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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Beteiligungs-Inflation?

Dr. Ilja Seifert, Berlin

 

Demokratie lebt vom Mitmachen. Vom sich beteiligen. Vom beteiligt werden. Vom Beteiligtsein. Beteiligt an der Problemerkennung. Beteiligt an der Lösungssuche. Beteiligt an der Problemlösung. So gesehen, kann es wohl gar nicht genug Beteiligung geben? Auf welchen Wegen kann man also Beteiligung sinnvoll organisieren? Wer organisiert sie eigentlich? Die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten zu Beteiligungsverfahren. Sie erlangte 2009 in Deutschland Gesetzeskraft.

Inzwischen ist es üblich, daß Gesetzesinitiativen der Bundesregierung vor der Einbringung ins Kabinett und (anschließend) in den Bundestag etlichen Verbänden, Initiativen und Lobbygruppen, von denen man meint, daß sie von den Auswirkungen betroffen sein könnten, zur Kenntnis gegeben werden. Mit der Bitte um Stellungnahme. Häufig handelt es sich dabei noch um grobe Referentenentwürfe. Diese enthalten nicht selten etliche Zumutungen. Sie fungieren als Versuchsballon, wie weit man ggf. gehen könnte. Ab wann der gesellschaftliche Widerstand zu groß wird.

Zumutungen per Versuchs-Ballon

Nicht selten lenken diese Versuchs-Ballons sehr geschickt auf einen oder zwei offensichtlich harte Maßnahmen. Über diese wird dann lebhaft diskutiert. Die Empörung ist groß. Die Kräfte von Betroffeneninitiativen – z.B. Selbstvertreterorganisationen – werden monatelang in der Abwehr erheblicher Rückschritte gebunden. Dabei wollen sie doch eigentlich Fortschritte erzielen: Bessere Teilhabebedingungen, freiere Persönlichkeits-Entfaltung, selbstbestimmtere Wohnformen, zuverlässigere Pflege- und Assistenzverhältnisse usw.. Wenn dann – nach oft monatelangem Gezerre – diese schlimmsten Verschlechterungen »zurückgenommen« werden, sieht das wie ein Sieg der Vernunft aus. In Wirklichkeit verwehten wir jedoch häufig nur einen Nebelvorhang, hinter dem sich viele kleine bürokratische Schikanen verbargen. Das merken wir aber meistens erst hinterher. Wenn es zu spät ist. Was also bedeutet »Beteiligung« eigentlich? Wer hat wirklich Interesse an Beteiligung? Und welches? Wer beteiligt wen? Wer beteiligt sich? Woran beteiligt man sich? Beziehungsweise: Woran wird man beteiligt?

Überforderung als Prinzip?

Im letzten Jahrzehnt erlebten wir verschiedene Beteiligungsverfahren. Häufig geht es um schriftliche Stellungnahmen, zu denen man aufgefordert wird. Nicht selten sehr kurzfristig. Und häufig handelt es sich um Papiere mit mehreren Dutzend Seiten, vielen Paragrafen und unzähligen Verweisen auf andere Gesetze, die geändert, ergänzt oder gestrichen werden sollen. Allein das überfordert ehrenamtliche Gremien – z.B. Selbsthilfegruppen – oder gar Einzelpersönlichkeiten stark. Selbst große Verbände mit eigener hauptamtlicher Rechtsabteilung geraten rasch an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Jedenfalls, wenn sie seriös arbeiten möchten. Man kann sich des Eindrucks nur schwer erwehren, daß die Überforderung ehrenamtlicher Kapazitäten zu den Prinzipien der Beteiligungs-Rituale gehört.

Eine weitere Beteiligungsform sind mehr oder weniger öffentliche Anhörungen. Diese finden selbstverständlich immer werktags statt. Während der Dienstzeit der Beamten. Wiederum ist also schon die bloße Organisation der Teilnahme für ehrenamtliche Gremien eine große Herausforderung. Und dann kommt man – wegen der Vielzahl an eingeladenen Lobbygruppen und Referenten – nur wenige Minuten zu Wort. Eine Garantie dafür, daß unsere Kritik nicht nur gehört, sondern auch verstanden wird, gibt es nicht. Noch weniger wahrscheinlich ist, daß unsere konstruktiven Anregungen und sogar konkreten Formulierungsvorschläge aufgegriffen werden. Hauptsache: Man kann von breiter »Beteiligung« sprechen.

Bürokratische Kontrollmechanismen töten demokratische Selbstbestimmung

Ganz besonders enttäuschend war eine dritte Beteiligungs-Form: Große, mehrtägige Massenversammlungen zur »Ideenfindung«: Hunderte Menschen mit Behinderungen und ggf. deren Angehörige aus der ganzen Bundesrepublik wurden nach Berlin eingeladen. Praktisch ohne Vorgaben sollten Probleme benannt, Prioritäten ermittelt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Dafür investierten die Bundesregierung oder der Bundestag jeweils mehrere hunderttausend Euro. Die Erwartungshaltung der Eingeladenen war so groß wie ihr Elan, mitzugestalten, und ihr Stolz, persönlich gefragt zu werden. Also sprudelten die Ideen und Konzepte nur so aus ihnen heraus. Professionelle Moderatoren taten so, als saugten sie all diese Anregungen auf, unterteilten sie in Themen-Komplexe, ordneten sie konkreten Lebensbereichen zu und faßten sie zu Gesetzestextentwürfen zusammen. Im Nachhinein erwies sich alles als großer Schwindel. In dem, was dann – z.T. Jahre später – als Gesetzentwurf den Bundestag erreichte, fand sich davon so gut wie nichts. Statt dessen bürokratische Anerkennungs- und Kontrollverfahren, eine latente Mißbrauchs-Unterstellung und sogar klammheimliche Rücknahme bereits erreicht geglaubter Standards (z.B. das Prinzip »ambulant vor stationär«). So tötet anonyme Bürokratie demokratische Selbstbestimmung.

Was blieb, ist eine vage Hoffnung auf »Nachbesserungen«. Aber sie wurden weder im offiziellen parlamentarischen Verfahren noch in anschließenden Klageverfahren erreicht. Der mehr oder weniger anonyme bürokratische Apparat konnte all seine Abneigung gegenüber freier, selbstbestimmter Nutzung von Nachteilsausgleichen nahezu ungestört ins Gesetzblatt bringen. Die aufwändigen Beteiligungsrituale wirkten als Nebelvorhang, hinter dem still und heimlich jeglicher Fortschritt verhindert wurde. Weder kluge Argumente noch sachkundige Konzepte noch spektakuläre, öffentlichkeitswirksame Aktionen von Betroffenen brachten die gut geölte Beamtenmaschinerie aus der Ruhe. In Wirklichkeit störten nicht einmal die zuständigen Bundestagsabgeordneten, die ihre Verantwortung als Volksvertreter ernst nehmen und reale Verbesserungen erreichen wollten. Ihnen hielt man ebenfalls kleine Stolperstöckchen hin. Darüber konnten sie lange diskutieren und abstimmen. Am Ende obsiegt die Fraktionsdisziplin. Die wirklichen Knüppel waren gut im Dickicht des Paragrafenkauderwelschs versteckt.

Leidenschaftliches Engagement gegen bürokratischen Kontrollfetischismus

Ist Beteiligung also unsinnig? Muß sie zur Farce werden? Ist es ein Naturgesetz, daß demokratische Mitwirkung über bürokratische »Rechtswege« unterlaufen wird? Oder gäbe es Möglichkeiten, solche Teufelskreise zu durchbrechen? Wie könnte das kreative Potential und das leidenschaftliche Engagement von Betroffenen-Sachverstand innerhalb der repräsentativen Demokratie so genutzt werden, daß anonymer bürokratischer Kontrollfetischismus sie nicht mehr ungestraft ignorieren kann?

Inzwischen gibt es ja auch eine Unzahl ständiger Beteiligungsgremien. Meist in Form von Beiräten. Auch dort – häufig auf kommunaler Ebene – bringen engagierte Betroffene ihre Probleme zur Sprache, tauschen Erfahrungen aus und unterbreiten Verbesserungsvorschläge. Allerdings ist ihre reale Wirksamkeit kaum meßbar. Das sind eben Ehrenämter. Viel Ehre, wenig Amt.

Diese inflationäre Handhabung von Beteiligungspflichten entwertet die Arbeit der engagierten Betroffenen. So kann demokratische Mitwirkung unterlaufen werden. Das demoralisiert. Das gefährdet Demokratie. Das fördert den Frust. Was kann dagegengesetzt werden?

Neuerdings gibt es die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Ihre Etablierung sah wie ein Fortschrittchen aus. Immerhin verschaffte sie mehreren hundert – meist schwerbehinderten – Menschen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Aber worin besteht ihre reale Gestaltungskraft? Sie haben keinerlei Entscheidungskompetenz. Sie dürfen nur ergänzend beraten. Wenn die dort arbeitenden Personen besonders engagiert sind, begleiten sie auch mal jemanden zum Amt. Mehr aber auch nicht.

Zweidrittel-Vetorecht für organisierten Betroffenen-Sachverstand

Ich hielte es für möglich und sinnvoll, eine Art Zweidrittel-Vetorecht für organisierten Betroffenen-Sachverstand zu etablieren. Er bleibt im vorparlamentarischen Raum angesiedelt. Das Entscheidungsrecht des Bundestags – eigentlich das jedes einzelnen Abgeordneten – bliebe unangetastet. Es sei denn, wir wechselten generell von der repräsentativen zu einer plebiszitären Demokratieform. Wenn also im Beteiligungsverfahren zur Vorbereitung einer Gesetzesinitiative eine qualifizierte Mehrheit von Selbstvertreter-Organisationen (z.B. Zweidrittel) bestimmte Formulierungen ablehnen, dürften diese gar nicht erst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Wohlgemerkt: Es geht nicht um zwei Drittel der angehörten Sachverständigen. Darunter befinden sich ja immer auch – und sogar meist in großer Anzahl – Lobbyisten. Seien es Einrichtungs-Betreiber, seien es Stadtkämmerer, seien es Mediziner, Psychologen oder Sozialarbeiter, seien es Wissenschaftler oder Beamte mitberatender Körperschaften. Nein! Es geht mir um eine qualifizierte Mehrheit derjenigen, die unmittelbar von den Auswirkungen des geplanten Gesetzes (oder ggf. auch einer Verordnung) betroffen sind. Und auch hier rede ich nicht dem persönlichen Geschmack oder Wunsch einzelner, willkürlich ausgewählter Individuen das Wort. Abermals: Nein! Ich meine gewählte. Abgesandte anerkannter Selbstvertreterorganisationen. Die UN-Behindertenrechtskonvention nennt sie ausdrücklich. Sie sollen »beteiligt« sein. Sie müssen beteiligt werden. Sie müssen sich beteiligen. Sie wollen – und können! - Verantwortung tragen.

Laßt uns also demokratische Beteiligung ernst nehmen! Entreißt die Verfahren den kontrollbesessenen Bürokraten!

Dr. Ilja Seifert ist Mitglied des Parteivorstands der Partei DIE LINKE.

 

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2021-03: Das Leben ist schön

2020-04: Ein sittenwidriger Vergleich

2019-09: Lebens(un)wert?