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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

Terror auf Terror – Die Nachwehen des 11. September 2001

Moritz Hieronymi, Brandenburg an der Havel

 

Am 11. September 2001 wurden auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika terroristische Anschläge verübt, in deren Verlauf fast 3.000 Zivilisten ums Leben kamen. Mit diesem Tag endete nicht nur das Selbstverständnis der USA auf eigenen Boden unangreifbar zu sein; es begann ein neuer Typus Krieg, der weder durch Zeit, durch Raum oder durch ein Ziel bestimmbar ist: Der Krieg gegen den Terror.

Als im Oktober desselben Jahres die USA in Afghanistan einmarschierten, hätten die ersten Beobachter stutzig werden müssen: Von den 19 Terroristen des 11. Septembers stammten 15 aus Saudi-Arabien; kein einziger war Afghane oder hatte Bezüge zur Taliban (einer reaktionär-klerikalen Organisation, die die islamische Republik Afghanistan kontrollierten). Doch schnell wurden durch Medien und Politik diese nicht unerheblichen Feinheiten ausgebügelt: Taliban und al-Qaida, die Organisatoren der Anschläge, verschmolzen.

Tendenziös wurden auch die Ereignisse vor den Anschlägen beleuchtet. Die Pläne zum Einmarsch in Afghanistan lagen bereits vor dem 11. September in den Schubladen. [1] Oder, wie die Sonderkommission zum 11. September des US-Kongresses im Jahr 2004 feststellte, hatte es eine Verkettung von dutzenden Fehlern und Falscheinschätzungen dreimal verhindert, dass Osama bin Laden, der Kopf al-Qaidas, dingfest gemacht werden konnte. [2]

Dieser Beitrag wird äußerst rudimentär die Entwicklungen nachdem 11. September skizzieren, indem auf drei Themen der Schwerpunkt gesetzt wird: Entwicklung des Selbstverteidigungsrecht, des humanitären Völkerrechts und des Menschenrechtsschutzes. Der Autor erhebt mit diesem Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Denn unter Waffen schweigt das Gesetz [3]

Am Abend des 11. September 2011 richtete sich Präsident George W. Bush in einer Fernsehansprache an die Bevölkerung der USA. Seine Rede kreiste um die Angriffe auf die Freiheit, deren Verteidiger die Vereinigten Staaten seien. Auch wenn er keine Täter und Hintermänner benannte, die Rede insinuierte, dass die USA sich selbstverteidigen müsste. Wenige Tage nach der Ansprache zeichnete sich ab, dass die Freiheit der USA in Afghanistan verteidigt werden würde.

Jedoch legt das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht i.S.d. Art. 51 UN-Charta Hürden für eine legale Verteidigungshandlung fest: So muss eine Verletzung der staatlichen Integrität mit militärischer Gewalt durch einen anderen Staat vorausgegangen sein. Indessen waren die Terroranschläge nicht von dem afghanischen Staat, sondern von al-Qaida – einer nichtstaatlichen, meist sunnitisch-islamistischen Organisation – durchgeführt worden. Dieser fehlende staatliche Akteur sollte durch eine Spitzfindigkeit Washingtons bestimmt werden: Am 12. September und 28.September 2001 beschloss der UN-Sicherheitsrat die Resolutionen Nr. 1368 und Nr. 1373. Hierin wurden die Anschläge als ein bewaffneter Angriff (d.h. militärische Gewalt) bezeichnet und das Recht auf Selbstverteidigung wurde expliziert hervorgehoben. Die USA nutzten die offenen Formulierungen der Resolutionen als Generalklausel, um sämtliche Einsätze im Kampf gegen den Terrorismus und deren Helfershelfer als Selbstverteidigung zu deklarieren.

Ein Jahr danach wird in der nationalen Sicherheitsstrategie der Bush-Administration ausgewiesen, dass sich die USA zukünftig ein präventives und präemptives Selbstverteidigungsrecht gegen Terrororganisationen und »Schurkenstaaten« einräumen. [4] Mithin erachten es die USA für gegeben, dass eine vorgelagerte Selbstverteidigungslage, also ein Angriff auf die USA, der in mittelbarer Zeit bevorsteht, bzw. eine vermeintliche Bedrohungslage, die in der Zukunft liegen könnte, abgewehrt werden darf. Die Folge dieser sog. Bush-Doktrin ist, dass die USA aufgrund der Möglichkeit eines Angriffs, der an irgendeinen Tag X eintreten könnte, Bombardements und sonstige militärische Maßnahmen vornehmen dürfte. – Sowohl der Grund einer (Re-)Aktion, als auch die Art der (Gegen)Maßnahme liegen damit im Gutdünken Washingtons.

In der öffentlichen Wahrnehmung verwischten währenddessen die Begrifflichkeiten. Die Taliban stellten in Afghanistan die Regierung und unterhielten zu al-Qaida Kontakte. Dennoch waren beide Organisationen weder wesensgleich, noch übte die eine über die andere effektive Kontrolle aus. Die fehlende Zurechenbarkeit zwischen der damaligen afghanischen Regierung und der al-Qaida-Organisation ist m.E. Grund zur Annahme, dass der Afghanistankrieg völkerrechtswidrig ist. Im Jahr 2001 gab es eben keine rechtlichen Voraussetzungen, einen Staat anzugreifen, der von Terroristen als Rückzugsgebiet genutzt wurde.

Wider aller Ritterlichkeit im Krieg

Die dargestellte Entwicklung des Rechts zum Krieg sollte nicht darüber hinwegtäuschen, welche gravierenden Veränderungen für das Recht im Krieg seitdem 11. September eingetreten sind. Weniger als ein halbes Jahr nach den Anschlägen informierte das Weiße Haus die Öffentlichkeit, dass in dem bewaffneten Konflikt zwischen den USA und Afghanistan, Taliban- und al-Qaida-Kämpfern der Status als Kriegsgefangene nicht zuerkannt wird. [5] Unter dem Rubrum illegale Kombattanten sollten den Kämpfer der Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung, wozu sich die USA durch die Ratifizierung und Unterschrift der Genfer Abkommen von 1949 verpflichtet haben, verwehrt bleiben.

Hierbei sei auf die Dimension der Entscheidung hingewiesen. Die Taliban-Kämpfer waren in den ersten Kriegsjahren reguläre Streitkräfte des afghanischen Staates. [6] Die große Einsicht nachdem 2. Weltkrieg war, dass gefangene Soldaten den feindlichen Truppen nicht einfach ausgeliefert sein sollen, sondern, wenn die Waffen gestreckt wurden, jedem ein Mindestschutz zusteht. Die USA enthumanisierten die Taliban und al-Qaida-Kämpfer und verbrachten sie in Straf- und Internierungslager, in denen es neben Folterungen und entwürdigenden Behandlungen an einem effektiven Rechtsschutz fehlt. Das Paradebeispiel ist hierfür Guantánamo Bay auf Kuba. Nach heutigem Stand wäre dieses Vorgehen ein Kriegsverbrechen i.S. des Römischen Statutes. Und dennoch wurde unter der Obama-Administration der Rechtsstatus des illegalen Kombattanten beibehalten. [7] Eine solche Politik ist illegal und verstößt gegen wesentliche Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts.

Dirty Wars

Keineswegs begrenzte sich die neue US-Politik auf Afghanistan und später auf den Irak. Überall in der Welt sollten die Interessen der USA bedingungslos durchgesetzt werden. Das bestätigten u.a. die Erkenntnisse des Journalisten Jeremy Scahill. Dieser enttarnte die United States Joint Special Operations Command (JSOC) als Instrument des US-Nachrichtendienste und des Militärs, deren Aufgabe in der Ermordung von angeblichen Terroristen besteht. Hierzu werden Tötungslisten aufgestellt. [8] Wer diese Listen führt, ist unklar. JSCO ist eine Schattenarmee, deren Einsätze unter höchster Geheimhaltung stehen. Durch Dick Cheney und Donald Rumsfeld reformiert, nahm JSOC unter der Obama-Administration exorbitante Auswüchse an. Mittlerweile sind 25.000 Einsätze in über 75 Staaten bekannt. [9] Der Spezialeinheit werden mittlerweile schwere Verletzungen gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen. So sollen im Jahr 2011 21 Kinder und 14 Frauen im Jemen ermordet und auf Druck der USA kritische Journalisten, die die Vorkommnisse untersuchen wollten, in Sana inhaftiert worden sein. [10] Diese Tötungsschwadronen sind auf der gesamten Welt einsatzbereit und agieren im Geheimen. Es ist schleierhaft, wer die abschließende Befehlsgewalt über diese Einheit innehat. Unzweifelhaft waren alle US-Präsidenten über die Handlungen von JSOC informiert. [11]

Regression im Menschenrechtsschutz

»Wir kämpfen […] gegen diejenigen, die versuchen, die Welt in die Finsternis der Tyrannei und des Terrors zu stürzen.« [12] – Der Krieg gegen den Terror wurde ein Krieg gegen die bürgerlichen Rechte in der westlichen Welt. Im UN-Wirtschafts- und Sozialrat wird 2005 ein Bericht veröffentlicht, indem Verstöße gegen Menschenrechte und Grundfreiheiten im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001 aufgeführt werden. Die Verletzungen sind in den Bereichen des humanitären Völkerrechts, der Verfahrensrechte, der Freiheit der Person und der Informationsfreiheit besonders frappierend. [13] Seit 2004 ist bekannt, dass die USA Menschen in Straflagern foltern und somit deren Verfahrensrechte berauben. [14] Extralegale Räume wurden für den »Antiterrorismus« geschaffen: Im Jahr 2003 wird der UN-Menschenrechtsausschuss von willkürlichen Exekutionen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus informiert. [15]

Mit der Etablierung des UN-Komitees gegen Folter (CAT) wurden in den darauffolgenden Jahren die Verbrechen der USA in Guantánamo und Abu Graib problematisiert. Die USA haben gegen das Folterverbot gem. Art. 7 IPbpR und Art. 16 FOK jeweils Vorbehalte eingelegt. Nach ihrem Verständnis wird Folter nicht an internationalen Verträgen gemessen, sondern an der eigenen Verfassung. [16]

Dass Menschenrechte nachdem 11. September systematisch beschränkt und verletzt wurden [17], zeigt die Massenüberwachung von Großteilen dieser Welt durch die USA und ihrer Verbündeten. Mithilfe des Nachrichtendienstes NSA werden insbesondere der elektronische Nachrichtenverkehr, Suchbegriffe und sonstige Daten auf Computer und Co. ausgespäht. [18] Als dem Guardian im Jahr 2013 Informationen über die wirklichen Ausmaße der Massenüberwachung durch den ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden zuteilwurden, geriet die US-Regierung unter Obama in Erklärungsnot. Offensichtlich ist es der NSA möglich, in Echtzeit auf elektronische Endgeräte zuzugreifen, diese zu bedienen und Daten zu manipulieren. [19] Obama fasste es wie folgt zusammen: »Ich denke, es wird Zeit anzuerkennen, dass es keine 100prozentizige Überwachung geben kann, genauso wenig 100% Privatsphäre […]«. [20]

Nichts scheint unmöglich

Zbigniew Brzezinski, Berater des US-Präsidenten Carter, stellte Jahre vor dem 11. September fest, dass das Volk in der Staatsform Demokratie nur schwer von der Anwendung militärischer Gewalt zu überzeugen sei. Die Durchsetzung einer imperialen Mobilmachung ist aus Brzezinskis Sicht unter den Bedingungen einer saturierten bürgerlichen Gesellschaft dann denkbar, wenn »[…] nach allgemeinem Empfinden das nationale Wohlergehen bedroht oder gefährdet […]« ist. [21]

Rückblickend ist es erschreckend, inwieweit die Grundfesten der internationalen Ordnung nonchalant ausgehebelt wurden. Das toxische Bündnis zwischen Militär und Presse generierte ein Bild von Halbwahrheiten, die auf der Unkenntnis der westlichen Zivilbevölkerung über die zuweilen hochkomplexen Machtstrukturen in der arabischen Welt bauten. Ansonsten bediente man die Angst. Dass es sich dabei nicht um eine Verschwörungstheorie, sondern um Verschwörung handelt, beweist das Pentagon military analyst program. Über Jahre hatten Journalisten und US-Militärangehörige enge Kontakte, um gezielte Fehlinformationen zu den Einsätzen in Afghanistan und im Irak zu kolportieren. [22]

Die USA, der Staat der Freiheit, opfert Menschenrechte, zerstört Freiheit, vernichtet Leben. Noami Wolf, Journalistin des The Guardians, mahnte im Zusammenhang der Maßnahmen nachdem 11. September: Wir müssen nur auf die Geschichte schauen, um zu sehen, was alles möglich sein kann. [23]

 

Anmerkungen:

[1]  Borger, Bush team »agreed plan to attack the Taliban the day before September 11«, 24.4.2004, abrufbar unter: www.theguardian.com/world/2004/mar/24/september11.usa2 [8.8.21].

[2]  Vgl. Testimony of Richard A. Clarke, National Comission on Terrorist Attacks upon The United States, 24.3.2004, abrufbar unter: fas.org/irp/congress/2004_hr/clarke_statement.pdf [8.8.21].

[3]  Römischer Rechtsgrundsatz: inter arma enim silent leges, vermutlich: Marcus Tullius Cicero.

[4]  Stein/ von Buttlar/ Kotzur, Völkerrecht, § 52, Rn. 840-851.

[5]  Press Release, Status of Detainees at Guantanamo, Fact Sheet and Statement (7 February 2002).

[6]  Vgl. Aldrich, The Taliban, al Qaeda, and the Determination of Illegal Combatants, Humanitäres Völker-recht, Nr. 4 (2002), S. 202-206, S. 205 f.

[7]  Vgl. General Counsel of the Department of Defense, Department of Defense Law of War Manual, Juni 2015, S. 835 f.

[8]  Moss, Jeremy Scahill: the man exposing the US Dirty War, The Guardian, 24.11.2013, abrufbar: www.theguardian.com/film/2013/nov/24/jeremy-scahill-exposing-us-dirty-war-afghanistan-pakistan-somalia-yemen [9.8.21].

[9]  Vgl. Wolf, JSoc: Obama's secret assassins,The Guardian, 3.2.2013, abrufbar: www.theguardian.com/commentisfree/2013/feb/03/jsoc-obama-secret-assassins [9.8.21].

[10]  Ibidem.

[11]  Ibidem.

[12]  Transkript, President Bush's Speech on Terrorism, 6 September 2oo6, The New York Times.

[13]  E/CN.4/2005/103 (7.2.2005).

[14]  Sundberg, Human rights and terrorism some comments on the work of united nation's commission on human rights, Revue internationale de droit pénal, Vol. 76, 2005/3-4, S. 319-337, Rn. 12, abruf-bar: www.cairn.info/revue-internationale-de-droit-penal-2005-3-page-319.htm [9.8.2021].

[15]  E/CN.4/2003/3 (13.1.2003).

[16]  Declarations and Reservations to the International Covenant on Civil and Political Rights, United States of America, treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx (8.8.21).

[17]  Goderis/Versteeg, Human Rights Violations after 9/11 and the Role of Constitutional Constraints, in: The Journal of Legal Studies, Vol. 41, No. 1 (2012) S. 131-164, S. 131.

[18]  Schofer, Human Rights and National Security Post 9/11, Security and Human Rights, Vol. 26 (2015), S. 294 – 307, S. 302 ff.

[19]  Schofer, Human Rights and National Security, Security and Human Rights, Vol. 26 (2015), S. 294-307, S. 302ff.

[20]  Transkript: Obama's Speech on NSA Phone Surveillance, 17 January 2014.

[21]  Brzezinski, Die einzige Weltmacht, 2001, S. 59 f.

[22]  Aloysius, Pentagon Military Analyst Program.

[23]  Wolf, Fascist America, in 10 steps, The Guardian, 24.4.2007, abrufbar: www.theguardian.com/world/2007/apr/24/usa.comment [9.8.21].

 

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