Auszüge aus dem Weißbuch der Bundeswehr [1]
Dokumentation
Teil I – Zur Sicherheitspolitik
S. 23: Deutschland ist bereit, sich früh, entschieden und substanziell als Impulsgeber in die internationale Debatte einzubringen, Verantwortung zu leben und Führung zu übernehmen.
S. 30f.: Multipolarität und geopolitische Machtverschiebungen werden das Resultat des wirtschaftlich, politisch und militärisch weiter wachsenden Einflusses von Schlüsselstaaten vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika sein. (…)
So könnte China bis 2030 schätzungsweise ein Fünftel der globalen Wirtschaftsleistung erbringen, auf Indien würde zu diesem Zeitpunkt ungefähr ein Sechstel entfallen. Mitte dieses Jahrhunderts könnten beide gemeinsam die Wirtschaftskraft des gesamten OECD-Raums aufweisen. Bei den Verteidigungsausgaben liegt China schon jetzt mit jenen aller EU-Staaten in etwa gleichauf. Auch andere Schlüsselstaaten werden ihren internationalen Einfluss weiter ausbauen.
Damit gewinnen Organisationen und Foren an Bedeutung, die sich maßgeblich aus Mitgliedern dieser Staatengruppe zusammensetzen. Die BRICS-Gruppe ist ebenso ein Beispiel wie die Verbindung der ASEAN-Länder oder der Kompetenzaufwuchs lateinamerikanischer und afrikanischer regionaler und subregionaler Organisationen. (…)
Als Folge dieser globalen Verschiebungen gewinnt die regionale Dimension von Sicherheit an Bedeutung. Dies birgt zugleich das Risiko, dass sich konkurrierende Ordnungsentwürfe für die Ausgestaltung internationaler Politik entwickeln. Eine Fragmentierung mit verschiedenen, unter Umständen konkurrierenden Regionalsystemen würde die universale Bindungswirkung der Grundlagen und Institutionen unserer gegenwärtigen weltweiten Ordnung schwächen. Für Deutschland als global vernetztes, vom freien Zugang zu den weltweiten Informations-, Kommunikations-, Versorgungs-, Transport- und Handelswegen abhängiges Land hätte eine solche Entwicklung weitreichende Folgen.
Um diesen Fragmentierungsrisiken auf globaler Ebene wirkungsvoll zu begegnen, muss sich Multipolarität angemessen im System der Vereinten Nationen (VN) widerspiegeln. Die USA werden die internationale Sicherheitspolitik auch in einer derart multipolaren Welt weiterhin prägen. In den vergangenen Jahren haben die Vereinigten Staaten vermehrt darauf gesetzt, ihre Partner, auch in Europa, stärker in die Verantwortung zu nehmen. Angesichts der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in den USA dürfte sich dieser Trend auch künftig fortsetzen und somit von den europäischen Partnern ein noch stärkeres eigenes Engagement zu Gunsten gemeinsamer Ziele und Strategien erwartet werden.
Deutschland verbindet mit den Vereinigten Staaten von Amerika, seit 1945 Garant unserer Sicherheit und Stabilität in Europa, eine gewachsene und tief in unserer Gesellschaft verankerte Partnerschaft, die sich sicherheitspolitisch in der Breite gemeinsamer Interessen bewährt.
Die transatlantische Sicherheitspartnerschaft wird sich umso intensiver und fruchtbarer weiterentwickeln, je stärker wir Europäer bereit sind, einen größeren Teil der gemeinsamen Last zu schultern – und wie unsere amerikanischen Partner den Weg gemeinsamer Entscheidungsfindung gehen. Deutschland tritt für die gemeinsame Verantwortung ein, die aus dem gemeinsamen euroatlantischen Wertefundament erwächst. (...)
S. 31f.: Durch seine auf der Krim und im Osten der Ukraine zutage getretene Bereitschaft, die eigenen Interessen auch gewaltsam durchzusetzen und völkerrechtlich garantierte Grenzen einseitig zu verschieben, stellt Russland die europäische Friedensordnung offen in Frage. Dies hat tiefgreifende Folgen für die Sicherheit in Europa und damit auch für die Sicherheit Deutschlands.
Die Krise in der und um die Ukraine ist konkreter Niederschlag einer langfristigen innen- und außenpolitischen Entwicklung. Russland wendet sich dabei von einer engen Partnerschaft mit dem Westen ab und betont strategische Rivalität. International präsentiert sich Russland als eigenständiges Gravitationszentrum mit globalem Anspruch.
Hierzu gehört auch eine Erhöhung russischer militärischer Aktivitäten an den Außengrenzen von Europäischer Union (EU) und Nordatlantischer Allianz (NATO). Im Zuge einer umfassenden Modernisierung seiner Streitkräfte scheint Russland bereit, an die Grenzen bestehender völkervertraglicher Verpflichtungen zu gehen. Der zunehmende Einsatz hybrider Instrumente zur gezielten Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden schafft Unsicherheit in Bezug auf russische Ziele. Dies erfordert Antworten der betroffenen Staaten, aber auch von EU und NATO. Ohne eine grundlegende Kursänderung wird Russland somit auf absehbare Zeit eine Herausforderung für die Sicherheit auf unserem Kontinent darstellen. (…)
(…) Wesentlich für den gemeinsamen Sicherheitsraum unseres Kontinents ist (…) nicht die Konzeption einer neuen Sicherheitsarchitektur, sondern der Respekt und die konsequente Einhaltung der bestehenden und bewährten gemeinsamen Regeln und Prinzipien.
S. 41: Prosperität unseres Landes und Wohlstand unserer Bürgerinnen und Bürger hängen auch künftig wesentlich von der ungehinderten Nutzung globaler Informations-, Kommunikations-, Versorgungs-, Transport- und Handelslinien sowie von einer gesicherten Rohstoff- und Energiezufuhr ab. Eine Unterbrechung des Zugangs zu diesen globalen öffentlichen Gütern zu Lande, zur See, in der Luft sowie im Cyber-, Informations- und Weltraum birgt erhebliche Risiken für die Funktionsfähigkeit unseres Staates und den Wohlstand unserer Bevölkerung. (…)
Angesichts der Vielzahl potenzieller Ursachen und Angriffsziele muss Deutschland mit seinen Verbündeten und Partnern flexibel Elemente seines außen- und sicherheitspolitischen Instrumentariums einsetzen, um Störungen oder Blockaden vorzubeugen oder diese zu beseitigen.
S. 48: Für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge ist die Stärkung von Resilienz und Robustheit unseres Landes gegenüber aktuellen und zukünftigen Gefährdungen von besonderer Bedeutung. Dabei gilt es, die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Organen, Bürgerinnen und Bürgern sowie privaten Betreibern kritischer Infrastruktur, aber auch den Medien und Netzbetreibern zu intensivieren. Das Miteinander aller in der gemeinsamen Sicherheitsvorsorge muss selbstverständlich sein.
S. 49f.: (…) Für die Sicherheit Europas ist das transatlantische Bündnis unverzichtbar. Nur gemeinsam mit den USA kann sich Europa wirkungsvoll gegen die Bedrohungen des 21. Jahrhunderts verteidigen und glaubwürdige Abschreckung gewährleisten. Deutschland, das sich im Kalten Krieg über fast 40 Jahre auf die Solidarität und Einsatzbereitschaft der Bündnispartner verlassen konnte, sieht sich in der Pflicht und Verantwortung, zur solidarischen und kollektiven Verteidigung beizutragen. Bündnissolidarität ist Teil deutscher Staatsräson.
Die Festigung des Zusammenhalts und die Stärkung der Handlungsfähigkeit von NATO und EU sind für Deutschland von herausragender Bedeutung. Um gemeinsames Handeln zu ermöglichen, setzen wir uns aktiv für den Ausgleich gegensätzlicher Interessen ein und sind bereit, Verantwortung und Führung zu übernehmen. Die kontinuierliche Anpassung an das sich wandelnde Sicherheitsumfeld, die enge Verzahnung und fortschreitende Integration europäischer Streitkräfte, die Stärkung des europäischen Pfeilers in der NATO sowie das kohärentere Zusammenwirken zwischen NATO und EU sind dabei vorrangig. (...)
S. 56: (…) Deutschlands sicherheitspolitischer Horizont ist global. Dieser umfasst ausdrücklich auch den Cyber-, Informations- und Weltraum. (…)
S. 64 f.: (…) Gegenüber äußeren Bedrohungen setzt die Allianz auch künftig vorrangig auf Abschreckung. Hierzu erhält und entwickelt das Bündnis ein aufeinander abgestimmtes strategisches Spektrum aus nuklearen und konventionellen Fähigkeiten, einschließlich der Flugkörperabwehr.
Die Verteidigungsplanung der Allianz wird von der Stärkung der Fähigkeiten zur Abschreckung, Bündnisverteidigung und Rückversicherung bei gleichrangiger Bereitstellung von Fähigkeiten zum Krisenmanagement bestimmt. Dies erfordert die systematische Anpassung des Verteidigungsdispositivs der Allianz und ihrer Mitgliedstaaten. Deutschland wird sich hier auch künftig (…) umfassend einbringen.
Solange nukleare Waffen ein Mittel militärischer Auseinandersetzungen sein können, besteht die Notwendigkeit zu nuklearer Abschreckung fort. Die strategischen Nuklearfähigkeiten der Allianz, insbesondere die der USA, sind der ultimative Garant der Sicherheit ihrer Mitglieder. Die NATO ist weiterhin ein nukleares Bündnis. Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden. (…)
Eine wesentliche (…) Aufgabe der Allianz ist aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ballistischen Raketen, vor allem an der südlichen Peripherie des Bündnisgebietes, der Aufbau einer Flugkörperabwehr zum Schutz der Bevölkerung ihrer europäischen Mitgliedstaaten.
Gleichzeitig stellt sich das Bündnis auf asymmetrische und hybride Bedrohungen einschließlich Cyberangriffen, ein. Das Merkmal hybrider Kriegführung, die Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden, stellt dabei besondere Herausforderungen an die Feststellung des Bündnisfalls nach Artikel 5 des NATO-Vertrags.
S. 66: Individuelle Partnerschaftsprogramme dienen dazu, Staaten bei Aufbau oder Reform ihres Sicherheitssektors zu unterstützen. (…) Zahlreichen Staaten diente die Partnerschaft mit der Allianz der Vorbereitung auf die NATO-Mitgliedschaft. Die Allianz und Deutschland bleiben dem Prinzip der freien Bündniswahl und damit der Politik der offenen Tür auf Grundlage von Artikel 10 des NATO-Vertrags verpflichtet: Jeder europäische Staat, der sich zu den Grundsätzen dieses Vertrags bekennt und dazu beiträgt, die Sicherheit der Allianz zu fördern, kann zum Beitritt eingeladen werden.
S. 67: Die Bedeutung des europäischen Pfeilers in der NATO wächst. Die europäischen Mitgliedstaaten sind gefordert, mehr Verantwortung zu übernehmen – auch im Sinne einer ausgewogeneren Lastenteilung. Gerade Deutschland übernimmt hierbei besondere Verantwortung.
In der NATO ist eine Verstetigung der Investitionen im Verteidigungsbereich mit einer langfristigen Annäherung an das Ziel von zwei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes vereinbart. Deutschland bleibt diesem Ziel (…) verpflichtet. (…)
Deutschland hat das Rahmennationenkonzept in die NATO eingebracht. Europäische Mitgliedstaaten verpflichten sich dabei in einem strukturierten und verbindlichen Ansatz, ihre Fähigkeiten in multinationale Fähigkeitscluster zu stellen sowie sich auch zu größeren Verbänden zu strukturieren. Die Bundesregierung setzt sich damit für eine stärkere Relevanz und Sichtbarkeit des europäischen Fähigkeitsdispositivs in der Allianz ein.
S. 69: (…) Die NATO mit ihrem einzigartigen, aber primär militärischen Instrumentarium ist (…) in besonderem Maße auf ein Zusammenwirken mit der EU und ihrer gesamten Bandbreite an nicht nur außen- und sicherheitspolitischen, sondern auch wirtschaftlichen, handels-, energie- sowie entwicklungs- politischen Instrumentarien angewiesen.
S. 69: Die Bundesregierung macht es sich zur Aufgabe und wird sich dafür einsetzen,
- (…)
- weiterhin substanzielle Beiträge zur Stärkung der Allianz im Bereich Abschreckung und kollektive Verteidigung zu leisten. Hierzu zählen die zyklische Übernahme der Verantwortung als Führungsnation bei den mobilen und schnell einsatzbereiten Kräften (unter anderem im Rahmen der VJTF[2]), Engagement im Rahmen von Rückversicherungsmaßnahmen sowie der verstärkten Vornepräsenz (»Enhanced Forward Presence«), der deutsche Beitrag zur NATO-Raketenabwehr, die nukleare Teilhabe sowie durchhaltefähige Beiträge entlang der NATO-Planungsziele. (…)
- gegenüber Russland im Bündnis den Doppelansatz aus glaubwürdiger Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit sowie aus der Bereitschaft zum Dialog und Ansätzen kooperativer Sicherheit zu fördern;
- eine stärkere europäische Fähigkeitsentwicklung und Verzahnung unter den europäischen Streitkräften durch das Rahmennationenkonzept zu befördern, um den europäischen Pfeiler in der NATO zu stärken. Deutschland ist hier bereit, in Vorleistung zu treten und in einer erheblichen Breite als Rahmennation zu wirken. Dabei wird Deutschland Schlüsselfähigkeiten für seine Partner durchhaltefähig zur Verfügung stellen;
- Angebote zur Unterstützung unserer östlichen Partner bei Fähigkeitsaufbau und Steigerung der Interoperabilität durch Weiterentwicklung der ursprünglich deutsch-amerikanischen Transatlantic Capability Enhancement and Training Initiative (TACET) [3] zu entwickeln;
- (…)
S. 71: Allein ein gemeinsames und starkes Europa wird in der Lage sein, die globale Ordnung (…) effektiv mitzugestalten. Hierzu gehört, die Werte und Interessen der EU zu schützen und entschlossen für sie einzutreten – zuhause und weltweit. Die Bedeutung der EU für die Durchsetzung gemeinsamer europäischer Ziele und Interessen wird weiter zunehmen, je mehr selbst große europäische Staaten wie Deutschland im Verhältnis zu aufstrebenden Staaten in anderen Teilen der Welt an Gewicht einbüßen. Um internationale Entwicklungen nachhaltig beeinflussen zu können, haben die Staaten der EU die Erfahrung gemacht, dass die Verlagerung souveräner Teilrechte auf die europäische Ebene zu ihrem Vorteil ist. (…)
S. 72f.: Die Europäische Union (…) muss in einem sicherheitspolitisch volatilen Umfeld kohärent und wirkungsvoll auftreten. (…) Eine Möglichkeit, um den Weg zu einer verlässlicheren Zusammenarbeit unter denjenigen voranzubringen, die diese Notwendigkeit sehen, ist die im Vertrag von Lissabon verankerte Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich (Artikel 42 Absatz 6 und Artikel 46 EUV). Sie stellt keinen Gegensatz zur NATO dar – im Gegenteil, sie stärkt den europäischen Pfeiler in der NATO und bestärkt die europäische Bereitschaft, ihren Anteil an der Verantwortung verlässlich und dauerhaft zu übernehmen.
Die GSVP [4] umfasst die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union. Dies soll zu einer gemeinsamen Verteidigung führen. In diesem Sinne schulden die Mitgliedstaaten einander nach der EU-Beistandsklausel im Vertrag von Lissabon im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung. Artikel 42 Absatz 7 EUV ist zum ersten Mal in der Geschichte der EU nach den Terroranschlägen in Paris im November 2015 von Frankreich aufgerufen worden.
Insgesamt werden die sicherheitspolitischen Interessen der EU langfristig angesichts der geopolitischen Verschiebungen und der weltweiten demographischen Entwicklungen nur mit einem größeren Maß an Gemeinsamkeit durchsetzbar sein und die Länder Europas so ihr politisches Gewicht wahren können.
Als Fernziel strebt Deutschland eine gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion an.
Teil II – Zur Zukunft der Bundeswehr
S. 89: (…) Der Auftrag der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz wird auf absehbare Zeit facettenreich bleiben: Er kann von Training und Ausbildung über humanitäre Hilfe für Menschen in Not bis zur Anwendung militärischer Gewalt reichen. Daneben kann es auch erforderlich sein, die Bundeswehr stärker als bisher im Rahmen gesamtstaatlicher Sicherheitsvorsorge, zum Heimatschutz oder zur Amtshilfe einzusetzen.
S. 110: Ausdrücklich zugelassen in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes ist der Einsatz der Streitkräfte im Innern zur Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen (Katastrophennotstand) auf Anforderung eines Landes oder auf Anordnung der Bundesregierung. Das Vorliegen eines besonders schweren Unglücksfalls kommt auch bei terroristischen Großlagen in Betracht. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde dabei bestätigt, dass die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung des Unglücksfalls unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Eingriffs- und Zwangsbefugnissen wahrnehmen können. (…)
Ferner können nach Artikel 87a Absatz 4 des Grundgesetzes die Streitkräfte auch im Fall des inneren Notstandes, das heißt bei einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, im Sinne des Artikels 91 Absatz 2 des Grundgesetzes eingesetzt werden. (…)
S. 109: Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Anforderungen unterstützt die Bundesregierung (…) die Empfehlung der »Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr«[5], dass der Deutsche Bundestag »in einem geeigneten Verfahren über eine mögliche Reform des verfassungsrechtlichen Rahmens für Auslandseinsätze der Bundeswehr berät«.
Zusammengestellt und mit Fußnoten versehen von Wulf Kleus. – Das Weißbuch kann beim Bundesministerium der Verteidigung (www.bmvg.de) heruntergeladen werden.
Anmerkungen:
[1] Das Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr (Herausgegeben vom Bundesministerium der Verteidigung in Berlin, Stand Juni 2016) gilt als das oberste sicherheitspolitische Grundlagendokument und damit als der wesentliche Leitfaden für die sicherheitspolitischen Entscheidungen und Handlungen der Bundesrepublik Deutschland.
[2] VJTV = Very High Readiness Joint Task Force; die VJTV ist ein in der Aufstellung befindlicher, schnell verlegbarer Eingreifverband der NATO – auch »Speerspitze« genannt –, der sich vor allem gegen Russland richtet. Deutschland übernimmt im Rahmen der VJTV eine maßgebliche Rolle.
[3] Mit dieser Initiative sollen die militärischen Fähigkeiten von Estland, Lettland und Litauen sowie Polen im Interesse des NATO-Bündnisses gestärkt werden.
[4] GSVP = Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU.
[5] Auf Vorschlag dieser Kommission unter Vorsitz des früheren Bundesverteidigungs-ministers Volker Rühe soll in Zukunft nicht mehr jeder bewaffnete Einsatz der Bundeswehr auch als solcher eingestuft und je nach Art des Einsatzes die parlamentarische Beteiligung unterschiedlich intensiv ausgestaltet werden, was im Ergebnis die parlamentarische Kontrolle von Auslandseinsätzen erheblich einschränken würde.