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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Birkenau

Dr. Ronald Friedmann, Berlin

 

Am 26. September 1941 fiel die Entscheidung über den Bau des Konzentrationslagers Auschwitz II. Etwa drei Kilometer vom sogenannten Stammlager entfernt, dort, wo sich bis zum deutschen Überfall auf Polen die kleine Ortschaft Brzezinka befunden hatte, deren Einwohner rücksichtslos vertrieben wurden und die nun den Namen Birkenau trug, sollten nach den Planungen der zuständigen Amtsgruppe des sogenannten SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes auf einer Fläche von fünf Quadratkilometern 600 Baracken für mindestens 200.000 Häftlinge errichtet werden, die in den zahlreichen Industriebetrieben in der Umgebung von Auschwitz Zwangsarbeit leisten sollten. Für die Bauarbeiten, die im Oktober 1941 begannen, wurden rund 10.000 sowjetische Kriegsgefangene eingesetzt, von denen Anfang März 1942 nur noch 925 am Leben waren.

Der Bau eines Vernichtungslagers mit Gaskammern und Krematorien war zunächst nicht geplant, auch wenn Rudolf Höß, der Kommandant des Lagerkomplexes Auschwitz, in seinen Erinnerungen, die er nach dem Krieg in polnischer Haft verfasste, und in den Aussagen, die er im April 1946 während des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher machte, wiederholt davon berichtete, dass die entsprechenden Arbeiten bereits im Herbst 1941 begonnen hätten. Nach seiner Darstellung sei er im Sommer 1941, an das genaue Datum könne er sich nicht mehr erinnern, nach Berlin befohlen worden, wo ihm Heinrich Himmler, der »Reichsführer SS«, erklärt habe, dass Hitler die SS mit der »Endlösung der Judenfrage« beauftragt habe. Er, also Himmler, habe Auschwitz als den Ort ausgewählt, an dem die »großen Aktionen« stattfinden würden. Auschwitz habe die notwendige gute Verkehrsanbindung und könne großflächig abgesperrt und gesichert werden. Höß solle sich auf einen baldigen Besuch von Adolf Eichmann, dem Leiter des »Judenreferates« im Reichssicherheitshauptamt, in Auschwitz einstellen, mit dem die notwendigen Einzelheiten geklärt werden sollten. Eichmann sei schließlich im September 1941 nach Auschwitz gekommen. Man habe sich auf die Verwendung von Giftgas zur Tötung geeinigt und »ein Bauerngehöft an der Nord-West-Ecke« des Lagergeländes ausgewählt, wo eine Gaskammer eingerichtet werden sollte.

Doch diese Darstellung wird inzwischen von zahlreichen Historikern angezweifelt, weil sie nicht mit den bekannten und belegten Zeitabläufen in Übereinstimmung zu bringen ist. Denn der systematische Mord an den europäischen Juden begann in Auschwitz-Birkenau erst im Verlauf des Frühjahrs 1942. Zwar gab es im sogenannten Stammlager Auschwitz bereits seit Anfang September 1941 erste »Experimente« mit Zyklon B zur massenhaften Tötung von Häftlingen, bei denen mindestens 900 sowjetische Kriegsgefangene ermordet wurden. Doch die beiden provisorischen Gaskammern, die man am Rande des Lagers Birkenau in zwei freistehenden, aber dennoch schwer einsehbaren Gebäuden der früheren Ortschaft Brzezinka eingerichtet hatte, kamen nach bisherigem Kenntnisstand erst im Mai 1942 erstmals zum Einsatz. Die beiden Anlagen, auch »Bunker I« und »Bunker II« genannt, hatten eine »Kapazität« zur gleichzeitigen Tötung von 800 bzw. 1.200 Menschen.

Es ist daher historisch begründet, erst ab dem Sommer 1942 von einer »systematischen und massenhaften Vernichtung jüdischer Häftlinge« in Auschwitz zu sprechen, wie es die Historikerin Karin Orth bereits 1997 in einer äußerst lesenswerten quellenkritischen Untersuchung zu den Erinnerungen bzw. Aussagen von Rudolf Höß formulierte. Orth geht davon aus, dass sich Höß, dem bei der Vorbereitung seiner Aussage in Nürnberg bzw. bei der Niederschrift seiner Erinnerungen keinerlei Unterlagen zur Verfügung standen, hinsichtlich der zeitlichen Einordnung der von ihm geschilderten Ereignisse und Entwicklungen schlicht und einfach geirrt hat. [1]

In diesem Zusammenhang muss auch auf die sogenannte Wannseekonferenz im Januar 1942 verwiesen werden. Im November 1941 hatte Reinhard Heydrich, der Leiter des »Reichssicherheitshauptamtes«, hochrangige Vertreter aller wichtigen Ministerien der Hitlerregierung sowie der einschlägigen Dienststellen der SS zu einer Zusammenkunft eingeladen, die zunächst Anfang Dezember 1941 stattfinden sollte, dann aber angesichts der deutschen Kriegserklärung an die USA um mehrere Wochen verschoben wurde. Bei dem Treffen, das in der Folge auch als »Staatssekretärskonferenz« bezeichnet wurde, sollte es um die Frage gehen, wie der im Verlaufe des Jahres 1941 begonnene Mord an den europäischen Juden zu organisieren sei, um in möglichst kurzer Zeit die »Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa« zu erreichen. Heydrich hatte sich im Juli 1941, also etwa zu der Zeit, als sich Höß mutmaßlich bei Himmler zum persönlichen Befehlsempfang in Berlin befand, von Hermann Göring, dem zweiten Mann in der Nazihierarchie, in einem Brief die Vollmacht erteilen lassen, den Massenmord zu organisieren. Dabei hatte Göring in dem von Heydrich selbst entworfenen Text festgelegt: »Sofern hierbei die Zuständigkeiten anderer Zentralinstanzen berührt werden, sind diese zu beteiligen.« Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, in wessen Hand die maßgebliche Kompetenz lag, hatte Heydrich Kopien dieses Göring-Briefes den Einladungen zur Wannseekonferenz beigefügt. Auf dieser Konferenz, darüber gibt es heute unter den Historikern keine Meinungsverschiedenheiten, wurde nicht etwa der Massenmord an den europäischen Juden »beschlossen«, es ging »lediglich« darum, wie die Durchführung dieses Menschheitsverbrechens zu organisieren sei. Auch die zeitliche Einordnung der Wannseekonferenz spricht dafür, dass erst im Verlaufe des Jahres 1942 in Auschwitz-Birkenau und den weiteren Vernichtungslagern – Belzec, Chelmno, Sobibor, Treblinka, Majdanek – mit der systematischen Tötung von Millionen Menschen begonnen wurde.

Doch es wäre zu kurz gegriffen, sich bei der Betrachtung der Völkermordpolitik der deutschen Faschisten auf das Schicksal der europäischen Juden zu beschränken. Denn von Anfang an gehörten zu den Opfern der deutschen Rassenideologie und Rassenpolitik auch die Angehörigen der osteuropäischen, insbesondere slawischen Völker, denen als »Untermenschen« jede Lebensberechtigung abgesprochen wurde. Deutlich wurde das am Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen. Von den mehr als 5 Millionen sowjetischen Soldaten, die zwischen 1941 und 1945 in deutsche Kriegsgefangenschaft gerieten, starben mehr als 3,3 Millionen infolge gezielter Tötung oder durch die entsetzlichen Verhältnisse, denen sie in den Gefangenenlagern unterworfen waren. Und auch das kaltblütige Wüten der Einsatzgruppen der SS, die der vorrückenden Wehrmacht beim Krieg gegen Polen, vor allem aber nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 auf das nunmehr besetzte feindliche Territorium folgten, richtete sich unterschiedslos gegen die gesamte einheimische Bevölkerung. Im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau wurden zwischen 1942 und dem Ende der systematischen Tötungen im Spätherbst 1944 mehr als 1,1 Millionen Menschen ermordet. Heute steht der Name Auschwitz als Synonym für den systematischen Mord an den europäischen Juden. Doch es darf nicht vergessen werden, dass der Kreis der Opfer der deutschen Faschisten größer war.

 

Anmerkung:

[1]  Vgl. Karin Orth, Rudolf Höß und die »Endlösung der Judenfrage«. Drei Argumente gegen deren Datierung auf den Sommer 1941, in: WerkstattGeschichte 18, Hamburg 1997, S. 45-57, hier: S. 48, sowie Rudolf Höß, Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen, München 1985, S. 158.

 

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