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Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE

Zum Umgang mit Aussteigern aus der Naziszene

Beschluss des Bundeskoordinierungsrates vom 8. Mai 2010

Niemand in der KPF spricht Menschen, die einmal Anhänger der Nazis waren, die Bereitschaft und Fähigkeit ab, sich von Naziideologie und -strukturen zu lösen, und zu bereuen, jemals so geirrt zu haben.

Dies gilt für ungezählte Menschen der Kriegsgeneration, dies gilt für Menschen, die heutzutage – meist sehr jung – von Nazis verführt wurden oder werden – häufig vor dem Hintergrund zunehmender Perspektivlosigkeit.

Es entzieht sich auch nicht gänzlich unserem Vorstellungsvermögen, dass es Menschen geben kann, die, über solide Bildung verfügend, im fortgeschrittenen Erwachsenenalter Nazis wurden bzw. waren, in maßgeblichen Leitungsfunktionen tätig, rechtslastig publizierend, und die sich irgendwann von den Nazis lösten oder lösen.

Wir sprechen niemandem a priori seine subjektive Ehrlichkeit ab. Allerdings finden wir: Die KPF ist nicht das Feld für tätige Reue von Aussteigern. Es gibt genügend andere Möglichkeiten. Und es ist – wenngleich von untergeordneter Bedeutung – hinzuzufügen: Die Lage, in der sich die KPF befindet, ist zu subtil, als dass wir Vermutungen über subjektive Ehrlichkeit zur maßgeblichen Voraussetzung dafür machen könnten, ob wir einen früheren Nazi – noch dazu, wenn er in reifem Alter und in exponierter Position war – als Mitglied der KPF akzeptieren oder nicht.

Wir meinen, wenn ein Aussteiger aus der Naziszene über Lebenserfahrung und politischen Takt verfügt, wird er uns gar nicht erst in die Verlegenheit bringen. Er wird verstehen, dass wir mit Aussteigern in unseren Reihen den politischen Gegnern der KPF und den Diensten die Angriffsflächen auf einem silbernen Tablett servierten.

Nun bestätigen Ausnahmen manchmal die Regel. Allerdings verlangt jede Prüfung, dass eine Voraussetzung gegeben ist: Ausnahmslos alle, die in der KPF für eine eventuelle Ausnahmeentscheidung die Verantwortung tragen (von der Orts- bis zur Bundesebene), müssen von Anfang an alle Fakten und Sachverhalte kennen, um auf dieser Basis an möglichen Abwägungen teilnehmen zu können. Wo diese Voraussetzung fehlte oder fehlt, ist – wenn das Kind im Brunnen liegt – jede Möglichkeit verspielt, noch über Ausnahmeregelungen zu diskutieren.

Ausgehend von diesen Grundsätzen, beschließt der Bundeskoordinierungsrat:

  1. Die KPF betrachtet sich nicht als politische Heimstätte für Aussteiger aus der Naziszene. Sie lehnt die Mitgliedschaft von Aussteigern prinzipiell ab, die Nazis waren, ohne dass man ihnen für den Zeitraum ihrer Nazi-Aktivitäten mangelnde Bildung und geringe Lebenserfahrung zugute halten könnte, und die bei den Nazis zudem in führenden Positionen waren.
  2. Wenn nach dem Eintritt in die KPF von jemandem bekannt wird, dass er/sie vormals Nazistrukturen angehörte, wird er/sie sofort gestrichen.
  3. Ausnahmen müssen vom Bundeskoordinierungsrat bestätigt werden.