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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

5 Jahre Mindestlohn – prekäre Arbeit in Deutschland

Ralf Krämer, Berlin

Am 1. Januar 2020 besteht der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland seit fünf Jahren. Er beträgt dann bundeseinheitlich 9,35 Euro je Stunde, nachdem er zunächst mit 8,50 Euro je Stunde eingeführt worden war. Vorangegangen war eine über zehn Jahre währende Kampagne zunächst der Gewerkschaften NGG und ver.di und dann des gesamten DGB, die zu einer breiten mehrheitlichen Unterstützung der Mindestlohn-Forderung in der Bevölkerung geführt hatte. Noch früher hatte die PDS diese Forderung erhoben, als die Gewerkschaften noch skeptisch waren. Schließlich bedeutet ein gesetzlicher Mindestlohn auch ein Eingeständnis zu schwach zu sein, angemessene Mindestentgelte hinreichend umfassend mit eigenen tarifpolitischen Mitteln durchzusetzen. Klar ist aber auch, dass es der Druck der Gewerkschaften war, der die SPD und dann die Große Koalition dazu brachte, wie in den meisten anderen europäischen Ländern auch in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn zu fordern und dann tatsächlich einzuführen.

Niederlage und Blamage der Neoliberalen

Im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns hatte es erbitterten Widerstand der Unternehmerverbände und neoliberaler Kräfte in Politik und Wissenschaften gegeben. Es wurden Horrorgeschichten erzählt, über eine Million Arbeitsplätze könnten durch den Mindestlohn verloren gehen. Dahinter steckte einerseits das pure Interesse an Profiten durch Überausbeutung (also Löhne unterhalb des Werts der Arbeitskraft) und andererseits die völlig realitätsfremde neoklassische Modellvorstellung, Löhne würden im Kern der individuellen Produktivität – als könne man die überhaupt irgendwie bestimmen – der Beschäftigten entsprechen und seien damit auch in ihrer niedrigen Höhe begründet. Müsste für Niedriglohnjobs mehr bezahlt werden, würden die Leute dann arbeitslos.

Dagegen steht die Auffassung von marxistisch oder auch keynesianisch orientierten Ökonominnen und Ökonomen, dass die Nachfrage nach bestimmten Gütern und Dienstleistungen einerseits und die Produktionsverfahren andererseits bestimmen, wie viele Arbeitskräfte dafür benötigt werden. Die Löhne für die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse sind auf der Basis des gesamtgesellschaftlichen Produktivitäts- und Einkommensniveaus, das die Reproduktionskosten der Arbeitskräfte bestimmt, durch gesellschaftliche Regulierungen und die Kräfteverhältnisse zwischen Lohnarbeit und Kapital bestimmt, die sich insbesondere in Tarifverträgen niederschlagen. Für diese Kräfteverhältnisse spielt auch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften bestimmter Qualifikationen eine Rolle.

Die reale Entwicklung seit Einführung des Mindestlohns stellt eine totale Blamage der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie und der neoliberalen Angstpropaganda dar. Das zeigte zuletzt eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse im IAB-Kurzbericht 24/2019 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Zunächst mal ist nachweisbar, dass der Mindestlohn zu positiven Lohneffekten geführt hat. Für die betroffenen Niedriglohnbeschäftigten erhöhten sich die Stundenlöhne in der Größenordnung von zehn Prozent (über die allgemeinen Steigerungen hinaus). Die Monatslöhne stiegen etwas weniger, da teilweise die Arbeitszeiten verkürzt wurden. Die Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten waren minimal (wobei positive Wirkungen durch die erhöhte Kaufkraft hier nicht beachtet wurden). Nachweisbar war lediglich ein Rückgang der Minijobs in der Größenordnung von 100.000, der teilweise durch Zunahme sozialversicherter Beschäftigung kompensiert wurde, was positiv zu bewerten ist.

Mindestlohn mit Schwächen und zu niedrig

Aus gewerkschaftlicher und linker Sicht ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland also eine Erfolgsgeschichte. Das darf aber nicht von den diversen Schwächen und Mängeln ablenken. So gelten für Langzeitarbeitslose und Jugendliche unter 18 Jahren immer noch Ausnahmen vom Mindestlohn, und eine besonders üble Ausnahme galt für Zeitungszustellerinnen und -zusteller. Diese wird ab 2020 durch eine Subventionierung der Zeitungsverlage ersetzt. Dennoch haben etwa vier Millionen Beschäftigte vom Mindestlohn profitiert oder profitieren sollen. Es gibt jedoch in erheblichem Umfang – wahrscheinlich für über eine Million Betroffene – eine Missachtung oder Umgehung des Mindestlohns. Dabei werden z.B. Einmalzahlungen und Zuschläge angerechnet werden oder diverse Arbeitszeiten nicht mehr als solche gezählt und nicht bezahlt oder es werden Zeitvorgaben gemacht werden, die nicht eingehalten werden können. Zudem sind diverse Beschäftigungsbereiche von der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung ausgenommen. Vor allem aber gibt es viel zu wenige Kontrollen, die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit bräuchte mindestens 3.000 zusätzliche Stellen. Und die gerichtliche Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen muss erleichtert werden.

Ein Kernproblem ist, dass der Mindestlohn erheblich zu niedrig ist und immer noch tief im Niedriglohnbereich liegt. Der jährliche WSI-Mindestlohnbericht zeigt, dass der deutsche Mindestlohn auch im internationalen Vergleich mit einem Niveau von weniger als 50 Prozent des mittleren Lohns eher im unteren Bereich liegt, in Frankreich liegt er bei über 60 Prozent. Dementsprechend ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland unverändert einer der höchsten in Europa. Unter Einbeziehung der Nebenbeschäftigungen und Minijobs, die zu einem besonders hohen Anteil bzw. überwiegend betroffen sind, liegt knapp ein Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich. Die meisten Betroffenen haben im Alter nur eine Armutsrente zu erwarten und sind dann auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die hier angesetzte Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des mittleren Lohns liegt 2020 bei knapp 12 Euro die Stunde. Auch auf die Zahl der Hartz-IV-Beziehenden hatte der Mindestlohn nur geringe Auswirkungen, weil Teilzeitbeschäftigte oder Mehrpersonenhaushalte mit nur einer vollerwerbstätigen Person auch mit Mindestlohn keine hinreichenden Einkommen erzielen können.

Schon die gewerkschaftliche Mindestlohnforderung war mit 8,50 Euro ab dem Jahr 2010 bescheiden angesetzt. Dabei spielte eine zentrale Rolle, dass der Mindestlohn bundeseinheitlich gelten sollte, also auch in Ostdeutschland mit dem dort niedrigeren Lohnniveau, wo wesentlich mehr Betriebe und Beschäftigte betroffen waren und sind. Für Großstädte im Westen war das schon zum Forderungszeitpunkt zu niedrig, erst recht zur Einführung 2015. Der Mindestlohn wird zwar regelmäßig erhöht, aber solange diese Erhöhungen wie bisher lediglich dem prozentualen Anstieg der Tariflöhne folgen, bleibt der Mindestlohn dauerhaft ein Niedriglohn. Zwar könnte die paritätisch besetzte Mindestlohnkommission auch eine stärkere Erhöhung des Mindestlohns beschließen. Allerdings müsste dann auch mindestens eine Person von der Arbeitgeberseite mit den Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern stimmen, was ziemlich ausgeschlossen ist. Notwendig ist deshalb eine politische Intervention, eine Gesetzesinitiative, die den Mindestlohn kräftig erhöht. ver.di hat mittlerweile die Forderung beschlossen, dass der Mindestlohn noch in dieser Legislaturperiode auf mindestens 12 Euro festgesetzt werden soll. Danach könne er wieder der Tariflohnentwicklung folgen. Ähnliches fordert die IG Metall.

Soziale Spaltungen unvermindert, aber Stabilisierung

Der gesetzliche Mindestlohn hat zu einer Stabilisierung der Beschäftigungsbedingungen in Deutschland beigetragen und durch Einziehung einer absoluten Lohnuntergrenze besonders extreme Niedriglöhne verboten. Insgesamt war auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland schon seit der großen Krise 2009 eine Stabilisierung im Gang. Die Beschäftigung sank in der Krise nur kurzzeitig und wenig, danach ist sie im Zuge des schwachen, aber langen Aufschwungs weiter gestiegen. Mittlerweile gibt es in Deutschland über 45 Millionen Erwerbstätige, davon gut 41 Millionen abhängig Beschäftigte, ein historischer Höchststand. Die registrierte Arbeitslosigkeit ist von fast fünf Millionen 2005 auf 2,3 Millionen gefallen, auch die gesamte Unterbeschäftigung hat sich auf etwas über drei Millionen halbiert. Das hat sich auch in der Entwicklung der Verteilungsverhältnisse niedergeschlagen. Nachdem die Reallöhne 2004 bis zur Krise 2008 jedes Jahr gesunken und die Lohnquote am Volkseinkommen von 2003 bis 2007 um sieben Prozentpunkte abgerutscht war, sind die Reallöhne seit 2011 jedes Jahr gestiegen und die Lohnquote hat sich zu einem erheblichen Teil wieder erholt.

Auf der anderen Seite bewegen sich aber die sozialen Spaltungen und Ungleichheiten, prekäre Beschäftigung und soziale Unsicherheiten, Leiharbeit, Befristungen usw. weiter auf hohem Niveau. Bei den Neueinstellungen sind über 40 Prozent nur befristet, in größeren Betrieben über die Hälfte. Überwiegend von atypischer und prekärer Beschäftigung betroffen sind Frauen, junge Erwachsene, Beschäftigte ohne beruflichen Bildungsabschluss oder ohne berufliche Erfahrung sowie Eingewanderte. Wobei es auch hier eine Stabilisierung gibt nach dem starken Anstieg in den 1990ern und der ersten Hälfte der 2000er Jahre. Die Zahl der Solo-Selbstständigen und der Minijobs als Hauptbeschäftigung ist sogar leicht rückläufig in Folge der verbesserten Arbeitsmarktlage. Weiter zunehmend ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten. Andererseits steigt auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Vollzeitbeschäftigten.

Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten war von 1997 bis 2008 massiv angestiegen, seitdem stagniert er. Ähnlich sieht die Entwicklung der Armutsrisikoquote aus. Über eine Million Erwerbstätige sind trotz Arbeit weiterhin auf staatliche Hilfen angewiesen, die Mehrheit davon in Teilzeit oder nur geringfügig beschäftigt. Die Aufstiegsmobilität ist gering, über 60 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten verharren dauerhaft im Niedriglohnsektor. Die Flexi-bilisierung der Arbeitszeiten und die Ausweitung von Schicht- und Wochenendarbeit sowie die Zunahme von Nebenjobs und Mehrfachbeschäftigungen schreitet weiter voran. Letztere haben sich seit 2003 mehr als verdoppelt. Über die Hälfte der Beschäftigten macht zudem regelmäßig Überstunden. Jede/r siebte Beschäftigte ist von Abrufarbeit betroffen (Arbeit auf Abruf, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienste). Gleichzeitig steigt vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels durch Digitalisierung einerseits, des ökologischen Umbaus andererseits, und der zunehmenden Krisentendenzen die Arbeitsplatz-Unsicherheit.

Probleme des Klassenkampfs

Der Mindestlohn hat nicht dazu geführt und würde das auch ohne die beschriebenen Schwächen nicht können, prekäre, unzureichend sozial gesicherte und unterbezahlte Beschäftigung insgesamt zurückzudrängen. Dazu müssen viel weitergehende Re-Regulierungen der Arbeitsverhältnisse durchgesetzt werden: Reform bzw. Überführung der Minijobs in reguläre Beschäftigung, Verbot sachgrundloser Befristung, Einschränkung und mindestens gleiche Bezahlung der Leiharbeit von Anfang an, volle soziale Absicherung aller Erwerbstätigkeit, auch von Selbstständigen, auch über Internet-Plattformen vermittelte usw. Und nicht zuletzt muss Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden.

Ein zentrales Problem ist der anhaltend schwache Organisationsgrad der Gewerkschaften und die weiter abnehmende Tarifbindung, also des Anteils der Beschäftigten, deren Löhne und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt sind. Nur durch Tarifbindung kann die Lohnungleichheit auch oberhalb des Mindestlohns wirksam reduziert, können kürzere Arbeitszeiten und sozialere Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden. Dies wiederum kann in weiten Teilen der Wirtschaft nur mit Hilfe verbesserter gesetzlicher Rahmenbedingungen erreicht werden, erleichterter Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und Tariftreueregelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Es leiden also weiterhin viele Millionen Menschen in Deutschland unter Niedriglöhnen und prekären Arbeitsbedingungen oder unter Erwerbslosigkeit. Sehr viele weitere leiden unter hohem Arbeitsdruck und schlechten Arbeitsbedingungen oder anderen belastenden Lebensbedingungen. Das führt zu Veränderungsbedürfnissen, teils auch zu Wut oder Frust. Es erschwert aber oft auch gewerkschaftliche und politische Organisierung und Mobilisierung.

Zugleich müssen Linke die Realität zur Kenntnis nehmen, dass sich die Lage für die meisten Beschäftigten in den letzten zehn Jahren eher verbessert hat und das Problem vor allem die soziale Spaltung und Unsicherheit ist. Das treibt aber nicht zu einer Radikalisierung nach links, sondern zu erhöhten Sicherheitsbedürfnissen. Die Rede, dass alles immer schlimmer werde und sich alles immer weiter zuspitze, geht an der Wirklichkeit und den Wahrnehmungen der meisten Menschen vorbei. Auch die Politik der letzten beiden großen Koalitionen blieb zwar weit hinter den Anforderungen zurück, hat aber vor dem Hintergrund der positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung arbeits- und sozialpolitisch eher kleine Verbesserungen als Verschlechterungen gebracht. Deshalb sind auch die Ge-werkschaften nicht auf Konfrontation eingestellt.

Verschärfte Auseinandersetzungen stehen bevor

Doch im kommenden Jahrzehnt werden sich die Bedingungen verändern. Der lange Aufschwung geht zu Ende, die ökonomischen und internationalen Verhältnisse werden schwieriger, die Klimapolitik führt zu Belastungen. Und die geburtenstarken Jahrgänge der späten 1950er und der 1960er Jahre werden ab Mitte der 2020er Jahre in Rente gehen. Die dadurch verstärkte Arbeitskräfteknappheit erleichtert zum einen die Durchsetzung von Lohnzuwächsen, dem begegnet die Wirtschaft mit verstärkten Bemühungen um Fachkräftezuwanderung. Zum anderen belastet das aber fortschreitend die Finanzlage der Rentenversicherung. Um das Rentenniveau auch nur stabil zu halten, werden sukzessive Beitragsatzerhöhungen und erhöhte Bundeszuschüsse notwendig sein. Das ist durchaus leistbar und die Gewerkschaften und die Linke müssen dafür sein, umso mehr, wenn sie das gesetzliche Rentenniveau sogar wieder verbessern wollen. Dies muss offensiv vertreten werden, gerade weil es nicht unmittelbar populär ist.

Die Kapitalseite wird dagegen zunehmende Aktivitäten entwickeln, um steigende Löhne und »Lohnnebenkosten« (vor allem Sozialbeiträge) zu verhindern. Schon jetzt fordern Unternehmerverbände und Neoliberale, die Sozialabgaben (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberbeiträge) auf maximal 40 Prozent des Bruttolohns zu begrenzen. Das war Anfang der 2000er Jahre auch ein zentraler Hintergrund für die Renten- und Hartz-Reformen. Arbeitgeber und Neoliberale versuchen das den Beschäftigten als notwendig zur Sicherung von Arbeitsplätzen und als »mehr Netto vom Brutto« schmackhaft zu machen. Gewerkschaften und Linke müssen dagegen deutlich machen, dass sich das nur mit einem weiter sinkenden Rentenniveau und weiterem Sozialabbau machen lassen würde und nur die Arbeitgeber davon profitieren würden, und dass »mehr Netto durch mehr Brutto« die richtige Orientierung ist. Außerdem fordert die Arbeitgeberseite erneute Unternehmenssteuersenkungen, obwohl die seit 2000 bereits mehrfach gesenkt wurden. Notwendige Forderungen nach einer Vermögensteuer und einer höheren Erbschaftsteuer auch für Erben großer Unternehmen und Aktienpakete stoßen ohnehin auf massive Gegenkampagnen.

Leider sind Grüne und SPD an diesen Fronten erheblich anfällig, dem Druck der Kapitallobby nachzugeben. Es kann im nächsten Jahrzehnt auch noch wesentlich schlimmer kommen als zuletzt unter der Groko. Umso wichtiger ist, dass Gewerkschaften, Sozialverbände und andere soziale Organisationen und Initiativen sowie die politische Linke sich vorbereiten und ebenfalls Druck aufbauen und verstärken. Das breite Bündnis »Reichtum-umverteilen.de« wird in den nächsten Jahren wieder wichtiger werden. Die Klassenkämpfe werden sich auch in Deutschland wieder verschärfen.

Ralf Krämer ist Gewerkschaftssekretär bei ver.di im Bereich Wirtschaftspolitik und Mitglied im Parteivorstand der LINKEN sowie im BundessprecherInnenrat der Sozialistischen Linken.