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Mitteilungen der Kommunistischen Plattform

"... sollen die letzten Opfer gewesen sein."

Petra Pau, MdB, Berlin

»Mein Vater und die anderen neun Ermordeten sollen die letzten Opfer gewesen sein.«  (Abdulkerim Şimşek, Sohn von Enver Şimşek (2014))

Am 9. September 2000, vor genau 20 Jahren, ermordete der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) sein erstes Opfer Enver Şimşek in Nürnberg. Erst nach elf Jahren und weiteren neun Morden endete die rechtsterroristische Mord- und Anschlagsserie durch eine Selbstenttarnung. Während Opfer und Hinterbliebene ein rassistisches Tatmotiv lang erahnten, ermittelten deutsche Sicherheitsbehörden jahrelang vor allem im Umfeld der Betroffenen selbst. Der NSU-Komplex löste eine gesellschaftliche und politische Debatte um das Versagen staatlicher Behörden, institutionellen Rassismus und rechten Terror aus. Es folgten zahlreiche Untersuchungsausschüsse und ein langjähriger Prozess vor dem Oberlandesgericht München, der 2018 endete. Im Sammelband von Barbara John »Unsere Wunden kann die Zeit nicht heilen« kommen Opfer und Hinterbliebene des NSU-Terrors zu Wort. Darin äußerte Abdulkerim Şimşek, Sohn von Enver Şimşek, die vorsichtige Hoffnung, dass sein Vater und die weiteren Ermordeten des NSU die letzten rassistischen Mordopfer in der Bundesrepublik gewesen sind.

Sogenanntes Frühwarnsystem versagt ...

Doch auf den NSU folgten weitere zahlreiche rechtsterroristische Anschläge und erneutes behördliches Versagen. Auch die Hoffnung auf weitreichende Aufklärung neonazistischer Netzwerke und UnterstützerInnen wurde enttäuscht. Vor allem die vergangenen 15 Monate zeichnen eine traurige und alarmierende Spur rechten Terrors in der Bundesrepublik: Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der Anschlag auf die Synagoge und die Morde in Halle und die Taten von Hanau mit insgesamt 14 Toten. Vor kurzem begannen die dazugehörigen Prozesse, die für die NebenklägerInnen und Hinterbliebenen mit der dringenden Forderung nach Aufklärung und Gerechtigkeit verbunden sind. Die Taten der letzten eineinhalb Jahre und ihr Umgang damit werfen die Fragen auf, welche Konsequenzen wir aus dem NSU und den damit verbundenen Kontinuitäten ziehen – gar ziehen müssen – um dem Rechtsterrorismus in Zukunft zu begegnen.

Vor allem im Mordfall an Walter Lübcke zeigt das Personenumfeld und Netzwerk des mutmaßlichen Täters Stephan E. und seines Unterstützers, des Mitangeklagten Markus H., dabei deutliche Verbindungen zum NSU-Komplex auf. Beide waren den Behörden zudem nicht unbekannt, was ein erneutes Versagen des Verfassungsschutzes als sogenanntes Frühwarnsystem offenbart. Sie bewegten sich lange Zeit in einem bundesweit organisierten, rechten Umfeld, das immer wieder durch Straf- und Gewalttaten auffiel. Stephan E. war kein »abgekühlter« Neonazi, wie es das hessische Landesamt für Verfassungsschutz behauptet. E. war tief vernetzt in die militante Szene in Kassel, die auch mit dem Netzwerk »Combat 18« verbunden war. Er war vielfach einschlägig vorbestraft und wurde zuletzt 2009 aktenkundig, als er gemeinsam mit anderen Neonazis am 1. Mai eine DGB-Kundgebung attackierte. Noch 2018 nahm er an einer AfD-Kundgebung in Eisenach teil und spendete 2016 an die Thüringer AfD. Auf den Fotos der Kundgebung ist auch der Mitangeklagte Markus H. zu sehen. Ein abgekühlter, ungefährlicher Neonazi sieht so wohl nicht aus. Dass der Verfassungsschutz solch weitreichende Fehleinschätzungen trifft, wenn militante Neonazis eine Familie gründen und ein scheinbar bürgerlichen Leben führen, ist bereits aus dem NSU-Komplex bekannt.

Die Kasseler Neonaziszene, in der sich Stephan E. bewegte, ist ein geografischer als auch organisatorischer Verbindungspunkt zwischen rechtsextremen Kameradschaften in Ostdeutschland und Hotspots – wie beispielsweise mit Dortmund im Westen – und damit auch zwischen dem NSU-Komplex und dem Mord an Walter Lübcke. So kommt dem neunten NSU-Mord an Halit Yozgat am 6. April 2006 in einem Internetcafé in Kassel eine besondere Bedeutung zu. Am Tatort war mutmaßlich zur Tatzeit auch ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz anwesend. Nach dieser Tat endete die rassistische Mordserie des NSU. Zahlreiche Fragen blieben hier bis heute offen. Unter anderem die Verbindung zum Mitangeklagten im Lübcke-Prozess Markus H. Der organisierte Neonazi kannte das Mordopfer Halit Yozgat persönlich. Er wohnte zu der Zeit in der Nähe des Tatortes. Wenige Wochen nach der Tat wurde H. von der Kasseler Polizei zur Tat befragt. Die Polizei hatte festgestellt, dass H. auffallend häufig eine Internet-Seite angeklickt hatte, die über den Mordfall und die Ermittlungen berichtete. Die Befragung auf dem Polizeipräsidium dauerte nur wenige Minuten. Seine neonazistischen Aktivitäten spielten dabei keine Rolle. H. konnte wieder gehen, nachdem die Polizei seine Aussage als nicht weiter relevant einschätzte. Bis heute ist nicht bekannt, wer in Kassel zum Unterstützerumfeld des NSU gehörte, warum der Tatort ausgewählt und wie und von wem dieser ausgekundschaftet wurde. Es steht also die Frage im Raum, ob Stephan E., Markus H. oder Personen aus deren Umfeld auch am Mord an Halit Yozgat beteiligt waren. Dazu ist weiterhin brisant, dass der Mitarbeiter des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Temme, der sich mutmaßlich während des Mordes an Halit Yozgat im Internetcafé aufhielt, sich mit Stephan E. um das Jahr 2006 zumindest in irgendeiner Weise »dienstlich befasste«. In einer Akte des hessischen Landesamtes aus dem Jahr 2013, die zunächst für 140 Jahre und mittlerweile 30 Jahre lang gesperrt ist, tauchen die Namen Stephan E. elfmal und Temme zweimal auf.

Auch, dass der Mitangeklagte im Lübcke-Mordfall legal Waffen besitzen konnte, geht auf das hessische Landesamt für Verfassungsschutz zurück. Markus H., dem von der Bundesanwaltschaft unter anderem vorgeworfen wird, den mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes an der Waffe ausgebildet zu haben, hatte sich 2015 vor dem Verwaltungsgericht Kassel eine Waffenbesitzkarte erstritten. Er gewann die Klage, da der Verfassungsschutz der Waffenbehörde keine aktuellen Hinweise auf neonazistische und militante Aktivitäten weiterleitete. Dabei lagen diese durchaus vor. Hätte das Landesamt dem Quellenschutz und dem Schutz seiner Zugänge in die Neonaziszene nicht mehr Wert beigemessen als der Verhinderung der Bewaffnung eines militanten Neonazis, wäre H. zumindest nicht legal an Waffen gelangt.

… und gehört abgeschafft

Im ganzen Komplex zeigt sich erneut deutlich das Versagen des Verfassungsschutzes, der die Gefahr, die von E. und H. ausging, offenbar völlig falsch einschätzte, als Frühwarnsystem versagte, erneut Quellenschutz vor Aufklärung stellte und etwaige Fehler durch lächerlich lange Sperrfristen zu vertuschen versuchte. Obwohl die überschaubare Kasseler Neonaziszene durchsetzt von Spitzeln war, konnte weder der Mord an Yozgat restlos aufgeklärt noch der Mord an Lübcke verhindert werden. Der Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie. Die Linke fordert seit langem seine Abschaffung und die Beendung des V-Leute-Wesens.

Zur weiteren Aufklärung der noch offenen Fragen zu Netzwerken und weiteren Unterstützern könnten auch die noch laufenden Strukturermittlungsverfahren beitragen. Neben der Hauptverhandlung zum Mord an Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gibt es parallel ein Strukturermittlungsverfahren zum Umfeld. Ziel dieses Verfahrens sei es, strafrechtlich relevante Verbindungen im Sinne des dem Verfahren zugrundeliegenden Anfangsverdachts zu rechtsextremen Netzwerken in Hessen und dem Bundesgebiet zu ermitteln. Nach wie vor führt der Generalbundesanwalt auch im NSU-Komplex Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte und unbekannte Personen. Zum Stand dieser Ermittlungen stellte die Linksfraktion jüngst eine Kleine Anfrage im Bundestag [1]. Die Antworten der Bundesregierung fallen dabei jedoch äußerst spärlich aus – vor allem, was den Wissenstransfer der Behörden und Beamten zwischen den beiden Fällen betrifft. Durch die quasi Nicht-Beantwortung durch die Bundesregierung stellt sich die Frage, wie ernsthaft zwei Jahre nach Abschluss der NSU-Prozesses noch im Umfeld ermittelt wird. Die ausschließliche Blickverengung auf Haupttäter kann gefährlich sein – das zeigen die Kontinuitäten rechten Terrors der letzten Jahre. Kritisch weiter nachzuhaken bleibt hier dringend erforderlich.

Die aktuellen erschreckenden Entwicklungen mahnen uns, dass wir unter den NSU-Komplex keinen Schlussstrich ziehen dürfen. Lehre und Konsequenz aus der parlamentarischen und außerparlamentarischen Aufklärungsarbeit der letzten Jahre muss sein, Rassismus als Problem immer wieder klar zu benennen – auch und insbesondere in den Institutionen, Betroffenen zuzuhören, sie zu schützen und solidarisch an ihrer Seite zu stehen und die These von »Einzeltätern« konsequent zurückzuweisen. Das heißt auch, die beiden Prozesse in Magdeburg und Frankfurt kritisch zu begleiten. Der Sohn von Enver Şimşek schließt den Text über seinen Vater im NSU-Sammelband von Barbara John mit den Worten: »Manchmal denke ich, dass ich vielleicht damit leben muss, dass nicht alles zu hundert Prozent aufgeklärt wird.« Es lohnt sich, weiter dafür zu kämpfen, dass er nicht Recht behalten wird.

Petra Pau ist seit 2006 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages für DIE LINKE.

Anmerkung:

[1] www.petrapau.de/19_bundestag/dok/down/ka_19_21154_antwort.pdf