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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Auch UN-Blauhelmmissionen sind keine Lösung

Moritz Hieronymi, Brandenburg an der Havel

 

War es nur ein Missverständnis, als Sahra Wagenknecht auf einer Presskonferenz der Linksfraktion am 22. Oktober 2019 offerierte, dass unter bestimmten Bedingungen DIE LINKE UN-Blauhelmmissionen zustimmen könnte? – Nichts anderes hätte es seien können, denn Vorstöße dieser Art wurden traditionell aus dem anderen Lager erwartet. In einem Interview vom 13. Juli 2020 im Spiegel belehrte uns Oskar Lafontaine eines Besseren:  »Blauhelmmissionen der Uno können ein Instrument sein, um Frieden auf der Welt zu stiften.«

Was UN-Blauhelmmissionen können oder nicht können, ist eine akademische Frage. Stattdessen ist von Wichtigkeit, was wir als Linke unter den gegebenen Verhältnissen zu tun haben! Das geopolitische Umfeld einer neuen aufstrebenden Weltmacht China, eine  devastierende US-Außenpolitik und die brandgefährlichen regionalen Konflikte in Zentral- und Südostasien haben die Welt bereits an den Rand von großen militärischen Auseinandersetzungen getrieben. In diesem Kontext sollte uns an der Bewahrung und Wiederherstellung von Frieden und perspektivisch an einem neutralen Deutschland vieles gelegen sein.

Lafontaine und Wagenknecht haben sich von diesem Ziel mit ihrer Diskussion um UN-Blauhelmmissionen entfernt. Dabei könnten sie sich offensichtlich auf das Parteiprogramm berufen, indem es heißt: »Wir fordern das sofortige Ende aller Kampfeinsätze der Bundeswehr. [Dazu gehören] auch deutsche Beteiligungen an UN-mandatierten Militäreinsätzen nach Kapitel VII der UN-Charta […] Eine Positionierung gegen UN-Blauhelmmissionen wurde dagegen nicht mitaufgenommen. Womöglich ein Einfallstor für besondere Militäreinsätze? Bei genauer Betrachtung nicht!  

UN-Blauhelmmissionen werden vom UN-Sicherheitsrat beschlossen. Es gibt zwei Ausprägungen: friedenssichernde und friedenserzwingende Einsätze. Die friedenserzwingenden Missionen sind bewaffnete Einsätze und werden auf Grundlage von Kapital VII UN-Charta mandatiert.  Einige Befürworter von UN-Blauhelmeinsätzen führen dagegen an, dass ausschließlich friedenssichernde Einsätze – nichtmilitärischer Art – mit den friedenspolitischen Grundsätzen vereinbar wären. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Scheinargument: Tatsächlich ist nur einer von den 18 Einsätzen, die seit dem Jahr 2000 beschlossen wurden, friedenssichernd gewesen.

Mit der Zustimmung zu UN-Blauhelmmissionen ergeben sich weitere gravierende Schwierigkeiten. So sind Resolutionen des UN-Sicherheitsrates grundsätzlich nicht der gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Dieses könnte dazu führen, dass völkerrechtswidrige UN-Blauhelmmissionen beschlossen werden. Auch ein völkerrechtsgemäßes Mandat verspricht keine Sicherheiten: Überschreitungen [sogenannte Ultra-vires-Handlungen] von Resolutionen sind nicht ausschließbar und waren bereits des Öfteren an der Tagesordnung. Beispielhaft steht hierfür die Libyen-Resolution: Ursprünglich sollte eine Flugverbotszone im libyschen Luftraum eingerichtet werden. Bekanntlich endete diese mit der Bombardierung von libyschen Städten und dem Tod von Muammar al Gaddafi. Zwar begründete diese UN-Sicherheitsratsresolution kein UN-Blauhelm-Mandat, dennoch zeigt sie, wie einfach die USA und deren Verbündete eine UN-Sicherheitsratsresolution für eigenes Gutdünken pervertieren konnten.

Ein weiteres Problem besteht im Umgang mit völkerrechtsrelevanten Straftaten, die von UN-Blauhelmsoldaten verübt werden könnten.  Gegenwärtig ist eine Verfolgung von UN-Streitkräften aufgrund begangener Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit häufig nicht möglich. Auch können zivile Opfer keine Wiedergutmachungsansprüche aus Menschenrechtsverletzungen geltend machen, da die UNO keine Menschenrechtsverträge ratifiziert und unterschrieben hat.

Es lässt sich festhalten: Lafontaine führt ein unstatthaftes und weder mit den friedenspolitischen Positionen noch mit der Werteordnung des Parteiprogrammes vereinbares militärpolitisches Instrument an. Mit der Zustimmung zu UN-Blauhelm-Einsätzen wären Tür und Tor für Maßnahmen nach Kapitel VII UN-Charta aufgeschlagen. Hierdurch würden die friedenspolitischen Grundprinzipien in einen Sog geraten, bei dem am Ende humanitäre Einsätze und die responsibility to protect stehen könnten. Indem Lafontaine undifferenziert von UN-Blauhelmeinsätzen spricht – er nicht zwischen den beiden Varianten unterscheidet –, bietet er all denjenigen die Blaupause, die seit langem die Verwässerung der Friedensfrage organisieren.  

 

Mehr von Moritz Hieronymi in den »Mitteilungen«: 

2020-10: Außenpolitische Vakua und die Friedensfrage

2020-03: Die Mystifizierung von Kriegen

2020-01: Friedenspolitischer Handlungszwang