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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

70 Jahre Vertrag über die Oder-Neiße-Friedensgrenze

Dr. Artur Pech, Schöneiche

 

Am 6. Juli 1950 unterzeichneten im Kulturhaus von Zgorzelec die Ministerpräsidenten Otto Grotewohl für die Deutsche Demokratische Republik und Josef Cyrankiewicz für die Republik Polen das Abkommen »über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze«. Dieses Ereignis jährt sich nun zum 70. Mal.

Gründe nachzudenken

Es gibt viele Gründe, darüber und über die Wirkungen dieses Vertrages bis heute nachzudenken. Wenige völkerrechtliche Verträge der DDR haben in der Politik der BRD und in den bundesrepublikanischen Medien über Jahrzehnte solche Anfeindungen erfahren, wie das Abkommen von Zgorzelec.

Der revanchistische Phantomschmerz, der in dieser politisch-medialen Vorgehensweise zum Ausdruck kommt, drückt sich auch in der noch heute gängigen Bezeichnung »Görlitzer Abkommen« aus. Damit wird ignoriert, dass die Unterzeichnung in einer polnischen Stadt erfolgte. Das Abkommen selbst wurde am 9. August 1950 von der Provisorischen Volkskammer der DDR ratifiziert und trat nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 28. November 1950 in Kraft. Am 27. Januar 1951 folgte in Frankfurt (Oder) ein feierlicher Akt zur Unterzeichnung des Protokolls über die vollzogene Markierung der Oder-Neiße-Friedensgrenze. Bereits zum Ende der 1950er Jahre wurde die so dokumentierte Grenzmarkierung erneuert. Die hölzernen Grenzzeichen von 1950 hielten den Jahren nicht stand.

Im Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Rechtsbeziehungen an der gemeinsamen Staatsgrenze sowie über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe in Grenzangelegenheiten vom 28. Oktober 1969 wurde dann vereinbart, dass die zuständigen Organe alle 10 Jahre »gemeinsame Kontrollen des Verlaufs der Grenzlinie auf den Grenzgewässern, Vermessungen und andere Arbeiten im Gelände« durchführen und  »die Grenzzeichen in einem solchen Zustand zu erhalten, »daß ihre Abmessungen, Form, Ausführung, Farbgebung, Nummerierung und Lage den Festlegungen über die Grenzmarkierung entspricht«. Zum Abschluss der danach im Jahre 1989 fälligen Arbeiten ist es dann nicht mehr gekommen.

Spiel über Bande

Die Bundesrepublik Deutschland hat in den 1990er Jahren in einer ganzen Reihe von Bekanntmachungen über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Polen den Grenzvertrag von 1969 ebenso wenig, erwähnt, wie das Abkommen von Zgorzelec. Das ist bemerkenswert, denn erst zum 16. September 2004  schloss bis die Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Polen einen Vertrag über »die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer ständigen deutsch-polnischen Grenzkommission«.

In diesem Vertrag wurde »über Bande« gespielt. Nach dessen Artikel 1 wird der Verlauf der Grenze »in den Vereinbarungen bestimmt, die in Artikel 1 des Vertrags vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze genannt werden.«

Liest man dort nach, so kommt heraus, dass sich der Verlauf dieser Grenze »nach dem Abkommen vom 6. Juli 1950 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze und den zu seiner Durchführung und Ergänzung geschlossenen Vereinbarungen richtet«. Dieses Herangehen hat Methode.

Im Jahr 2013 gab es auf die Frage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, ob »die Bundesrepublik Deutschland infolge des Beitrittes der DDR am 3. Oktober 1990 auch an die Bestimmungen des Zgorzelecer Abkommens vom 6. Juli 1950 gebunden ist, keine Antwort. Auch in diesem Falle wurde auf den Vertrag vom 14. November 1990 verwiesen. Wer lesen kann und das auch tut, kommt diesem Eiertanz auf die Schliche.

Ein solches Versteckspiel macht nur Sinn, wenn hier etwas – aus welchen Gründen auch immer – offen gehalten werden soll.

Für die BRD ein schwieriges Thema

Ein Bekenntnis zur Verbindlichkeit des Zgorzelecer Abkommens wird vermieden. Zugleich wird aber auch die Behauptung vermieden, dieses Abkommen sei ungültig.

In völkerrechtlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit Polen nach 1990, in denen es um diese Grenze geht, wird mindestens einmal explizit und häufiger implizit an das Abkommen von Zgorzelec angeknüpft. Auch vor diesem Hintergrund entzieht sich dieses Abkommen der Möglichkeit einer einseitigen Annullierung durch die Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung dafür wäre eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner wie bei den entsprechenden Verträgen zwischen der BRD und der Tschechischen Republik. Denen ist eindeutig zu entnehmen, bis wann welche Verträge zwischen der DDR und der CSSR auch nach dem 3. Oktober 1990 weiter galten bzw. ob sie oder Teile davon noch gelten.

Wie schwer sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Oder-Neiße-Grenze tut, wird auch daran deutlich, dass es nach dem Abschluss des Grenzvertrages vom 16. September 2004 noch einmal 6 Jahre brauchte, bis dieser Vertrag am 25. April 2010 in Kraft trat. Und  vor »Corona« war – immerhin – der Abschluss der Arbeiten zur ersten gemeinsamen Überprüfung und der Fertigstellung des Grenzurkundenwerkes für 2020 geplant. Danach soll wieder ein 10-Jahres-Rhythmus einsetzen. Die Oder-Neiße-Friedensgrenze ist ganz offenkundig für die Bundesrepublik Deutschland ein ebenso schwieriges Thema wie über Jahrzehnte die Akzeptanz des 8. Mai als Tag der Befreiung.

Die Grenze und Corona

2020 solide über die Oder-Neiße-Grenze zu schreiben verlangt auch, die Corona-Zeit an dieser Grenze nicht auszublenden. Manch eine/r musste schmerzhaft zur Kenntnis nehmen, dass es auch innerhalb der EU Staatsgrenzen gibt und dass die Staaten an diesen Grenzen ein Regime praktizieren, das ihren Interessen entspricht. Gerade in Zeiten einer Pandemie wird deutlich, dass sich die staatlichen Gesundheitssysteme innerhalb der EU stark unterscheiden. Und diese Unterschiede wirken auch auf die und an den Staatsgrenzen.

Die gesellschaftliche Seite: Das Gesundheitswesen ist – mit Unterschieden zwischen den Staaten – Teil der Profitwirtschaft. Mit der Gesundheit wird Geld verdient. Dass meint nicht nur die Bezahlung der in diesem Bereich Beschäftigten. Es meint auch die Umwandlung von Beiträgen der Krankenversicherungen in Konzernprofite.

Das wirkt auf die Beschäftigten. Es gibt in der EU kein einheitliches Gesundheitswesen und das wird es auch auf absehbare Zeit nicht geben. Zu den einfach messbaren Unterschieden zählt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland etwa die doppelte Zahl von Ärztinnen/Ärzten pro 1.000 Einwohner gibt wie in Polen (4,13:2,27). Und dennoch: in Pandemie-Zeiten hatten Kliniken nicht nur in den Grenzgebieten Probleme, weil die Beschäftigten aus Polen nicht wie gewohnt einpendeln konnten. Das gilt auch für viele weitere Branchen. Zu denken ist da u.a. an die osteuropäischen Beschäftigten in den deutschen Fleischfabriken.

Die scheinbar einfache Antwort: »Wir« – wer immer das ist – wollen offene Grenzen, weil es unser Leben unter dem Strich bequemer macht.

Die weniger einfache: Wir wollen Zustände, unter denen Menschen aus anderen Ländern nicht dazu missbraucht werden können, hierzulande Lücken aufzufüllen, die durch die deutsche Profitwirtschaft erst aufgerissen und dann auf Kosten unserer Nachbarn ausgefüllt werden.

Auch erschienen im Oder-Spree-Kreis, linke Kreiszeitung WIDERSPRUCH Juni/Juli 2020, S. 16-17.

 

 

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2016-02: Grenzregime heute

2011-01: Kriegsverhinderung verlangt klare Begriffe   

2010-07: Kämpfer der Internationalen Brigaden in Spanien bleiben unvergessen