Aus der geltenden venezolanischen Verfassung vom 24. März 2000
Dokumentation
Kapitel Ill:
Die Verfassunggebende Nationalversammlung
Artikel 347.
Das Volk Venezuelas ist der Träger der originären verfassunggebenden Gewalt. In Ausübung dieser Gewalt kann es eine Verfassunggebende Nationalversammlung mit dem Ziel einberufen, den Staat umzugestalten, eine neue Rechtsordnung zu schaffen und eine neue Verfassung zu entwerfen.
Artikel 348.
Die lnitiative zur Einberufung der verfassunggebenden Nationalversammlung kann ergriffen werden vom Präsidenten oder der Präsidentin der Republik mit dem Ministerrat, von der Nationalversammlung durch einen mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder verabschiedeten Beschluss, den versammelten Gemeinderäten mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder; oder von fünfzehn Prozent der im Personenstands- und Wahlregister eingetragenen Wähler und Wählerinnen.
Artikel 349.
Der Präsident oder die Präsidentin der Republik darf die neue Verfassung nicht ablehnen.
Die rechtmäßig bestellten öffentlichen Gewalten dürfen in keiner Weise Entscheidungen der Verfassunggebenden Nationalversammlung verhindern.
Ist die neue Verfassung verkündet, so wird sie im Gesetzblatt der Bolivarischen Republik Venezuela oder im Gesetzesblatt der Verfassunggebenden Nationalversammlung veröffentlicht.
Artikel 350.
Getreu seiner republikanischen Tradition und seines Kampfes für die Unabhängigkeit, den Frieden und die Freiheit erkennt das Volk Venezuelas keinerlei Ordnung, keinerlei Gesetzgebung oder Autorität an, die im Widerspruch zu den demokratischen Werten, Prinzipien und Garantien stehen oder die Menschenrechte beeinträchtigen.