Angriff auf das Streikrecht zurückweisen – Politischen Streik in der Bundesrepublik durchsetzen!
SprecherInnenrat der AG betrieb & gewerkschaft
Durch den Beschluß des Arbeitsgerichtes Nürnberg, der den Streik in der ersten Verhandlung verboten hat, sieht die AG betrieb & gewerkschaft der Partei DIE LINKE das Streikrecht in Gefahr. Der SprecherInnenrat der AG erklärt daher:
"Wenn heute ein Gericht einen Streik der Lokführer mit der Begründung verbietet, daß ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, kann in der Zukunft jeder Streik verboten werden. Ein Streik hat immer wirtschaftliche Auswirkungen und wird wegen des wirtschaftlichen Druckes geführt. Wenn dem nicht so wäre, würde jeder Streik ins Leere laufen. Ein Druck auf die Arbeitgeber könnte nicht erzeugt werden. Ebenso wenig zählt das Argument, daß diese Auseinandersetzung auf dem Rücken der Kunden ausgetragen wird. Ein Streik in der Automobilindustrie oder im Kfz-Handwerk trifft immer auch die Kunden, da diese eine Leistung nicht oder erst mit Zeitverzug erhalten".
Unverständlich ist für die AG betrieb & gewerkschaft auch, warum sich das Arbeitsgericht Nürnberg nicht wie andere Arbeitsgerichte für unzuständig erklärt hat. Hier drängt sich der Verdacht auf, daß Richter sich politisch mißbrauchen lassen und die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr ist.
Wir stellen fest:
"Das Streikrecht ist durch Artikel 9 des Grundgesetzes (Koalitionsfreiheit) ein Grundrecht. Streikverbote sind uns als Gewerkschafter nur aus Diktaturen bekannt".
1984 hat das Bundesarbeitsgericht bereits festgestellt:
1. "Tarifverträge kommen nur zustande, wenn sie gegebenenfalls von den Gewerkschaften mit dem Mittel eines Arbeitkampfes erzwungen werden können..."
2. "...sie (die Gewerkschaften) wollen in der Regel eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder erreichen. Andererseits kann sich die Arbeitgeberseite auf die Ablehnung einer Vereinbarung beschränken..."
3. "...bei diesem Interessengegensatz wären Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik nicht mehr als kollektives Betteln (BAG 1 AZR 342/83 vom 12. 9. 1984)."
In Deutschland wurde mit diesem Recht schon immer sehr behutsam umgegangen. Dies zeigt jeder Vergleich innerhalb Europas. Hier liegt Deutschland mit 2,4 Tagen Streik pro 1000 Beschäftigen im Durchschnitt der Jahre 1996-2005 am untersten Ende. In Spanien waren es 144,9, in Frankreich 71,5 und in Großbritannien 23,6 Tage.
Der SprecherInnenrat der GewerkschafterInnen der Partei DIE LINKE stellt fest:
"Wenn deutsche Richter schon der Meinung sind, sie müssen Urteile fällen, damit die Volkswirtschaft keinen Schaden nimmt, sollten diese sofort die Arbeitslosigkeit abschaffen und Kündigungen verbieten. Denn Arbeitslosigkeit und Kündigungen erzeugen einen viel größeren Schaden.
Wie die Kommentare aus dem Unternehmerlager hinsichtlich dieses Urteils beweisen, soll dieses Urteil zum Generalangriff auf das Streikrecht in allen Branchen genutzt werden.
Wir sind der Meinung: Es kommt nicht nur darauf an, die Angriffe auf das Streikrecht über Gerichtsurteile und Bestrebungen der Unternehmerverbände zurückzuweisen. Vielmehr kommt es auch darauf an, in diesem Lande endlich das Recht auf einen politischen Generalstreik durchzusetzen. Was in Nachbarländern wie Frankreich oder Belgien gesellschaftliche Realität und Praxis ist, muß auch in der Bundesrepublik Deutschland Einzug halten.
13. August 2007, BundessprecherInnenrat, AG betrieb & gewerkschaft, DIE LINKE, Kleine Alexanderstr. 28, 10178 Berlin