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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

75 Jahre seit Abschluss des Münchener Abkommens

Prof. Dr. Anton Latzo, Langerwisch

 

In der Deutschen Demokratischen Republik wurde der zweite Sonntag im September als »internationaler Gedenktag für die Opfer des Faschismus und Kampftag gegen Faschismus und Krieg« begangen. Die Offiziellen der Bundesrepublik haben diese Tradition begraben.

Dafür folgen die CDU/CSU und die FDP den Forderungen der Vertreter der »Vertriebenen«-Verbände, einen offiziellen bundesweiten Gedenktag für die (deutschen) »Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation« einzuführen.

Beim »Sudetendeutschen Tag« 2013 gab Ministerpräsident Horst Seehofer bekannt, dass Bayern ab 2014 einen »Vertriebenen-Gedenktag« begehen werde. Das soll zugleich »ein Signal an den Bund« sein. So wird das seit Jahren verfolgte Ziel der »Vertriebenen«-Verbände umgesetzt, einen nationalen Gedenktag einzuführen, um ihre revanchistischen Anliegen in den Rang eines gesamtnationalen Anliegens zu erheben.

Es fragt sich nur: Welcher Tradition folgt man damit, und warum wird diese Tradition gepflegt?

Imperialistische Politik in Aktion

Das »Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, getroffen in München, am 29. September 1938«, auch Münchener Abkommen genannt, besiegelte die Zerschlagung der damaligen Tschechoslowakei. Das faschistische Deutschland hat sich ein Drittel ihres damaligen Territoriums rechtswidrig einverleibt. 80% ihrer Energievorräte, 50% ihrer Leicht- und 25% ihrer Schwerindustrie sowie die wesentlichen Anlagen ihrer Landesverteidigung wurden ihr geraubt.

Den imperialistischen Gepflogenheiten der an der Konferenz teilnehmenden Staaten folgend, durfte die Tschechoslowakei an den Verhandlungen, die zu diesem Abkommen geführt und über ihre Existenz entschieden haben, nicht teilnehmen.

Grund: Als dieses Abkommen unterzeichnet wurde, war schon klar, »dass der Krieg im Osten mit einer überraschenden deutschen Operation gegen die Tschechoslowakei beginnen« kann.(1) Der Sinn des Münchener Abkommens wurde damit begründet, dass »die politischen und völkerrechtlichen Voraussetzungen für ein derartiges Handeln … vorher geschaffen sein (müssen).«(2)

Die Münchener Konferenz war also ein Bestandteil eines langfristigen Planes: »Das Endziel besteht in einem planmäßig im Frieden vorbereiteten strategischen Überfall auf die Tschechoslowakei, der ihre Befestigungen überraschend zu Fall bringt, ihre Wehrmacht noch in der Mobilmachung fasst und zerschlägt, und in Ausnutzung der völkischen Zersplitterung die Tschechoslowakei in kurzer Zeit zum Erliegen bringt.«(3)

»Zweck und Ziel dieses Überfalls durch die deutsche Wehrmacht soll sein, durch Zerschlagen der feindlichen Wehrmacht und Besetzen von Böhmen und Mähren die Rückenbedrohung durch die Tschechoslowakei, für den Kampf im Westen auf die Dauer des Krieges von vornherein auszuschalten und der russischen Luftwaffe den wesentlichsten Teil ihrer Operationsbasis in der Tschechoslowakei zu entziehen.«(4)

Der »strategische Überfall« auf die Tschechoslowakei war also zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Münchener Abkommens längst beschlossene Sache. Ziel war die Liquidierung der Tschechoslowakei. Großbritannien und Frankreich haben dem deutschen Imperialismus geholfen, die Menschen in Europa und darüber hinaus über die wahren Ziele ihrer aggressiven Politik zu täuschen. Planung, Durchführung und Ergebnisse der Münchener Konferenz waren vollständig der Expansion des deutschen Kapitals und den Kriegsoperationen des deutschen Imperialismus untergeordnet. Sie besiegelte die Übereignung der sudetendeutschen Gebiete an das Großdeutsche Reich. Das Münchener Abkommen war ein Sprungbrett zu weiteren Angriffen. Es war ein politisch-militärisches Diktat und von Anfang an (ex tunc) als nichtig zu betrachten.

Zwei Elemente des Münchener Abkommens traten deutlich hervor:

  1. das Bestreben der Westmächte, die deutsche Aggression nach Osten zu lenken, und
  2. ihr Entschluss, Deutschland für die Verpflichtung, nicht gegen England oder Frankreich, sondern gegen die UdSSR Krieg zu führen, mit der Tschechoslowakei zu entschädigen und so zugleich das deutsche militärische Potenzial zu stärken.

Als Beispiel für das Komplott des deutschen Großkapitals mit den Faschisten sei das Glückwunsch-Telegramm der IG-Farben zur Annexion des Sudetengebietes vom 11. Oktober 1938 zitiert, in dem es hieß: »Tief beeindruckt von der Heimkehr Sudetendeutschlands ins Reich, die Ihr Werk ist, mein Führer, stellt die IG-Farbenindustrie Ihnen für den Sudetengau den Betrag von einer halben Million Reichsmark zur freien Verfügung. Hermann Schmitz.«(5)

In einem Aufruf des ZK der KPD von Anfang Oktober 1938 wurde dazu gesagt: »Hitlers Hintermänner sind die alten Kriegstreiber von 1914, die Millionäre und Rüstungsgewinnler. Hitler setzt mit faschistischen Gewaltmethoden die verhängnisvolle alldeutsche Eroberungspolitik fort, die im Jahre 1918 zur Niederlage und zu Versailles führte. Hitler will Herr im Hause der anderen Völker sein! Darum seine kriegerische Einmischung zugunsten Francos in Spanien, darum seine Zerstückelung und Unterjochung der Tschechoslowakei!«(6)

Die Haltung der USA brachte der stellvertretende Außenminister Welles wie folgt zum Ausdruck: »In diesen Vorkriegsjahren waren die Finanz- und Handelskreise der westlichen Demokratien einschließlich der Vereinigten Staaten absolut davon überzeugt, dass ein Krieg zwischen Hitlerdeutschland und der Sowjetunion nur ihren eigenen Interessen dienen würde. Sie glaubten, dass Russland bestimmt besiegt und damit der Kommunismus vernichtet werden würde. Deutschland aber würde dann so geschwächt sein, dass es auf viele Jahre hinaus die übrige Welt nicht mehr ernsthaft werde bedrohen können.«(7)

Dem tschechoslowakischen Staat wiesen sie dabei die Rolle eines Tauschobjekts zu. »Die sowjetfeindliche Heilige Allianz, von der die Weltreaktion seit 1918 träumte, war endlich erreicht. Nach Abschluss dieses Paktes stand die Sowjetunion ohne Bundesgenossen da. Das französisch-sowjetische Abkommen, der Grundpfeiler der europäischen kollektiven Sicherheit, war bedeutungslos geworden. Die tschechischen Sudetenländer wurden dem deutschen Reich einverleibt. Das Tor nach dem Osten stand der Wehrmacht offen.«(8)

Im März 1939 besetzte das faschistische Deutschland die Tschechoslowakei. Die Westmächte beeilten sich, auch diesen Aggressionsakt zu sanktionieren. Der englische Premier Chamberlain erklärte im Parlament, er lehne es ab, in der Besetzung der Tschechoslowakei eine Aggression zu sehen.

Die Sowjetregierung war die einzige Regierung, die den Überfall und die Annexion der Tschechoslowakei durch Deutschland nicht anerkannte. In der am 18. März 1939 an Deutschland gerichteten Note erklärte sie, dass sie es ablehne, die Eingliederung der böhmischen Länder und - in der einen oder anderen Form - auch der Slowakei in das Deutsche Reich als rechtmäßig und den Prinzipien der Selbstbestimmung entsprechend anzuerkennen. Sie bezeichnete die Besetzung der Tschechoslowakei durch deutsche Truppen als einen Akt der Willkür, der Gewalt und der Aggression.(9)

Die gegen die Menschlichkeit begangenen Massenverbrechen, die wiederholte Aggressivität gegen andere Staaten und der Expansionsdrang des deutschen Imperialismus waren dann die Hauptursachen dafür, dass die Völker nach der Niederlage des deutschen Faschismus und Imperialismus von den Siegermächten der Antihitlerkoalition außer der Bestrafung der Schuldigen vor allem die Schaffung solcher Voraussetzungen erwarteten, die Deutschland künftig hindern sollten, jemals wieder den Weltfrieden zu stören.

Dazu gehörte laut Artikel XIII des Potsdamer Dokuments der Siegermächte die Festlegung, wonach »die Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muss.«(10)

Der Kontrollrat hat dazu am 20. November 1945 den »Plan der Umsiedlung der aus Österreich, der Tschechoslowakei, Ungarn und Polen ausgewiesenen deutschen Bevölkerung nach allen vier Besatzungszonen Deutschlands« verabschiedet. Darin wurde der Umfang der Umsiedlung der deutschen Bevölkerungsteile festgestellt und ihre ordnungsgemäße Überführung in die vier Besatzungszonen sofort eingeleitet. Entsprechend Punkt sechs dieses Planes wurden die Regierungen Polens und der Tschechoslowakei sowie die Kontrollkommissionen Ungarns und Österreichs darüber informiert.(11)

Mit Churchills Fulton-Rede und Byrnes’ Erklärung von Stuttgart wurden nicht nur der Kalte Krieg, sondern schon bald danach auch die antikommunistischen und nationalistischen Entstellungen des Umsiedlungs- und Grenzproblems durch die Vereinigten Staaten und Großbritannien eingeleitet. Der deutsche Imperialismus nutzte diese Situation, um einen ideologischen Standort einzurichten, von dem aus er durch massenwirksame Propaganda seine historische Schuld leugnen und seine Wiedererrichtung möglich machen konnte.

Unter diesen Bedingungen missbrauchte die wieder erwachende und sich organisierende Reaktion unter anderem die prekäre Lage der Umsiedlerbevölkerung. Während auf dem Gebiet der späteren DDR die antifaschistisch-demokratischen Organe alles taten, um die Umsiedler sofort in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben völlig gleichberechtigt einzureihen, wurde im Westen von den ersten Nachkriegsjahren an der Aufbau der Umsiedlerorganisationen angestrebt. Dazu gehörte, dass

  • Illusionen über die Rückkehrmöglichkeit in die ehemalige Heimat erzeugt,
  • der geschichtliche Komplex um das Potsdamer Abkommen entstellt sowie
  • verhetzende Berichte über die Aussiedlung verbreitet wurden, um ein antikommunistisches und den Revancheforderungen dienendes Feindbild zu formen. Als ein Instrument der staatlichen Politik wurden die Landsmannschaften aufgebaut.

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft nannte »die Rückgabe der Heimat in den Sprachgrenzen und Siedlungsverhältnissen von 1937« als ihre »unabdingbare Forderung«.(12) In seinem wesentlichen Inhalt ist das damals proklamierte Ziel erhalten geblieben. Die taktischen Mittel und Methoden wurden zwar entsprechend den neuen Bedingungen (Möglichkeiten) modifiziert, die strategischen Zielvorstellungen sind erhalten geblieben.

Seit Bestehen der Bundesrepublik wird die Versöhnung als vermeintliches Leitmotiv beschworen, aber eine nicht zu übersehende Kontinuität wohlwollender Förderung der Bestrebungen der »Vertriebenenverbände« und ihrer politischen Umsetzung praktiziert.

Am 27. Februar 1992 wurde zwischen der BRD und der Tschechischen und Slowakischen Föderation ein Vertrag abgeschlossen, der besagt, dass der Vorgängervertrag (vom 11. Dezember 1973) bestätigt wurde, »auch hinsichtlich einer Nichtigkeit des Münchener Abkommens«. Geregelt wurde aber nichts weiter. Vielmehr erklärte Genscher in einem Brief an seinen Kollegen Dienstbier, »dass während der Verhandlungen folgende Erklärungen abgegeben wurden: … Beide Seiten erklären übereinstimmend: Dieser Vertrag befasst sich nicht mit Vermögensfragen.«(13) In der Deutsch-Tschechischen Erklärung vom 21. Januar 1997 einigte man sich dementsprechend darauf, dass »jede Seite ihrer Rechtsordnung verpflichtet bleibt und respektiert, dass die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat«. Man konnte sich allerdings nicht auf die einfache und klare Aussage einigen, dass beide Staaten keine Rechtsansprüche gegeneinander haben und solche auch in Zukunft nicht geltend machen werden. Vielmehr erklärte Kohl nach der Unterzeichnung der Erklärung, dass es »eine Reihe von Fragen gibt, die wir durch diese Erklärung nicht aus der Welt schaffen«. Dazu gehöre »die Vermögensfrage, die bleibt natürlich offen.«(14)

Im Rahmen des Strebens nach Ausbau einer dominierenden Position des deutschen Kapitals und der ihm dienenden Politik arbeitet die deutsche Außenpolitik seit 1989/90 in zunehmendem Maße daran, europaweit die »Volksgruppen«-Politik zu verwirklichen. Dazu gehört die vorauseilende Anerkennung der Unabhängigkeit Sloweniens und Kroatiens (Genscher), die Teilung der Tschechoslowakei, die wohlwollend betrachtet wurde, die Unterstützung des albanischen Separatismus im Kosovo, die Pläne für die »Neuordnung« des Balkan nach völkischen Kriterien (Rumänien, Ungarn).

Im Sinne dieser Politik wird das historische Geschehen von vor 75 Jahren verzerrt und die Urheberschaft des Geschehens sowie die Verantwortung dafür verfälscht.

 

Anmerkungen:

  1. Geheime Kommandosache, Weisung für die einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht - gültig vom 01.07.1937 bis voraussichtlich 30.09.1938. Zitiert nach: Der Nürnberger Prozess, Bd. II, Berlin 1960, S. 131.
  2. Ebenda - Hervorhebungen im Original, auch im folgenden Zitat.
  3. Ebenda, S. 132.
  4. Ebenda.
  5. Zitiert nach: Erich Paterna, Das historische Recht auf Führung der Nation, Dokumente, Berlin 1962, S. 132.
  6. »Rundschau« vom 20. Oktober 1938, zitiert nach: Erich Paterna, …
  7. S. Welles, Jetzt oder nie!, Stockholm 1944, S. 294f.
  8. M. Sayers/A.E. Kahn, Die große Verschwörung, Berlin 1949, S. 316f.
  9. Die Außenpolitik der UdSSR, Dokumentensammlung, Bd. 4, Moskau 1946, S. 411, russ.
  10. Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 18.
  11. Deutsche Volkszeitung, Berlin 23. 11. 1945.
  12. Eichstädter Memorandum von 21. November 1949. Europa-Kurier, 8. Januar 1950.
  13. BGBl 1992, Teil II, S. 472.
  14. Zitiert nach: Dieter Blumenwitz, Die deutsch-tschechoslowakische Erklärung vom 21. Januar 1997, Archiv des Völkerrechts 38 (1998), S. 34.

 

Mehr von Anton Latzo in den »Mitteilungen«:

2013-07: Deutsche Bagdadbahnpolitik - damals und heute

2012-04: Russland nach der Wahl

2011-07: Deutsche Vorherrschaft in Europa