom 25. April 2019 über das faktische Verbot von russischer Sprache, Bildung, Medien, Literatur und Kultur. Putin wertet diese Repressalien und das Verbot der ukrainisch-orthodoxen Kirche als Verstoß gegen Artikel 1.3 der UNO-Charta über die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Einwohner ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion.

Als die vornehmlich auf der Krim und im Südosten angesiedelten russischstämmigen Einwohner daraufhin die unrechtmäßig an die Macht gekommene Regierung mit brau­nem Einschlag nicht anerkennen, sich gegen die Repressalien auflehnen und einen Autonomiestatus innerhalb der Ukraine anstreben, werden sie zu Terroristen erklärt. Die Zentralregierung schickt ihre Regimenter und Panzer zur militärischen Disziplinie­rung der sogenannten Separatisten und Rebellen.

Als aus der Strafaktion mit Artillerie- und Raketenbeschuss ein erbitterter blutiger Bür­gerkrieg wird, fühlt sich der Kreml herausgefordert angesichts eines immer gewalttäti­geren Vorgehens gegen Russen vor seiner Haustür, dokumentiert auch durch neutrale KSZE-Beobachter.

Nachdem Kiews sogenannte Antiterror-Operation in acht Jahren rund 14.000 Todesop­fer – meist russischstämmige Zivilisten – gefordert hat, bitten die betroffenen Ostregio­nen Moskau um militärische Unterstützung. Damit ist die Lawine für Putins sogenannte militärische Spezialoperation losgetreten unter Berufung auf die Freundschafts- und Beistandsverträge mit dem Donbass und auf Artikel 51, Absatz 7 der UNO-Charta, des­sen Möglichkeit einer Schutzverantwortung er mit Blick auf die Ukraine-Russen für sich in Anspruch nimmt.

4.) Parallel zu dieser Entwicklung gedeiht in der Ukraine Rechtsextremismus in unter­schiedlichsten Formen: unverblümte vielfältige Heldenehrungen für Faschisten und SS-Divisionen, öffentlicher Hitlerkult sowie Duldung und Förderung neonazistischer Partei­en und Vereinigungen wie der Partei »Swoboda«, wie des »Rechten Sektors« oder des »Asow«-Regiments, das im Ukrainekrieg mitkämpft. Ein offenes Geheimnis ist die Liai­son der »Braunen« mit Regierung und Staat, dessen Präsident Selenskij einen freundli­chen und kooperativen Umgang mit Rechtsextremisten und Neonazis pflegt, während sein Vize-Außenminister sowie ehemaliger deutscher und jetziger brasilianischer Bot­schafter Andrij Melnik ein glühender Bewunderer des Faschisten Bandera ist.

Dass diese Regierungsgarde den Spieß umdreht und Russland als faschistoiden Terror­staat beschuldigt, hat der Liste der Provokationen in Putins Augen nur eine weitere hin­zugefügt. Ich habe die neonazistische und faschistoide Durchsetzung der Ukraine im ersten Band detailliert untersucht.

5.) In der militärischen Außenpolitik geißelte Putin ein ständiges massives Vorrücken der NATO, die es schließlich bis unmittelbar vor seine Haustür schafft. Nach ihrer Grün­dung am 4. April 1949 durch 12 Weststaaten gab es acht Ländererweiterungen, danach fünf Wellen der Ostausdehnung. Danach sah sich Russland im Zangengriff von 32 Staa­ten des westlichen Militärbündnisses. Es brauchte nur noch die Ukraine, um die Län­derschlinge zuzuziehen, was bei ihrem NATO-Kandidatenstatus nur eine Frage der Zeit ist. Auch Georgien steht schon Gewehr bei Fuß.

Dieses Vorrücken des Militärwestens bis direkt an seine Landesgrenzen musste Putin im Laufe der Zeit zwangsläufig als Provokation verstehen. Das hat er selbst am 9. Februar 2007 auf der 43. Münchner Sicherheitskonferenz so formuliert, indem er sag­te: »Das ist ein provozierender Faktor, der das Niveau des gegenseitigen Vertrauens senkt.« Er kritisierte die ausufernde Ostexpansion des Nordatlantikpaktes als Verlet­zung des bereits erwähnten internationalen »Prinzips der unteilbaren Sicherheit«. Zudem irritierten Putin die US-Raketenabwehrsysteme in Polen und Rumänien, für die ihm keine plausible Erklärung gegeben werden konnte. Die zunehmende Militärstärke des Westens um ihn herum nahm er wahr als – wie er sagte – »Messer an der Kehle«.

6.) Das Fass zum Überlaufen gebracht haben dürfte die indirekte Drohung des ukraini­schen Präsidenten, er werde sich gegebenenfalls um den Besitz von Atomwaffen bemü­hen. Das empfand Putin nach eigener Aussage als unerträgliche provokative Herausfor­derung. Dieser Ankündigung von Selenskij folgte nur fünf Tage später der russische Ein­marsch. Dazu muss des besseren Verständnisses halber kurz der Hintergrund dieser fatalen Selenskij-Äußerung skizziert werden.

Am 19. Februar 2022 kündigte der ukrainische Präsident auf der 58. Münchner Sicher­heitskonferenz an, er werde Verhandlungen der Signatarstaaten des Budapester Memo­randums initiieren. In dem 1994 in Budapest unterzeichneten Dokument gaben die Nuklearmächte Russland, Großbritannien und die USA der Ukraine Sicherheitsgarantien für ihre staatliche Souveränität als Gegenleistung zu ihrem Verzicht auf Atomwaffen aus Sowjetzeiten.

Sollten, so erklärte Selenskij nun, diese Nachverhandlungen keine Sicherheitsgarantien für Kiew bringen, dann – so wörtlich – »wird die Ukraine das volle Recht haben, das Budapester Memorandum als unwirksam zu betrachten.« Die russische Seite wertete die angedrohte Revision der ukrainischen Atomwaffenfreiheit als albtraumhaften Versuch zur nachträglichen Erlangung von Kernwaffen. Das lässt Putin in seiner Rede am 24. Februar 2024, dem Tag des russischen Einmarsches in die Ukraine, deutlich spüren, indem er sagt:

»Zusammenstöße zwischen Russland und nationalistischen Kräften in der Ukraine sind unvermeidlich. Es ist nur eine Frage der Zeit. Sie bereiten sich vor, sie warten auf einen günstigen Moment. Jetzt beanspruchen sie sogar den Besitz von Atomwaffen. Das wer­den wir nicht zulassen.«

Nicht ganz ein Jahr vor Selenskijs verhängnisvoller ultimativer Erklärung hatte sein Bot­schafter in Deutschland, der für Rüpelattacken gegen Andersdenkende traurige Berühmtheit erlangte Andrij Melnyk, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 15. April 2021 bereits verdeutlicht, dass sein Land die Wiederanschaffung von Atom­waffen erwäge, wenn es nicht Mitglied der NATO werde. Originalton Melnyk:

»Entweder wir sind Teil eines Bündnisses wie der NATO und tragen auch dazu bei, dass dieses Europa stärker wird ... oder wir haben eine einzige Option, dann selbst aufzurüsten.« Man werde dann »vielleicht auch über einen nuklearen Status« nachdenken müssen.

Es dürfte deshalb keine allzu weit hergeholte Spekulation sein, dass deshalb die russi­schen Truppen nach ihrer völkerrechtswidrigen Invasion schnellstens das Atomkraft­werk Saporischschja unter ihre Kontrolle gebracht haben.

War die Absetzung von Präsident Janukowitsch ein legitimer Machtwechsel?

NEIN. Diese Frage hat sich durch den vorhergehenden Passus bereits von selbst beant­wortet. Zur Erhärtung des Gesagten noch einige Details: Als nach extrem blutigen Vor­fällen am denkwürdigen 21. Februar 2014 ein bewaffneter Mob von Radikalen mit Mordaufrufen zur Residenz des Präsidenten stürmt, befürchtet Janukowitsch eine Lynchjustiz und flüchtet in der Nacht zum 22. Februar nach Moskau.

Abgesehen von den gewaltsamen kriminellen Umständen des Umsturzes haben mit der willkürlichen Absetzung des rechtmäßig gewählten Präsidenten in dessen Abwesenheit auch die obersten Verfassungsorgane mit dem Parlament an der Spitze grob rechtswid­rig gehandelt – und das sogar mehrfach. Denn die Verfassung der Ukraine erlaubt in Artikel 108 das vorzeitige Ende einer Amtsperiode des Staatspräsidenten nur bei sei­nem eigenen Rücktritt, wegen gesundheitlicher Dienstuntauglichkeit oder wegen seines Ablebens. 

Da keiner dieser Gründe vorliegt, hätte es nach Artikel 111 der Verfassung ein ordentli­ches Amtsenthebungsverfahren unter Mitwirkung einer Untersuchungskommission und des Verfassungsgerichtes geben müssen statt einer in Aufruhr abgehaltenen Blitzab­stimmung, bei der überdies auch noch die Mehrheit verfehlt wird. Denn für die Abwahl von Janukowitsch wird mit 73 Prozent der Stimmen die vorgeschriebene Dreiviertel­mehrheit von 75 Prozent nicht erreicht, obwohl sogar Stimmen abwesender Parlamen­tarier mitgezählt wurden. Damit wird die Verfassung gleich zwei Mal gebrochen und das Merkmal eines Staatsstreiches oder Putsches in markanter Weise erfüllt, auch wenn die damalige Bundesregierung von Angela Merkel das Gegenteil behauptet.

War der Krim-Anschluss eine völkerrechtswidrige Annexion?

Eine heikle Frage. Am 18. März 2014 verkündet der russische Präsident Putin den Anschluss der Schwarzmeer-Halbinsel Krim an die Russische Föderation. Völkerrechts­widrig oder nicht? Befragen wir eine amerikanische und eine deutsche Koryphäe für Völkerrecht. 

Der US-Professor für Politikwissenschaft am »Colorado College«, David C. Hendrick­son [2], und der Berliner Diplom-StaatsrechtlerHerbert Grießig [3] kommen nach eingehen­der Prüfung der Sachlage unabhängig voneinander übereinstimmend zu dem Schluss, dass die Abspaltung der Krim von der Ukraine eine sogenannte Sezession und keine russische Annexion war. Sowohl dieser Akt als auch der Volksentscheid in Form eines Referendums würden zwar gegen die Verfassung der Ukraine verstoßen, woraus sich aber kein Bruch des Völkerrechts ergebe.

Es würde den Textrahmen dieses Beitrags sprengen, würde ich die ausführlichen Begründungen aus Band 1 wiederholen. Deshalb und wegen der Brisanz der Problema­tik werden hier zumindest die Internet-Quellen für die Publikationen beider Rechtsex­perten in Fußnoten vermerkt.

Bei aller gebotenen Kürze halte ich es für absolut notwendig, den Begriff der Annexion sachkundig klären zu lassen. Ein gängiger Vorwurf, der aktuell im Zusammenhang mit dem Krim-Anschluss an Russland in flächendeckend vereinter Ideologie-Landschaft von Politik und Presse unisono tagtäglich wiederholt wird – einmal vorgegeben und in uner­schütterlicher Selbstsicherheit nachgebetet, flankiert von emotionalen Verurteilungen, die sich nur im Grad ihrer Intensität unterscheiden.   

Herbert Grießig bemerkt dazu: 

»›Annexion‹ bedeutet im Völkerrecht die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Wil­len des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat. Annexionen verletzen das zwischenstaatliche Gewaltverbot, die Grundnorm der rechtlichen Weltordnung. Was auf der Krim vonstattenging, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatli­chen Unabhängigkeit, bestätigt durch ein Referendum, das die Abspaltung von der Ukrai­ne gemäß Völkergewohnheitsrecht, d. h. gemäß Selbstbestimmungsrecht, unabhängig vom internationalen Recht billigte. Den daraufhin erfolgten Antrag auf Beitritt zur Russi­schen Föderation nahm das russische Parlament an. Selbst wenn ein Geber, hier die De-facto-Regierung der Krim, rechtswidrig handelt, macht er den Annehmenden nicht zum Wegnehmer ... Es handelte sich hier um eine Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker nach Art. 1 Abs. 1 des UNO-Zivilpaktes, wonach alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung haben. Auf dieser Grundlage können Völker frei über ihren politischen Status entscheiden und in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung gestalten. In Anwendung der Kosovo-Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juli 2010 verletzt eine einseitige Unabhängigkeitserklärung eines Teilstaates in keiner Weise das internationale Recht. Das internationale Recht kennt kein Verbot einer Deklara­tion der Unabhängigkeit.«

Daraus folgt: Die Krim-Absonderung von der Ukraine war keine gewaltsame räuberi­sche Landnahme und damit keine Annexion, sondern ein durch Volksbefragung und Beitrittsgesuch herbeigeführter legitimer Russland-Anschluss mit internationaler Gültig­keit. Dies nach dem Vorbild des Kosovo und der Ukraine, die sich selbst nach dem Ende der Sowjetunion zu einem separaten, selbstständigen Staat erklärt hatte, was von der Zentralregierung in Moskau anerkannt wurde. Da beide staatlichen Selbstständigkeiten auch vom Westen gebilligt wurden, hätte der nach demselben Muster praktizierte Krim-Anschluss ebenfalls akzeptiert werden müssen.

War die Abspaltung des Donbass ein Völkerrechtsbruch?

Demnach war auch die Separierung der ukrainischen Ostrepubliken, ihre Selbsterklä­rung zu Volksrepubliken und ihre Eingliederung in die Russische Föderation kein Völker­rechtsbruch. Diese Aktionen brechen zwar die ukrainische Verfassung, nicht aber das Völkerrecht.

Am 21. Februar 2022 unterzeichnete der russische Präsident Putin Rechtsdokumente über die Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk, die sich dann am 30. September der Russischen Föderation anschlossen. Dazu Völkerrechtler Grießig:

»Wenn die Bevölkerung des zu Serbien gehörenden Kosovo ihr aus dem Völkergewohn­heitsrecht erwachsendes Selbstbestimmungsrecht auf Sezession oder Abspaltung von Serbien und Gründung eines eigenen Staates ... wahrnehmen kann, dann steht auch der Krim, dem Donbass, Transnistrien,Abchasien, Südossetien, ja auch den Katalanen und den Schotten dieses Recht zu ... Im Übrigen gab es im Südsudan im Jahr 2011 mit aktiver Unterstützung der USA und der EU ein Referendum über die Abspaltung vomSudan, in dessen Ergebnis sich derSüdsudan zu einemselbstständigen Staaterklärte ... So wenig dasVölkerrecht ein Verbot der Sezession kennt, so wenig akzeptiert es umgekehrt ein Recht darauf. Estrifft dazu keine Regelung ... Das Völkerrecht kennt Formen kollektiven Handelns, zu denen es sich neutral verhält. Die Sezession ist ein exemplarischer Fall.«

Die selbsterklärte Republik Kosovo und die anderen von Grießig genannten Länder sind nicht die einzigen Fälle eilfertiger westlicher Anerkennung von strategisch relevanten Ländern und deren Regenten, egal, unter welchen Umständen sie an die Macht kamen. Das war so in Venezuela, wo sich der durch keine demokratische Wahl legitimierte Juan Guaido am 23. Januar 2019 selbst zum Präsidenten ernannte und trotzdem von der deutschen Regierung als rechtmäßiger Repräsentant Venezuelas anerkannt wurde. Und das war auch so, als die Juristin Jeanine Áñez in Bolivien nach dem Militärputsch vom 10. November 2019 als Präsidentin die Macht übernahm, nachdem der nach Recht und Gesetz gewählte Präsident Evo Morales in die ausländische Emigration hatte gehen müssen. Nachdem die USA die Putsch-Präsidentin anerkannt hatten, entschloss sich die Bundesregierung ebenfalls dazu.

Dies alles scheinen unsere Obrigkeiten im Kanzleramt und im Bellevue-Schloss in stil­lem Einvernehmen vergessen zu haben. Oder sie haben es nie gewusst. Denn kollektive Demenz kann es kaum sein.

Dieter Wahl, Der Krieg ins Ungewisse, Band 1 mit 612 Seiten, ISBN 978-3-99146-869-1, erscheint für 26,90 Euro im novum Verlag München am 30. September 2024.

Anmerkung: Der zweite Band zum Buch »Der Krieg ins Ungewisse« setzt sich auf rund 700 Seiten mit der Frage auseinander, wie Deutschland mit dem Ukraine-Krieg umgeht.

 

Anmerkungen:

[1] Siehe insbesondere KAPITEL 8: Summa summarum: Das Fazit. – Aus Platzgründen muss auf die im Buch angeführten zusätzlichen Internet-Quellen mit einer Ausnahme verzichtet werden. – Und das aufschlussreiche Verzeichnis des Inhalts von Band 1 stellen wir in der Online-Ausgabe zur Verfügung (Red.).

[2] Zu David C. Hendrickson siehe https://globalbridge.ch/die-abspaltung-des-donbass-von-der-ukraine-war-kein-verstoss-gegen-das-voelkerrecht/ (Kerninhalte seiner Publikation) und https://peacediplomacy.org/2022/05/17/sovereigntys-other-half-how-international-law-bears-on-ukraine/ (die gesamte Publikation).

[3] Zu Herbert Grießig siehe https://www.zlv.lu/db/1/1441146158139/0.

 

 

Anhang (Nur in der Onlineversion):

Dieter Wahl: Der Krieg ins Ungewisse, Band 1

Wie es zum Ukraine-Drama kam

Zusammenhänge, Hintergründe, Wahrheiten und Lügen im Spiegel beider Seiten

 

INHALT auf einen Blick:

Die vollständige Vorgeschichte des Krieges

Wie der »Maidan«-Umsturz gelaufen ist

Wie der Westen Friedenschancen torpedierte

Wieviel Faschismus in der Ukraine existiert

Die Verlogenheit der NATO-Osterweiterung

Putin vor’s Strafgericht! Aber andere auch!

Die weltkriegerischen Todsünden der USA

 

INHALT im Detail:

KAPITEL 1: Ein Buch, das ich nicht schreiben wollte

Was vorher zu sagen wäre

Die acht Kapitel des Buches

Fragen ohne Tabus

Meistgestellte Frage: Warum der Angriff?

Ein ungewolltes Buch

Informationsbrocken subjektiver Beliebigkeiten

Denken als erste Bürgerpflicht

Wahrheitssuche in Haudrauf-Manier

Der Fall Markus Lanz

Der westliche Staatsfeind Nr. 1

Die Mühsal der Recherche

Der Pranger für Andersdenkende

Was passierte beim »Euromaidan«?

Der Konflikt hat viele Facetten

Vom Kind, das in den Brunnen fiel

Keine Untersuchung zum größten Politikversagen

Eroberung oder Befreiung?

Ist Putin ein Mörder?

Ist Putin ein Schlächter?

Wer erledigt Putin?

Putin ein neuer Hitler?

Putin als Überhitler?

Moskau als »faschistisches Zentrum der Welt«?

Kopfgeld für Putin?

Putin als psychopathischer Serienkiller?

Putin ein narzisstischer Despot?

Täuschen, tarnen, lügen?

Putin im westlichen Personen-Check

Machtmonarch mit Chamäleon-Charakter?

Der andere Putin

Medienarroganz des Westens

Störende Grautöne

Viele Fragezeichen

Keine Denkzensur zulassen

Dem Schwarz-Weiß-Bild misstrauen

Das Sein hinter dem Schein

Krieg wie ein Vulkanausbruch?

Vom Angriff überrascht?

Krieg als fixe Idee?

Frappierende Geständnisse

Chruschtschows Krim-Geschenk

Der schmale Grat allseitiger Betrachtung

KAPITEL 2: Die Vorgeschichte des Ukraine-Krieges

1991 Selbstständige Ukraine und Auflösung der Sowjetunion

1992 Unterdrückte Unabhängigkeitsversuche der Krim

1994 EU-Partnerschaft mit atomwaffenfreier Ukraine

1997 NATO-Russland-Grundakte und NATO-Ukraine-Charta

1999 Erste NATO-Osterweiterung

2001 Terrorangriffe auf die USA und Bundestagsrede Putins

2002 Der NATO-Ukraine-Aktionsplan

2004 »Orangene Revolution« in der Ukraine

2007 Zunehmende russische Kritik an NATO-Osterweiterung

2008 Verhinderter NATO-Beitritt der Ukraine

2009 Dritte NATO-Osterweiterung

2010 EU-Beitrittsbestrebungen von Präsident Janukowitsch

2011 Verzögertes EU-Assoziierungsabkommens mit Kiew

2012 Der Fall Timoschenko mit westlicher Einmischung

2013 Beginn des »Euromaidan« mit eskalierender Gewalt gegen den russlandorientierten Präsidenten Janukowitsch und einem Gerangel um das EU-Assoziierungsabkommen für Kiew

2014 Das entscheidende Jahr: Der »Euromaidan« oder »Zweite Maidan« mit Beteiligung westlicher Vertreter bei einer Gewaltorgie, die den Sturz von Präsident Janukowitsch, die Abspaltung der Krim, die Bildung separater Republiken und einen Bürgerkrieg zur Folge haben

2015 Das zweite Friedensbkommen von Minsk

2016 Die russische Krim-Besetzung und antirussische Repressionen in der Ostukraine

2017 Die vierte NATO-Osterweiterung und die Zustimmung der Ukraine zur Mitgliedschaft in der West-Militärallianz

2018 Die Ukraine wird NATO-Beitrittskandidat

2019 Die Ukraine dezimiert die russische Sprache und ihr neuer Präsident Selenskyj verweigert die Umsetzung des Minsker Friedensabkommens

2020 Die NATO realisiert ihre 5. Osterweiterung und Russland und die USA aktualisieren ihre Atomwaffendoktrinen

2021 Die Ukraine verabschiedet ihre Militärstrategie einer »Konfrontation mit Russland«, realisiert mit den USA ein Militärabkommen und beschließt ein Gesetz mit Rassencharakter

2022 Vertane letzte Einigungschance zwischen NATO und Russland, verstärkter Donbass-Beschuss, ukrainische Nuklear-Ambitionen, Kreml-Anerkennung der Ostrepubliken und russischer Einmarsch in die Ukraine

KAPITEL 3: Das erste Kriegsjahr 2022

Während die EU Sanktions- und Waffenpakete schnürt, will Selenskyj verhandeln

UNO missbilligt die russische Aggression

USA betreiben biologische Forschungen in der Ukraine

Selenskyj verbietet Oppositionsparteien

Der Westen torpediert russisch-ukrainischen Kompromiss

Ex-US-Geheimdienstler gegen Eskalation des Krieges

Ukraine wird EU-Beitrittskandidat

Putin wirft dem Westen Ausweitung des Krieges vor

Teilmobilmachung in Russland

Zerstörung der Ostsee-Pipelines

Beitritt der Donbass-Republiken zu Russland

UN-Vollversammlung erklärt Donbass-Beitritt für ungültig

Ukrainische Rakete tötet zwei Polen

Mehrheit des G 20-Gipfels verurteilt russischen Angriff

Moskau sieht den Westen im Krieg mit Russland

Ukraine missachtet Gelegenheit zum Waffenstillstand

KAPITEL 4: Wie faschistisch ist die Ukraine?

Pro und Kontra

Die Spitzenkarrieristen des »Euromaidan«

Der erste »Maidan«-Premier und seine Regierung

Der stellvertretende Ministerpräsident

Der erste Staatspräsident des »Maidan«

Der Sicherheitschef

Der Polizeichef der Haupstadtregion

Die Verflechtung von Staatsmacht und Neonazis

Selenskyj, der zweite Staatspräsident des »Euromaidan«

Selenskyjs Chefdiplomat: Der Fall Melnyk

Die »Swoboda«-Partei

Der »Rechte Sektor«

Das »Asow«-Regiment

Die »Wotanjugend«

Weitere ultrarechte und neofaschistische Organisationen

Deutsche Extremisten in der Ukraine

Ukrainische Neonazis und die USA

Faschismus-Szene im Überblick

Die braune Farbenblindheit der deutschen Presse

KAPITEL 5: Kardinalfehler NATO-Osterweiterung

Osterweiterung in Serie

Schärfere Warnungen aus Moskau

US-Raketenstationen in Europa

Ukraine als NATO-Anwärter

Ukraine als erster EU-Kriegsbeitrittskandidat

Erste US-Kämpfer in der Ukraine

Hat die NATO gelogen?

Akten belegen Nichterweiterung

Archivfund untermauert Nichtausdehnung

Verletzung des Prinzips der gleichen Sicherheit

NATO-Politik der »offenen Tür«

NATO-Chef exklusiv: Sicherheit nur mit Atomwaffen

Letzte Einigungschance vertan

Erweiterung als Selbstläufer

Russland in der NATO?

»Wo das endet, weiß niemand!«

Militärschlinge zur Russland-Erdrosselung

Ist die NATO »gehirntot«?

KAPITEL 6: Sondertribunal für Putin

Bestrafung für »Faschisten- und Terroristenstaat« Russland

Gleichheit vor dem Gesetz

JA zur Gründung eines Strafgerichts für Aggressionen

Verdrängung von Verbrechen ist selbst ein Verbrechen

KAPITEL 7: Todsünden der USA: Invasionen, Kriege, Morde

USA haben die Welt militarisiert

Der Erste Golfkrieg

Der Zweite Golfkrieg

Der Dritte Golfkrieg, bekannt als Irak-Krieg

Foltergefängnis Abu Ghraib

Folterlager Guantanamo

Folterlager Diego Garcia

Folterlager Bagram

Kriege in Afghanistan, Pakistan, Irak

Überfall auf Panama

Invasion in Grenada

Balkankriege: Jugoslawien mit Serbien und Kosovo

Das Vietnam-Desaster

Kissingers Mitschuld an der Invasion in Osttimor

Die Akte Henry Kissinger

Bomben auf Kambodscha und Laos

Die Libyen-Intervention

Das »Den-Haag-Invasions-Gesetz«

Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki

Die Leichen der CIA

Regierungsputsche und Kuba-Invasion

Schattenkriege in Afrika, Nahost und Asien

Syrien: US-Militärschlag und deutscher Aggressionsakt

Schreckensbilanz: 4,5 Millionen Tote in 20 US-Kriegsjahren

Sondertribunal: Schuld und Sühne für alle!

Ein Minister widerspricht dem Russland-Klischee

Vorsicht vor zu viel Leichtgläubigkeit

Ein gutes Geschäft für Amerika

KAPITEL 8: Summa summarum: Das Fazit

Faktenkonzentrat als Orientierungshilfe

War Putins Intervention ein Bruch des Völkerrechts?

Hätte der Krieg verhindert werden können?

War die NATO-Osterweiterung ein Wortbruch?

Wäre der Krieg noch zu stoppen gewesen?

Ist dieser Krieg unprovoziert?

Absetzung von Janukowitsch ein legitimer Machtwechsel?

War der Krim-Anschluss eine völkerrechtswidrige Annexion?

War die Abspaltung des Donbass ein Völkerrechtsbruch?

Was noch zu sagen wäre